DB Auspuff Messung
Hallo liebe Community,
undzwar wollte ich wissen welche Zeitkonstante Polizei oder TÜV bei der Standgeräuschmessung verwenden. Die meisten Messgeräte haben ja Fast und Slow Einstellungen.
Ich habe nämlich das Problem, das wenn ich im SLOW messe, der Maximalwert von 88 DB erscheint und im FAST bei 114 DB. Und das ist natürlich ein gewaltiger für mich unplausibler Unterschied. Rein vom hören her würde ich nie denken das es 114 DB sind aber ich habe keine vergleichswerte um das einschätzen zu können.
Nun die frage ob jemand weiß wie da vorgegangen wird und ob es irgendwelche Richtlinien oder Gesetzestexte gibt wo das ganze hinterlegt ist, mit welcher Zeitkonstante man da messen muss.
76 Antworten
Hi
Was bringt eine Fahrgeräuschmessung für den Strassenverkehrs-raudi, nix
da reicht eine Standgeräuschmessung vollkommen aus.
Fahrgeräusch hat auch mit vielen Vorgaben bei PKW xyz bis zum Sportwagen
und da gibt es zugelassene Abweichungen.
Der Zweck wird wohl die höheren Kosten sein, um den Täter finanziell
stärker zu belasten.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 29. April 2025 um 09:53:50 Uhr:
HiWas bringt eine Fahrgeräuschmessung für den Strassenverkehrs-raudi, nix
da reicht eine Standgeräuschmessung vollkommen aus.
Ich dachte, es sei oft genug erklärt worden: weil das Standgeräusch NICHT limitiert ist.
Natürlich kann man auch die Ursache des "Lärms" suchen (ausgeräumter oder ganz fehlender Kat/Schalldämpfer usw. usw.) und dann anhand dessen sanktionieren.
Hi @nogel
Wenn die Exekutive meint, mein PKW ist zu laut nimmt diese die
Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Standgeräusch in
DB(A) und Drehzahl welches dann auf einer Freifläche ( zb. TÜV Gelände )
mit einem geeichten Messgerät durchgeführt wird.
Wenn ich mit den Beamten vor Ort diskutiere und ihnen mitteile
das Nogel aus den Forum behauptet das dass PKW "Standgeräusch
nicht limitiert ist", steht ich als Blödmann da.
Wenn in meinem Fall da 99db(a) bei 5800 U/min steht darf dieser
mit dem Messgerät in der richtigen Anordnung 103db haben.
( Toleranz )
Tom
Die "Soko Tuning" die bei uns vor zwei Wochen etliche Fahrzeuge aufgrund zu hohem Standgeräusch stillgelegt und beschlagnahmt hat hätte sich sicher auch köstlich über nogels Einlassungen hier amüsiert, aber was wissen die schon ;)
Vielleicht müssen die bei nogel mal ne nachschulung buchen :D
Alex
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Ihr könnt euch gerne weiter lustig machen oder wie der eine Forist seine Ahnungslosigkeit mit Aggressivität überspielen, davon ändert sich aber die Rechtslage nicht.
Aber was am Stammtisch und in irgendwelchen Tuning Foren verbreitet wird, muß ja stimmen. Gesetz hin oder her.
Genau, vorallem wenn es ein gewisser nogel am Stammtisch und in foren verbreitet IST es Gesetz :D
Wer sich daran nicht hält oder dem nogelschen Wahrheitsministerium widerspricht bekommt verbal eine über gezogen.
Du kannst es langsam gut sein lassen. Außer Hohn und Spott kommt schon lange nichts mehr. Wer hier den Weg der Argumente verlassen hat, sieht man bereits auf der ersten Seite .
Ich werde über keine weiteren Stöckchen springen. Zur Sache ist alles gesagt, wers nicht glauben will, soll es lassen.
