Die Tour vermiesen...
Hi Community,
heute war ich auf der rechten Spur - langsam und gediegen dahinschnürend - unterwegs als plötzlich beim Durchqueren eines Waldstückes mit angegliederter Autobahnbrücke die Alarmglocken aufgrund eines optischen Reizes bei mir klingelten:
Eine Kamera, fleißig damit beschäftigt, Leute aufzunehmen, die auf der Linken zu dicht auffahren, war es, die mich in Rage versetzte. Ich find Drängeln ja doof, aber diese Abstandsmessungen sind eine komplett sinnfreie Kriminalisierung und ein überflüssige finanzielle Ausweidung der Autofahrer. Kurzum, ich unterstütze diese modernen Raubritter, auch moralisch gesehen, nicht.
Da diese Brücke quasi in meiner "Home Zone" steht, wußte ich auch sehr wohl, daß diese von Landwirtschaftswegen umgeben ist, nur über jene angefahren werden kann. Ich hab mich schnurstracks auf den Weg gemacht, mein Verdacht wurde durch die Schilder mit dem roten PKW und Motorrad erhärtet: Hier darf niemand fahren!
Nun aber meine eigentliche Frage - der Grund meines Fragens hier auf Motor Talk: Kann ich den netten Herren in Grün - na gut, bald Blau - den Krieg erklären 😉, in dem ich sie bei selbiger Behörde anzeige? Denn diese Brücke hätten sie von Rechts wegen nicht anfahren dürfen!
Hat irgendjemand Ahnung, ob es sich lohnt, Anzeige zu erstatten???
Gruss, Josua
PS: Ich weiß, Offtopic, aber da ich einen E90 habe, wußt ich mir nicht anders zu helfen, als mein Anliegen hier zu posten,..
59 Antworten
Re: Re: Re: Die Tour vermiesen...
Zitat:
Original geschrieben von CL203
kauf schnell die Brücke und zeige die Herren an wegen hausfriedensbruch 😁
GO FOR IT!!!!
😁 😁 😁
Genauso wie man Drängler bestraft, die ich eigentlich im
täglichen Autoverkehr selten sehe, stattdessen aber sehr
häufig in den berüchtigten Fernsehmagazinen zur Abend-
zeit sollte man auch die Leute bestrafen die das Recht-
fahrgebot missachten.
Die Missachtung des Rechtfahrgebot ist oft Auslöser von
zähflüssigen Verkehr, Nötigung und Profokationen die zu
Unfällen führen.
Wenn einer minutenlang auf einer 3 spurigen Autobahn ohne
Überholvorgang fährt und die hinteren Fahrzeuge nicht vor-
bei läßt ist das auch Nötigung.
Langsam fängt auch die Polizei an auch solche Zeitgenossen
richtig zu bestrafen. Gott sei dank.
Bei mir läuft das so:
Wenn ich sehe das ein Auto hinter mir ist was schneller fahren
möchte und ich meinen Überholvorgang abgeschlossen habe,
mache ich Platz und lasse das Auto vorbei. Ganz einfach.
Zitat:
Original geschrieben von markusha
Genauso wie man Drängler bestraft, die ich eigentlich im
täglichen Autoverkehr selten sehe, stattdessen aber sehr
häufig in den berüchtigten Fernsehmagazinen zur Abend-
zeit sollte man auch die Leute bestrafen die das Recht-
fahrgebot missachten.Die Missachtung des Rechtfahrgebot ist oft Auslöser von
zähflüssigen Verkehr, Nötigung und Profokationen die zu
Unfällen führen.Wenn einer minutenlang auf einer 3 spurigen Autobahn ohne
Überholvorgang fährt und die hinteren Fahrzeuge nicht vor-
bei läßt ist das auch Nötigung.Langsam fängt auch die Polizei an auch solche Zeitgenossen
richtig zu bestrafen. Gott sei dank.Bei mir läuft das so:
Wenn ich sehe das ein Auto hinter mir ist was schneller fahren
möchte und ich meinen Überholvorgang abgeschlossen habe,
mache ich Platz und lasse das Auto vorbei. Ganz einfach.
Genauso ist es. Man sollte auch die bestrafen, die das Rechtsfahrgebot missachten.
Ohne diese Leute, die absichtlich auf der linken Spur schleichen gäbe es auch so gut wie gar keine Drängler mehr, dass sollte man mal bedenken.
Ich käme nie auf die Idee jemanden zu bedrängeln, der grade mitten beim Überholvorgang ist. Doch wenn er auf der linken Spur rumschleicht, und der nächste den er überholen könnte weit weg ist, dann kann man sich ja nur mit drängeln "helfen".
MFG Markus
…lustiges Thema, hier wird man doch niemals auf einen grünen Zweig kommen.
