Die Feinstaub- und NOx-Lüge über den Diesel

Alles Lüge, hier wird enttarnt...

Bitte ansehen, es lohnt sich !

https://www.ardmediathek.de/.../exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster

Beste Antwort im Thema

Ich hab den "Bericht" gesehen und hätte kotzen können. Methodisch war das nichts anderes als "Fear and Doubt".

Zwei Randbemerkungen warum dieser Beitrag tendenziös und schwachsinnig ist: Bei krebserregendem Material wie z.B. Benzol oder strahlendem Material kann man auch nicht "auf den Krebstoten" verweisen, aber du hast eine höhere Chance den Scheiß zu bekommen. Das gleiche ist bei Bronchialerkrankungen, die durch NOx eben verstärkt werden.

Siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4596651/ oder http://www.scielo.br/scielo.php?... oder https://erj.ersjournals.com/content/38/2/303

in Neuseeland hat man die hohen NOx Werte durch "indoor" Erdgasfeuerungen (Etagenheizungen) sogar ausgenutzt um zu untersuchen, ob NOx was mit Kindern macht. Untersucht wurden Schulen gegliedert in "Erdgasfeuerung mit und ohne Außenkamin". Ja, NOx macht nachweislich was. Die Quote der Bronchialerkrankungen wie Asthma geht unter Schülern nachweislich hoch. Wenn diese Fachleute der Ansicht sind, dass das nur eine Korrelation und keine Kausalität ist - diese "Korrelationen" gibts weltweit auf allen Kontinenten. Komisch dass die Epidemologen da einen Zusammenhang sehen und nicht untersuchen, ob nicht vielleicht doch die Illuminaten dahinterstecken.

Komisch dass die einzigen Argumente der "Fachleute" sind, dass Raucher (kurzzeitig) viel mehr abbekommen und so kleine Mengen nicht so wild sein können. Epidemologen sind anderer Ansicht. Für mich ist dieser Drecksbeitrag der ARD nichts anderes als einseitiger und substanzloser Dummschwatz bezahlter Mietmäuler. Vor allem dem Köhler ("Leiter Lungenklinik"😉 könnte ich so lange in die .... lassen wir das. Aber es wäre sehr befriedigend.

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Ich stimme dir größenteils zu, allerdings sehe ich den Ursprung im Abgaskandal, da wurde der Fokus auf NOx gelenkt. Die DUH hätte ja auch schon 2010 klagen können, hat sie aber soweit ich weiß nicht, Das ist ja auch bei der DUH erst im Nachhinein ein Thema geworden (Mein Problem mit der DUH liegt auch nicht darin begründet das sie in den Städten klagen sondern in dem was sie vorher gemacht haben). Dies Sache wurde halt laufen gelassen und die Diskussion an sich ist durchaus berechtigte Quittung dafür. Ich sehe hier aber ein Gesamtgesellschaftliches Versagen als Ursache und auch deswegen halte ich es für falsch jetzt eine Gruppe den schwarzen Peter zuzuschieben. Man kann ja evtl durchaus auch mal über Fahrverbote reden, aber warum nur alte Diesel? Einfach mal alle mit der Kennzeichennummer 1+2 am Montag ausperrren, 3+4 am Dienstag usw. So haben wenigstens alle was davon und keiner wird dazu gezwungen sich ein neues Auto zuzulegen.

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 14. März 2019 um 13:37:30 Uhr:


Die Werte sinken doch. Für eine so begrenzte Sperrung nicht so schlecht... Die Verstösse sind auch rückläufig, passt.. Ausdehnen wäre wohl die einzige Option.

Wahnsinn, so lang war der Text doch gar nicht. Müsste man schon davon ausgehen, dass Erwachsene das verstehen können.
Erst behauptest Du, dass sich keiner dran hält. Dann liefere ich Dir Fakten, dass ca. nur 2% sich nicht an das Fahrverbot halten.
Dann zeigt Dir der Link die Ergebnisse, dass trotz Fahrverbot die Schadstoffbelastung nicht signifikant zurückgegangen ist. In der Max-Brauer-Allee ist die Belastung trotz Fahrverbot gestiegen.
Begrenzte Sperrung? Wie lange beschäftigst Du Dich mit dem Thema? NOX ist lokal begrenzter Schadstoff!