Wikipedia lügt vermutlich auch nur:
Zitat:
Im Fahrzeugschein eines homologierten Kraftfahrzeugs sind in Deutschland zwei Geräuschwerte vermerkt, nämlich das Standgeräusch und das Fahrgeräusch. Gesetzlich ist nur die Einhaltung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben
Zitat:
Das Fahrgeräusch ist vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde. Wird bei der Standgeräuschmessung eine erhebliche Abweichung vom in den Fahrzeugpapieren angegebenen Wert festgestellt, so ist der Verdacht auf Manipulation etwa des Motors oder der Auspuffanlage gegeben und die Behörden können beispielsweise eine (teure) Fahrgeräuschmessung anordnen
Quelle: Wikipedia
Zitat:@speedrs4 schrieb am 29. April 2025 um 17:49:30 Uhr:
Hi @nogel Wenn die Exekutive meint, mein PKW ist zu laut nimmt diese die
Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Standgeräusch in
DB(A) und Drehzahl welches dann auf einer Freifläche ( zb. TÜV Gelände )
mit einem geeichten Messgerät durchgeführt wird.Wenn ich mit den Beamten vor Ort diskutiere und ihnen mitteile
das Nogel aus den Forum behauptet das dass PKW "Standgeräusch
nicht limitiert ist", steht ich als Blödmann da.Wenn in meinem Fall da 99db(a) bei 5800 U/min steht darf dieser
mit dem Messgerät in der richtigen Anordnung 103db haben.
( Toleranz )Tom
Absolut korrekt.
Hatte ich auch schon geschrieben und keine Ahnung wo Herr Nogel seine (inkorrekten) Behauptungen abgeleitet hat.
Zitat:
@T5Plus schrieb am 29. April 2025 um 20:33:29 Uhr:
Zitat:@speedrs4 schrieb am 29. April 2025 um 17:49:30 Uhr:Hatte ich auch schon geschrieben und keine Ahnung wo Herr Nogel seine (inkorrekten) Behauptungen abgeleitet hat.
Hab es extra für dich zitiert und verlinkt.
Aber jetzt ist endgültig Schluß mit dem Kindergarten.
Deine Aussage ist ja rechtlich korrekt,ändert doch aber nichts an der Tatsache das in der Realität der eingetragene Wert bei Kontrollen herangezogen wird.
Ist dieser weit über der Toleranz unterstellt die Aufsicht Manipulation,legt das Fahrzeug still und ordnet eine Überprüfung an.
Anders wäre es doch nur wenn keine Angabe im Schein eingetragen wäre,dann hätte man ja keinen Anhaltspunkt.
Die Realität widerspricht doch dem Gesetz nicht,die Aufsicht nutzt doch nur ihre Möglichkeit ein Fahrzeug prüfen zu lassen wenn es der Meinung ist das etwas nicht legal ist.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 30. April 2025 um 06:25:18 Uhr:
Deine Aussage ist ja rechtlich korrekt,ändert doch aber nichts an der Tatsache das in der Realität der eingetragene Wert bei Kontrollen herangezogen wird.
Ist dieser weit über der Toleranz unterstellt die Aufsicht Manipulation,legt das Fahrzeug still und ordnet eine Überprüfung an.
Anders wäre es doch nur wenn keine Angabe im Schein eingetragen wäre,dann hätte man ja keinen Anhaltspunkt.
Die Realität widerspricht doch dem Gesetz nicht,die Aufsicht nutzt doch nur ihre Möglichkeit ein Fahrzeug prüfen zu lassen wenn es der Meinung ist das etwas nicht legal ist.
Richtig, die nehmen das Standgeräusch als Indiz dafür ob etwas manipuliert wurde was dann auch geprüft wird.
Allerdings hab ich das auch schon von bekannten erlebt das die eine originale Abgasanlage hatten und die Aufgrund von zu hohem Standgeräusch stillgelegt wurden aufgrund von Verschleiß. Da wurde dann keine Fahrgeräuschmessung gemacht.
Es wird dann angenommen das der Schalldämpfer mit der Zeit seine Wolle raus gebrannt hat, und die Anlage erneuert werden muss. Mein bekannter musste sich eine neue Originale Abgaslage kaufen und die montieren obwohl das Auto generell erst 3 Jahre alt war.
