Der große Anhängelast- und Führerschein-Thread
Hallo zusammen,
Da es in diesem Bereich immer wieder zu Ausschweifungen kommt, wer was mit welchem Lappen und welchem Auto ziehen darf, ist hier jetzt der passende Thread für die geneigte Userschaft.
Ich bitte darum, derartige Debatten zukünftig aus den anderen Threads fern zu halten.
Have fun! 🙂
209 Antworten
Für den Führerschein zählt ausschließlich die Summe der zulässigen Gesamtmassen, die tatsächlichen Massen spielen keine Rolle.
Für die 4800 kg wird also die Klasse BE benötigt.
Siehe §6(1) FeV.
Bei der Beladung des Anhängers gibt es ja bzgl. der Überladung eine Toleranzgrenze von 5%. Heißt, wenn ich den Anhänger um weniger als 5% überlade, gibt es keine Verwarn- oder Bußgeld.
Gibt es sowas auch bei der Berechnung des zgG? Da ich Führerscheinklasse B habe, darf das zgG von Fahrzeug und Hänger nicht mehr als 3500kg betragen.
Hintergrund der Frage ist, dass ich einen Hänger nutzen könnte, der 1500kg zgG hat. Damit überschreite ich die Grenze von 3500kg zgG um wenige kg. Ist man da sofort ab dem ersten kg Überschreitung im Bereich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" oder gibt es da auch eine Toleranz?
Leider ja, weil es sich um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und nicht um Überladen handelt.
P.S. wenn es um eine regelmäßige Nutzung geht, dann könntest Du das Zugfahrzeug auch ablasten.
Bemerkenswert ist auch, dass man besser überladen kann als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, wenn man sich die zu erwartenden Strafen anschaut.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 31. Januar 2022 um 09:44:38 Uhr:
Bei der Beladung des Anhängers gibt es ja bzgl. der Überladung eine Toleranzgrenze von 5%. Heißt, wenn ich den Anhänger um weniger als 5% überlade, gibt es keine Verwarn- oder Bußgeld.Gibt es sowas auch bei der Berechnung des zgG? Da ich Führerscheinklasse B habe, darf das zgG von Fahrzeug und Hänger nicht mehr als 3500kg betragen.
Hintergrund der Frage ist, dass ich einen Hänger nutzen könnte, der 1500kg zgG hat. Damit überschreite ich die Grenze von 3500kg zgG um wenige kg. Ist man da sofort ab dem ersten kg Überschreitung im Bereich "Fahren ohne Fahrerlaubnis" oder gibt es da auch eine Toleranz?
Deine 5% Überladung gelten aber nur für Schüttgüter, sobald die Ladung errechenbar ist gibt es keinerlei Toleranz.
Und Ja beim zgG gibt es keinerlei Toleranz.
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Ja, das habe ich mir schon gedacht, dass es keine Toleranz gibt beim zgG. Wäre halt interessant gewesen, weil ich innerhalb der Verwandtschaft auf so einen 1,5t Hänger zugreifen könnte. Ausreizen würde ich die 1,5t eh bei Weitem nicht, aber das ist ja beim zgG egal.
Über Ablastung muß ich mich mal informieren. Wären dann halt wirklich nur ein paar Kilo auf dem Papier, aber wenns dann legal wird...
Ja, das Gesetz ist in der Hinsicht sehr praxisfern ausgelegt. Ich kann einen 1,4t Hänger überladen und komme günstig davon und wenn ich einen 1,5t Hänger nehme und nur zur Hälfte belade, fahr eich ohne entsprechenden Führerschein. Ich kann einen 750kg Kanu-Transporter anhängen, egal wie lang und schwierig der zu fahren ist, aber einen kompakten Kofferanhänger mit zu hohem zgG nicht.
Dass die 5% nur bei Schüttgut gelten, wußte ich nicht. Wieder was gelernt.
Danke euch.
Hi,
ich kann mir denken, um welches Zugfahrzeug es sich handelt - wir reden bei diesem Beispiel nicht zufällig von exakt 15kg? 😉
Dennoch würde ich mir das mit der Ablastung genau überlegen, denn die Kisten sind auch so schon mit (wenig) Zuladung gesegnet, dann hast du noch ne AHK als Sonderausstattung dran, vielleicht sogar noch mehr.
Dann näherst du dich mit Ablastung schon so langsam aber sicher der 400kg-Marke, für nen Fünfsitzer mit großem Kofferraum schon knapp. Da zählt spätestens auf der Urlaubsfahrt mit Family dann jedes Gramm...
Aber das mal weiter gedacht: Kann man nicht einfach den Hänger um 15kg ablasten? Wäre das nicht vielleicht der gangbarere Weg?
...oder sogar B96? (wahrscheinlich auch nicht viel teurer als das Zulassungstheater, wenn du das anfasst und für jedes Fahrzeug gültig, da an den Fahrer gebunden...)
Grüße,
Raph
Ja, um das Fahrzeug geht es 😁
Letztendlich macht mir die Ablastung für die Praxis weniger Sorgen. Wir fahren nur zu zweit in den Urlaub und soviel Gepäck oder andere Dinge transportiere ich im Auto auch nicht, dass ich da in den kritischen Bereich kommen würde. Und es ist halt auch nur aufm Papier, das Auto bleibt das gleiche wie vor der Ablastung....
