Diebstahlschutz Navi RNS-E
Hallo,
weiss jemand, inwiefern das RNS-E gegen Diebstahl geschützt ist ? Code ? Garnicht ?
Überlege nämlich, das Ding noch zu ordern habe aber etwas Bedenken:
Habe noch nie gehört, dass Werksradios geklaut wurden (wohl wegen dem Code) Aber wegen nem 100 Euro CD Radio wurde mir die Karre schon 2 mal geknackt. Jetzt stellt sich die Frage, wie das wohl mit dem RNS-E aussieht.
Schönen Abend noch
4G
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von booner
Das dürfte dann Probleme mit der Versicherung geben.
Da die Teilkasko nur Diebstahl abdeckt hat er die Probleme sowieso und darf bei reiner Beschädigung die Vollkasko bemühen. Wie die Mittelkonsole und die Naviblende wohl aussieht wenn mit Schraubendrehern versucht wird das RNS-E aus der Halterung zu hebeln kann sich ja jeder vorstellen.
Zumal man je nach Höhe des Schaden dem Besitzer vorwerfen kann, dass durch seinen Eingriff die Schadenssumme beträchtlich gesteigert wurde - so eine komplette Mittelkonsole inkl. Klimabedienteil plus neues Austauschnavi (die Frontblende gibt es nicht einzeln zu kaufen) dürfte inkl. mehrtägigem Werkstattaufenthalt weit mehr kosten als ein fabrikneues RNS-E inkl. 30 Minuten Einbau und Codierung.
Auch ein versuchter Diebstahl, wie er in einem so gelagerten Fall gegeben ist (sofern er denn von reinem Vandalismus abgrenzbar ist) sollte über die TK laufen, oder?
Aber wie du schon schriebst, wird sich die Versicherung ob der sonst nicht enstandenen Begleitschäden sicher erst mal querstellen. Ein zetrümmertes TFT bei leicht oder gar nicht beschädigter Tür riecht natürlich auch nach etwas anderem...
Zitat:
Original geschrieben von booner
Auch ein versuchter Diebstahl, wie er in einem so gelagerten Fall gegeben ist (sofern er denn von reinem Vandalismus abgrenzbar ist) sollte über die TK laufen, oder?
In meinen Versicherungsbedingungen steht folgendes:
Zitat:
I. Die Teilversicherung umfasst Schäden
a) durch Brand oder Explosion;
b) durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;
c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;
d) durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes oder Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen;
e) durch Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen von als Pkw, Campingfahrzeugen oder Krafträdern zugelassenen Fahrzeugen. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen;
f) durch Bruch an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen;
g) durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.II. Die Vollversicherung umfasst darüber hinaus Schäden
h) durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebsund reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden;
i) durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Zutreffend wäre Punkt b) und dieser Punkt wird bei reiner Beschädigung nicht erfüllt. Dem gegenüber wird aber Punkt i) bei vollständig vorhandenem und nur beschädigten Fahrzeug sehr wohl erfüllt und was steht da drüber? Vollversicherung = Vollkasko!
Man muss wohl genauer differenzieren:
Beschädigungen, die monokausal auf der (versuchten) Entwendungshandlung beruhen --> TK
Beschädigungen, die der Dieb anlässlich der Entwendung oder eben gerade aus Ärger über deren Scheitern veursacht --> VK.