Dauer bzw. Tagfahrlicht
Habe an meinem CT Dauerfahrlicht, was mir aber nicht so gefällt.
Habe jetzt hier im Forum gelesen, daß es die Möglichkeit gibt, die nordamerikanische Variante zu programmieren. Also Ablendlicht brennt mit 80%, alles andere ist aus.
Da ich demnächst sowieso zum Freundlichen muß, (AHK anbauen), würde es sich anbieten, dies gleich zu programmieren.
Meine Frage an die Fachmänner hier im Forum: ist diese Variante hier in D überhaupt zulässig oder bekomme ich Ärger mit der Rennleitung bzw. TÜV?
Für kompetente Antworten schon mal Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Die Diskussionen sind immer lustig: Die STVO sagt etwas, und nur weil die Polizei hier und da mal ein Auge zudrückt meinen dann alle, daß es erlaubt wäre ...
Warum heißt die TFL-Programmierung wohl "Nordamerika"? Weil sie für diesen Markt gedacht ist und auch "nur" da zugelassen ist! Die reguläre Variante in der EU heißt "TFL Skandinavien". Das es mittlerweile Nebelscheinwerfer gibt, die TFL-Zulassung haben bedeutet nicht, daß jeder Nebelscheinwerfer als TFL verwendet werden darf.
Bei diesen "Grauzonen" wie es hier heißt sollte jeder mal darüber nachdenken, daß er damit im Extremfall seinen Versicherungsschutz riskiert, da er nicht mit einem "verkehrstauglichen" Fahrzeug unterwegs ist und durch diese kleine Änderung formaljuristisch die Zulassung verfällt.
Also gilt beim Touran wie bei vielen anderen Fahzeugen auch: Entweder mit Abblendlicht (inkl. Beleuchtung hinten) fahren, oder aber Geld in Form von z.B. Hella LED-TFL's investieren. Andere legale Möglichkeiten gibt es einfach nicht!
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von joergsVer
darunter verstehe ich jetzt aber, dass ich die hauptscheinwerfer als tagfahrlicht/fahrlichtschaltung benutzen darf ohne das die anderen lampen leuchten oder verstehe ich da etwas falsch?
die hauptscheinwerfer sind KEINE tagfahrleuchten und tragen auch KEINE zulassung als tagfahrleuchten.....
und wenn du das abblendlicht am tag anmachst ist das auch kein tagfahrlicht (im technischen sinne), sondern nur das "abblendlicht"........
und das abblendlicht darf NUR zusammen mit den schlussleuchten leuchten! im gegensatz zu einem richtigen tagfahrlicht wo die schlussleuchten NICHT leuchten dürfen.....
am treffendsden ist es hier zusammengefasst:
Zitat:
Original geschrieben von hornmic
Also gilt beim Touran wie bei vielen anderen Fahzeugen auch: Entweder mit Abblendlicht (inkl. Beleuchtung hinten) fahren, oder aber Geld in Form von z.B. Hella LED-TFL's investieren. Andere LEGALE Möglichkeiten gibt es einfach NICHT!
Dann bleiben für mich nur die Fragen:
Warum lässt mich der größte VW/Audi-Händler in meiner Region wissentlich mit einem nicht StVO-konformen Auto vom Hof???
Bzw. warum "rüstet" er mein Auto überhaupt verkehrwidrig um???
Schliesslich wird seine Werkstatt-Nr. im Speicher hinterlegt... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Dann bleiben für mich nur die Fragen:
Warum lässt mich der größte VW/Audi-Händler in meiner Region wissentlich mit einem nicht StVO-konformen Auto vom Hof???
Bzw. warum "rüstet" er mein Auto überhaupt verkehrwidrig um???
Schliesslich wird seine Werkstatt-Nr. im Speicher hinterlegt... 😁
genau die selbe frage stelle ich mir auch...
Zitat:
Original geschrieben von joergsVer
genau die selbe frage stelle ich mir auch...
