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Der große Anhängelast- und Führerschein-Thread

Themenstarteram 28. Juli 2021 um 7:20

Hallo zusammen,

Da es in diesem Bereich immer wieder zu Ausschweifungen kommt, wer was mit welchem Lappen und welchem Auto ziehen darf, ist hier jetzt der passende Thread für die geneigte Userschaft.

Ich bitte darum, derartige Debatten zukünftig aus den anderen Threads fern zu halten.

Have fun! :)

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177 Antworten

Gute Idee!

Ich habe damals die FS-Klassen 1+3 gemacht. Da in ein paar Jahren der erzwungene Umtausch ansteht und ich das vor der "Welle" erledigen möchte, habe ich dazu eine Frage:

Wenn ich die entsprechenden FS-Klassen A, B + C (mit den Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf die alten FS-Klassen) habe, darf ich dann mehrachsige Anhänger bzw. Anhänger mit Drehschemel ziehen?

Ja, diese Beschränkungen fallen bei den neuen Klassen weg. Da zählt dann primär nur noch das ZGG.

Mittlerweile weiß ich, dass beim Umschreiben der alten Klasse 3 auf C1E mit dem Zusatz CE79 die Achsbeschränkung bis 12 Tonnen Zug-Gesamtgewicht wegfällt, man darf also auch Drehschemel fahren. Will man hingegen seine ursprünglich erlaubten bis zu 18 Tonnen fahren, greift sie wieder, also über 12 Tonnen ist mit Drehschemel wieder vorbei.

MfG

Ich setze hier nochmal an, im anderen Thread hieß es ,es gäbe einen Faktor bezüglich des Anhängergewichtes, welches man mit einem alten BE ziehen darf

 

Mich hat die Rennleitung rausgezogen und ich besitze nur BE von 2000 (ergo unbegrenzt mWn) mit einem 3,5t Unimog samt 16t Anhänger ich wurde weiter fahren gelassen da sie es ebenfalls als legal angesehen haben was laut Aussagen andere nicht richtig ist.

 

Hat jemand dafür nen Beweis? Weil ich es ungern drauf anlege wegen fahren ohne FS eine Anzeige zu kassieren.

Fortführung vom

https://www.motor-talk.de/.../...urch-oder-rohrkrepierer-t7134886.html

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 28. Juli 2021 um 10:36:30 Uhr:

 

Sehr witzig , du widersprichst mir und willst mir verbieten , darauf zu antworten?

Ich verbiete dir gar nichts, dass steht mir nicht zu. Ich wollte aber nicht weiter darauf eingehen. Da du dieses Thema aber völlig verzerrst, nochmal meinen Senf dazu.

 

Zitat:

Diese sogenannte "fragwürdige Kombination" wurde früher überall problemlos eingesetzt und ist keinesfalls unsicher , da die Zugmaschinen darauf konstruiert wurden , entsprechende Lasten zu ziehen. Schliesslich haben sie eine durchgehende Druckluftbremsanlage , von daher ist das Bremsen gar kein Problem .

Das Bremsen sehe ich da auch als kleinstes Problem an. Das ist schon richtig, mit durchgehender Bremse und Druckluft.

Der Knackpunkt liegt ganz woanders, nämlich in der Traktion. Der 3,5 to. Unimog wird bei einer Reibungszahl von mü 1 bei 13 ° Steigung von den 16 to. Anhängelast sich nicht Bergauf bewegen lassen. Tatsächlich wird man diesen Haftreibungswert von 1 nicht mal auf dem griffigsten Asphalt erreichen, der liegt eher bei 0,7, bei Nässe dann nur noch bei geschätzten 0,5 mü.

Ergo bekäme der 3,5 to Unimog nur ca. 1,75 to. (mit eingelegtem Allradantrieb) Zugleistung an den Anhänger!

Der 16 to. schwere Anhänger verursacht auf einer Steigung von 6 ° (10, 5 % Steigung), eine Hangabtriebskraft 1600 N.

Das dies nicht vom Gesetzgeber so gewollt ist, sollte dir doch einleuchten.

 

Zitat:

Das ist wesentlich sicherer als die heute immer noch überall anzutreffenden landwirtschaftlichen Anhänger bis 25 km/h , die nur an der Vorderachse auflaufgebremst werden und womit der Landwirt rechtlich 2 x 8 t , also 16 Tonnen mit bis zu 25 km/h ziehen darf und praktisch die Sachlage so ist , dass diese (mindestens ) 16 t ungebremst ( landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h sind nicht HU- Pflichtig! ) mit 40 km/h gezogen werden. Sind diese Anhänger druckluftgebremst an allen 4 Rädern , dürfen sie 18 T wiegen , also fahren da gut und gerne 36 Tonnen + Überladung mit 40 km/h , teils auch noch schneller , oft ohne funktionierende Bremsen durch die Gegend.

