Defekte Kupplung bei 16.000 km 3.0 TDI

Audi A6 C6/4F

Hallo Audi Gemeinde. Habe einen Audi A6 3.0 TDI. Gekauft als Werkswagen. EZ 12/08 mit 7.900 km.
Jetzt habe ich 16.000 km und bei mir ist auf der Autobahn die Kupplung kaputt gegangen. Audi-Werk will nicht die Kosten übernehmen. Diese behaupten es sei ein Fahrfehler und Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Die Kupplung wurde komplett erneuert und nun soll ich ca. 2.000 € zahlen.
Ich bin ein Vielfahrer und habe noch nie eine Kupplung gebraucht. Hat da jemand einen Vorschlag für mich? Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang1705


Hallo Audi Gemeinde. Habe einen Audi A6 3.0 TDI. Gekauft als Werkswagen. EZ 12/08 mit 7.900 km.
Jetzt habe ich 16.000 km und bei mir ist auf der Autobahn die Kupplung kaputt gegangen. Audi-Werk will nicht die Kosten übernehmen. Diese behaupten es sei ein Fahrfehler und Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Die Kupplung wurde komplett erneuert und nun soll ich ca. 2.000 € zahlen.
Ich bin ein Vielfahrer und habe noch nie eine Kupplung gebraucht. Hat da jemand einen Vorschlag für mich? Danke

Wenn ich sowas lese, raste ich schon alleine vom Gedanken aus. Wenn dem Vollidioten keiner ins Hirn gesch.... hat, würde ich es spätestens jetzt selber machen. Am besten du knallst ihm eine und wenn er sich vor dir flachlegt, sagst du ihm es war ein Gehfehler!!

Was denn für ein Fahrfehler soll das gewesen sein?
Man kann ein Getriebe durch einen Fahrfehler verjagen in dem man bei 180km/h aus dem 6. in der R(ally) Gang schaltet, aber nicht die Kupplung! Bei solchen Aussagen würde ich ich gar nicht lange fackeln. Sofort einen Anschiss und einen Termin beim Anwalt.

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Zitat:

Original geschrieben von BigAudiFan


Er war der Meinung, dass 70% / 70% übernahme gerechtfertigt seien.

Soll das heißen, sie müssen die Kosten komplett übernehmen ? Oder nur den Teil ? Garantie habe ich nicht mehr, nur eine Anschlussgarantie...

Wenn Audi 70% übernimmt, kommt mir das für Sie sehr angemessen vor.

100/30 x 48.000 = 160.000 km Laufleistung für die Kupplung.

Bei Themenstarter liegt es anders.

Ich glaube so mancher hier vergisst dass die AUDI AG ein Premiumhersteller ist. Premium heisst, du kaufst die Karre neu und wirst entsprechend behandelt. Gebrauchtwagenkäufer sind aus sicht des AUDI Service der Bodensatz der Gesellschaft. Fahren Fahrzeuge die sie sich eh nicht leisten können. Und so wirst du behandelt. Selbst wenn du einen Werkswagen gekauft hast.

Das ist meine Quintessenz nach fast 2 Jahren mit einem gebrauchten A6 (Werkswgaen). Konkreter auslöser für diese Schlussfolgerung ist die Tatsache, dass bei meinem Fahrzeug mit defekten Stossdaämpfern nach nur 50.000 km jegliche Kulanz mehrfach abgelehnt wurde, trotz des Hinweises dass das aufgetretene Problem "standard" bei Fahrzeugen mit AAS ist.

Zitat:

Original geschrieben von SanchoP


Ich glaube so mancher hier vergisst dass die AUDI AG ein Premiumhersteller ist. Premium heisst, du kaufst die Karre neu und wirst entsprechend behandelt. Gebrauchtwagenkäufer sind aus sicht des AUDI Service der Bodensatz der Gesellschaft. Fahren Fahrzeuge die sie sich eh nicht leisten können. Und so wirst du behandelt. Selbst wenn du einen Werkswagen gekauft hast.

Das ist meine Quintessenz nach fast 2 Jahren mit einem gebrauchten A6 (Werkswgaen). Konkreter auslöser für diese Schlussfolgerung ist die Tatsache, dass bei meinem Fahrzeug mit defekten Stossdaämpfern nach nur 50.000 km jegliche Kulanz mehrfach abgelehnt wurde, trotz des Hinweises dass das aufgetretene Problem "standard" bei Fahrzeugen mit AAS ist.

