Der das hab ich heute geschafft Thread
Im Passat3C-Forum hat dieser Thread schon gut funktioniert - vielleicht klappt das hier auch.
Hier kann jeder reinschreiben, was er so an seinem Auto geschafft hat...
Heute habe ich den Motorraum soweit auseinander genonnen, sodass die Woche der Motor ausgebaut werden kann.
Die erste Phase meiner Umbauaktion ist das wiederherstellen der Karosserie:
Dabei werden folgende Arbeiten durchgeführt:
- beide Holme richten
- Korrorsionsschutz auftragen an kritischen stellen
- Spritzwand dämmen (Dämmung vom Automatik UP - 2 Lagen + Hitzeschutz)
- Radhäuser dämmen
- Kotflügel dämmen
- neuen Kabelbaum verlegen (für dei vielen neuen elektro. Helferlein)
- Spur einstellen
Was alles nachgerüstet wird, werde ich nach der ersten Phase schreiben.
Bis dahin viel Spaß beim basteln =)
Beste Antwort im Thema
Im Passat3C-Forum hat dieser Thread schon gut funktioniert - vielleicht klappt das hier auch.
Hier kann jeder reinschreiben, was er so an seinem Auto geschafft hat...
Heute habe ich den Motorraum soweit auseinander genonnen, sodass die Woche der Motor ausgebaut werden kann.
Die erste Phase meiner Umbauaktion ist das wiederherstellen der Karosserie:
Dabei werden folgende Arbeiten durchgeführt:
- beide Holme richten
- Korrorsionsschutz auftragen an kritischen stellen
- Spritzwand dämmen (Dämmung vom Automatik UP - 2 Lagen + Hitzeschutz)
- Radhäuser dämmen
- Kotflügel dämmen
- neuen Kabelbaum verlegen (für dei vielen neuen elektro. Helferlein)
- Spur einstellen
Was alles nachgerüstet wird, werde ich nach der ersten Phase schreiben.
Bis dahin viel Spaß beim basteln =)
1144 Antworten
Dazu sollte man vielleicht auch sagen, dass das nicht zulässig ist.
Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung durch Nebel und Sicht unter 50m, Geschwindigkeit dann Max. 60.
Zitat:
@tottesy schrieb am 13. März 2021 um 14:52:20 Uhr:
Dazu sollte man vielleicht auch sagen, dass das nicht zulässig ist.
Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung durch Nebel und Sicht unter 50m, Geschwindigkeit dann Max. 60.
Da verwechselst du wohl die Nebelscheinwerfer mit der Nebelschlussleuchte. 😉
Zitat:
@tottesy schrieb am 13. März 2021 um 14:52:20 Uhr:
Dazu sollte man vielleicht auch sagen, dass das nicht zulässig ist.
Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung durch Nebel und Sicht unter 50m, Geschwindigkeit dann Max. 60.
Wenn überhaupt dann nur 50 km/h...
Davon ab... mit was für einer Geschwindigkeit parkst du den ein? Die Nebelscheinwerfer werden doch nur für den Moment des rückwärts fahren eingeschaltet...
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Bei unserem Seat gehen beim Rückwärtsfahren auch die Nebelscheinwerfer an. Keine Ahnung, was das soll. Bringt überhaupt nichts.
Nik
Also, mir ist völlig Wurst.
Ich habe es auch nur weil es nun mal so bereits programmiert war, für mich waren nur die Nebelscheinwerfer und das Abbiegelicht wichtig.
Ob das andere was bringt werde ich vielleicht noch erfahren.
Doch,es ist erlaubt und wird ab Werk so verkauft. Bringen tut es auch was. Es ist einfach heller um das Auto.
Zitat:
@VW Thommy schrieb am 13. März 2021 um 16:11:18 Uhr:
Zitat:
@tottesy schrieb am 13. März 2021 um 14:52:20 Uhr:
Dazu sollte man vielleicht auch sagen, dass das nicht zulässig ist.
Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung durch Nebel und Sicht unter 50m, Geschwindigkeit dann Max. 60.Da verwechselst du wohl die Nebelscheinwerfer mit der Nebelschlussleuchte. 😉
Da hast Du recht. Aber auch für Nebelscheinwerfer gilt:
Nebelscheinwerfer dürfen verwendet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen erheblich beeinträchtigt ist.
Aber die Einschränkung ist deutlich weniger streng als bei der Nebelschlussleuchte. Ich fahre öfter mit Nebelscheinwerfer wenn es stark regnet oder bei starker Gischt.
Nik
Zitat:
@tottesy schrieb am 13. März 2021 um 16:51:27 Uhr:
Zitat:
@VW Thommy schrieb am 13. März 2021 um 16:11:18 Uhr:
Da verwechselst du wohl die Nebelscheinwerfer mit der Nebelschlussleuchte. 😉
Da hast Du recht. Aber auch für Nebelscheinwerfer gilt:
Nebelscheinwerfer dürfen verwendet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen erheblich beeinträchtigt ist.
Da hast du auch recht.
Das kommt aber hier nicht zum Tragen, da die Nebelscheinwerfer nur temporär beim Parkvorgang automatisch eingeschaltet werden.
Ich weiß nicht, wie streng das im Zweifel geahndet wird.
Im allgemeinen finde ich es gut, wenn bei solchen Anleitungen dann auch etwaige rechtlichen Folgen mit genannt werden. Dann kann ja jeder selbst entscheiden.