Was das Bremsen betrifft hast du mit dem Unimog sicher recht. Dennoch kann man das nicht verallgemeinern. Das für lof andere gesetzliche Lage herrscht, ist richtig. Das ist gesetzlich sehr schwammig gehalten. Wenn dann mit dem Mog + 2 x 18 to. jemand zu Schaden kommt, wird der Richter die Sache gegen dich entscheiden.

Wenn dann, wie in deinem Ansatz aus den 25 km/h, 40 km/h werden, siehst du als Fahrzeugführer, im Schadensfall arg gebeutelt aus. Das ist dann ein Verstoß gegen die Zulassungspflicht und damit auch gegen die Pflichtversicherung. Was nichts anderes heißen kann, dass du, wenn es ganz böse läuft, mit deinem Privatvermögen haftest.

Ich finde es seltsam, dass du, für dich ein Recht daraus ableitest, was die Herren Landwirte in Sachen Gewichte, Funktion der Bremse, V max., Ladungssicherung etc pp. für falsch auslegen, als dein persönlichen Vorteil ableitest. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund die Regel mit dem 1,5 fachen des zGG vom Zugfahrzeug erlassen. Meinem gesunden Menschenverstand nach, finde ich diese Regelung angemessen.

Mann sollte sich auch nicht täuschen lassen, dass die Rennleitung, den lof. völlig außer acht lässt. Gerade in den letzten Jahren, hat sich da was getan. Kannst du gerne mal bei YouTube unter "Polizeikontrolle landwirtschaftliche Fahrzeuge" anschauen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Juli 2021 um 17:40:48 Uhr:

 

Das Bremsen sehe ich da auch als kleinstes Problem an. Das ist schon richtig, mit durchgehender Bremse und Druckluft.

Der Knackpunkt liegt ganz woanders, nämlich in der Traktion. Der 3,5 to. Unimog wird bei einer Reibungszahl von mü 1 bei 13 ° Steigung von den 16 to. Anhängelast sich nicht Bergauf bewegen lassen. Tatsächlich wird man diesen Haftreibungswert von 1 nicht mal auf dem griffigsten Asphalt erreichen, der liegt eher bei 0,7, bei Nässe dann nur noch bei geschätzten 0,5 mü.

Ergo bekäme der 3,5 to Unimog nur ca. 1,75 to. (mit eingelegtem Allradantrieb) Zugleistung an den Anhänger!

Der 16 to. schwere Anhänger verursacht auf einer Steigung von 6 ° (10, 5 % Steigung), eine Hangabtriebskraft 1600 N.

Ich weiß nicht, ob ich das jetzt nachgerechnet bekomme. Aus dem Bauch heraus halte ich den Ansatz für stimmig. Ich besitze keinen Unimog aber einen Schlepper mit Hinterradantrieb. Leergewicht 2700 kg und einen Einachsanhänger mit minimaler Stützlast. In der Kiesgrube 6 t Kies geladen und mit ach und krach die Grubenausfahrt erklommen. Asphaltiert u. geschätzte 20 % Steigung.

Ich halte den Unimog mit 16 t am Haken auch für überfordert. In der Ebene geht das ja noch. Aber ans Bergige sollte man nicht denken.

Zitat:

@PxCbulli schrieb am 28. Juli 2021 um 11:08:53 Uhr:

Mittlerweile weiß ich, dass beim Umschreiben der alten Klasse 3 auf C1E mit dem Zusatz CE79 die Achsbeschränkung bis 12 Tonnen Zug-Gesamtgewicht wegfällt, man darf also auch Drehschemel fahren.

Das gilt (seit 2013) auch ohne Umschreibung.

Meinte ich auch, habe aber mal gelesen (Quelle nicht mehr bekannt), dass dem nicht so ist.

Moin Moin !

Zitat:

Das Bremsen sehe ich da auch als kleinstes Problem an. Das ist schon richtig, mit durchgehender Bremse und Druckluft.

 

Der Knackpunkt liegt ganz woanders, nämlich in der Traktion

Diesbezüglich hast du recht!

Zitat:

Ergo bekäme der 3,5 to Unimog nur ca. 1,75 to. (mit eingelegtem Allradantrieb) Zugleistung an den Anhänger!