Kann ich nicht nachvollziehen. Gerade als Neuwagenkunde nicht. Die Werkstätten behandeln ihre Kunden so gut sie das können und das klappt mal besser mal schlechter, unabhängig davon ob du 70000€ oder 35000€ für irgendein Auto bezahlt hast (private Fuhrpark-Besitzer mal ausgenommen). Was war denn dein AAS-Stoßdämpferproblem: Das leicht hörbare Poltern? Das wird auch bei Neuwagenkunden nicht mal eben beseitigt, weil es ja eher ein Schönheitsfehler ist. Sonst gibt es kein AAS-Standardproblem!

Zitat:

Was war denn dein AAS-Stoßdämpferproblem: Das leicht hörbare Poltern? Das wird auch bei Neuwagenkunden nicht mal eben beseitigt, weil es ja eher ein Schönheitsfehler ist. Sonst gibt es kein AAS-Standardproblem!

Das Problem ist nicht das leicht hörbare Poltern (das sich mitlerweile auch eingestellt hat) sondern ein bei der Inspektion durch die Vertragswerkstatt diagnostizierter Defekt: Die Dämpfer sind undicht und ölen. Wenn man hier im Forum genauer sucht findet man auch dazu etwas - ein Problem insbesondere bei den frühen Fahrzeugen der Serie.

Aber jetzt kommen wir vom Thema ab - schließlich ist das hier ja ein Kupplungs-Thread 🙂.

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Kupplung ist und bleibt ein Verschleissteil, daher die 70% absolut OK.
In diesem Fall hat die Garantie aus meiner Sicht alles abgedeckt, eventuell sogar mehr als tatsächlich notwendig wäre.
Sicherlich ärgerlich so ein Defekt nach kurzer Laufzeit, aber so gesehen ist ja an dem Verschleissteil auch inzwischen tatsächlich ein Verschleiss eingetreten der nun in Abzug gebracht wurde. Wenn ich mich recht erinnere ist der Garantiegeber, wenn ein Verschleissteil zum Garantiefall wird, auch nicht verpflichtet dieses durch ein Neues Teil zu ersetzen, sondern um ein Gleichwertiges.
Das ganze mal ohne rechtliches Fachwissen und nüchtern betrachtet.
Frei bleibt dem TE gestellt die Teile zurücklegen zu lassen und (auf seine Kosten) einen Gutachter, Anwalt und Gericht zu bemühen.
Ich bin mir aber ziemlich sicher daß ihn das Teurer kommt als die Gesamtkosten von 100% darstellen würden.

Warum soll ich 30% bezahlen, wenn es ein Materialfehler von Audi Werksseitig ist !?

Ich habe von 2005-2007 einen A6 2.0 TDI gefahren, gleiches Problem !
Jetzt wieder ! Der Audi-Händler hat auch gesagt, dass es am Material leigt und man im 3. oder 4. Quartal 07 eine geänderte Kupplungsscheibe eingebaut hätte und auch für diese Fälle die neue Kupplungsscheibe vorgesehen war, da sich dort ein Belag festsetzen würde und dadurch die Kupplung nicht richtig greifen würde.

Und nun soll ich 30 % Zahlen für einen Fehler, der nicht bei mir liegt ? Sehe ich nicht ein...dann wird er verkauft und ein BMW kommt her...

Zitat:

Original geschrieben von BigAudiFan


Warum soll ich 30% bezahlen, wenn es ein Materialfehler von Audi Werksseitig ist !?

Ich habe von 2005-2007 einen A6 2.0 TDI gefahren, gleiches Problem !
Jetzt wieder ! Der Audi-Händler hat auch gesagt, dass es am Material leigt und man im 3. oder 4. Quartal 07 eine geänderte Kupplungsscheibe eingebaut hätte und auch für diese Fälle die neue Kupplungsscheibe vorgesehen war, da sich dort ein Belag festsetzen würde und dadurch die Kupplung nicht richtig greifen würde.

Und nun soll ich 30 % Zahlen für einen Fehler, der nicht bei mir liegt ? Sehe ich nicht ein...dann wird er verkauft und ein BMW kommt her...

