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Der große Anhängelast- und Führerschein-Thread

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,
Da es in diesem Bereich immer wieder zu Ausschweifungen kommt, wer was mit welchem Lappen und welchem Auto ziehen darf, ist hier jetzt der passende Thread für die geneigte Userschaft.
Ich bitte darum, derartige Debatten zukünftig aus den anderen Threads fern zu halten.
Have fun! :)

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209 Antworten

Zitat:

@tomate67 schrieb am 21. Oktober 2021 um 15:35:03 Uhr:


Du musst zwischen tatsächlichem und zul. Gesamtgewicht unterscheiden. Dein Auto dürfte auch einen leeren 3 to Anhänger ziehen, weil der dann weniger als 1500kg wiegt. Nur für deine Fahrerlaubnis spielt das keine Rolle, denn da würde man mit den vollen 3 to rechnen.
Du darfst mit B mit dem Zugfahrzeug maximal einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1325kg ziehen. Kaufst Du Dir z.B. einen Wohnwagen mit zGG von 1500kg, dann müsstest Du ihn auf 1375kg ablasten. Bis 5%(65kg) zuzüglich Stützlast(70kg) kannst Du den dann trotzdem bis 1510kg vollladen, weil dies im Toleranzbereich ist.
Und nicht vergessen: Bei Klasse "B" und Anhängern über 750kg MUSS das (eingetragene) Leergewicht des Zugfahrzeuges über dem zulässigen GesamtGewicht des Anhängers sein. Ansonsten gilt hier nicht die Sonderregelung. Eventuell kann B96 (4250kg) günstig und schnell helfen, aber die optimale Sösung für alls Sorgen auf der Straße ist A,DE! Nur hier sind A1, A2, B, B96; BE, C1, C1E, C, CE, L und T eingeschlossen.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 5. Februar 2022 um 15:16:07 Uhr:


Ja, bloß werden die Grenzen immer enger. Früher durfte man 7,5t mit Klasse 3 fahren. Das reichte für PKW-Anhänger in jedem Fall und einen kleinen LKW konnte man damit auch fahren. Mehr brauchen Privatleute eh nicht. Wer über 7,5t fahren will, macht das in aller Regel beruflich und hat dann auch den entsprechenden Schein dafür.
Die Regel mit 3,5t ist einfach praxisfern, da bleibe ich bei.
Liebe Freunde, das wolltet und wollt Ihr doch so, denn die deutschen Gesetze werden von dem EU-Krams überdeckt und ausgehebelt. In Brüssel wird die (zulässige) Krümmung von Bananen beschlossen und eben auch der Verkehrskram. Besser wären rein deutsche Bestimmungen, denn die EU hat uns den KFZ-Brief "weggenommen", der immer Eigentumsnachweis war und diesen EU-Wisch beschert, welcher in jedem EU-Land anders aussieht, ein anderes Foramt hat und mal aus Papier, mal aus pappe und mal aus Leinen, wie bei uns, ist. Seit aus der EWG die EU geworden ist bin ich für deren Abschaffung oder mindestens Kompetenzeinschränkung, was sich auch hier wieder zeigt. Zum Glück gibt es die dreistelligen Schlüsselzahlen, denn bescheren uns wenigstens ein Stückchen wahres Deutschland.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 5. Februar 2022 um 19:52:02 Uhr:


@Golfschlosser
Ich fahre mit meinem alten BE maximal 19,5t Gesamtgewicht!

WIe alt ist DER denn? Noch aus Kaisers Zeiten? BE und fast zwanzig Tonnen, das geht nicht, ging nie und wird auch nie gehen.

Vermutlich so alt wie die Beiträge, auf die du antwortest.

@moppedtrailer

Mein FS BE ist aus 2000 aber es wurde erst 2013 mWn geändert das beim BE eine Gewichtsgrenze eingeführt worden ist. Mit dem gleichzeitigen ablaufdatum was dort alle FS bekamen

Desweiteren du brauchst nichts glauben, es ist alles im Internet nachzuvollziehen.

Im Übrigen bei meinem Zwangstausch nächstes Jahr bekommt mein FS die Schlüsselzahl 79.06

Was der ADAC mit diesem Text beschreibt:
Fahrzeugkombination der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt

Zitat:

@moppedtrailer schrieb am 25. Januar 2025 um 19:46:22 Uhr:


BE und fast zwanzig Tonnen, das geht nicht, ging nie und wird auch nie gehen.

Nehmen wir mal einen 3,5t-Unimog als Zugmaschine und zwei gebremste Anhänger, da kann man in die Größenordnung kommen.

Vor dem 19.01.2013 lautete die Definition der Klasse E einfach nur:

Zitat:

Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden

Also kein Verbot von mehreren Anhängern, und keine Beschränkung der Anhänger-zGM auf 3500 kg.