..erst das Huhn oder das Ei?
Das passt doch perfekt. Die rechtliche Situation ändert sich doch bei solchen Aktionen sekündlich. Ein Schleicher auf der linken Spur und ich halte den geforderten Sicherheitsabstand ein und nichts passiert. Ich betätige einmal die Lichthupe (bei gefordertem Sicherheitsabstand) und mein Vordermann wird zu 98% auf mich aufmerksam. Wie reagiert er? Erstmal gar nicht. Ich unterschreite den Sicherheitsabstand um 30-40%, ein „Angriff“ auf den Vordermann. Dieser nimmt Gas weg und reduziert seine Geschwindigkeit von 128km/h auf 103km/h. Ich betätige zum zweiten mal ein Lichtzeichen (Lichthupe oder Blinker), der Vordermann tritt auf die Bremse und wedelt mit dem Finger… Ich zeige auf die rechte Spur… Er zeigt mir den Vogel oder den Mittelfinger.. Nach 10km ist es einem wirklich zu dumm und man fährt rechts vorbei..
Was ich damit sagen möchte ist das HardCore-Drängler natürlich ein absolutes no go sind, aber es auch diese Oberlehrer gibt, die nichts besseres zu tun haben als den Verkehrserzieher zu spielen. Wer hat was bei dieser nicht ganz fiktiven Situation von oben verbrochen? Zu welchem Zeitpunkt wird bewertet? Hier ist alles drin was man sich so auf der AB „erlauben“ kann; Schleichen, Drängeln, Nötigung, Beleidigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Missachtung des Rechtsfahrgebots und recht Überholen. Die Rennleitung sieht meist nur eine „Aktion“ und bewertet diese. Lucky You wenn sie sich das ganze aus einem Videowagen anschauen, sonst hat man meist schlechte Karten.
Reale Situation: A96 Richtung GAP, 14Uhr. Diese Autobahn ist eigentlich zu jeder Tageszeit komplett frei. Meine „Reisegeschwindigkeit“ annähernd 240km/h. An einer Auffahrt fährt ein Kleinwagen auf die AB und zieht aufgrund eines LKW´s , welcher sich ca. 600m!!! entfernt auf der rechten Spur befindet, direkt auf die linke Spur. Geschwindigkeit des Kleinwagens max.90-100km/h. Sofort ABS-Bremsung und auf die rechte Spur gezogen, wo ich mit regelndem ABS mit ca. 120-130km/h an dem Kleinwagen vorbei rausche. Der Kleinwagen überholt mich nach kurzer Zeit, der Beifahrer zeigt mir den Mittelfinger. Ich schere hinter dem Kleinwagen wieder auf die linke Spur, betätige die Lichthupe und zeige auf den Innenspiegel. Bei einem Puls von mindestens 380 😉 reiche ich der Fahrerin meine Brille, schüttele nochmals verständnislos den Kopf und setze meine Fahrt fort.
Wochen später bekomme ich Post, ich hätte sie rechts Überholt, genötigt und auf den Seitenstreifen abgedrängt. Dumm das ich alleine im Auto war, im Kleinwagen saßen zwei Personen. Bei der Verhandlung hat der STA allerdings gleich die Fahrerin „auseinander genommen“ und wollte den Zeugen gar nicht mehr hören. Freispruch für mich und wirklich glück gehabt das alle drei das überlebt haben.
So siehts auf deutschen AB´s aus…
Grüße
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Und sowas passiert leider täglich. Etwas sehr ähnliches habe ich ja eine Seite vorher auch schon geschildert, war auch ein Kleinwagen...
Es ist echt zum heulen wie bescheuert manche Leute sind... Fühlen sich dann auch noch im Recht, der böse Mann der das "bessere" Auto fährt und alle Leute von der Spur drängelt... Da sind die Medien nicht ganz unschuldig, an dieser Meinung.
MFG Markus
leute, ich will hier nochmal klar und deutlich sagen, dass ich nichts anderes behauptet habe, als was ihr hier fordert. ich habe niemals gesagt, dass die sturen linksfahrer nicht auch bestraft werden müssten. ok?
ich habe das zwar im ursprünglichen post nicht explizit erwähnt, aber nur weil ich auf die drängler schimpfe, heißt das doch nicht automatisch, dass ich die schleicher tolerieren würde.
mann.... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von boofoode
@espique
Ich finde drängeln auch doof. Aber sehr häufig gibt es dort, wo jemand drängelt, auch eine Schnarchnase, die die Spur blockiert. Ich schreibe ganz bewußt sehr häufig, denn nicht immer ist ein Spurwechsel möglich.
