Dauerfahrlicht deaktivieren???

VW Polo 5 (6R / 6C)

Habe gestern einen Polo bekommen EZ 08/2010. Nun hat er dieses nervige Dauefahrlicht welches dafür sorgt das bei eingeschalteter Zündung die ganze Fahrzeugbeleuchtung an ist.

Kann man das deaktivieren lassen? Bzw. gibt es jemanden in Raum Hannover der sowas machen kann. Der 🙂 kommt mir da irgendwie komisch vor und nicht kooperativ.

Beste Antwort im Thema

Ich weiß jetzt nicht genau was daran schei*** von VW ist?
Es gibt eine Regel/Gesetz dem sich jeder Hersteller ab 2011 beugen muß. Da der Polo nun ja noch kein altes Modell ist hat man sich halt dazu entschieden diese gleich in das Auto zu integrieren um später nicht noch wieder was ändern muß an verkabelungen, Steuergeräten oder sonstwas was auch wieder Mängel oder Macken hevorrufen kann wenn z.B. zum Modellwechesl plötzlich wieder neue Bauteile verwendet werden müßen obwohl die alten ausreichend getestet wurden und schon seit 2 Jahren im Verkehr rollen... Eventuell muß man auch den Produktionsablauf korigieren, auch wenn das nur geringfügig ist macht das keinen Sinn wenn man weiß es kommt sowieso...

Und das es nicht abschaltbar ist kann VW im Grunde genommen auch nichts dafür. Denn wenn es abschaltbar ist sorgt VW dafür das die Regelung umgangen werden kann. Dann braucht man sie auch nicht einführen.

Es belibt einem nur die möglichkeit TFL Statt DFL zu bestellen wenn es einem nicht passt. Und wenn man einen gebrauchten kaufen will oder gekauft hat muß man entweder mit DFL leben oder weiter suchen und ein Modell mit TFL kaufen wenn es mich stört...

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Zitat:

Original geschrieben von polo59


@.....Meine Bauartgenehmigung erlischt nicht....Mein Fahrzeug ist zum Glück alt genug

Dann freue dich (unabhängig von, wer weis was du meinst ?)

M.f.G.
harry

Meiner ist EZ 2010.Damit besteht noch keine Pflicht zum TFL/DFL

Eine Bauartgenehmigung wird aber für ein Bauteil erteilt wenn es in Produktion gehen soll. Beim Polo besteht diese also schon seit 2009 und hat mit den Rechten und Pflichten die später in Kraft treten nichts zu tun da diese Genehmigung einzig und allein auf die Beschaffenheit und Funktion bei erteilung gilt. Ändert man diese Funktion oder Beschaffenheit erlischt diese Bauartgenehmigung wieder.

Es spielt überhaupt keine Rolle ob die TFL/DFL plicht erst später in Kraft tritt. Fakt ist das VW sich im falle des Polo für TFL/DFL schon vorher entschieden hat und das Auto sowie seite Bauteile in diesem Zustand seine Zulassung bekommen hat. Verändere ich diese kann es zum verlust der Bauartgenehmigung kommen.

Genau aus diesem Grunde wurde die im Handbuch beschrieben abschaltfunktion wieder entfert und auch die VW-Werkstätten angewiesen das DFL nicht mehr per Hard,-/Software abzuschalten da dieses genau dagegen verstößt.

Das war/ist eben das Problem: Der Polo kam genau zu einem Zeitraum in dem DFL/TFL noch keine Plicht war es aber werden sollte weshalb sich Volkswagen wohl dazu entschieden hat diese "halbfertige" DFL-Variante auf den Markt zu schmeisen weil es Bauteil und Steuerungtechnisch am schnellsten umsetztbar war da die Studie Polo schon längst abgeschlossen war.

Lg

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside



Zitat:

Original geschrieben von polo59


@.....Meine Bauartgenehmigung erlischt nicht....Mein Fahrzeug ist zum Glück alt genug

Dann freue dich (unabhängig von, wer weis was du meinst ?)

M.f.G.
harry

Meiner ist EZ 2010.Damit besteht noch keine Pflicht zum TFL/DFL

Hallo,

eine Pflicht zum TFL/DFL besteht für keinen einzigen Polo 5. Egal, ob sie schon gebaut sind oder noch gebaut werden.

Grüße,

diezge

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