Dienstwagen & geldwerter Vorteil
Hallo zusammen.
In denke unter euch 4F Fahren wird eine große Anzahl von Dienstwagenfahrern sein, deshalb poste ich das hier. Dienstlich fahre ich einen Signum und den 4F darf die Frau fahren, so bin nun mal ;-)
Aber jetzt zu meinem Problem:
Wenn man einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommt, muss man diesen versteuern.
Sofern man kein Fahrtenbuch führt:
1% des Listenpreises und noch mal 0,03% des Listenpreises x der einfachen Wegstrecke zum Arbeitsplatz.
Das ist klar und auch OK für mich.
Wenn man aber ein homeoffice hat, dieses auch vertraglich fixiert ist und man nicht regelmäßig in die Firma fährt, muss man nur 1% des Listenpreises versteuern. Oder ?
Genau hier ist mein Knackpunkt.
Das für meinen Arbeitgeber zuständige Finanzamt behauptet:
Seit dem 1.Januar 2006 gibt es eine neue Regelung. Wenn jemand kein Fahrtenbuch führt und nach der Pauschalversteuerung abrechnet ist auch der tägliche Weg zum Arbeitgeber zu versteuern unabhängig von der Tatsache ob ein home office besteht oder nicht.
Die Lösung wäre ein Fahrtenbuch. Aber man kann nicht mitten in Jahr anfangen eines zu führen und rückwirkend geht es auch nicht. Bei der Entfernung meiner Firma von meinem Wohnort sind bei mir einige hundert € im Monat fällig.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps?
Vorab Danke
p.s. Super Forum mit tollen Tipps, weiter so !
35 Antworten
Nur, damit hier keine Verwirrung aufkommt.
Der Unternehmer ist mit den 20 km genauso gekniffen, wie der Arbetinehmer, sofern er von zu Haus zu seiner Betriebsstätte (Unternehmen) fährt.
Hier fallen dann die 20 km in den Bereich nicht-abzugsfähige Betriebsausgaben.
Deshalb hatte ich den Vermieter gewählt, kann auch gerne der Millionär sein, der wegen seiner Kapitaleinkünfte täglich zur Bank fährt 😉, die haben keine separate Arbeitsstätte, da fallen kein Fahrten Wohunung Arbeit an.
Auf jeden Fall wird versucht, insbesondere auf Kosten der Arbeitnehmer (Masse machts), die Einnahmen zu erhöhen. Die Verschärfungen beim Arbeitszimmer zeigen das ja auch.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Das Thema hat es echt in sich.
@tiger55 oder wer sonst noch helfen könnte.
Ich bin auf der Suche nach dem entsprechenden Gesetzestext aus dem diese neuen Regel, spez. die 45 Tage Grenze hervorgehen.
Das zuständige FA will davon keine Kenntnis haben.
Falls das jemand posten oder einen link schicken könnte wäre das extrem hilfreich.
Vorab Danke !
Büro im eigenen Haus
Hallo an die versammelte Steuerintelligenz:
Ich bin GF meiner eigenen GmbH, habe im EFH meiner Frau ein Büro angemietet:
Dies ist mein Dienstsitz, Sitz der Gesellschaft und gleichzeitig meine Privatanschrift. Zu 90 % meiner Arbeitsszeit bin ich ausserhalb bei Kunden im Einsatz. Natürlich habe ich ein Dienstfahrzeug, mit dem ich morgens zu meinen Kunden fahre und abends wieder zurück.
Wie ist dies steuerlich zu werten: Fahre ich morgens von meinem Dienstsitz zu meinen Kunden oder von zu Hause zu meinen Kunden. Ich muss noch anmerken, dass ich jeden morgen und jeden Abend mein Büro aufsuche, allerdings zu Fuss 😉.
Kann mir jemand erklären wie dieser Sachverhalt steuerlich zu werten ist ?
Gruß
Werner
Re: Büro im eigenen Haus
Zitat:
Original geschrieben von WWHD
Hallo an die versammelte Steuerintelligenz:
Ich bin GF meiner eigenen GmbH, habe im EFH meiner Frau ein Büro angemietet:
Dies ist mein Dienstsitz, Sitz der Gesellschaft und gleichzeitig meine Privatanschrift. Zu 90 % meiner Arbeitsszeit bin ich ausserhalb bei Kunden im Einsatz. Natürlich habe ich ein Dienstfahrzeug, mit dem ich morgens zu meinen Kunden fahre und abends wieder zurück.
Wie ist dies steuerlich zu werten: Fahre ich morgens von meinem Dienstsitz zu meinen Kunden oder von zu Hause zu meinen Kunden. Ich muss noch anmerken, dass ich jeden morgen und jeden Abend mein Büro aufsuche, allerdings zu Fuss 😉.
Kann mir jemand erklären wie dieser Sachverhalt steuerlich zu werten ist ?Gruß
Werner
Du hast keine Fahrten wohnung/Arbeit, weil wohnung und Betriebsstätte im gleichen Haus sind. Ergo keine 0,03%.
Du solltest aber übrelegen, ob ein Fahrtenbuch bei überwiegenden Betriebsfahrten nicht noch einen größeren Kostenansatz bringt.
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@hjp xc70
Danke Achim, das ist auch mein Kenntnisstand, wobei ein Prüfer durchaus auf den Gedanken kommen könnte, dass regelmäßige Fahrten zu 2-4 Dauereinsatzkunden wie Fahrten von der Wohnung zur Arbeitstätte zu bewerten und anzusetzen sind. (War die Befürchtung eines Bekannten).
Fahrtenbuch, ja, könnte dazu führen, auch die 1% nicht ansetzen zu müssen. Hab ich ein paar Jahre gemacht, ist mir ehrlich gesagt, aber zu aufwendig (aufwändig ?), dann lieber einfach und ich hab mehr Zeit für anderes. Aber das ist eine persönliche bewusste Entscheidung.
Danke und Gruß
Werner
@wwhd
kann nur dann sein, wenn der Kunde als Betriebsstätte anzusehen ist. Wann ist so etwas überhaupt nur denkbar ?
Z. b. bei einem Kunden, den ich über Wochen (eher Monate) arbeitstäglich aufsuche, um dort den ganzen Tag zu arbeiten.
Das fällt dann aber auch schon eher in die Rubrik Scheinselbständigkeit.
Ich anderen Fällen halte ich das Prüferansinnen für beherrschbar, wobei ohne Fahrtenbuch eh nicht erkennbar ist, wie oft man bei dem Kunden war.