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db Eintragung im KFZ Schein!!!

Themenstarteram 23. Januar 2005 um 19:11

Ich habe eine Frage die für mich wichtig ist und einige Leute hier sollen ihre dummen Kommentare für sich behalten wenn sie welche haben ich möchte nur eine Antwort auf meine Frage.

Und zwar wie kann man sen db Wert im KFZ Schein erhöhen meiner steht zur Zeit auf 72db.

 

DANKE!!!

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45 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Also kann dir gerade nicht ganz folgen.

Ich ehrlich gesagt auch nicht...;)

am 23. Januar 2005 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Wie alte Einzelabnahme? Für den CTR wird es denke ich mal keinen ESD mit Gutachten geben der sehr viel über die 72 DB drüber geht. So also einen anderen ohne Gutachten bekomm man aber nicht eingetragen. "Beziehungen mal ausgeschlossen"

Das du jetzt nen ESD von einem Vorgänger CTR eingetragen bekommst glaub ich noch viel weniger.

Also kann dir gerade nicht ganz folgen.

ist doch ganz einfach (kenn zwar die DB zahlen ned dürfte aber recht hoch sein die 70mm anlage von TSS hat mit sicherheit ne DB messung für die anlage ab kat! dürfte also schon mal nen recht hoher wert dabei raus kommen den du ein deinen Schein ganz legal eintragen kannst! und wenn du jetzt noch nen offenen luffi hast wird ja noch nen bisl lauter und um "diesen" eingetragen zu bekommen (hatte ja früher nen gutachten) lässt ne DB messung machen so solltest schon nen brutal hohen wert erreichen dann lässt einfach den wert von der messung eintragen und darfst dann 2DB nach neuen gesetz über den eingetragenen haben...ist doch logisch oder?

Das Problem ist aber das die Anlage von TSS auch mit Gutachten nur 2% nicht 2DB über den 72DB im Fahrzeugschein sein dürfte.

Das Gesetz sagt nämlich das der DB Wert nur um 2% überschritten werden darf.

Habe mal ein langes Gespräch mit der Firma Eisenmann gehabt wo es genau um das neue Gesetz ging.

am 23. Januar 2005 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Das Problem ist aber das die Anlage von TSS auch mit Gutachten nur 2% nicht 2DB über den 72DB im Fahrzeugschein sein dürfte.

Das Gesetz sagt nämlich das der DB Wert nur um 2% überschritten werden darf.

Habe mal ein langes Gespräch mit der Firma Eisenmann gehabt wo es genau um das neue Gesetz ging.

ja ABER die gutachten die VOR dem neuen gesetz gemacht wurden haben weiterhin GÜLTIGKEIT! die alten gutachten wurden NICHT rückwirkend ungültig gemacht!!!!wie es z.B. bei den alu flügeln der fall war somit sind diese noch GANZ offiziell zulässig und denen ihren DB kannst du bei dir GANZ legal in deinen schein EINTRAGEN lassen und dann darfst du noch 2 DB über eingetragen haben....verstehst?? die alten gutachten sind ned illegal! sonder haben gültigkeit und können eingetragen werden! macht ja glaub sogar die zulassungs stelle wenn du das gutachten dabei hast....da kannst den tüv sogar mit umgehen....

Ah! Jetzt sollte man nur wissen ab wann das Gesetzt in Kraft getretten ist.

am 23. Januar 2005 um 21:49

Hi,

also ich kann nur soviel sagen, ich hab die 70mm anlage und im schein eingetragen:

standgeräusch: 96db

fahrgeräusch: 72db

ich bin mir nicht sicher aber ich glaube es gibt keine gutachten die das fahrgeräuch ändern, das liegt glaub ich gesetzlich festgelegt um die bissl über 70,

zumindest darf so weit ich weiss nur das standgeräusch durch gutachten erhöht werden und da is bei 98db angeblich schluss. beim fahrgeräusch gibts noch nicht mal ne tolleranz, damals als mein crx 2 wochen beschlagtnahmt wurde jedenfalls nicht.

die tolleranz beim standgeräusch lag bis vor kurzem zumindest noch bei 2db, also max 100db

das ganze thema ist aber glaub ich auch wieder ein wenig bundesland abhängig, kann mich aber irren.

so weit ich sehe ist deinen karre jetzt unter verschluss und ohne anwalt wirst bei solchen sachen ned heil rauskommen.

viel glück,

tom

Ist denn der Wert des Standgeräusches relevant ? Probs gibts doch nur mit dem Fahrgeräusch....

 

und 2. wg. alte Gutachten -> die alten Gutachten bleiben zwar weiterhin gültig, aber nur für die Leute die das Teil bereits eingetragen haben. Ab dem Änderungsdatum wird von den Prüfern keine Eintragung mehr erfolgen.

am 24. Januar 2005 um 13:30

Zitat:

Original geschrieben von CRXTOM

Hi,

also ich kann nur soviel sagen, ich hab die 70mm anlage und im schein eingetragen:

standgeräusch: 96db

fahrgeräusch: 72db

 

 

das ist nen ding der unmöglichkeit wenn das standgeräusch sich erhöht erhöht sich auch das fahrgeräusch! und wenn nen auspuff nen gutachten hat MUSS er eine fahrgeräusch messung gehabt haben! und die kann NIE bei 72 DB liegen sonst wäre dein CTR genauso laut wie stock wenn du fährst!!!und das ist er mit sicherheit ned....

am 24. Januar 2005 um 14:44

ich hab gerade mit einem renomierten tuner gesprochen die wussten von der ganzen DB choose mit 2 DB hin oder her gar nichts sie wussten nur das die "alten bis baujahr 89 oder was er gesagt hat nimmer so laut sein dürfen"....

bei den neuen dürfte das gar kein prob darstellen hat er gemeint wenn bei seiner messung eben 98 rauskommen trägt er die 98 ein und gut ist...

Kannst mir mal sagen wo der Tuner ist? Bzw die Nr, geben?

MFG Souler22

am 24. Januar 2005 um 18:46

@tss,

die messungen bzw. ab wann die fahrgeräusch messung zählt ist bei einem drittel oder dreiviertel der drehzahl, dabei darf das auto nicht lauter sein als eingetragen, und in allen gutachten die ich bis jetzt so hatte waren die werte nur bei dem standgeräusch deutlich erhöht worden und beim fahrgeräusch lag das ganze immer so bei 70-78 rum.

im gutachten von der 70mm-tss steht drinnen:

... das standgeräusch kann sich bis 5dB(A) erhöhen... und das wars.

der tüv-abnehmer hat mir dann halt mal pauschal das maximum eingetragen, am fahrgeräusch konnte er nichts ändern.

vielleicht hat da der ein oder andere richtige tunerladen noch n bissl mehr drehmöglichkeiten, aber beim fahrgeräusch wirst du nie recht viel höhere werte bekommen. wobei, wer weiss, was es noch alles für gutachten gibt.

im gutachten der alten mohr anlage von meinem crx steht drinnen 96dB stand und 77 dB fahr.

wer jetzt geschnappt wird (eintragung hin oder her) und der bei der messstrecke ein höheres fahrgeräusch als eingetragen hat, tja, der hat verloren.

cu,

tom

ich habe eingetragen :

94DB Standgeräusch

87DB Fahrgeräusch

Anlage : Idol

Oh mann STET, Du hast es gut....

Zitat:

Original geschrieben von CTR11510

Oh mann STET, Du hast es gut....

mal schauen wie lange ... :D

Zitat:

Original geschrieben von STET

mal schauen wie lange ... :D

Dir kommen trotz Eintragung Bedenken? ;)

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