DB Auspuff Messung

Hallo liebe Community,

undzwar wollte ich wissen welche Zeitkonstante Polizei oder TÜV bei der Standgeräuschmessung verwenden. Die meisten Messgeräte haben ja Fast und Slow Einstellungen.

Ich habe nämlich das Problem, das wenn ich im SLOW messe, der Maximalwert von 88 DB erscheint und im FAST bei 114 DB. Und das ist natürlich ein gewaltiger für mich unplausibler Unterschied. Rein vom hören her würde ich nie denken das es 114 DB sind aber ich habe keine vergleichswerte um das einschätzen zu können.

Nun die frage ob jemand weiß wie da vorgegangen wird und ob es irgendwelche Richtlinien oder Gesetzestexte gibt wo das ganze hinterlegt ist, mit welcher Zeitkonstante man da messen muss.

76 Antworten

Wer bollern und knallen will, muss zahlen und weiß das auch im Vorfeld bereits. Und wenn der Auspuff bereits im Stand deutlich über die vom Hersteller ermittelte und verbriefte Geräuschkulisse hinaus röhrt, dürfte bei einer Fahrgeräuschmessung wohl kaum darunter liegen. Wie auch? Für mich völlig überflüssig darüber zu diskutieren, ob der Asphalt leise genug ist, beim Test gerade in Bienchen gesummt oder ein Maulwurf gepupst hat und damit den Wert beeinflust haben könnte.

Die Urteilsbegründung, mit der ein Gericht ein entsprechendes Verfahren wegen Lärmbelästigung, Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fehlen einer ABE oder Bauartgenehmigung zurückgewiesen oder eingestellt hat, würde ich echt gerne mal sehen.

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 30. April 2025 um 16:30:25 Uhr:



Die Urteilsbegründung, mit der ein Gericht ein entsprechendes Verfahren wegen Lärmbelästigung, Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fehlen einer ABE oder Bauartgenehmigung zurückgewiesen oder eingestellt hat, würde ich echt gerne mal sehen.

Ja. Und wir warten bisher auch vergeblich auf all die Urteile, wo die Sachverständigen vor Gericht "zerpflückt" wurden.

Weil auch Richter,die regelmäßig damit zu tun haben,wissen das es ab einer gewissen Größenordnung drüber scheißegal ist wie gemessen wurde.
Wenn man mit so einer Karre im Stand schon den nebenan starteten Düsenjäger übertönt erübrigt sich die Frage nach den Meßbedingungen.

Mit dem Argument gehe ich gegen mein nächstes Geschwindigkeitsticket vor.

" Herr Richter, wie wollen Sie meine 389km/h beweisen? In meinem Schein steht nur ne vmax von 215km/h!"

So geht's nicht! Tatvorwürfe müssen mit reproduzierbaren Ergebnissen bewiesen werden. Und das geht nur, wenn ein genormtes Messverfahren zu Grunde liegt.

Ähnliche Themen

389? Nur wenn du den Eimer von einer hohen Brücke schmeißt. :D

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 30. April 2025 um 18:56:42 Uhr:



So geht's nicht! Tatvorwürfe müssen mit reproduzierbaren Ergebnissen bewiesen werden. Und das geht nur, wenn ein genormtes Messverfahren zu Grunde liegt.

Das ist ja auch in Ordnung. Wessen Brülltüte jedoch bereits im Stand die Latte deutlich reißt, darf sich über das Ergebnis einer genormten und amtlich reproduzierten Messung nicht wundern. Es wird auch wohl kaum ein Gericht geben, dass diese Messwerte dann noch anzweifelt.

Wer mit 389 km/h auf einer öffentlichen Piste erwischt wird, könnte vielleicht Glück haben. Sofern das Messgerät auch richtig gemessen hat, wird nämlich sein eine Weile Urlaub in Flensburg machen. Also Zeit genug, eine Suizid-Methode zu wählen, die andere weder gefährdet, schädigt oder noch Schlimmeres angedeihen lässt.

nö, selbst freihändig bei 412km/h ist keine strafbare Handlung:

https://rsw.beck.de/.../...utobahn-bugatti-fahrer-bleibt-straffrei?...

