Defekter Rückfahrscheinwerfer kostet 600 EUR?!

Audi TT 8N

Hallo TT-Gemeinde,

jetzt hatte ich fast fünf Jahre einen TT und war nur lesend hier unterwegs. Jetzt wo ich ihn verkauft habe also mein erster eigener Thread :-)

Vor einer Woche habe ich mein Baby (TT Roadster '01, nimbusgrau, 180 PS Front) zu einem - wie ich finde - sehr fairen Preis verkauft. Unfallfrei und ohne mir bekannte Mängel. Jetzt meldet sich der neue Besitzer bei mir. Er war beim Freundlichen für einen Wintercheckup. Als der das Fahrzeug rückwärts umgeparkt hat ist dem neuen Besitzer aufgefallen, dass der Rückfahrscheinwerfer nicht funktioniert.

Diagnose: Das Birnchen ist es nicht. Jetzt ist die Aussage: Da muss man das ganze Kabel neu verlegen, dafür muss man das alles auseinanderbauen und das kostet so um die 600 EUR. Irgendwie klingt das für mich etwas dubios, denn auch ohne große Ahnung von Auto würde ich doch auch mal Sicherungen, Kontakte etc. prüfen. Selbst wenn's so ist - kann das wirklich 600 EUR kosten? Klingt für mich irgendwie wie der Versuch, einen nachträglichen "Preisnachlass" rauszuhandeln.

Und dann noch die ganz spannende Frage: Das Fahrzeug wurde mit einem Standardvertrag verkauft, der ja eine Gewährleistung ausschließt. Eigentlich müsste es mich also gar nicht übermäßig interessieren, oder wie sehr Ihr das?

Bin für jedes Feedback - natürlich vor allem von den Schraubern - dankbar ....

Viele Grüße
Sascha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264


Na auf die Begründung bin ich auch gespannt...

..die Begründung liegt im Gesetz.

Wer als Privatmann bei Privatverkäufen die Sachmängelhaftung nicht ausschließt, steht für den verkauften Gegenstand in der Haftung.

Braucht`s da noch eine extra Begründung für?

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Hallo ,

ohne in die juristischen Tiefen einsteigen zu müssen, ergibt sich die haftung des Verkäufers (auch des Privatverkäufers) aus einer im Zusammenhang stehenden §-Kette. Maßgeblich in diesem Zusammenhang ist insbesondere der § 444 BGB, der zum Ausdruck bringt, dass der Verkäufer grundsätzlich (mit Ausnahmen) die Haftung beschränken bzw. ausschliessen kann. Er MUSS dies aber tun, sonst stehen dem Käufer uneingeschränkt die Rechte aus der Sachmängelhaftung zu.

damit sollte eigentlich alles klar sein

.... wo war noch gleich der Button "Zitieren" 😕

@lasse_77 und @moerf
Schnäppchen was Ihr mir hier anbietet. Also richtig verdienen tut Ihr dabei nichts... Mich auf den Butten hinzuweisen dauert gerade mal max. 10 Sekunden. Bei einem Preis von € 70,-/Std. wären das nach mathematischer Regel € 0,19 😁

Und komm mir jetzt keiner mit: Du bist Mathematiker 😛
Ok, das war der letzte "Senf", den ich zu diesem Thema beitragen will.

Gruß Harry

Zitat:

Original geschrieben von i need nos



das ist jetzt aber auch nicht zielführend. Erst wird von einigen auf definitife Gesetzte verwiesen, die dann keiner nennen kann/will und nun kommt "wer besser argumentieren kann ist im Recht"🙄 Toller Rechtsstaat. Da könnte ja jeder, der von Natur aus gut reden kann, bei guter Argumentation machen, was er will...

@i need nos,

Recht haben und vor Gericht sein Recht bekommen ist, bekanntermaßen, immer noch zweierlei. Oder?

Ein wirklich guter Anwalt reißt mit unschlagbarer Argumentation so Einiges raus bei einer Gerichtsverhandlung...

Sollte ein Verkäufer bei einem Fzg.-Verkauf an mich die Sachmängelhaftung nicht explizit ausschließen und die Karre verreckt innerhalb kurzer Zeit, würde ich klagen bis in die letztmögliche Instanz um an mein Geld zu kommen.

Oder weshalb denkst Du, dass dieser Zusatz im Vertrag drin steht und gesondert unterzeichnet werden muss?
Aus Jux und Tollerei schreibt den ja keiner rein.

Google Dich doch einfach mal ein bisschen durch und lese Gerichtsurteile. Dann siehst Du sehr schnell, wie es sich mit Gesetzen und deren Auslegung verhält.

Aber das hat mit dem Thema hier nichts mehr zu tun....

Zitat:

Original geschrieben von UL-TT 264


Bei einem Preis von € 70,-/Std. wären das nach mathematischer Regel € 0,19 😁

Und komm mir jetzt keiner mit: Du bist Mathematiker 😛
Ok, das war der letzte "Senf", den ich zu diesem Thema beitragen will.

@UL-TT264,

ich weiß ja nicht, was Du zu Grunde legst.. bei mir jedenfalls werden angefangene Stunden voll in Rechnung gestellt 🙂

Ich glaube ja nicht, dass wir bei Dir mit 10 Sekunden Nachhilfe auskommen würden 😁 😉

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Ok, das wird jetzt mächtig komplex.. ich bin mal wech hier.

Zitat:

Original geschrieben von moerf


Sollte ein Verkäufer bei einem Fzg.-Verkauf an mich die Sachmängelhaftung nicht explizit ausschließen und die Karre verreckt innerhalb kurzer Zeit, würde ich klagen bis in die letztmögliche Instanz um an mein Geld zu kommen.

findest Du nicht, dass das gegenüber einem Privatverkäufer, der aus Unwissenheit was falsch gemacht hat, eine ziemliche Arschgeigentour wäre? Sorry, aber das Beste wäre dann, wenn der klagende Käufer vor Gericht nicht durchkommt und die gesamten Kosten des Verfahrens tragen muss😁

Ansonsten hilft bei solchen Leuten nur eins: nach einer verlorenen Gerichtsverhandlung ein paar Monate warten und dann anfangen, den guten mit Psychoterror in die Verzweiflung zu treiben. Dann zeige ich mal, was eine richtige Arschgeige ist! Wer Selbstjustiz vor Gericht sät wird Selbstjustiz außerhalb ernten...und das dann auch zu "Recht"

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