Das Umweltbundesamt veröffentlichte für 2018 die Messergebnisse aller erfassten Messstationen:
Insgesamt betrachtet sank die NO2-Verschmutzung im vergangenen Jahr aber leicht - im Mittel der verkehrsnahen Messstationen um etwa zwei Mikrogramm pro Kubikmeter. 2017 gab es an 45 Prozent dieser Stationen zu hohe Werte, 2018 kam das nach einer UBA-Hochrechnung bei weniger, bei 39 Prozent vor.
Es gab 2018 insgesamt einen Rückgang, obwohl es noch kaum Fahrverbote gab (Wo noch außer HH?).
Wer da noch an die Wirksamkeit von Pkw-Fahrverboten glaubt glaubt auch an den Weihnachtsmann.

So und was ist jetzt mit Oldenburg?

Problem an sowas ist die Umgehung per Zweitwagen...

Zitat:

@es.ef schrieb am 14. März 2019 um 14:07:41 Uhr:



Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 14. März 2019 um 13:37:30 Uhr:


Die Werte sinken doch. Für eine so begrenzte Sperrung nicht so schlecht... Die Verstösse sind auch rückläufig, passt.. Ausdehnen wäre wohl die einzige Option.

Wahnsinn, so lang war der Text doch gar nicht. Müsste man schon davon ausgehen, dass Erwachsene das verstehen können.

Mach mal halblang...

Zitat:

Erst behauptest Du, dass sich keiner dran hält. Dann liefere ich Dir Fakten, dass ca. nur 2% sich nicht an das Fahrverbot halten.

Hab ich auch genauso belegt, wie du dann den letzten Stand. Abwarten... 2% ist aber durchschnittliches Wunschdenken.. Sind auch nicht 2% der Diesel...

Zitat:

Dann zeigt Dir der Link die Ergebnisse, dass trotz Fahrverbot die Schadstoffbelastung nicht signifikant zurückgegangen ist. In der Max-Brauer-Allee ist die Belastung trotz Fahrverbot gestiegen.
Begrenzte Sperrung? Wie lange beschäftigst Du Dich mit dem Thema? NOX ist lokal begrenzter Schadstoff!

Eben deshalb hab ich dir die Schiffe gleich um die Ohren gehauen. Allerdings sollte durchaus geklärt werden, ob eine weiträumigere Absperrung in der Gegend was bringt. Ist nicht gerade unbesiedelt, wenn ich mich recht erinnere..

Zitat:

Das Umweltbundesamt veröffentlichte für 2018 die Messergebnisse aller erfassten Messstationen:
Insgesamt betrachtet sank die NO2-Verschmutzung im vergangenen Jahr aber leicht - im Mittel der verkehrsnahen Messstationen um etwa zwei Mikrogramm pro Kubikmeter. 2017 gab es an 45 Prozent dieser Stationen zu hohe Werte, 2018 kam das nach einer UBA-Hochrechnung bei weniger, bei 39 Prozent vor.

Nennt sich Rückgang aber noch lange nicht Ziel erreicht. Die Grenzwerte dürften eher sinken als steigen. Und 10 Jahre seit sie 100% einzuhalten sind, sind auch rum..

Zitat:

Es gab 2018 insgesamt einen Rückgang, obwohl es noch kaum Fahrverbote gab (Wo noch außer HH?).
Wer da noch an die Wirksamkeit von Pkw-Fahrverboten glaubt glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Warten wir Stuttgart ab so ordentlchst kontrolliert wird.

Zitat:

So und was ist jetzt mit Oldenburg?

Was stört dich dort?

https://www.welt.de/.../...l-an-schlechten-Luftwerten-in-Staedten.html

Zitat:

an zwei Tagen in diesem Jahr war der Heiligengeistwall, an dem die Messstation steht, ganz oder teilweise gesperrt. Ende Juli wegen Bauarbeiten, am 21. Oktober wegen eines Marathonlaufs. Es fuhren dort an diesen Tagen also kaum Autos. Die NOx-Belastung war dennoch erstaunlich hoch. Am Tag mit der Baustelle lag er in der Spitze satte 20 Mikrogramm über dem Grenzwert, am 21. Oktober waren es 14 Mikrogramm. Das allerdings nach dem Marathon, als der Verkehr vermutlich schon wieder floss. Aber auch während des Laufs ermittelte die Messstation für einen Zeitraum von einigen Stunden Werte zwischen 30 und 40 Mikrogramm. Und das ganz ohne Autos.

