DB Auspuff Messung

Hallo liebe Community,

undzwar wollte ich wissen welche Zeitkonstante Polizei oder TÜV bei der Standgeräuschmessung verwenden. Die meisten Messgeräte haben ja Fast und Slow Einstellungen.

Ich habe nämlich das Problem, das wenn ich im SLOW messe, der Maximalwert von 88 DB erscheint und im FAST bei 114 DB. Und das ist natürlich ein gewaltiger für mich unplausibler Unterschied. Rein vom hören her würde ich nie denken das es 114 DB sind aber ich habe keine vergleichswerte um das einschätzen zu können.

Nun die frage ob jemand weiß wie da vorgegangen wird und ob es irgendwelche Richtlinien oder Gesetzestexte gibt wo das ganze hinterlegt ist, mit welcher Zeitkonstante man da messen muss.

76 Antworten

So oder so - entscheidend für eine DB Messung ist der Wert der im Stand bei einer bestimmten Drehzahl herrscht - welcher exakt so im Fahrzeugschein steht.

Nichts Anderes ist verwertbar bzw. relevant.

Und wenn eine Gurke im Stand 100+ DB liefert, kannste sicher sein dass sie bei der im Fahrzeugschein eingetragenen und zu prüfenden Drehzahl, über dem Wert liegt.

Die Folgen bzw. Strafen werden aus diesem Wert abgeleitet.

Zitat:

@Destructor schrieb am 27. April 2025 um 18:29:00 Uhr:


Standgeräusch und eingetragenes Standgeräusch nicht verwechseln.

Während der Homologation des Fahrzeugs wird über dss Fahrgeräusch nachgewiesen dass das Fahrzeug nicht zu laut ist.

Da die Fahrgeräuschmessung jedoch extrem aufwändig ist und in der Praxis durch die Polizei nicht durchgeführt werden kann wird das Standgeräusch gemessen. Das ist dann so hoch wie es eben ist, bei meinem Mustang 95db bei dem Hyundai 109db. Theoretisch open end. Es gibt kein Gesetz das einen Grenzwert für Standgeräusche vorschreibt. Genauso wenig wie es ein Gesetz gibt das die maximale Motorleistung vorschreibt. Die wird auch nur gemessen und dann eingetragen.

Dieser Wert wird in den Schein eingetragen. Ab da an ist der für das Fahrzeug verbindlich. Wenn der überschritten wird steht sofort ein defekt oder eine Manipulation im Raum. Das Fahrzeug bekommt ne Mangelkarte oder, heutzutage wesentlich häufiger, das Fahrzeug wird sichergestellt und ein richtiges Gutachten erstellt. Bestätigt das den Verdacht bist du entsprechend dran, Betriebserlaubnis erloschen etc.

Ein langer Text, aber leider komplett falsch.

- es gibt nichts zu verwechseln

- eine Fahrgeräuschmessung ist nicht "extrem aufwendig". Die Polizei vor Ort kann sie nicht machen, aber beim TÜV an einer geeigneten Stelle eine Sache von 20 min

- zum x-ten Mal: der Standgeräuschwert im Schein ist nicht verbindlich einzuhalten

Zitat:

@T5Plus schrieb am 27. April 2025 um 18:30:47 Uhr:


So oder so - entscheidend für eine DB Messung ist der Wert der im Stand bei einer bestimmten Drehzahl herrscht - welcher exakt so im Fahrzeugschein steht.

Nichts Anderes ist verwertbar bzw. relevant.

Die Folgen bzw. Strafen werden aus diesem Wert abgeleitet.

Komplett falsch.

Aber egal, ich gebs auf. Ich rede gegen eine Wand.

Ich wollte mir gerade eine umgekehrte Klappenanlage bauen - Flammrohr im Stand, leise darüber.

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Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 27. April 2025 um 18:45:03 Uhr:

Ich wollte mir gerade eine umgekehrte Klappenanlage bauen - Flammrohr im Stand, leise darüber.

