Defekte Kupplung bei 16.000 km 3.0 TDI
Hallo Audi Gemeinde. Habe einen Audi A6 3.0 TDI. Gekauft als Werkswagen. EZ 12/08 mit 7.900 km.
Jetzt habe ich 16.000 km und bei mir ist auf der Autobahn die Kupplung kaputt gegangen. Audi-Werk will nicht die Kosten übernehmen. Diese behaupten es sei ein Fahrfehler und Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Die Kupplung wurde komplett erneuert und nun soll ich ca. 2.000 € zahlen.
Ich bin ein Vielfahrer und habe noch nie eine Kupplung gebraucht. Hat da jemand einen Vorschlag für mich? Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wolfgang1705
Hallo Audi Gemeinde. Habe einen Audi A6 3.0 TDI. Gekauft als Werkswagen. EZ 12/08 mit 7.900 km.
Jetzt habe ich 16.000 km und bei mir ist auf der Autobahn die Kupplung kaputt gegangen. Audi-Werk will nicht die Kosten übernehmen. Diese behaupten es sei ein Fahrfehler und Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Die Kupplung wurde komplett erneuert und nun soll ich ca. 2.000 € zahlen.
Ich bin ein Vielfahrer und habe noch nie eine Kupplung gebraucht. Hat da jemand einen Vorschlag für mich? Danke
Wenn ich sowas lese, raste ich schon alleine vom Gedanken aus. Wenn dem Vollidioten keiner ins Hirn gesch.... hat, würde ich es spätestens jetzt selber machen. Am besten du knallst ihm eine und wenn er sich vor dir flachlegt, sagst du ihm es war ein Gehfehler!!
Was denn für ein Fahrfehler soll das gewesen sein?
Man kann ein Getriebe durch einen Fahrfehler verjagen in dem man bei 180km/h aus dem 6. in der R(ally) Gang schaltet, aber nicht die Kupplung! Bei solchen Aussagen würde ich ich gar nicht lange fackeln. Sofort einen Anschiss und einen Termin beim Anwalt.
35 Antworten
Fahrzeug ist doch noch in der Werksgarantie 🙄 da würde ich aber mal ein wenig härter rangehen. Wenn das nichts bringt, was ich nicht glaube, ist leider der Weg zum Anwalt nicht zu umgehen.
Gruß Wolfgang
Das kann bei der km Zahl nur ein Materialfehler sein!Bleibe dran die sollen das zahlen dein Auto ist doch noch fast neu.
Also wenn Du nicht die ganze Zeit mit schleifender Kupplung gefahren bist (wovon ich mal stark ausgehe🙂), dann muß es bei dem km-Stand ein Materialfehler sein!Mach deinem 🙂 mal ordentlich Luft-sowas Kundenunfreundliches darf es ja wohl nicht geben!
Zitat:
Original geschrieben von Wolfgang1705
Hallo Audi Gemeinde. Habe einen Audi A6 3.0 TDI. Gekauft als Werkswagen. EZ 12/08 mit 7.900 km.
Jetzt habe ich 16.000 km und bei mir ist auf der Autobahn die Kupplung kaputt gegangen. Audi-Werk will nicht die Kosten übernehmen. Diese behaupten es sei ein Fahrfehler und Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen. Die Kupplung wurde komplett erneuert und nun soll ich ca. 2.000 € zahlen.
Ich bin ein Vielfahrer und habe noch nie eine Kupplung gebraucht. Hat da jemand einen Vorschlag für mich? Danke
Wenn ich sowas lese, raste ich schon alleine vom Gedanken aus. Wenn dem Vollidioten keiner ins Hirn gesch.... hat, würde ich es spätestens jetzt selber machen. Am besten du knallst ihm eine und wenn er sich vor dir flachlegt, sagst du ihm es war ein Gehfehler!!
Was denn für ein Fahrfehler soll das gewesen sein?
Man kann ein Getriebe durch einen Fahrfehler verjagen in dem man bei 180km/h aus dem 6. in der R(ally) Gang schaltet, aber nicht die Kupplung! Bei solchen Aussagen würde ich ich gar nicht lange fackeln. Sofort einen Anschiss und einen Termin beim Anwalt.
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Sehe ich genauso. Gang zum Anwalt, auf keinen Fall selber zahlen.
Bei meinem 3.0 TDI ist bei ca 10000 km die Naht der Oberschenkelauflage vom S-Line Sitz aufgegangen.
Da ich kein normal Maße habe, kann es also an mir nicht liegen 😉
Wie dem auch sei, Audi meinte dass ich mich da mit nem Schraubenzieher verhakt haben müsste oder mit irgendwas anderem (also ungefähr mit Handwerkerhose eingestiegen).
Sollte die Kosten von 450 € selber zahlen, bin zum Anwalt gegangen und nach einigen Briefen habe ich nichts mehr davon gehört.
Sonst super Auto.
MfG
Habe im moment das gleiche Problem ( Kurzversion: Kupplung rupft - will neue, da Materialfehler von Audi - wollen nur 70% übernehmen - sehe ich nicht ein ).
Die haben mir gesagt, dass die Kupplung ein Verschleißteil sei und deshalb nur bis einem Km-Stand bis 10.000 Km unter einer Garantie steht...
Ich gehe ebenfalls zu einem Anwalt, wenn sich die Sache nicht klären lässt !
Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist.