Die Messtelle lag um den Marathon bei 80 rum, also davor und danach.
https://www.umweltbundesamt.de/.../aktuelle-luftdaten?...
Kannst du dir die Kurve nach unten anschauen. Mußt nur Messstelle und Datum einfügen... 20-22.10.18 schlag ich vor

Wo der Bagger stand weiß ich nicht...

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Zitat:

@es.ef schrieb am 14. März 2019 um 13:30:39 Uhr:



Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 14. März 2019 um 12:48:10 Uhr:


Fast immer 25% Verstösse, einmal nur 10%... und weiter?

Gibt es neueste Zahlen? Ohne wirklich nachhaltige Kontrolle wird das eh nix...

Der Null-Effekt in Hamburg
Auszug:
Von August bis Dezember 2018 hat die Polizei in der Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße insgesamt 11.256 Fahrzeuge kontrolliert – 268 Fahrer wurden mit einem alten Diesel erwischt und mussten ein Bußgeld zahlen.

Und was ist mit Oldenburg und mit der Studie über die Schiffsverkehrelastung?
Auf dem Diesel herumzuhacken ist das Eine, die Realität eine andere.

Dass eine Durchfahrtbeschränkung für eine einzelne Strasse wenig sinvoll ist, dem widersprechen wohl die wenigsten. Das haben auber auch die Gerichte erkannt und daher z.B. in den Urteilen zu Stuttgart und Köln großflächige Fahrverbotszonen verfügt. Allsgleich kamen dann jedoch die Argumente, dass dies unverhältnismäßig sei, weil die Grenzwerte ja nur an wenigen Punkten überschritten werden. Ja was denn nun?

Zitat:

@katylemon schrieb am 14. März 2019 um 14:11:38 Uhr:



Zitat:

@es.ef schrieb am 14. März 2019 um 13:30:39 Uhr:



Der Null-Effekt in Hamburg
Auszug:
Von August bis Dezember 2018 hat die Polizei in der Max-Brauer-Allee und Stresemannstraße insgesamt 11.256 Fahrzeuge kontrolliert – 268 Fahrer wurden mit einem alten Diesel erwischt und mussten ein Bußgeld zahlen.

Und was ist mit Oldenburg und mit der Studie über die Schiffsverkehrelastung?
Auf dem Diesel herumzuhacken ist das Eine, die Realität eine andere.

Dass eine Durchfahrtbeschränkung für eine einzelne Strasse wenig sinvoll ist, dem widersprechen wohl die wenigsten. Das haben auber auch die Gerichte erkannt und daher z.B. in den Urteilen zu Stuttgart und Köln großflächige Fahrverbotszonen verfügt. Allsgleich kamen dann jedoch die Argumente, dass dies unverhältnismäßig sein, weil die Grenzwerte ja nur Punktuell überschritten werden. Ja was denn nun?

Die Politik scheut sich, den Tatsachen ins Auge zu sehen, die sie selbst durch Tiefschlaf begünstigt hat. Da ist es viel einfacher, die Grenzwerte anzuzweifeln.

Berlin ist aber noch ein bischen größer und da hat das Gericht auch keine Fahrverbotszone angeordnet, sondern auch einzelne Straßenabschnitte.

Zitat:

@Kung Fu schrieb am 14. März 2019 um 14:17:55 Uhr:


Berlin ist aber noch ein bischen größer und da hat das Gericht auch keine Fahrverbotszone angeordnet, sondern auch einzelne Straßenabschnitte.

Halte ich dennoch für wenig Zielführend - zumindest wenn das Ziel "Verbesserung der Luftqualität" heisst.

Zitat:

@LtLTSmash schrieb am 14. März 2019 um 13:25:20 Uhr:


... Ich hab ja kein Problem einen Irrtum einzugestehen, aber etwas mehr müsste da schon kommen, damit du mich überzeugst.

