Der große Anhängelast- und Führerschein-Thread
Hallo zusammen,
Da es in diesem Bereich immer wieder zu Ausschweifungen kommt, wer was mit welchem Lappen und welchem Auto ziehen darf, ist hier jetzt der passende Thread für die geneigte Userschaft.
Ich bitte darum, derartige Debatten zukünftig aus den anderen Threads fern zu halten.
Have fun! 🙂
209 Antworten
Das meine ich ja auch. Die Regelung ist einfach praxisfern.
Man kann einen langen aber leichten Kanuanhänger ziehen. Der ist aber viel schwerer zu händeln bei Kurvenfahrten usw. als ein kleinerer aber schwerer Kofferanhänger.
Ich darf hinter einen Kompaktwagen einen Anhänger bis zur maximalen Anhängelast ziehen. Aber ich darf keinen schweren Geländewagen fahren, an dem ein Anhänger hängt, der die Hälfte der maximal zul. Anhängelast ausmacht.
Im Fahrbetrieb ist der große Geländewagen aber viel leichter zu händeln, weil er aufgrund seines Eigengewichts mit dem Anhängergewicht viel besser zurechtkommt als der Kompaktwagen, der am Limit betrieben wird.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 31. Januar 2022 um 09:44:38 Uhr:
Bei der Beladung des Anhängers gibt es ja bzgl. der Überladung eine Toleranzgrenze von 5%. Heißt, wenn ich den Anhänger um weniger als 5% überlade, gibt es keine Verwarn- oder Bußgeld.Gibt es sowas auch bei der Berechnung des zgG? Da ich Führerscheinklasse B habe, darf das zgG von Fahrzeug und Hänger nicht mehr als 3500kg betragen.
Es gibt keine Toleranz, weder bei Führerschein noch bei Überladung. Das etwas nichts kostet bedeutet nicht automatisch Toleranz. Und gegenüber einer Überladung, wo ja immer mal Abweichungen sind, wenn man das Gewicht z.B. nur errechnet, stehen die "Werte" für den Führerschein Schwarz auf Grün in den Papieren.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 1. Februar 2022 um 11:50:13 Uhr:
Das meine ich ja auch. Die Regelung ist einfach praxisfern.Man kann einen langen aber leichten Kanuanhänger ziehen. Der ist aber viel schwerer zu händeln bei Kurvenfahrten usw. als ein kleinerer aber schwerer Kofferanhänger.
Ja und?
Man darf mit B auch mit 417Km/h über die Autobahn fahren, während man einen, sicherlich einfacher zu händelnden, Transporter mit 4 Tonnen nicht fahren darf. Irgendwo ist nun mal immer die Grenze.
Ja, bloß werden die Grenzen immer enger. Früher durfte man 7,5t mit Klasse 3 fahren. Das reichte für PKW-Anhänger in jedem Fall und einen kleinen LKW konnte man damit auch fahren. Mehr brauchen Privatleute eh nicht. Wer über 7,5t fahren will, macht das in aller Regel beruflich und hat dann auch den entsprechenden Schein dafür.
Die Regel mit 3,5t ist einfach praxisfern, da bleibe ich bei.
Ob man 417km/h nun fahren darf, wird ja gerade medienwirksam erörtert und diskutiert. Es gibt da auch durchaus die Meinung, dass es sich um ein verbotenes Einzelrennen handelt, welches man mit keinem Führerschein in Deutschland auf öffentlichen Straßen fahren darf.
Praxisnaher find eich das Rollerbeispiel: Früher durften die Roller 50km/h fahren. Etwas nach oben gestreut und Toleranz fuhren die also 55-knappe 60km/h (ohne irgendwelche illegalen veränderungen). Das reichte, um gut in der Stadt mitzuschwimmen und kein Verkehrshindernis zu sein.
Jetzt dürfen Roller 45km/h fahren und werden da exakt elektronisch abgeregelt. Mit der Folge, dass man in der Stadt ständig als Verkehrshindernis unterwegs ist.
Dass die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit um ca. 10km/h aber zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verminderung der Unfallzahlen beigetragen hat, kann man getrost bezweifeln.