Ich denke aus Unwissenheit über die Gesetzeslage. Andererseits gibt es kein Gesetz das es verbietet einen Wagen nicht StVZO konform umzurüsten. Einbauen lassen kann ich ja was ich will, es ist aber nicht Sache der Werkstatt zu prüfen ob es erlaubt ist oder nicht.
Gruß
Afralu
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Dann bleiben für mich nur die Fragen:
Warum lässt mich der größte VW/Audi-Händler in meiner Region wissentlich mit einem nicht StVO-konformen Auto vom Hof???
Bzw. warum "rüstet" er mein Auto überhaupt verkehrwidrig um???
Schliesslich wird seine Werkstatt-Nr. im Speicher hinterlegt... 😁
Tja, gute Frage: Weil er es nicht besser wusste? Weil er das gleiche Halbwissen hat, wie hier diskutiert wird? Weil er einfach das geacht hat, was der Kunde ihm gesagt hat, ohne weiter drüber nachzudenken? Wie gesagt, es gibt eine Menge von Polizisten, die sich hier ebenfalls nicht sicher sind und eine Menge durchgehen lassen. Aber es ist hat nicht regelkonform und kann im Extremfall zu massiven Problemen führen ...
Da VW "nur" nicht StVO-konforme Fahrzeuge ausliefert, ändert sich durch die Programmierung ja nicht wirklich etwas: Der Verbandskasten gehört bei VW ja nicht zur Serienausstattung ...
Zitat:
Original geschrieben von Touranheizer
Dann bleiben für mich nur die Fragen:
Warum lässt mich der größte VW/Audi-Händler in meiner Region wissentlich mit einem nicht StVO-konformen Auto vom Hof???
Bzw. warum "rüstet" er mein Auto überhaupt verkehrwidrig um???
Schliesslich wird seine Werkstatt-Nr. im Speicher hinterlegt... 😁
Gegenfrage: Wieso werden im Zubehörhandel Teile verkauft die keine Zulassung für den deutschen Straßenraum haben?
Antwort: Weil sie Geld verdienen wollen und jeder potentielle Kunde als mündiger Bürger behandelt werden will und es eh besser weiß.......weil sein Kumpel ihm ja sagte: Die Polizei hat letztens es bei mir nicht beanstandet.
Es gibt so einen schönen Spruch: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Sie können ja bei der nächsten Kontrolle sagen: Ei der 🙂 hat aber gesagt es sei erlaubt.
Hallo,
bin heute von Kiel nach Schwerin und zurück gefahren. Das Wetter war trüb, zeitweise Nebel.
Was man da an "TFL" gesehen hat war wirklich die ganze Palette rauf und runter. Nachträglich eingebaute LED´s in allen Varianten, dazu auch Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer oder Standlicht, teilweise auch ohne beleuchtete Rücklichter. Jeder kann heutzutage machen was er will. Die "Rennleitung", oder wie schon gesagt der 🙂 haben wenig Ahnung der gesetzlichen Vorschriften bsw. Ausnahmen.
Also die Gesetzeslage kenne ich natürlich (wie fast alle hier) auch nicht genau.
Aber den Wagen meiner Frau haben wir schon vor Jahren beim Händler so umcodieren lassen, dass mit der Zündung immer das Abblendlicht (kein Xenon), aber nicht die Rücklichter angehen.
Der Wagen ging seitdem schon 2x anstandslos über den TÜV. Also ist es entweder doch erlaubt nur mit Abblendlicht ohne eingeschaltetes Rücklicht zu fahren oder der TÜV-Prüfer hat jeweils ein Auge zugedrückt bzw. es gar nicht bemerkt.
By the way: die Tachobeleuchtung geht erst dann an, wenn das Licht richtig eingeschaltet wird. Das finden wir auch gut so, weil wir damit nicht vergessen können, das Licht richtig einzuschalten, wenn's düster wird.