Na dann mal los. Und damit du es leichter hast, grenze ich das Thema auf das von dir damals angesprochene und von mir oben zitierte und als Ausgangspunkt benutzte, erneut ein. 😉

Zitat:

@LtLTSmash schrieb am 9. März 2019 um 14:57:15 Uhr:


(...)

Aber jetzt zu legal oder illegal. Die Frage IST eindeutig geklärt. Wenn die üblichen Abschalteinrichtungen wie Thermofenster illegal wären und die PKW real auch in jeder Lage die GW einhalten müssten (nur die Diesel versteht sich ja von selbst😉) dann wäre es ein leichtes das einzuklagen. Hat aber niemand gemacht, ergo halten es wohl sogar die allergrößten Schreihälse von der DUH wohl für legal. qed.

Du untermauerst dies weiterhin mit folgendem Vortrag:

Zitat:

@LtLTSmash schrieb am 14. März 2019 um 13:25:20 Uhr:


Aha, die DUH darf nicht klagen? Warum macht sie es dauernd?
Und was ist mit den Grünen? Da ist auch niemand berechtigt zu klagen?
Hast du eine Quelle dafür außer einer hübschen Geschichte?
Ich mein, könnte ja sein, ich kenn mich da nicht aus, aber du bist der erste sein bestimmt 2 Jahren, der behauptet es dürfte niemand klagen der nicht eigentlich können wollte. Ich hab ja kein Problem einen Irrtum einzugestehen, aber etwas mehr müsste da schon kommen, damit du mich überzeugst.

Ich reduziere dies erneut auf das, was sich davon auf das von mir Geschriebene bezieht. 😉

Dein Argument lautet im Kern: Jeder, der will, kann klagen. Und da die DUH gegen die Typzulassungen nicht klagt, sind Abschalteinrichtungen legal.

Du hast deinen Beitrag dann noch editiert und ergänzt:

Zitat:

komisch nur, das sie es hier ja offenbar getan hat
https://www.presseportal.de/pm/22521/3681727

Zitat:

Gegen zehn deutsche Kfz-Zulassungsbehörden hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am vergangenen Freitag, 7.7.2017, Klage eingereicht. Mit den Klagen soll jeweils festgestellt werden, dass den vom Abgasbetrug betroffenen VW Fahrzeugen der Eurostufe 5, ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, der Betrieb auf öffentlichen Straßen zu untersagen ist.


Ja was denn nu?

Ich ändere deine Argumentation dem entsprechend und stelle somit eine zweite Variante für dich noch auf. 😉

Deine zweite Argumentation lautet demnach im Kern: Jeder, der will, kann klagen. Und da die DUH gegen die Typzulassungen erfolglos geklagt hat, sind Abschalteinrichtungen legal.

Da beide Argumtationen falsch sind, gilt das auch für die jeweils gleich lautende Schlußfolgerung, dass daher Abschalteinrichtungen legal wären.

Da man im Netz aber viel schreiben und lesen kann, da sollen sogar Trolle unterwegs sein 😰😎😉, forderst du Belege dazu ein.

Na dann, viel Spaß beim Lesen!

27.02.2018, Frontal 21

Diesel vor dem Aus?

Von Hans Koberstein und Felix Zimmermann

"In vielen Städten leiden die Bewohner unter der hohen Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgas Stickstoffdioxid weit über Grenzwert - für dessen Einhaltung laut Gesetz der Staat sorgen muss. Doch zuständige Behörden und die Bundesregierung versuchen, den Rechtsbruch auszusitzen und die Autohersteller vor teuren Nachrüstungen zu schützen.

So verhinderte etwa das unionsgeführte Bundesverkehrsministerium (BMVI), dass Umweltverbände gegen Kfz-Zulassungen und Verkäufe von dreckigen Dieselfahrzeugen klagen können. Bei der Novellierung des sogenannten Umweltrechtsbehelfsgesetzes forderte das Ministerium, Verbänden für derartige Klagen die Befugnis zu verwehren. Das geht aus internen Regierungsdokumenten hervor, die Frontal 21 vorliegen.