Das die Regelung praxisfern ist mit dem Anhänger stimmt. Ich würde das auch einfacher lösen.
FS B = PKW bis 3,5t
FS BE = PKW bis 3,5t + Anhänger
FS C = LKW ab 3,5t
FS CE = LKW ab 3,5t + Anhänger
FS D = Busse
FS DE = Busse + Anhänger
Somit gäbe es keinen mehr der nicht zumindest eine Prüfung abgelegt haben muss um mit einem Anhänger unterwegs zu sein
(Ab der Neuregelung versteht sich)
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Wäre zumindest eine Möglichkeit. Ich würde es aber zum normalen Bestandteil des Führerscheins machen. Also wer PKW-Führerschein macht, muß x Sonderfahrten mit Anhänger machen und hat dann BE.
Wer das nicht will, hat die Möglichkeit auf die Sonderfahrten zu verzichten und kriegt einen entsprechenden Vermerk oder nur Klasse B eingetragen, statt BE. So wie es früher öfter gemacht wurde, wenn man nur Automatik fahren durfte.
Als ich Führerschein gemacht habe, war Anhänger für mich überhaupt kein Thema. Aber jetzt, über 20 Jahre später, sieht das ganz anders aus. Bloß wer denkt da mit 18 schon drüber nach. Deswegen finde ich es besser, es so rum anzubieten mit Verzichtsmöglichkeit, als es als zusätzliche Option anzubieten.
Eine Prüfungsfahrt mit Anhänger halte ich nicht für so wichtig. Das Rückwärtsfahren und rückwärts um die Kurve fahren ist sowieso eine Übungssache und jeder Anhänger verhält sich da anders. Daher halte ich es für ausreichend, wenn das allgemeine Fahren mit Hänger in den Stunden gelehrt wird, dazu das korrekte Beladen, Sichern der Ladung, Ankuppeln, Abkuppeln, Sichern des abgestellten Hängers, usw.
Da die zusätzlichen Anhängerstunden auch Geld kosten werden die genauso viele dann ablehnen.
Ich wusste vor 20 Jahren auch nicht ob ich jemals FS BE brauchen würde und hab mich trotzdem dafür entschieden. Heut bin ich mehr als froh damals diese Entscheidung getroffen zu haben. Die meisten meiner Bekannten die keinen gemacht haben, bereuen es heute.
Und damals war es ja sogar noch härter mit Anhänger. Als ich Führerschein gemacht habe, durfte man mit B nur bis 750kg ziehen. Das wurde dann erst später wieder geändert in 3,5t zgG.
Mag sein, aber ist vielleicht psycholoigisch bedingt: Etwas dazubuchen überlegt man sich eher und entscheidet sich dagegen, als etwas abzuwählen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 5. Februar 2022 um 16:23:13 Uhr:
Wäre zumindest eine Möglichkeit. Ich würde es aber zum normalen Bestandteil des Führerscheins machen. Also wer PKW-Führerschein macht, muß x Sonderfahrten mit Anhänger machen und hat dann BE.Wer das nicht will, hat die Möglichkeit auf die Sonderfahrten zu verzichten und kriegt einen entsprechenden Vermerk oder nur Klasse B eingetragen
Genauso ist es doch! Nur das man BE nicht ab, sondern dazu wählen muss. Der Preis wird sich dadurch nicht verändern.
Und deine Sorgen in allen Ehren, wer welchen Führerschein macht ist ja noch jedem selbst überlassen. Der ist sowieso schon schweineteuer, da wird alles was nutzlos erscheint gespart, so wie die BE Fahrstunden, egal wie rum man das nun ansetzt. Viele werden BE auch niemals brauchen, die die ihn brauchen machen ihn direkt mit, andere dann halt später.
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 5. Februar 2022 um 16:04:57 Uhr:
@fehlzündungDas die Regelung praxisfern ist mit dem Anhänger stimmt. Ich würde das auch einfacher lösen.