Demnach war es also auf jeden Fall vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 grundsätzlich möglich, 'fast zwanzig Tonnen' mit BE zu fahren.

Ob man seitdem mit der zur Besitzstandswahrung eingeführten Schlüsselnummer 79.06 (bzw. einer vor diesem Stichtag erteilten Klase BE) solche Kombinationen immer noch fahren darf ist ein eigenes Thema.

Ich weiß nicht, warum hier drei Jahre altes Geschwurbel zitiert wird. Die 3,5t gab es schon 1975 als ich meinen CE gemacht habe. Zumindest bei der Bw war das so. Und die aktuellen Einteilungen sind exakt identisch zur Bw von damals.

Meine letzte Führerschein-Verlängerung war 2019, und das wird sie wohl bleiben, da ich kenen Bus oder LKW mehr fahren werde.
For vielen Jahren im Rahmen der Umstellung ist mir mein alter Kl. II "weggerostet", da ich der Meinung war, dass ich ihn nicht mehr brauche.
Bei der Umschreibung 2011 kam dann das übliche B/E + C1/E raus (die Bröselklassen sind mir Wurscht).
Dann als alter Sack 2012 noch den D gemacht, dadurch kam D1/E mit dazu.
Die sind alle 03/21 abgelaufen.
Mir reicht mit 71 mein B/E (79.06) mehr als aus. Bedarf fürs E besteht eigentlich auch nicht.
79.06 Fahrzeuge der Klasse BE, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt

Mag sein, dass der Führerschein den Anhänger nicht auf max. 3500 kg begrenzt - dafür tut das die Zulassung der Zugmaschine.

Du wirst sicher keinen Fiat Panda mit einem 10.000 kg Anhänger treffen bzw. Fahren können.

Gruß Didi

Es hatte schon einen Grund, warum ich als Beispiel einen 3,5t Unimog genannt hatte, und zwar einen mit Zulassung als Zugmaschine.
Mit einem PKW kann das schon deswegen nichts werden, weil der zum einen nur einen Anhänger ziehen darf und zum anderen die Anhängelast maximal (bei Gelände-PKW) das 1,5-Fache der eigenen zGM sein darf...
Bei einer Zugmaschine dagegen ist die maximale Zug-GM eher von der Motorleistung abhängig, und die Anhängelast vom D-Wert der verbauten Kupplung und der Abschlusstraverse wo die Kupplung dran ist.

Zitat:

@hk_do schrieb am 25. Januar 2025 um 22:39:12 Uhr:



Zitat:

@moppedtrailer schrieb am 25. Januar 2025 um 19:46:22 Uhr:


BE und fast zwanzig Tonnen, das geht nicht, ging nie und wird auch nie gehen.

Nehmen wir mal einen 3,5t-Unimog als Zugmaschine und zwei gebremste Anhänger, da kann man in die Größenordnung kommen.

Dann wären theoretisch aber auch 40t. möglich, die Eingrenzung auf 19,5t. verstehe ich trotzdem dann noch nicht.

Kann es sein das der BE mit C1E verwechselt wird, dort gab/gibt es die Möglichkeit mit 7,5t. Motorwagen und 12t. Anhänger, was dann genau diese genannten 19,5t. ergeben.

Ich hatte @Tom1182 so verstanden, dass seine Kombination zufällig soviel wiegt, nicht dass er das als Grenze seiner Fahrerlaubnis gemeint hat?
Ansonsten: ja, ohne die Beschränkung auf einen Anhänger war auch mit BE theoretisch erst bei 40 Tonnen Schluss. In der Praxis lagen die Grenzen dann bei der Motorleistung der Zugmaschine (mindestens 2,2 kW pro Tonne Zug-Gesamtgewicht; das wird bei den alten Unimogs eher nichts...) und dem D-Wert der Anhängekupplung(en); ggf. noch bei der maximalen Gesamtlänge von 18 Metern.
Wenn die Zugmaschine vor dem 1. Januar 1971 erstmals in den Verkehr gekommen ist und das Zug-Gesamtgewicht die 32 Tonnen nicht überschreitet greift die Mindest-Motorleistung übrigens nicht ;)
Damit wäre zwar die Kombination die ich vor Augen hatte (3,5t-Unimog mit zwei 8t-Anhängern) heute auch nicht mehr möglich, aber der 3,5t-Unimog mit nur einem 16t-Anhänger dürfte auch heute noch mit der BE 79.06 gefahren werden (wenn der D-Wert der Kupplung passt).
Und schon haben wir wieder die 19,5t :D
C1E kann hier keine Rolle spielen, denn da ist generell bei 12t Zug-Gesamtmasse Schluss.

Stimmt, hatte ich verwechselt mit CE und der Einschränkung CE79, da sind Züge bis 18,75t. möglich, also auch keine 19,5t.

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