BUND kritisiert Einflussnahme

Danach verlangte Staatssekretär Rainer Bomba (CDU) in einem Schreiben an das Bundesumweltministerium (BMU), dass Umweltverbänden keine Klagebefugnis für die Überprüfung von Produktzulassungen eingeräumt wird. Wörtlich heißt es: "Diese Klarstellung ist für das BMVI mit Blick auf Typprüfgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes für Kfz bedeutsam." Das Schreiben ist datiert auf den 9. März 2016, also etwa ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Tatsächlich wurde das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) im August 2017 im Sinne des BMVI novelliert, eine Klagebefugnis für Produktzulassungen wurde nicht aufgenommen.

BUND-Präsident Hubert Weiger kritisiert die Einflussnahme: "Das Bundesverkehrsministerium möchte sich offenbar der demokratischen Kontrolle seiner Arbeit entledigen. Mit seiner Agitation gegen die Klagebefugnis von Umweltverbänden sägt das Verkehrsministerium an einem Grundpfeiler eines funktionierenden Rechtsstaates. Das ist eines Bundesministeriums unwürdig." Umweltverbände wie der BUND und die Deutsche Umwelthilfe wollen Behörden per Gerichtsurteil zwingen, die Zulassung bestimmter Dieselautos zu widerrufen und einen Verkaufsstopp anzuordnen. Ihr Argument: Viele der Fahrzeuge auf deutschen Straßen würden mit verbotenen Abschalteinrichtungen fahren und deshalb mit gefährlichen Abgasen die Gesundheit der Bevölkerung schädigen. Bisher waren diese Klagen erfolglos, da die Verwaltungsgerichte den Umweltverbänden die Klagebefugnis abgesprochen hatten.

Missachtung der Klagerechte für Umweltverbände

Das Umweltrechtsbehelfsgesetz regelt, wie Vereine und Verbände gegen umweltrechtliche Entscheidungen von Behörden klagen können. Grundlage ist die Aarhus-Konvention, die Deutschland ratifiziert hat. Sie sieht umfangreiche Klagerechte für Umweltverbände vor. Die fehlende Umsetzung in deutsches Recht bewertet Professor Gertrude Lübbe-Wolff, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, als "Missstand". Gegenüber Frontal 21 erklärte sie: "Im Umweltrecht ist es wichtig, dass Verbände klagen können." Ansonsten sei es nicht möglich, die betreffenden Rechtsnormen durchzusetzen und ihre Einhaltung vor Gericht überprüfen zu lassen.
Das Bundesverkehrsministerium ließ eine Anfrage von Frontal 21 zu dem Schreiben unbeantwortet."

(Hervorhebungen im Text durch mich)

VG myinfo

Ich weiß nicht was du dir für eine Welt zusammenschnippelst aber in der Realität wurde und wird von Tausenden vor verschiedenen Gerichten u.a. gegen VW geklagt und manchmal sogar gewonnen. Auch bei Straftaten wie Betrug stehen dir hier alle Möglichkeiten des Rechtsstaates offen, als Betrogener Anzeige zu erstatten, was auch schon passiert ist. Sorry, aber es gibt da keine dunkle Verschwörung, die dich davon abhält. Das muß etwas anderes sein.

Zitat:

@Kung Fu schrieb am 14. März 2019 um 15:20:50 Uhr:


Ich weiß nicht was du dir für eine Welt zusammenschnippelst aber in der Realität wurde und wird von Tausenden vor verschiedenen Gerichten u.a. gegen VW geklagt und manchmal sogar gewonnen. Auch bei Straftaten wie Betrug stehen dir hier alle Möglichkeiten des Rechtsstaates offen, als Betrogener Anzeige zu erstatten, was auch schon passiert ist. Sorry, aber es gibt da keine dunkle Verschwörung, die dich davon abhält. Das muß etwas anderes sein.

Mein Gott bevor ihr bestimmten Leuten wiedersprecht solltet ihr wenigstens grob im Netz schauen wie die Rechtslage so ist... Zu denen zähl ich mich nicht...

Es geht um Klagen gegen die Produkt bzw. Typgenehmigung und Verbandsklagerecht. Hat garnichts mit den Sammelklagen oder Schadenersatzklagen zutun...

Das sollte man schon wissen und nicht alles durcheinanderschmeißen, wenn man sich schon als Laie auf die schmalen Pfade der Rechtsverdreherei begeben will. Wobei mir nicht klar ist, was man davon hat!?

Frag Smash...