FS C = LKW ab 3,5t
FS CE = LKW ab 3,5t + Anhänger
Das halte ich aber für sehr kurz gedacht. Wer möchte, kann doch heute auch gleich den C o. CE erwerben. Sind aber auch viele, die nie über die 7,5 to. Grenze hinauskommen werden. Da sind dann schon paar € zu sparen.
Egal wie man es dreht, irgendwer fühlt sich immer benachteiligt. MAn. ist die heutige Regelung besser als die, mit den nummerischen Fahrerlaubnisklassen.
Mit der alten Klasse 3, waren immerhin Kombinationen, nah an die 20 to. möglich, ohne je eine Fahrstunde, hinter einem LKW Lenkrad, genossen zu haben.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 05. Feb. 2022 um 15:16:07 Uhr:
Ja, bloß werden die Grenzen immer enger. Früher durfte man 7,5t mit Klasse 3 fahren. Das reichte für PKW-Anhänger in jedem Fall und einen kleinen LKW konnte man damit auch fahren. Mehr brauchen Privatleute eh nicht. Wer über 7,5t fahren will, macht das in aller Regel beruflich und hat dann auch den entsprechenden Schein dafür.
War auch nicht so das Gelbe vom Ei. Mit dem Dreier konntest du bis 18.5to fahren, ging nicht immer gut aus. Die Änderung war nur die Anpassung an andere Gesetze, wie sie eigentlich überall bereits galten.
Ich fahre mit meinem alten BE maximal 19,5t Gesamtgewicht!
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 5. Februar 2022 um 18:37:20 Uhr:
Egal wie man es dreht, irgendwer fühlt sich immer benachteiligt. MAn. ist die heutige Regelung besser als die, mit den nummerischen Fahrerlaubnisklassen.
Eine der wohl größten Ungereimtheiten der aktuellen Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
Weshalb darf der Klasse-D-Inhaber u. a. einen Großraumbus von bis zu 15 m Länge und 26 t zGG bewegen, während ihm das Steuer eines 5,3 m kurzen MB Sprinter mit 4,1 t zGG verwehrt bleibt (wenn dieser nicht zur Beförderung von mehr als acht Personen ausgelegt ist und daher als KOM unter Klasse D1 fällt)?
Wenn das so ist, ist es wirklich unverständlich und sinnlos.
Betrifft aber nur eine sehr kleine Personengruppe (wer hat schon einen Busführerschein?).
Die Regelungen der Klasse B und BE betreffen aber eigentlich jeden Autofahrer, der mal was an sein Auto anhängen will. Und es werden immer mehr, denn die Autos werden immer schwerer und immer schneller kommt man über 3,5t. Ein moderner Wohnwagen mittlerer Größe ist mit B eigentlich nicht mehr zu fahren, mit B96 gerade noch so.
Auf der anderen Seite macht es bei einer gelegentlichen Nutzung wenig Sinn,extra einen FS zu machen,da war die alte Regelung besser
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 5. Februar 2022 um 22:09:51 Uhr:
Die Regelungen der Klasse B und BE betreffen aber eigentlich jeden Autofahrer, der mal was an sein Auto anhängen will. Und es werden immer mehr, denn die Autos werden immer schwerer und immer schneller kommt man über 3,5t. Ein moderner Wohnwagen mittlerer Größe ist mit B eigentlich nicht mehr zu fahren, mit B96 gerade noch so.
Ja mein Gott, dann muss man sich halt vorher Gedanken machen welche Führerscheine man benötigt, man kann doch nicht da auch noch das denken abnehmen.
Wie gesagt, der Führerschein soll so billig wie möglich sein, da wird alles abgewählt was zu dem Zeitpunkt sinnlos erscheint, wie z.B. BE.
Zitat:
@ToledoDriver82 schrieb am 5. Februar 2022 um 22:14:29 Uhr:
Auf der anderen Seite macht es bei einer gelegentlichen Nutzung wenig Sinn,extra einen FS zu machen,da war die alte Regelung besser
Ja stimmt, wenn ich gelegentlich mal selber Bus fahren will, dann brauche ich dafür auch keinen Führerschein 🙄