Wenn das so einfach und eindeutig ist lass dir den (mündlich erklärten) Materialfehler doch von deinem Audihändler auch schriftlich bestätigen, dann kostet dich auch der Rechtsstreit nix !

Oder lass es reparieren und klag den Eigenanteil dann ein, ist doch ein offizieller Materialfehler. Oder wie soll ich dein Statement jetzt verstehen ?

Über mangelnde Kulanz kann man sich aufregen, mehr nicht. Verweigerte berechtigte Rechtsansprüche kann man ja problemslos einklagen.

Letzteres liegt laut deinem Statement ja zweifelsfrei vor, also warum lehnst du dich nicht locker zurück und gehst ganz einfach den Weg des Rechtsstreits ???

Achja, bin mal gespannt was BMW oder irgendein sonstiger Hersteller einem bei defekter Kupplung und Laufleistung (laut deiner Signatur) von knapp 50.000 Km anbietet ........

So sagte man es mir im Jahr 07. Jetzt will keiner mehr was davon wissen, das ist das Problem...

Also will mir auch keiner was schriftlich geben...

Zitat:

Original geschrieben von BigAudiFan


Warum soll ich 30% bezahlen, wenn es ein Materialfehler von Audi Werksseitig ist !?

Ich habe von 2005-2007 einen A6 2.0 TDI gefahren, gleiches Problem !
Jetzt wieder ! Der Audi-Händler hat auch gesagt, dass es am Material leigt und man im 3. oder 4. Quartal 07 eine geänderte Kupplungsscheibe eingebaut hätte und auch für diese Fälle die neue Kupplungsscheibe vorgesehen war, da sich dort ein Belag festsetzen würde und dadurch die Kupplung nicht richtig greifen würde.

Und nun soll ich 30 % Zahlen für einen Fehler, der nicht bei mir liegt ? Sehe ich nicht ein...dann wird er verkauft und ein BMW kommt her...

Die Garantietermin ist dafür dass Material- und Herstellerfehler gefunden werden.

Ihre Materialfehler ist gefunden ausser Garantietermin. Dan haben Sie pech gehabt. 😕

Glücklich gibt es noch Kulanz. Aber die Zeit (oder km), dass Sie mit guter Kupplung gefahren bist, die sollen Sie (verhältnismassig) zahlen.

Wenn man nur 10.000 km im Jahr fährt, würde Ihre Fehler nach 5 Jahren gefunden. Und dann?? Audi soll 100% zahlen??

Und Ihre letzte Aufmerkung: Tja, davon wird niemandem wach liegen.
Wenn Sie aber meinen andere Hersteller lösen so ein Problem besser, sollen Sie es tun.

Habe letzte Woche ein Schreiben vom Kundencenter AUDI erhalten. Darin steht das die Garantie nicht für Verschleissteile gilt. Die Kupplung habe ich "abgekauft". Habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Mal sehen was der hierzu meint. Melde mich wieder.

Also die meisten Kupplungsschäden werden trotz Verschleißteil im Garantiebereich von 2 Jahren vom Hersteller übernommen. Aber Ausnahmen gibt es immer wieder.

Gibt bei manchen Audi-Modellen aber gezielte Anweisungen in TPL´s (teils auch verbunden mit einer Meldepflicht ans Werk) wie Kupplungsschäden im zerlegten Zustand zu prüfen sind. Wie es beim A6 jetzt konkret ausschaut, kann ich aber gerade nicht genau sagen. Hab so TPLs schon bei mehreren Modellen (VW wie Audi) selbst gesehen, wo dann Bilder mit diversen Zuständen, Farbschattierungen etc. beschrieben werden. Normal werden von den Werksingenieuren bei Schadenfeststellung zuerst sicherlich auch solche Fotos vom Kundenfahrzeug angefordert werden. Je nach Zustand der Kupplungsscheibe kann dann eine positive oder negative Entscheidung vom Werk erfolgen. Ab und an erfolgt auch eine Rückmeldung des Herstellers erst nachdem das Bautteil zur Garantie bereits eingesandt wurde.

