Die Angst des Vectra-Fahrers in der Baustelle

Opel Vectra C

N'Abend alle miteinander.

Ich versuch mich jetzt auch einmal an einem dieser 'Reizthemen':

Folgende Situation: BAB 44, zweispurige Baustelle, rechte Fahrspur die üblichen Verdächtigen (LKW'S).

Linke Fahrspur in diesem Fall ein blauer Vectra. Davor gähnende Leere.

Die ersten 500m braucht er zum Aufschließen auf den ersten LKW. Die nächsten 2 KM fährt er links von dem LKW und etwa 5 m dahinter. Überholen traut er sich anscheinend nicht, rechts fahren will er entweder auch nicht, oder der Fahrspurwechsel stellt eine zu große Herausforderung für ihn dar. Oder, dritte Möglichkeit, er merkt nicht was er tut und das jemand vorbei will.

Das ganz bei Tempo 70, was der LKW halt so vor gibt.

Meine Frage hier an dieser Stelle:

-brav hinterher fahren (keine Reaktion auf erst dezenten, anschließend heftigen Einsatz der Lichthupe)?

- rechts überholen (ich geb's zu)?

Das hinterher fahren verkehrsrechtlich einwandfrei ist, ist mir klar, aber darf ich in einer Baustelle mit 60 rechts überholen oder muß ich mich aufs Anzeigen beschränken, wenn ich mich im gesetzlichen Rahmen aufhalten will?

Wie seht Ihr das?

casabinse

73 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von casabinse


Wobei ich vorhin durchaus an die zweibeinige Variante gedacht habe 😁

 

Das war mir schon KLAR 😁

Mhhh,

sooo breit ist nen Vectra jetzt ja nun auch nicht.

Mit passiert das am Häufigsten, wenn vor dem besagten LinksIchTrauMichNichtUndBinTotalÜberfodert Fahrer gerade noch ne S-Klasse und nen Range Rover problemlos am Laster vorbeigepasst haben... DAS regt mich dann erst so richtig auf!

Und ich hab festgestellt (bin Wochenendpendler), dass ich i.d.R. am Freitag, wenn LKWs unterwegs sind mit meinem auch recht breiten Schweden immer noch ganz gut vorbeipasse. Am Sonntag sind (leider) eben Sonntagsfahrer in der rechten Spur - und DIE halten die Spur deutlich schlechter als jeder litauische LKW Fahrer nach 38Std. ohne Pause!

Gruss
Martin

Zitat:

Original geschrieben von torjan


rechts vorbeifahren 😉
soweit ich weiß bis 80km/h erlaubt
wobei ich mir nicht denken kann das die Miliz den rechtsvorbeifahrenden rauszieht, sondern eher den Verkehrsbehindernden

Ein weit verbreiteter Irrtum! Entscheidend ist immer die Geschwindigkeit auf dem linken Fahstreifen!

Guckst Du hier:

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

thxs4info 🙂

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NÀbend zusamm,
Wäre auch der Meinung das man bei Kolonne bis 80 rechts vorbei darf.

Will ja keinem zu nahe treten aber von "Selbstjustiz" halt ich nicht viel zumindest nicht mit abbremsen oder sehr dicht auffahren. Wenn einer Drängelt einfach nicht beachten und gut (wenn man sich rechts befindet und an die Geschw.Begrenzung hält)

Also wenn ich einen LKW überholen möcht und diesen erst beobachten will, fahr ich ein wenig versetzt so das dieser sieht das ich erst kuck, sonst so meine Beobachtung werden sie schnell unruhig.
Und bis jetzt noch nichts eingebüßt...
Finde diese Leute (weiter vorn schon mal geschr) auch zum schreien die zb mit nem Corsa einer S-Klasse hinter her fahren und der große wagen kommt vorbei und die tun so als wäre es unmöglich aber naja.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


@HHirsch: Super, Herr Oberlehrer 😁 Wer fährt in den 60er Baustellen wirklich Strich 60 (ausser einige Ausnahmnen)?

Hallo SOD: das Gehalt vom Oberlehrer hätte ich gerne noch dazu, richtig 🙂

Wie Du lesen kannst, bin ich nicht Strich 60 gefahren. In der Tat bin ich mit gleichmäßigem und ausreichendem Abstand zum Vordermann gefahren. Bevor Du also das Standard-Klischee vom Oberlehrer auspackst, solltest Du Dich vielleicht einmal einen Moment besinnen und noch einmal nachlesen. Nix für ungut, aber wenn Du hier dazu aufrufen willst, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch eine Baustelle zu brettern, so halte ich das persönlich für falsch. Übrigens wird Dir das jeder Jurist bestätigen können -- außerdem hilfst Du mir nicht aus der Patsche, wenn mich die Rennleitung mit überhöhter Geschwindigkeit aus der Baustelle zupft.

Bezüglich der Nötigung ist das Deine persönliche Meinung, die jedoch glücklicherweise durch Gerichte nicht gedeckt wird. Die Nötigung ging hier eindeutig vom LKW-Fahrer aus, verdrehen wir nicht die Tatsachen: er hat mich mit seinen höher liegenden Scheinwerfern stark geblendet, da sein Fernlicht direkt vom Rückspiegel mir ins Gesicht fiel. Diese Blendung war umso schwerer, als es bereits seit einer Stunde stockdunkel war (also kein Umgebungslicht mehr). Ich bin, um einen Fahrfehler zu vermeiden dann etwas vorsichtiger gefahren, bis der LKW-Fahrer wieder auf Sicherheitsabstand war.