Zitat:

@myinfo schrieb am 14. März 2019 um 14:54:32 Uhr:


Na dann mal los. Und damit du es leichter hast, grenze ich das Thema auf das von dir damals angesprochene und von mir oben zitierte und als Ausgangspunkt benutzte, erneut ein. 😉

Wenn du Belege bringst gern, sonst bleibt ja erst mal Aussagen gegen Aussage!

Zitat:

Dein Argument lautet im Kern: Jeder, der will, kann klagen. Und da die DUH gegen die Typzulassungen nicht klagt, sind Abschalteinrichtungen legal.

Nicht ganz, denn das JEDER klagen kann hab ich nicht gesagt, aber im Prinzip stimmts.

Zitat:

Du hast deinen Beitrag dann noch editiert und ergänzt:

Ich ändere deine Argumentation dem entsprechend und stelle somit eine zweite Variante für dich noch auf. 😉

Deine zweite Argumentation lautet demnach im Kern: Jeder, der will, kann klagen. Und da die DUH gegen die Typzulassungen erfolglos geklagt hat, sind Abschalteinrichtungen legal.

Falsch. Deine Behauptung war die DUH dürfte nicht Klagen, oder?

Sie HAT aber aber geklagt laut eigener Aussage und damit hab ich erst mal nur deine Behauptung widerlegt! Prinzipiel ging es also. Ich denke das Eingeständnis deines Irrtums folgt, oder?

Zitat:

Da beide Argumtationen falsch sind, gilt das auch für die jeweils gleich lautende Schlußfolgerung, dass daher Abschalteinrichtungen legal wären.

Also mal ganz abgesehen davon, das du meine Argumetation stark verzerrst ist sie ja bislang noch nicht widerlegt. Ich schreibe "üblichen Abschalteinrichtungen wie Thermofenster" wie du ja wunderschön zitierst aber offensichtlich nicht liest und macht daraus Allgemein "alle Abschalteinrichtungen", ganz feiner Zug😉

Zitat:

Da man im Netz aber viel schreiben und lesen kann, da sollen sogar Trolle unterwegs sein 😰😎😉, forderst du Belege dazu ein.

Versteh ich jetzt nicht ganz. Soll ich dir einfach glauben? Wieso glaubst du mir nicht einfach?

Zitat:

27.02.2018, Frontal 21

Diesel vor dem Aus?

Von Hans Koberstein und Felix Zimmermann

Ach jetzt verstehe ich das mit den Trollen😁

Zitat:

.....
(Hervorhebungen im Text durch mich)

VG myinfo

Aha. Vielleicht mal als Einstiegsfrage, ist 2015 von 2017 gewesen, oder danach? Also bis 2017 hätten die Verbände doch klagen können. Das die GW Real überschritten werden war doch schon viel früher bekannt.

Aber gut, zumindest scheint es zu stimmen das die DUH keine Klagebefügnis hier (mehr) hat. Das wusste ich tatsächlich bislang nicht und ist vielleicht (liegt dran, ob sie es vor 2017 durften) schwächt das meine Argumentation, macht aber das Argument noch nicht zunichte.

Wobei so ganz klar schein die Sache nicht, das tasächlich Klagen auch danach stattfanden.

https://www.verkehrsbrief.de/.../

Aber egal, die Frage ist, ist die Typenzulassung nicht angreifbar egal was die Behörde macht. Ich kann mir nicht vorstellen, das dem wirklich so ist. Vielleicht können es die Umweltverbände nicht, aber spätestens die Grünen sollten dazu wohl in der Lage sein.

Aber gut, ich lass micht da gerne eines besseren belehren, aber bitte mit Anstand. Entweder sachlich oder gar nicht!

Zitat:

@LtLTSmash schrieb am 14. März 2019 um 18:44:18 Uhr:


Falsch. Deine Behauptung war die DUH dürfte nicht Klagen, oder?
Sie HAT aber aber geklagt laut eigener Aussage und damit hab ich erst mal nur deine Behauptung widerlegt! Prinzipiel ging es also. Ich denke das Eingeständnis deines Irrtums folgt, oder?

Sag mal, willst du trollen oder bist du so schwer von Begriff? Wenn ein nicht Klageberechtigter eine Klage versucht und formal als "nicht klageberechtigt" abgelehnt wird, was bedeutet das noch gleich?

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