Ja

 

Zitat:

Der 16 to. schwere Anhänger verursacht auf einer Steigung von 6 ° (10, 5 % Steigung), eine Hangabtriebskraft 1600 N.

Nee , bei mir sinds rund 1672 kg , wenn ich das mal so laienhaft ausdrücken darf , also das 10-fache.

richtig , mit dieser Steigung wäre das Gespann , wenigstens bei nasser Strasse , an der Grenze.

Zitat:

Das dies nicht vom Gesetzgeber so gewollt ist, sollte dir doch einleuchten.

Wenn es nicht gewollt wäre , wäre es ein leichtes gewesen , die Mindestmotorleistung (wie beim LKW) oder Gewichtsverhältnisse vorzuschreiben. Das ist aber nicht so!

Zitat:

Ich finde es seltsam, dass du, für dich ein Recht daraus ableitest, was die Herren Landwirte in Sachen Gewichte, Funktion der Bremse, V max., Ladungssicherung etc pp. für falsch auslegen, als dein persönlichen Vorteil ableitest.

Versteh ich nicht. Ich leite daraus keinen Vorteil ab , wie sollte ich auch? Erstens habe ich keine Zugmaschine , zweitens wenn ich eine hätte , hätte ich keinen Vorteil , weil andere irgendwelche Vorschriften missachten.

Zitat:

Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund die Regel mit dem 1,5 fachen des zGG vom Zugfahrzeug erlassen. Meinem gesunden Menschenverstand nach, finde ich diese Regelung angemessen.

Falsch. Die Regel mit dem 1,5-fachen wurde ausschliesslich für LKW , die einen Anhänger mit durchgehender Bremsanlage führen , und PKW , die als Geländefzg eingestuft sind , als Höchstgrenze erlassen. Für alle anderen Fzge gelten niedrigere Grenzen , mit Ausnahme der Zugmaschine , da gilt eben gar keine Grenze.

Zitat:

Ich besitze keinen Unimog aber einen Schlepper mit Hinterradantrieb.

Ja , da gibt es Oldtimer mit einem Leergewicht von unter 1,5 t , auch diese dürfen bis zu 16 t (2 x 8t) ziehen.

Aber schau mal in deine Fzg-Papiere, was da als zulässige Anhängelast drinsteht!

 

Zitat:

Ich halte den Unimog mit 16 t am Haken auch für überfordert. In der Ebene geht das ja noch. Aber ans Bergige sollte man nicht denken

Darum geht es ja im juristischen Sinne nicht , sondern da zählt nur , was der Gesetzgeber fordert. Und

der hat sich schon überlegt , warum das so ist. Ist schliesslich alles uralt , und damals hat man noch lange überlegt, warum eine Vorschrift sinnvoll ist oder nicht und nicht wie heute , da habe ich immer das Gefühl , das die Vorschriften so gemacht oder geändert werden , dass ohne Rücksicht auf jeden öklogischen oder ökonomischen Sinn , geschweige denn das Gefährdungen eine Rolle spielen würden, dass irgendwelche Grosskonzerne Vorteile haben. Siehe die Anweisung des Verkehrsministers nach Merkels Anweisung über die Verwend- und Mischbarkeit von "C"-Reifen und normalen Reifen oder jüngst die Zulassung von gedimmten Blinkleuchten anstelle Begrenzungsleuchten beim Motorrad.

Es ist eben so , dass von zu leichten / schwachen Zugmaschinen keine Gefährdung ausgeht , sie sind dann eben nur für den gedachten Zweck nicht geeignet. darum müssen sie aber nicht verboten werden und sind es auch nicht.

Da wäre ja die Sattelzugmaschine , die mit 18 t zGG einen Sattelanhänger mit 36t zGG ziehen darf , in Summe 44 t zGG. ( StVZO §34 , da steht auch , wie sich das zGG eines Sattelkraftfzges errechnet)

Dann die Landwirte , traditionell schon immer von der Politik gebauchpinselt , die mit kleinen Schleppern grosse Lasten ziehen dürfen

Dann die Schausteller , auch diese werden bevorzugt behandelt .

dann die von mir erwähnten Strassenroller , eine sehr sinnvolle Beförderung , aber zumindest hier ( und hier ist absolutes Flachland) schon lange ausgestorben. Bis vor knapp 50 Jahren kannte ich noch mindestens einen regelmässigen Einsatz, und vor 30 Jahren habe ich noch im Harz ( !! ) ein Warnschild mit dem Hinweis " Strassenroller " gesehen.