Klar, den Hänger kann man ablasten, würde ich auch tun, wenns meiner wäre. Aber ist halt im erweiterten Verwandtenkreis und wenn ich den schon ab und an mal nutzen kann, fände ich es sehr dreist, da um eine Ablastung zu bitten.
Führerschein B96 hatte ich auch mal angedacht. Damit könnte ich dann theoretisch die vollen 2t Anhängelast des Foresters ausnutzen (auch wenn cih das nie machen würde). Zumindest kann man dann ohne viel Nachdenken jeden Anhänger anhängen (die ganz großen mal aussen vor gelassen, aber auf sowas habe ich eh keinen Zugriff).
Allerdings ist B96 nicht so ganz günstig. Da muß man sich dann schon überlegen, ob man nicht gleich in den BE investiert. Denn die Autos werden immer schwerer und dann hat man den B96 und kann beim nächsten Auto womöglich doch nur wieder was Kleines anhängen, weil das zgG des Zugfahrzeugs schon höher ist.
Heute sind es 15kg zuwenig
Aber wir werden mittelfristig immer schwerere Autos fahren (BEV) da sollte man direkt die paar € mehr invertieren in BE dann hat man bei allen Eventualitäten Ruhe im PKW Bereich
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 31. Januar 2022 um 09:44:38 Uhr:
Da ich Führerscheinklasse B habe, darf das zgG von Fahrzeug und Hänger nicht mehr als 3500kg betragen.
Freilich richtig, was meine Vorredner schreiben. Nur liest sich Deine obige Feststellung (Zitat) leider missverständlich. Paragraph 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert Klasse B wie folgt:
Zitat:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Ein Anhänger von 750 kg zGG darf folglich
immerangekoppelt werden, wodurch sich ein zGG des Gespanns von bis zu 4.250 kg ergeben darf (3.500 kg Motorwagen + 750 kg Anhänger). Fällt das zGG des Anhängers jedoch höher als 750 kg aus, liegt das Limit der Kombination - wie von Dir geschrieben - bei 3.500 kg.
Hatte der Gesetzgeber das Zuggewicht nicht auch noch für BEVs erhöht?
https://www.eurotransport.de/.../...-gilt-bis-4-25-tonnen-6618397.html
Also 4,25to plus 750kg Anhänger. Gilt die Regelung noch? Sie wäre sonst ja sinnlos, da es in dem angegebenen Zeitraum nicht die entsprechenden Fahrzeuge gab.
Wenn dann den BE schein machen , die paar Euro machen es nicht wirklich aus, und man kann dann bis 7 To ZgG fahren ,und man hat für immer Ruhe, es muss ja keine Augen Prüfung ect gemacht werden wie beim C Schein.
Klar, der 750kg-Anhänger geht immer mit Führerschein B. Auch wenn das Zugfahrzeug ein zgG von 3,5t hat.
Aber wenn man dann ein Auto hat mit 2,7t zgG (was ja für größere SUV nicht ungewöhnlich ist), ist auch mit B96 schon wieder bei mickrigen 1,55t Schluß.
Daher würde ich eher den BE machen, wenn der B96 nicht gerade "verschenkt" wird.
Ich schwärme ja derzeit für den Sangyong Rexton (für mich der legitime Nachfahre des Mitsubishi Pajero) und der hat z.B. ein Leergewicht von 2,2t. Da ist man dann schnell im Bereich meiner obigen Rechnung. Und das bei einem Auto mit einer Anhängelast von 3,5t.
Ich habs da gut hab vor 27 Jahren CE gemacht kostet mir damals 1100 D-Mark Gewichte Interessieren mich nur bis zur maximalen Zuladung.
Diese Sondergenehmigung gilt so wie ich das lese nur für Transporter nicht für einen klassischen PKW. Mal abgesehen davon das man nicht per se mehr Gesamtgewicht fahren darf sondern nur in dem Maße welches die elektrovariante weniger Zuladung hat als die „Otto bzw Diesel“ Angetriebenen Varianten.
Außerdem gilt diese Ausnahme nur innerhalb Deutschlands nicht im Umland.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 31. Januar 2022 um 18:24:25 Uhr:
Aber wenn man dann ein Auto hat mit 2,7t zgG (was ja für größere SUV nicht ungewöhnlich ist), ist auch mit B96 schon wieder bei mickrigen 1,55t Schluß.Daher würde ich eher den BE machen, wenn der B96 nicht gerade "verschenkt" wird.
Ich schwärme ja derzeit für den Sangyong Rexton (für mich der legitime Nachfahre des Mitsubishi Pajero) und der hat z.B. ein Leergewicht von 2,2t. Da ist man dann schnell im Bereich meiner obigen Rechnung. Und das bei einem Auto mit einer Anhängelast von 3,5t.
Ich sehe das ähnlich. Die Autos die viel ziehen dürfen aber selber noch recht leicht sind damit man wirklich was hat von den 4,25t Zug werden immer weniger.
Ich habe jetzt ne v Klasse mit 3,2t zGg. Hier würde mir der b96 ganze 1050 Kilo Anhänger ermöglichen. Fast alles gebremste hat aber eh 1,2t aufwärts. Sonst spart man sich die Bremse und bleibt gleich bei 750kg
Jetzt darf ich mich durch die Pflicht Stunden BE zahlen auch wenn ich mit meinem alten Gespann tausende Kilometer Erfahrung habe. Der alte Kombi + Wohnwagen war unübersichtlicher als jeder Fahrschul tiguan mit kofferanhänger.