Grüße
Burnett
Zitat:
Original geschrieben von Burnett
Also ist es entweder doch erlaubt nur mit Abblendlicht ohne eingeschaltetes Rücklicht zu fahren
ist es definitv NICHT!
die entsprechenden § der stvzo die das regelt habe ich ja bereits genannt und erläutert.....das ist zu 101% wasserdicht formuliert....
Zitat:
oder der TÜV-Prüfer hat....es gar nicht bemerkt.
genau DAS wird zutreffen......
Zum Thema VW liefert nur StVO-Konforme Fahrzeuge aus:
In meinem Polo Bj 2004, abgeholt in der Autostadt, hatte ich eine DWA mitbestellt.
Vom Hof gefahren, Auto abgestellt, und nochmal zurück in die Autostadt. Beim zurückkehren und öffnen des Autos Piepte es zwei Mal. Sprich es war der Bestätigungston der DWA programmiert.
Soviel zu VW und StVO-Konform... 🙄
Btw.
Da es mich nach kürzester Zeit nervte, dass das Auto beim Aufschließen piepte bin ich zum 🙂 und hab dies umprogrammieren lassen, dass es piept beim zuschließen (was wesentlich sinnvoller war 😉)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von OATouraner
Soviel zu VW und StVO-Konform... 🙄
Man erwartet hier Hilfe zu einer eindeutigen Regelung im Gesetz und das sich TÜV und Händler dazu auskennen, aber schafft es nicht mal StVO und StVZO auseinander zu halten 😉 😁
Gruß
Afralu
wird auch sicherlich daran liegen, das solche sachen wie das tagfahrlicht in den hauptscheinwerfern ohne weitere beleuchtung zu betreiben oder eben 2 mal piepen beim ver/entriegeln nicht bestrafft oder weiter beachtet werden, weil man damit nicht wirklich eine gefahr für sich oder andere darstellt.
sicher gibt es da vorschriften und gesetze aber mal im ernst, wenn der tüv man zu einen 3 jahre alten auto gehen würde und es piepen würde beim aufschliessen und er deshalb sagen würde, dafür gibt es keine plakette. oder die polizei hällt einen an und sagt, sie dürfen nicht mehr weiter fahren weil sie ihr tagfahrlicht im abblendlicht haben und das ist nicht erlaubt....
wenn wegen so welchen kleinigkeiten man nicht mehr fahren dürfte, ja dann haben wir unsere umwelt gerettet und wir würden fast alle mit der bahn fahren🙂
und deshalb werden da auch die meisten tüv prüfer oder polizisten gar nicht erst hin schauen, weil es weit aus schlimmere mängel gibt, mit denen man wirklich eine gefahr im strassenverkehr ist!
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Man erwartet hier Hilfe zu einer eindeutigen Regelung im Gesetz und das sich TÜV und Händler dazu auskennen, aber schafft es nicht mal StVO und StVZO auseinander zu halten 😉 😁
Ab sofort werde ich wohl jeden Beitrag von dir genauestens auf Rechtschreibfehler und/oder vergessene Buchstaben kontrollieren und sinnlose Kommentare dazu ablassen - frei nach dem Motto: "dummes Gelaber ist auch ein Gespräch".
Zitat:
Original geschrieben von OATouraner
"dummes Gelaber ist auch ein Gespräch".
Von "dumm" habe ich bei deinen Beiträgen nichts geschrieben, ausserdem ein paar Smilies verwendet. Aber das zeigt dann wohl das Niveau auf dem du dich bewegst. Schade eigentlich, aber was solls.
Gruß
Afralu
fakt ist also, das tagfahrlicht über die nebelscheinwerfer oder das abblendlicht alleine nicht zugelassen ist und das wenn man kein auto hat, welches ab werk schon tagfahrlicht verbaut hat und man möchte, das bei der nachrüstung nur die beleuchtung vorne aktiv ist, muss man sich wohl leider solche tolle lichterkette nachrüsten wie sie audi ab werk hat.
alles andere ist nicht zugelassen aber auch wenn mans hat, interessiert es niemanden und man bekommt damit auch keine probleme...