Was mich hier interessieren würde: Gibt es evtl. Fotos vom Zustand oder auch Farbe der Kupplungsscheibe? Wenn ja dann evtl. mal posten, gibt hier ja genug Technikfreaks, die den Zustand einer Kupplung gut einschätzen können. Gleich vorweg ich gehöre nicht dazu. 😉

Da ich aber im beteffenden Servicebereich eines Autohauses arbeite, kann ich nur sagen: Es gibt nichts was es nicht gibt. Man lernt nie aus und ja, es gibt Menschen, die bekommen Sachen innerhalb von Tagen kaputt, die bei anderen ein Leben lang halten. Das soll aber kein Vorwurf an den Threadersteller sein, wie gesagt ich kanns technisch eh nicht einschätzen.

Ein ganz anderer Denkansatz von mir zu dem Problem wäre noch: Was war mit dem Vorbesitzer und der Nutzung der Kupplung? Weil Werksdienstwagen und geringe Laufleistung sagt von sich aus mal nichts aus. Es kann das Fzg. nur einer bewegt haben oder es sind 50 Leute über das Auto "drübergerutscht". Hab es auch, z. B. schon live erlebt wie ein Audi RS4 bei einem Autohausevent innerhalb von 4 Stunden sein erstes Kupplungsleben und 4 Bremsscheiben nach nur 2000 km Laufleistung ausgehaucht hat ... und ja auch dieser Wagen wird wohl als Werkswagen einen neuen Besitzer bei nur geringer Laufleistung (aber wohl schon verhältnismäßig hoher Beanspruchung gefunden haben.

So ich werd langsam müde, also nochmal zusammenfassen paar Tips. Wenn noch möglich Bilder des Teils machen Falls der Vorbesitzer Audi war, dies auf jeden Fall nochmal in einem Schreiben an Kundenbetreuung zur Kenntnis geben und halt auch auf mögliche Sachlage der evtl. Vorbeschädigung durch Fahrten im Dienst der Audi AG hinweisen. Einen Anwalt einzuschalten ist halt immer letztes Mittel, aber wenns wie in dem Fall echt nicht weiter geht, dann wohl letzte Möglichkeit.

Nur mal so als logischer Denkansatz:

Der Verschleiß einer Kupplung wird sich wohl hauptsächlich durch die Zahl der Kupplungsvorgänge, vornehmlich Anfahrvorgänge potentiell erhöhen.
Somit wäre eine logische Schlussfolgerung : Wenig Kilometer in großem Zeitraum = viele Kupplungs- und Anfahrvorgänge (Stadtverkehr)

Dies MUSS zwar nicht so sein, es kann ja auch ein Fahrzeug theoretisch nur einmal pro Monat, dann aber 2500 KM AB bewegt werden.

Somit würde ich einer Kulanzanfrage aufgrund Materialfehlers eher bei hoher Laufleistung in kurzer Zeit entsprechen als bei geringer Laufleistung in langem Zeitrahmen.

Oder denke ich hier vollkommen falsch was den Bezug Abnutzung/Kuppelvorgänge angeht ?

Danke für die Antwort.
Das Autohaus hat ein einige Fotos gemacht und diese ins Werk gesandt. Die defekte Kupplung habe ich persönlich abgeholt. Auf meine schriftliche Anfrage beim Kundencenter Audi erhielt ich die schriftliche Antwort dass die Garantie abgelehnt wird. Den Hinweis "Werkswagen" hatte ich Ihnen auch mitgeteilt. Nun habe ich nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Mal sehen was der dazu sagt. Frage: Von welchen Teilen wird ein Foto benötigt? Danke

Von der Kupplungsscheibe

http://www.meine-kupplung.de/content/cms/front_content.php?idcat=80

Viel Glück weiter

Zitat:

Original geschrieben von Wolfgang1705


Danke für die Antwort.
Das Autohaus hat ein einige Fotos gemacht und diese ins Werk gesandt. Die defekte Kupplung habe ich persönlich abgeholt. Auf meine schriftliche Anfrage beim Kundencenter Audi erhielt ich die schriftliche Antwort dass die Garantie abgelehnt wird. Den Hinweis "Werkswagen" hatte ich Ihnen auch mitgeteilt. Nun habe ich nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Mal sehen was der dazu sagt. Frage: Von welchen Teilen wird ein Foto benötigt? Danke

Was mir auffalt: Ihre 🙂 hat offenbar keine Meinung. Die sind mehr Politiker. 😉

Wenn eine Kupplung verschlissen ist, können Sie das einfach fest stellen und Kunde zeigen. Hier ist mehr los, denke ich.

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