Gruß
Zitat:
Tiefensee: Bußgelder für Verkehrsrowdys sollen verdoppelt werden
Verkehrsministerkonferenz in Berlin
16. Mai 2006, Nr.: 163/2006
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat heute in Berlin angekündigt, hart gegen Verkehrsrowdys vorzugehen. "Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir mit drakonischen, abschreckenden Strafen vorgehen, um die vielen vernünftigen Autofahrer zu schützen. Nur wenn es im Portemonnaie wirklich weh tut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern", sagte der Minister kurz vor Beginn der Verkehrsministerkonferenz in Berlin. Im vergangenen Jahr seien auf deutschen Straßen 5300 Menschen gestorben, mehr als 80.000 seien schwer verletzt worden.
Vielleicht sollten wir mal in einer E-Mail-Aktion den Verkehrsminister für das Thema
„notorische Linksfahrer / Spurblockierer und notorische Schlafmützen auf der Mittelspur“sensibilisieren.
E- Mail buergerinfo@bmvbs.bund.de
Ich bin der Meinung, dass durch solche Zeitgenossen auch viele Unfälle verursacht werden.
Gerade durch das Blockieren einer Fahrspur kommt es oft zu gefährlichen Drängeleien. Jeder hat das Recht zu überholen, aber bitte danach sofort wieder auf die rechte Fahrspur.
Viele Grüße
KP
...achso, um nochmals auf die Eingangsfrage zu antworten;
es ist auf jeden Fall verboten, wenn ein Zivielfahrzeug der Polizei im Halte/Parkverbot blitzt. Ich könnte mir gut vorstellen das es etwas Ähnliches bei diesem "Feldweg" gibt (ausgenommen es war ein Einsatzfahrzeug).
Auch die Exekutive darf noch lange nicht alles...
Grüße
mal was anderes...
was darf ich eigentlich, um meinem vordermann schon von weitem klar zumachen, dass rechts frei ist und er doch bitte auf die rechte spur fahren möchte: kurz lichthupe oder blinken oder garnichts von beiden?!? was wird als nötigung ausgelegt? auch wenn man noch weiter entfernt ist oder zumindest den mindestabstand einhält.
mfg
da mischa
... mit dem Mindestabstand darfst Du einmal die Lichthupe betätigen oder Deinen Blinker anschalten. Ohne Mindestabstand darfst Du nix.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von evel karnievel
mal was anderes...
was darf ich eigentlich, um meinem vordermann schon von weitem klar zumachen, dass rechts frei ist und er doch bitte auf die rechte spur fahren möchte: kurz lichthupe oder blinken oder garnichts von beiden?!? was wird als nötigung ausgelegt? auch wenn man noch weiter entfernt ist oder zumindest den mindestabstand einhält.mfg
da mischa
StVO, Artikel 5, Absatz 5:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden."
Solange du also mit korrektem Abstand 1x Lichthupe gibst oder blinkst, verhältst du dich regelkonform. Nur wissen das offenbar auch viele nicht.
das wollt ich grad sagen...
es gibt genug privatsheriffs die meinen, sie müssten dir ans bein pissen! alles schon durch im bekanntenkreis... dann sind plötzlich noch andere zeugen mit dabei gewesen usw...
und dann haste nur rennerei...
Zitat:
Original geschrieben von seamoon
...achso, um nochmals auf die Eingangsfrage zu antworten;
es ist auf jeden Fall verboten, wenn ein Zivielfahrzeug der Polizei im Halte/Parkverbot blitzt.
Grüße
Echt? Stimmt das so? Hast Du eine Quelle die Info? Frage nur weil mir genau das gerade passiert ist. Bin in der Innenstadt mit 70 geblitzt worden. Kam aus einem zivilen PKW, der auf dem _Bürgersteig im absoluten Halteverbot geparkt war. Wenn das stimmt, was Du da schreibst, werde ich sofort Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Danke!
Stellt euch mal die Frage:
Warum gibt es denn Drängler?? Richtig, weil es Leute gibt, die die linke Spur bzw. die Überholspur blockieren und absolut nichts rechts fahren, obwohl es ihnen locker möglich ist.
Wenn jemand auf der linken spur mit 130 einen 110 fahrenden pkw überholt ist das für mich ärgerlich aber nun gut, jeder hat das recht dazu => leben und leben lassen.
...ABER
...wenn diese person nach dem überholvorgang nicht nach rechts fährt obwohl platz ist => DANN KOMMT DER BÖSE DRÄNGLER MIT LICHTHUPE UND BLINKER LINKS VON HINTEN..... OH JA die BÖSEN DRÄNGLER!!!!!!!!!
... aber nicht vergessen, dass der Überholende zum Überholten auch erst den Mindestabstand von knapp 40m aufbauen muss, bevor er wieder einscheren darf 😉
Beste Grüße