Wäre ja auch noch schöner... 🙄

Nur als Hinweis, damit es nicht übersehen wird.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__1.html

Zitat:

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__3.html

Zitat:

Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

Damit erübrigt sich möglicherweise manch weitergehende Diskussion?

Zitat:

@nogel schrieb am 27. April 2025 um 17:41:38 Uhr:



Zitat:

@Destructor schrieb am 27. April 2025 um 17:18:45 Uhr:


Das lauteste legale Standgeräusch in Deutschland ist soweit ich weiß 109db von einem Hyundai.

Du hast das, was ich oben schrieb, nicht verstanden, stimmt´s?

Highscore Liste Standgeräusch bei Fahrzeugen mit EU-Typgehmigung:
118 dB(A): Ferrari 599 GTO
115 dB(A): Ferrari 458
113 dB(A): Ferrari F12 TDF und Maserati GRANTURISMO S
112 dB(A): Jaguar F-TYPE Convertible
111 dB(A): Ferrari 812 Superfast und Hyundai i 30 N
110 dB(A): Lamborghini Gallardo, Ducati Panigale R, Ducati Superleggera und Jaguar F-TYPE

Zitat:

@Destructor schrieb am 28. April 2025 um 11:40:16 Uhr:



Mal eben ist so die Messung nicht gemacht. Vor allem nicht nach ECE 51.03

Dem ist so.
Für die Fahrzeuge bis ECE R51 Änderungsserie 02 (altes Messverfahren), ist die Mess-Methode mit der abgeglichenen Prüfstrecke, die es von vielen Prüfstellen gibt, gültig. (Fahrgeräusch)

Das gilt im großen und ganzen für PKW bis Erstzulassung 06/2016.

Danach wird es schwierig, bis sehr teuer eine Fahrgeräuschmessung, für diese neueren Fahrzeuge durchzuführen. Da gibt es in Deutschland wirklich nicht so viele Messtrecken, kann man wahrscheinlich an einer Hand abzählen.

Am Ende bleibt aber noch immer die Frage an den TE, obwohl es für Ihn abgeschlossen ist, warum denn nun die Messung ein so hohes Ergebnis von 114dB(A) bringt?

Vielleicht fährt er ja Ferrari :D

Zitat:

@BMWHolgi schrieb am 1. Mai 2025 um 09:05:47 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 27. April 2025 um 17:41:38 Uhr:


Du hast das, was ich oben schrieb, nicht verstanden, stimmt´s?

Highscore Liste Standgeräusch bei Fahrzeugen mit EU-Typgehmigung:
118 dB(A): Ferrari 599 GTO
115 dB(A): Ferrari 458
113 dB(A): Ferrari F12 TDF und Maserati GRANTURISMO S
112 dB(A): Jaguar F-TYPE Convertible
111 dB(A): Ferrari 812 Superfast und Hyundai i 30 N
110 dB(A): Lamborghini Gallardo, Ducati Panigale R, Ducati Superleggera und Jaguar F-TYPE

Eine furchtbare Liste. Nicht die Autos, aber der Krach... 😉

94dB für ein 2Rad ist jetzt auch nicht so leise...😉

Zitat:

@Twinni schrieb am 2. Mai 2025 um 14:54:14 Uhr:


Eine furchtbare Liste. Nicht die Autos, aber der Krach... 😉

Es klingt schon nicht mehr so schlimm wenn man berücksichtigt, dass das Mess-Szenario des Standgeräuschs eine Situation ist, die im normalen Straßenverkehr nicht vorkommt.

(es ist eben nicht das Geräusch im Leerlauf!)

Deine Antwort
Ähnliche Themen