Bei uns ist es unter Garantie so, dass die Beweislast beim Verkaufer liegt, also Verkaufer soll beweisen dass Sie die Kupplung nicht bedienen können. 🙂
@BigAudiFan
Die haben mir gesagt, dass die Kupplung ein Verschleißteil sei und deshalb nur bis einem Km-Stand bis 10.000 Km unter einer Garantie steht...
Garantie=Garantie
Die ersinnen Ihre eigene Regel.
Meistens ist Garantie für 2 Jahre mit ein Maximum von 100.000 km.
Wenn Sie das Auto gekauft haben als Neuwagen, seh mal in die Papieren, dort wird es bestimmt stehen.
So wurde es mir gesagt. Gut, das Wort "Garantie" kann man auch durch "Kulanz" ersetzen. Somit würde es heißen:
Es besteht eine Kulanz auf einer Kupplung bis 10.000km.
Wie schon erwähnt, so sagte man es mir bei AUDI Deutschland.
VG
Hallo auch!
Naja, ich bin mal nicht so sicher ob das rechtlich soooo eindeutig ist. Denn so ganz unrecht hat man bei Audi auch wieder nicht, daß die Kupplung nun mal ein Verschleißteil ist. Bremsbeläge kriegst Du ja auch nicht in Garantie, der eine hat sie bei 20.000 km runter, der andere fährt 100.000 km damit. Und so eine Kupplung ist bei falscher Behandlung in 3 Minuten überhitzt und damit hinüber, auch wenn das Auto erst 50 km am Tacho hat (besonders motiviertes Rausschaukeln aus Schneewächten ist so ein Klassiker, fällt zur Zeit als Ursache aber wohl auch aus).
Nichtsdestotrotz ist die sture Haltung von Audi bei dem km-Stand natürlich ein Witz und eine Kundenvertreibung sondergleichen, zumal sich der A6 preislich nicht gerade in der Brot-und-Butter Klasse bewegt. Und ich wollte damit natürlich auch dem Themenersteller nicht unterstellen, daß er seine Kupplung verheizt hat. Ich würd an mich seiner Stelle genauso aufregen.
Wollte nur etwas relativieren.
Zitat:
Original geschrieben von Geri69
Hallo auch!Naja, ich bin mal nicht so sicher ob das rechtlich soooo eindeutig ist. Denn so ganz unrecht hat man bei Audi auch wieder nicht, daß die Kupplung nun mal ein Verschleißteil ist. Bremsbeläge kriegst Du ja auch nicht in Garantie, der eine hat sie bei 20.000 km runter, der andere fährt 100.000 km damit. Und so eine Kupplung ist bei falscher Behandlung in 3 Minuten überhitzt und damit hinüber, auch wenn das Auto erst 50 km am Tacho hat (besonders motiviertes Rausschaukeln aus Schneewächten ist so ein Klassiker, fällt zur Zeit als Ursache aber wohl auch aus).
Nichtsdestotrotz ist die sture Haltung von Audi bei dem km-Stand natürlich ein Witz und eine Kundenvertreibung sondergleichen, zumal sich der A6 preislich nicht gerade in der Brot-und-Butter Klasse bewegt. Und ich wollte damit natürlich auch dem Themenersteller nicht unterstellen, daß er seine Kupplung verheizt hat. Ich würd an mich seiner Stelle genauso aufregen.
Wollte nur etwas relativieren.
Es wundert mich das manche Audifahrer sich für den Konzern einsetzen.
Eine Kupplung hält normalerweise mindestens 100 000 km .Wenn eine Kupplung wesentlich früher kaputt geht
ist das ein Materialfehler.(Alles andere würde man nach dem Ausbau der Kupplung feststellen).
Wenn Kosten für den Kunden anfallen sollten dann doch nur anteilig am Material.
Laß dir auf jeden Fall die alte Kupplung geben zur Beweisführung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Wenn eine Kupplung durch rohe Gewalt verheitzt wurde ist ihr das auf jeden Fall anzusehen! Ich komme aus dem Motorradbereich, ich habe schon einige verheitzte Kupplungen gesehen und getauscht...da fährst du 3mal brutal mit schleifender Kupplung bei einem Rennstart an und das Dingen verabschiedet sich.
Ich habe heute exakt 30 Minuten mit einem Kulanzbearbeiter von Audi gesprochen.
Er war der Meinung, dass 70% / 70% übernahme gerechtfertigt seien.
Immerhin wäre es ein Verschleißteil...
ABER: Der Audi Händler meint, das Problem wäre bekannt und es würde für diesen Fall eine geänderte Kupplungsscheibe eingebaut ( davon hat der Audi Mensch nichts erwähnt ! ).
Für mich ist und bleibt das Ganze ein Materialfehler und ich werde mich mal mit Sachverständigen auseinandersetzen und werde mich dann noch einmal mit Audi mit einem Sachverständigen auseinandersetzen !
Ich habe mal nachgesehen.
In Holland 2 Jahre garantie ohne km Einschränkung.
Garantie auf Material- oder Herstellungfehler.
Also wenn Kupplung nicht gut funktioniert wegen Material- oder Herstellungfehler, sind bei Austausch keine Kosten daran verbunden.
Bei Material- oder Herstellungfehler ausser Garantietermin (=Kulanz), dann soll man unterhandeln was gerechtfertig sei.
Gesatzgeber sagt hier das ein Produkt leisten soll, was man erwarten kann. 16.000 km für Kupplung ist nicht die erwartete Lebensdauer, eher 160.000 oder mehr.
Soll das heißen, sie müssen die Kosten komplett übernehmen ? Oder nur den Teil ? Garantie habe ich nicht mehr, nur eine Anschlussgarantie...