Es gibt Fälle wie zum Beispiel der C63 der bekannt dafür ist schnell über der DB Grenze sein.
Auf Youtube findet man auch Videos vom AG Trupp Achtung Kontrolle aus Hessen, wo die Autos Lahmlegen weil die zu laut sind aber nicht manipuliert wurden. Man geht hier von Verschleiß aus und eine Fahrgeräuschmessung wird auch nicht gemacht.
Ich weis ja nicht ob ich in einer anderen Matrix lebe oder ähnliches aber das sind meine Erfahrungen damit.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 30. April 2025 um 06:25:18 Uhr:
Deine Aussage ist ja rechtlich korrekt,ändert doch aber nichts an der Tatsache das in der Realität der eingetragene Wert bei Kontrollen herangezogen wird.
Ist dieser weit über der Toleranz unterstellt die Aufsicht Manipulation,legt das Fahrzeug still und ordnet eine Überprüfung an.
Das ist GENAU das, was ich von Anfang an sagte, erste Seite, zweite Antwort in diesem bald 5-seitigen Thread.
Alle weiteren Seiten waren nur nötig, damit es auch die Stammtischbrüder irgendwann verstehen. 🙁
Jetzt komm mal wieder runter. Die "alle doof außer ich"-Mentalität bringt keinen weiter.
Sorry, so wie ich hier (auch persönlich) angegangen wurde..... darf man das schon mal schreiben. Wer so austeilt, muß auch was vertragen können.
Zitat:
@JohnnyW211 schrieb am 30. April 2025 um 06:51:24 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 30. April 2025 um 06:25:18 Uhr:
Deine Aussage ist ja rechtlich korrekt,ändert doch aber nichts an der Tatsache das in der Realität der eingetragene Wert bei Kontrollen herangezogen wird.
Ist dieser weit über der Toleranz unterstellt die Aufsicht Manipulation,legt das Fahrzeug still und ordnet eine Überprüfung an.
Anders wäre es doch nur wenn keine Angabe im Schein eingetragen wäre,dann hätte man ja keinen Anhaltspunkt.
Die Realität widerspricht doch dem Gesetz nicht,die Aufsicht nutzt doch nur ihre Möglichkeit ein Fahrzeug prüfen zu lassen wenn es der Meinung ist das etwas nicht legal ist.Richtig, die nehmen das Standgeräusch als Indiz dafür ob etwas manipuliert wurde was dann auch geprüft wird.
Allerdings hab ich das auch schon von bekannten erlebt das die eine originale Abgasanlage hatten und die Aufgrund von zu hohem Standgeräusch stillgelegt wurden aufgrund von Verschleiß. Da wurde dann keine Fahrgeräuschmessung gemacht.
Es wird dann angenommen das der Schalldämpfer mit der Zeit seine Wolle raus gebrannt hat, und die Anlage erneuert werden muss. Mein bekannter musste sich eine neue Originale Abgaslage kaufen und die montieren obwohl das Auto generell erst 3 Jahre alt war.
Es gibt Fälle wie zum Beispiel der C63 der bekannt dafür ist schnell über der DB Grenze sein.
Auf Youtube findet man auch Videos vom AG Trupp Achtung Kontrolle aus Hessen, wo die Autos Lahmlegen weil die zu laut sind aber nicht manipuliert wurden. Man geht hier von Verschleiß aus und eine Fahrgeräuschmessung wird auch nicht gemacht.
Ich weis ja nicht ob ich in einer anderen Matrix lebe oder ähnliches aber das sind meine Erfahrungen damit.
Wer so eine Karre kauft weiß das auch und nimmt das doch billigend in Kauf,die Karren kauft man doch um aufzufallen.
Und die Klientel die nicht auffallen will findet man auch kaum bei solchen Tuningkontrollen.
Ist also meist ein hausgemachtes Problem,genauso wie die Kollegen die gerne mit der Auspuffklappe spielen.
Doof ist dabei natürlich das da meist der Hersteller vorher schon mogelt.