Wers nicht kennt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenroller

MfG Volker

@schreyhalz

 

Also ich versteh deine Aussagen so das ich mit dem Unimog mit meinem BE alt unbegrenzt den 16t Anhänger bewegen darf richtig? (Wie gesagt die Rennleitung hat das auch schonmal so gesehen)

Moin Moin !

was die Führerscheine angeht , habe ich mich nicht geäussert , da bin ich aussen vor , weil mich das nicht betrifft , ich darf alles fahren , was Räder hat. Wird sich in gut 5 Jahren wohl ändern., ich denke , im Herbst erneuere ich meinen FS das letzte mal.

Jedenfalls gelten für Führerscheine grundsätzlich die zulässigen Gesamtgewichte. Wenn dein Unimog also als Zugmaschine zugelassen ist , darfst du ihn mit B fahren , wenn er ein zGG von max. 3,5 t hat.

Zur Klasse BE finde ich nur , dass du damit an das Fzg der Klasse B max. einen Anhänger bis zu 3.5 t zGG anhängen darfst. Sehr merkwürdig! Selbst das Bundesinnenministerium gibt da wohl eine falsche Antwort !

Ich habe nämlich noch folgendes gefunden :https://www.flvbw.de/.../schluesselzahlenbranlage-9-fev.html

Unter der Nr. 129 ist die Schlüsselzahl 79.06 zu finden ! diese müsstest du im FS haben!

MfG Volker

Nachtrag:

Mir ist eingefallen , da gab es vor etlichen Jahren mal einen Beitrag , da hatte jemand genau eine solche Kombination , einen auf 3,5 t abgelasteten Unmog mit einer Höchstgeschwindigkeit von 63 km/h mit einem Anhänger mit mehr als 3,5 t zGG. Jetzt wollte sein Sohn den FS machen , und siehe da, es stellte sich heraus , egal , welche Klasse er machen würde, er dürfte dieses Gespann niemals fahren! Es gibt aktuell gar keine Fs-Klasse mehr für ein solches Gespann !

T : max. 60 km/h , gilt auch nur für loF Fzge , die auch so eingesetzt werden

C : gilt nur für Fzge über 3,5 t zGG

BE: Beschränkung auf 3,5 + 3,5 t zGG

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 29. Juli 2021 um 14:29:55 Uhr:

Unter der Nr. 129 ist die Schlüsselzahl 79.06 zu finden ! diese müsstest du im FS haben!

@Tom1182 hat, wenn ich es richtig verstanden habe, im Jahr 2000 die Klasse BE erworben und noch den dabei erhaltenen Führerschein?

Dann kann da keine Schlüsselzahl 79.06 drin stehen, weil es die damals noch nicht gab!

Die Berechtigung ergibt sich dann aus §6(6) FeV i.V.m. Anlage 3, in diesem Fall dort Tabelle A II, lfd. Nr. 5. Dort steht in der letzten Spalte die "BE 79.06".

Bedeutet im Klartext: Eine vom 01. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 erteilte FE der Klasse BE hat heute den Umfang BE 79.06, unabhängig davon ob zwischenzeitlich ein neuer FS mit dieser Schlüsselnummer ausgestellt wurde oder nicht. Die Polizisten hatten also Recht.

Die Beschränkung beim BE auf 3,5 Tonnen Anhängelast bezieht sich hauptsächlich auf die Kugelkopf-Kupplungen.

Die normalen 50er Kugeln sind auf 3,5 Tonnen begrenzt, bzw. zugelassen. Das ist also rein technisch.

Mit meinem BE von 2005 darf ich aber auch ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einer anderen Kupplung fahren, die je nach Bauart deutlich mehr können und dürfen (Maulkupplung, K80-Kugelkopf, etc.). Das geht natürlich nicht mit jedem PKW.

Fragt mich jetzt aber bitte nicht, welcher Zusatz dafür bei einer Erneuerung mit auf die Karte müsste, das weiß ich nicht...

(Edit: Mein Vorposter hat es zwischenzeitlich geschrieben: BE 79.06, DANKE!)

Wer seinen BE ab 2009 gemacht hat (ich meine das war da, bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege!), darf generell nicht mehr wie 3,5 Tonnen anhängen.

Vermutung: Das hat wohl was damit zu tun, dass wir hier nicht solche Zustände kriegen, wie die Amis mit ihren Hot-Shot-Truckern, wo jeder Tom, Dick und Harry sich selbst hinter's Steuer klemmen kann, auch ohne CDL (=Berufskraftfahrer-Ausbildung), und den Speditionen die kleineren Aufträge zu Dumpingpreisen abgräbt. Die Marktlücke haben hier ja andere Nationalitäten für sich erschlossen...

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