So muss das sein :D

Kann man an der Ampel ja trotzdem schön hochdrehen neben dem Streifenwagen. Man steht ja.:D

Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 27. April 2025 um 19:52:24 Uhr:

Kann man an der Ampel ja trotzdem schön hochdrehen neben dem Streifenwagen. Man steht ja.:D

Wird jederzeit begrüßt und wird auch dementsprechend bejubelt werden :D

Übrigens: er hier - siehe Bild - ehemals engagierter MT-User, startete vor etwa 20 Jahren einen ähnlichen Thread ...

:D

Bild #211495841

Zitat:

@nogel schrieb am 27. April 2025 um 18:25:27 Uhr:



Zitat:

@JohnnyW211 schrieb am 27. April 2025 um 17:54:27 Uhr:


Aber in der realität sieht das ganze doch anders aus. Die Polizei misst deine DB, und wenn du über 5 DB Toleranz bist bekommst du eine Mängelkarte oder wirst stillgelegt, egal ob es Verschleiß ist oder Manipulation. Du musst wieder den DB erreichen zB durch erneuern der Abgasanlage. Das wäre mir neu das die im Anschluss eine Fahrgeräuschmessung machen und dich danach weiter fahren lassen.

Ist schon möglich das es offiziell so ist, aber in der Realität ist es ja nicht so. Bist du über den 5DB Toleranz, musst du das beheben.

Ich weiß nicht wo sich deine "Realität" abspielt. Im wirklichen Leben jedenfalls nicht.

Kein Polizist legt irgendetwas still wegen zu hohem Standgeräusch. Weil es dafür keine Obergrenze gibt, es darf auch der Wert im Schein beliebig überschritten werden. Versuch das mal bitte zu verstehen.

Aber ein zu hohes Standgeräusch ist ein INDIZ (!) dafür, daß etwas nicht in Ordnung sein könnte, deshalb läßt man dann eine Fahrgeräuschmessung machen. Und wenn DIE zu hoch ausfällt, dann kann sanktioniert werden. Nur das Fahrgeräusch ist gesetzlich limitiert (je nach Erstzulassung usw.)

Für eine Fahrgeräuschmessung gibt es in Deutschland nur zwei drei Orte wo
sie durchgeführt werden dürfen.

Die Messstrecke und die Abstände der Mikrofone sowie das durchfahren
sind genau geregelt.

Tom

Nein, die kann jederzeit aufgebaut werden, bei ein paar Randbedingungen (keine großen Lärmquellen in der Nähe, keine schallreflektierenden Wände, ausreichend Beschleunigungsstrecke....), fertig.

Hi @nogel

OK und was ist das ?

https://www.kba.de/.../geraeuschemissionen_node.html

Tom

Ja, was ist was?

Das KBA führt Homologationen durch und hat dafür auch eine Meßstrecke.

Widerspricht das meinen Aussagen irgendwie?

Der Aufbau ist übrigens korrekt geschildert, aber GPD etc ist nicht nötig.

Früher haben wir die Messung auf dem TÜV Gelände selbst aufgebaut. Die neue Prüfstelle ist aber leider zu klein, da gehen wir ins Industriegebiet.

Solche Messungen habe ich schon ein paar mal machen lassen wegen Zulassung. Da musste sogar der Fahrbahnbelag eine bestimmte Norm erfüllen damit die Abrollgeräusche definiert waren.

Nogel hat leider wenig Ahnung aber viel selbstbewusstsein.

Es wurden etliche Messungen von TÜV und Co. vor Gericht bereits sauber zerpflückt da die Randbedingungen nicht gepasst haben.

Eine Zeit lang hat deswegen die Polizei in Bayern keine Fahrzeuge wegen Lärm mehr stillgelegt.

Inzwischen gibt es in Bayern drei spezielle Testzentren die solche Fahrgeräusch Messungen richtig durchführen können.

Mal eben ist so die Messung nicht gemacht. Vor allem nicht nach ECE 51.03

Grüße

Alexander

Dann laß ich dich mal im Glauben, daß du der einzige bist, der Ahnung hat.

Das Gegenteil hast du mit deinen obigen Posts bereits eindrucksvoll bewiesen 😉

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