Der große Anhängelast- und Führerschein-Thread
Hallo zusammen,
Da es in diesem Bereich immer wieder zu Ausschweifungen kommt, wer was mit welchem Lappen und welchem Auto ziehen darf, ist hier jetzt der passende Thread für die geneigte Userschaft.
Ich bitte darum, derartige Debatten zukünftig aus den anderen Threads fern zu halten.
Have fun! 🙂
209 Antworten
BE bräuchte ich dafür ja nicht, da mein Gespann ja höchstens 3.375kg wiegen darf und ich somit unter 3.500kg bleibe.
Zitat:
@mingi schrieb am 21. Oktober 2021 um 15:12:41 Uhr:
@tomate67BE bräuchte ich dafür ja nicht, da mein Gespann ja höchstens 3.375kg wiegen darf und ich somit unter 3.500kg bleibe.
Das ist falsch! Es wird das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus das zul. Gesamtgewicht des Anhängers zu Grunde gelegt.
Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf bei dir maximal 1325 kg betragen, sonst ist es fahren ohne Fahrerlaubnis. Die einzige Chance wäre das Zugfahrzeug oder den Anhänger passend abzulasten.
Ok.
Das hieße dann, ich dürfte nur einen Anhänger mit max. 1.200kg ziehen, da ich die 3.375kg nicht überschreiten darf, richtig? Wenn die Einschränkung nicht gegeben wäre, waren es 1.325kg.
Du musst zwischen tatsächlichem und zul. Gesamtgewicht unterscheiden. Dein Auto dürfte auch einen leeren 3 to Anhänger ziehen, weil der dann weniger als 1500kg wiegt. Nur für deine Fahrerlaubnis spielt das keine Rolle, denn da würde man mit den vollen 3 to rechnen.
Du darfst mit B mit dem Zugfahrzeug maximal einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1325kg ziehen. Kaufst Du Dir z.B. einen Wohnwagen mit ZGG von 1500kg, dann müsstest Du ihn auf 1375kg ablasten. Bis 5%(65kg) zuzüglich Stützlast(70kg) kannst Du den dann trotzdem bis 1510kg vollladen, weil dies im Toleranzbereich ist.
Lastest Du ihn auch nur 1kg zu wenig ab, ist das Fahren ohne gültig Fahrerlaubnis und das kommt schlimmer(bis zu 1/2 Jahresgehalt oder 6 Monate Freiheitsstrafe).
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Danke für die Info, das hilft mir weiter!
Nur gerade bei Wohnwagen kommt das riesenproblem das die Leer gewogen werden.
Da kommt dann alles rein vom Geschirr bis zum Camping Tisch. Da ist man ganz schnell Überladen.
Diese Gefahr sollte man nicht unterschätzen. Klar werden jetzt einige kommen das ist ja nur eine owi aber weil viele so denken hat die Polizei hier in NRW angefangen diesen Gespannen konsequent die Weiterfahrt zu untersagen und dann wird’s im Nachhinein teuer.
Finde den Bericht leider gerade nicht mehr aber ich hab letztens nen Bericht gelesen wo die sagten 70% der Wohnwagen sind Überladen.
Seit wann werden Wohnwagen leer gewogen? Normalerweise steht nicht einmal das Leergewicht im Brief.
Zum Überladen:
- bis 5% im Toleranzbereich
- bis 10% 10€
- bis 15% 30€
Richtig im
Fahrzeugschein steht was nur hat das mit dem real Gewicht vom Anhänger nicht viel zu tun.
Deine Angaben zum Überladen
sind richtig nur hier bleibt man ab 5% Überladung jetzt stehen da viele die OWI einkalkulieren.
Na dann packst Du halt im Falle einer Kontrolle ein paar schwere Sachen nach vorne.... und zahlst 10€.
Ist doch immer noch etwas anderes als "Fahren ohne Fahrerlaubnis"
Nur dazu muss man die Möglichkeit haben wenn man dann aber ein Zugfahrzeug hat wo kaum noch was übrig bleibt an Zuladung dann steht man weil wenn du zu schwer warst und stehenbleibst fährst du erst wieder wenn’s passt und nicht wenn man auf unter 5% gekommen ist. Die Rennleitung weis ja um das Problem der zu milden Strafen.
Na, da muss die Familie halt laufen 😉
Zitat:
@tomate67 schrieb am 21. Oktober 2021 um 20:56:04 Uhr:
Na, da muss die Familie halt laufen 😉
Wenn es dumm läuft kann das passieren,man sollte immer wissen was seine Fahrzeuge im Fahrfertigen Zustand wiegen, dann gibt es bei den Kontrollen auch kein böses erwachen und die Schwiegermutter muss man als Pfand da lassen.
Zitat:
@tomate67 schrieb am 21. Oktober 2021 um 16:48:23 Uhr:
Zum Überladen:
- bis 5% im Toleranzbereich
- bis 10% 10€
- bis 15% 30€
Für Deutschland!
Frankreich z.B.
bis 5% 135 Euro
über 5% Weiterfahrt untersagt 😉
Der Hinweis auf das europäische Verkehrsrecht ist sehr gut! Da gibt es gravierende Unterschiede, auch was Höchstgeschwindigkeiten angeht.
Hallo,
mal eine kurze Frage zum b96 Führerschein:
Darf folgende Kombination gefahren werden:
PKW 2200kg Zulässiges Gesamtgewicht / 1600kg leergewicht + Anhänger 2600Kg zulässiges Gesamtgewicht / 600kg leergewicht.
Das zulässige Gesamtgewicht ergibt 4,8t also meiner Verständnis nach braucht man den BE Führerschein.
Jedoch liegt das Leergewicht bei 2,2t - also sollte doch eigentlich eine Zuladung von knapp 2t möglich sein damit der b96 ausreicht?
Bitte um eine kurze Erläuterung.
Grüße