Defekter Rückfahrscheinwerfer kostet 600 EUR?!
Hallo TT-Gemeinde,
jetzt hatte ich fast fünf Jahre einen TT und war nur lesend hier unterwegs. Jetzt wo ich ihn verkauft habe also mein erster eigener Thread :-)
Vor einer Woche habe ich mein Baby (TT Roadster '01, nimbusgrau, 180 PS Front) zu einem - wie ich finde - sehr fairen Preis verkauft. Unfallfrei und ohne mir bekannte Mängel. Jetzt meldet sich der neue Besitzer bei mir. Er war beim Freundlichen für einen Wintercheckup. Als der das Fahrzeug rückwärts umgeparkt hat ist dem neuen Besitzer aufgefallen, dass der Rückfahrscheinwerfer nicht funktioniert.
Diagnose: Das Birnchen ist es nicht. Jetzt ist die Aussage: Da muss man das ganze Kabel neu verlegen, dafür muss man das alles auseinanderbauen und das kostet so um die 600 EUR. Irgendwie klingt das für mich etwas dubios, denn auch ohne große Ahnung von Auto würde ich doch auch mal Sicherungen, Kontakte etc. prüfen. Selbst wenn's so ist - kann das wirklich 600 EUR kosten? Klingt für mich irgendwie wie der Versuch, einen nachträglichen "Preisnachlass" rauszuhandeln.
Und dann noch die ganz spannende Frage: Das Fahrzeug wurde mit einem Standardvertrag verkauft, der ja eine Gewährleistung ausschließt. Eigentlich müsste es mich also gar nicht übermäßig interessieren, oder wie sehr Ihr das?
Bin für jedes Feedback - natürlich vor allem von den Schraubern - dankbar ....
Viele Grüße
Sascha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von UL-TT 264
Na auf die Begründung bin ich auch gespannt...
..die Begründung liegt im Gesetz.
Wer als Privatmann bei Privatverkäufen die Sachmängelhaftung nicht ausschließt, steht für den verkauften Gegenstand in der Haftung.
Braucht`s da noch eine extra Begründung für?
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
..........dass seie ja alles schön und gut mit der zusätzlichen Unterschrift, aber was zählt seie die Unterschrift des Kaufvertrages. Ob man jetzt die Klausel auch nochmal abzeichnet oder nicht seie irrelevant.
und wer vor Gericht am Besten argummentiert und den Richter überzeugt, bekommt sein Recht.
Wenn die Gewähleistungsklausel durch Unterschrift aber nicht ausgeschlossen wurde, kann die Gegenseite genau so gut damit argumentieren, dass der Verkäufer mit der Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung einverstanden ist...
Auf jeden Fall gibt es dann einen fetten Rechtsstreit auf Jahre hinaus, weil jede Instanz anders urteilen wird (kann) 🙁
Zitat:
Original geschrieben von UL-TT 264
Nein, bist Du Hobbyjurist?Zitat:
Original geschrieben von Matlock
Dabei ging´s sicher um den Sachverhalt, wer was wissen musste (und es verschwiegen hat)... Absoluter Einzelfall, der so nicht pauschaliert werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Matlock
Nein, ich bin der Richter vom BGH, der das zitierte Urteil gefällt hat 😁😁😁Zitat:
Nein, bist Du Hobbyjurist?
Vielleicht sollte man das Forum - bei dieser massiven Ansammlung von professionellen Juristen hier - in jura-talk umbenennen 😁
Was haltet ihr davon? 😉
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Ich wär schon zufrieden, wenn einige der Hobby-Juristen hier mal endlich das korrekte Quoten/Zitieren lernen würden...
Zitat:
Original geschrieben von yahooooo
Ich wär schon zufrieden, wenn einige der Hobby-Juristen hier mal endlich das korrekte Quoten/Zitieren lernen würden...
Vollste Zustimmung !!
Habe vorhin auch daran gedacht.. musste schon auf Seite 1 zwei mal lesen, um jetzt zu erkennen wer da wen meint 😉
😁 😁
Man kann nicht alles können 😛
Dafür hab ich doch Euch 😮
Ok, Ihr habt ja Recht - müßig das Ganze und ab damit in die Mülltonne.
Gruß
Harry
Suche Nachhilfe in: quoten/zitieren.
Zitat:
Suche Nachhilfe in: quoten/zitieren.
@UL-TT 264
Kein Thema... 50 €/Std. Bei Interesse PN 😁
@lasse_77
Wenn´s um Kohle geht bist auch Du gleich dabei das Forum hier zu missbrauchen, gell?!!! 😉
Zitat:
Original geschrieben von UL-TT 264
@lasse_77Wenn´s um Kohle geht bist auch Du gleich dabei das Forum hier zu missbrauchen, gell?!!! 😉
@UL-TT 264
Wie darf ich denn das jetzt verstehen?
Wollte doch nur hilfsbereit sein 😉
Zitat:
Original geschrieben von UL-TT 264
Suche Nachhilfe in: quoten/zitieren.
UL-TT264,
wenn Du es nicht mal schaffst, unten rechts den Button "Zitieren" zu nutzen, dann hilft Dir auch Nachilfe für € 50,- / Stunde nichts 🙁 😁
Zitat:
UL-TT264,
wenn Du es nicht mal schaffst, unten rechts den Button "Zitieren" zu nutzen, dann hilft Dir auch Nachilfe für € 50,- / Stunde nichts 🙁 😁
@moerf
Tja, genau DAS würde ich ihm dann ja unter anderem beibringen 😁
Zitat:
Original geschrieben von lasse_77
@moerfZitat:
UL-TT264,
wenn Du es nicht mal schaffst, unten rechts den Button "Zitieren" zu nutzen, dann hilft Dir auch Nachilfe für € 50,- / Stunde nichts 🙁 😁
Tja, genau DAS würde ich ihm dann ja unter anderem beibringen 😁
Dafür solltest Du dann allerdings € 70,- / Stunde nehmen
Wat nix kost, is auch nix 😁
Zitat:
Dafür solltest Du dann allerdings € 70,- / Stunde nehmen
Wat nix kost, is auch nix 😁
Naja wollen mal nicht so sein.. Einführungskurs kostet € 50,- und "Zitieren für Fortgeschrittene" dann € 70,- 😁
Zitat:
Original geschrieben von moerf
und wer vor Gericht am Besten argummentiert und den Richter überzeugt, bekommt sein Recht.Zitat:
Original geschrieben von i need nos
..........dass seie ja alles schön und gut mit der zusätzlichen Unterschrift, aber was zählt seie die Unterschrift des Kaufvertrages. Ob man jetzt die Klausel auch nochmal abzeichnet oder nicht seie irrelevant.Wenn die Gewähleistungsklausel durch Unterschrift aber nicht ausgeschlossen wurde, kann die Gegenseite genau so gut damit argumentieren, dass der Verkäufer mit der Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung einverstanden ist...
Auf jeden Fall gibt es dann einen fetten Rechtsstreit auf Jahre hinaus, weil jede Instanz anders urteilen wird (kann) 🙁
das ist jetzt aber auch nicht zielführend. Erst wird von einigen auf definitife Gesetzte verwiesen, die dann keiner nennen kann/will und nun kommt "wer besser argumentieren kann ist im Recht"🙄 Toller Rechtsstaat. Da könnte ja jeder, der von Natur aus gut reden kann, bei guter Argumentation machen, was er will...