Das große Spiel der Gebrauchtwagengarantien - Wusstet ihr schon...?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

wusste Ihr schon das wenn man ein gebrauchtes Auto kauft und dann eine Gebrauchtwagengarantie mit dazu bekommt, diese nur zahlt wenn mand davor einen Ankaufkundendienst durchführen lassen muss. Abgesehen von dem Intervallkundendienst der sowieso durchgeführt wird. Das heist auch wenn der Intervallkundendienst vor 200km durchgeführt wurde muss ein erneuter Kundendienst durchgeführt werden das die Garantie bei einem Schadensfall bezahlt.

Dieser Kundendienst hat mein Verkäufer nicht durchgeführt, somit bringt mir die abgeschlossene Garantie rein garnichts und ich bleibe einfach auf den kosten sitzen. So etwas finde ich sehr treist von der Garantie sich so vorm zahlen zu drücken.

Kennt jmd. dieses Problem oder hat sowas auch schon mal durchgemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bklasseholger



Zitat:

Original geschrieben von tomold


und wenn der verkäufer dann pleite ist (wie oben angedeutet wurde) - was bringt die gewährleistung dann noch???

(nicht ganz viel...)

genau das ist das große Problem, aber wenn man dann auch noch so eine "kooperative" Garantieversicherung hat. Dann ist leider der Ärger vorprogrammiert. Den hab ich jetzt!!

sollte man nicht vor Abschluss die Bedingungen lesen ? lesen bildet

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Hab nur mal kurz überflogen. Aber hier wird wieder Stuß geschreiben was die Gewährleistung und die Garantie angeht.

Der Hersteller (in dem Fall VW) ist gesetzlich dazu Verpflichtet eine Gewährleistung von 2 Jahren zu geben. Das heißt, alles was innerhalb der 2 Jahre kaputt geht, muß gesetztlich von VW übernommen werden.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, welche in dem Falle von einem Händler angeboten wird. Diese freiwillige Garantie ist jedoch zu gesetzlichen Gebrauchtwagen Garantie geworden. Das heißt das der Händler die Mängel beheben muß, die an dem Fahrzeug entstehen, welche innerhalb der 1 Jährigen Garantie anfallen. Dabei liegt die Beweißlast in den ersten 6 Monaten beim Händler, und danach beim Käufer.

Verschleißteile (Bremsen z.b.) sind sowohl bei der Gesetztlichen Gewährleistung sowie der freiwilligen/gesetzlichen Garantie nicht enthalten.
Ein Händler kann sich der gesetzlichen Garantie von einem Jahr umgehen, wenn im Kaufvertrag vermerkt ist, das der Wagen ausschließlich als Bastlerwagen verkauft wird.

Die Gesetzliche Gewährleistung tritt ab dem Tag der Erstzulassung in Kraft.

Zitat:

Hab nur mal kurz überflogen.

Dann hast du sicher auch überflogen, dass sein Händler pleite ist.

Zitat:

Original geschrieben von golf-fahrer



Zitat:

Hab nur mal kurz überflogen.

Dann hast du sicher auch überflogen, dass sein Händler pleite ist.

Nope..

Aber es kann für die Allgemeinheit nützlich sein, welche über den Thread stolpern.. 🙂

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