Ähm ja du schriebst gerade

Zitat:

Nix für ungut, aber wenn Du hier dazu aufrufen willst, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch eine Baustelle zu brettern, so halte ich das persönlich für falsch.

rund 80km/h wo 60 erlaubt ist sind für mich keine deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Im übrigen sagt die Rennleitung bei so einer Überschreitung nichts, da man sich dem Verkehr anpasst und so ein guter Verkehrsfluss entsteht. Dem sind die rund 60km/h Fahrer eher ein Dorn im Auge.

Wenn du schreibst das du dich dann von 60 auf 50 zurückfallen lassen hast ist das meiner Meinung nach Nötigung. Soviel ich weiß muss man auch auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit haben oder?(ist glaube ich 60?)😁

Mal so am Rande😁. Wie lange hält so eine Hupe eigentlich?😁

Zitat:

Original geschrieben von hhirsch


Ich bin, um einen Fahrfehler zu vermeiden dann etwas vorsichtiger gefahren 😉

Auch zu langsames Fahren ist verwarngeldbehaftet.

Ein Ausbremsen eines anderen Verkehrsteilnehmers ist sehr wohl eine Nötigung. Bei einer Differenz von 10km/h wird das natürlich kein Gericht so sehen. Außer Du sagst dem Gericht die Wahrheit, nämlich daß Du wegen des dichten Auffahrens des LKW, diesem ein "Denkzettel" verpassen wolltest. => Nötigung!

Gruß
Achim

@IAN@BTCC: Du bist a) Polizist oder b) Richter für Verkehrsdelikte?

Weder noch? Dumm gelaufen. Kennzeichne Deine Aussagen hier lieber als persönliche Meinung, sonst könnte ein zufällig mitlesender Jurist noch auf dumme Ideen kommen. Im Ernst. Mir ist das egal, aber ich habe schon solche Leute erlebt, die sich gerne noch einen Cent hinzuverdienen möchten (kopfschüttel).

Die StVO ist eindeutig, was Geschwindigkeitsbegrenzungen angeht. Da hilft Dir Deine persönliche Interpretation nichts, da gibt es keinen Spielraum.

Zu den 60: gilt als Mindestgeschwindigkeit, die das Fahrzeug prinzipiell fahren können muss, ist seltsamerweise sogar >60, also praktisch 61km/h. Der Situation angepasst kann bzw. muss man sogar weniger fahren. Ansonsten dürfte man bei Nebel mit Sichtweiten unter 50m ja nur viel zu schnell fahren.

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Soviel ich weiß muss man auch auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit haben oder?(ist glaube ich 60?)😁

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs muß über 60km/h liegen, damit es überhaupt auf einer BAB fahren darf. Eine andere Regelung gibt es meines Wissens nicht. Wäre auch schwierig den Leuten im Stau klar zu machen, daß sie sich verkehrswidrig verhalten. 😁

Gruß
Achim

Da war Achim gerade noch einen Tick schneller. Wenigsten hatte ich das noch richtig in Erinnerung.

Und wie gesagt: es war stockdunkel und ich bekam das Licht der Fernscheinwerfer direkt über den Spiegel in die Augen. Die richtige Reaktion ist also dann, voll auf's Pedal zu treten?!

Bis denne,
Harald

Und mit der Aussage das du dich auf 50km/h zurückfallen hast, hast du gleich 2Anzeigen riskiert.

1.Du bist unter Mindestgeschwindigkeit gefahren ,die soweit ich weiß bei 60km/h liegt.
2.Nötigung

Im übrigen bin ich weder Polizist, noch Verkehrsrichter ,allerdings habe ich in meinem Bekanntenkreis einige Polizeibeamte(Autobahnpolizei).

Im übrigen darf ich an den §3 Absatz 2 der StVO erinnern?

Zitat:

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Zitat:

Original geschrieben von hhirsch


Und wie gesagt: es war stockdunkel und ich bekam das Licht der Fernscheinwerfer direkt über den Spiegel in die Augen. Die richtige Reaktion ist also dann, voll auf's Pedal zu treten?!

Nein, aber Deine Absicht war unlauter. Ein Gericht würde das natürlich nicht als Nötigung einstufen, außer Du gibst es zu.

Gruß
Achim

Wenn ich durch den Rückspiegel geblendet werde, korrigiere ich dessen Einstellung. Geht meist mit einem Handgriff über den dafür vorgesehenen Hebel am Spiegel.

Wenn der böse LKW natürlich die ganze Zeit hinter Dir mir Aufblendlicht gefahren ist, kann ich voll verstehen, dass Du ihn ausbremsen musstest. Durch sein Fehlverhalten hätte ja der Gegenverkehr ebenso geblendet werden können. Nicht auszumahlen, was dann hätte passieren können. Vielleicht wäre es sogar besser gewesen auf der Stelle anzuhalten und den Fahrer zur Rede zu stellen. War ja inzwischen eh Stau hinter euch...wär also auf die paar Minuten dann auch nicht mehr angekommen. Im Laufe der nächsten Stunden löst sich so ein Stau wegen Langsamfahrern und Denkzettelverpassern (Sorry: wegen geblendeten Vorsichtig-Fahrern) ja mit abnehmender Verkehrsdichte sowieso wieder auf.

Aber stolz bin ich schon, dass es in Deutschland doch noch Autofahrer gibt, die sich strickt an die Regeln halten und die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten grundsätzlich und exakt einhalten - nix mit 10 oder 20 km/h drüber. Das wäre ja wider aller Regeln.

HHirsch: ich bin stolz auf Dich. Du bist der Held. Wirklich.

Immer diese Billigausstattungen.

Beim Autokauf sparen und sich dann über im Spiegel blendende Scheinwerfer mokieren.

Das muß doch heutzutage nicht mehr sein, meiner blendet von selber ab, und gut ist.

casabinse

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