Das Desaster mit der HUK24
Hallo zusammen,
ich muss euch mal erzählen was aktuell mit meiner Versicherung los ist, ich bitte auch darum zu schreiben ob ich evtl. was falsch gemacht habe:
Auto: 330Ci E46
Versicherung HUK24 inkl. Teilkasko
Mein Auto hatte einen Steinschlag mir Riss im Fahrerbereich, ich bin zur Werkstatt, diese haben mir eine neue Scheibe montiert und ich habe die Rechnung beglichen. Die Werkstatt meinte ich kann das dann einfach von meiner Versicherung einfordern. (sowas in der Art hatte ich auch schon vor 5 Jahren und ging problemlos).
Ich habe die Huk angerufen und denen das alles mitgeteilt, die unfreundliche Dame am Telefon meinte ich soll die RE per Email einreichen.
Paar Wochen später hat ich Post von der HUK erhalten das nicht alle Kosten übernommen werden und ich quasi auf denen sitzen bleibe.
Den Prüfbericht setzte ich mal hier rein.
Die Aussage das der Stundensatz von der Werkstatt zu hoch sei und deswegen von der HUK eigenständig gekürzt wird, finde ich ziemlich heftig, oder das z.b. die neue Windschutzscheibe einfach zu teuer sei und die deswegen auch was wegkürzen.
HUK hat auch geschrieben das wenn ich an eine Partnerwerkstätte gehen würde es gar keine Probleme gibt, naja das kann schon sein, aber ich habe in meinem Vertrag keine Werkstattbindung, also verstehe ich das nicht ganz .
Eigentlich bin ich stink sauer auf die HUK was die sich da erlauben, ich könnte ja auch mal den HUK Beitrag kürzen weil ich meine das der mir zu teuer ist.
Die HUK gibt jetzt quasi vor wie viel eine Werkstatt verlangen darf. Das komische ist, das es nicht mal eine BMW Vertragswerkstatt war sondern eine frei, bei der BMW Vertragswerkstatt wäre der Stundensatz noch höher.
Beste Antwort im Thema
Du hättest vorher eine Schadensmeldung machen müssen. Meiner Meinung nach kannst Du froh sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt.
In der Regel steht dazu in den Versicherungsbedingungen "unverzüglich". Du hast eine Pflicht.
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…wobei man bei den (vielleicht zurecht) gefrusteten Kunden schon zum Fanboy gezählt wird, wenn bei einem die Regulierung geklappt hat.
Letzten Endes ist es egal welcher Name bei der Versicherung steht - es sollte einem bewusst sein, dass bei einer Regulierung ein offenkundig widerstreitendes Interesse besteht.
Zur Ausgangssituation des TE kann ich auch noch was beitragen:
Ich bin bei der normalen HUK, nicht 24.
Hatte auch einen Frontscheibenriss, habe aber wie man das soll, zuerst die Vs informiert. War dann bei meinem VW-Händler wo ich den Golf gekauft hatte. Die hatten sich mit der HUK in Verbindung gesetzt und mir dann mitgeteilt, dass ihre Stundensätze für die HUK zu hoch seien...
Hatte zu dem Zeitpunkt keine Werkstattbindung.
Die HUK hat mit dann Partnerwerkstätten in meiner Nähe genannt und da ist auch ein VW Autohaus dabei, das sowieso sehr viel näher für mich ist als mein ursprüngliches Autohaus.
Dort habe ich die Scheibe dann machen lassen. Wurde alles gemacht inkl. Umweltplakette etc. Ich zahlte nur die SB.
In meinem speziellen Fall ist das quasi eine win-win-Situation.
Infolge dessen habe ich meinen Vertrag auf Werkstattbindung umgestellt, wenn ich eh ein VW Autohaus in meiner Nähe habe, wo ich mehr oder minder sowieso hingehen "muss", kann ich auch gleich der HUK weniger zahlen...
Überlege mir jetzt aber auch mal mich nach was neuem umzuschauen.
Zumal ich meine Verkehrsrechtsschutz auch bei der HUK habe, und das kommt vll. nicht so gut, sollte ich die mal nutzen müssen um gg. meine Kfz-Versicherung vorzugehen...
-> der Tipp hier mit dem Ombudsmann war aber schon gut, hoffe ich erinnere mich dran, sollte es mal nötig sein.
Ob die Ablehnung "deiner" Werkstatt in dieser Form überhaupt zulässig war, wage ich zu bezweifeln - immerhin hattest du KEINE Werkstattbindung.
Ob diese andere VW-Werkstatt beim nächsten Schaden überhaupt noch Partnerwerkstatt ist, kann man auch nicht sagen. Vielleicht ist es dann Kalles Karossen Klitsche
Die legen einen maximalen ortsüblichen Stundensatz fest, damit du nicht in Brandenburg zu einer "befreundeten" Werkstatt fährst und diese 200 EUR / Stunde abrechnet. Man kann den Schaden natürlich trotzdem dort beheben lassen, muss dann die Zusatzkosten die über diesen Maximalsatz hinaus gehen aber aus eigener Tasche zahlen.
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Ohne werkstattbindung geh ich wohin ich will da frag ich bestimmt auch nicht vorher nach .Ist mir ziemlich egal wer wann bzw wie lang schon Partner werkstatt ist .
Schönen guten Abend…
Ich weiß, dieser Thread ist schon einige Tage „alt“, möchte aber die Argumente einiger Vorschreiber unterstreichen. Es ist tatsächlich so: sofern -keine- Werkstattbindung vorliegt, es sich um eine nachweislich fachlich dafür ausgebildete sowie registrierte Werkstatt handelt, diese den Glasbruch bestätigt bzw. mit Fotos belegt: dann MUSS die Versicherung leisten - ohne Kürzungsrecht (ausgenommen die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung), sofern nicht weitere/andere Reparaturen im Wechsel „versteckt“ werden. Die Autos werden teurer, digitaler und damit auch der Scheibenersatz immer kostspieliger. Die Versicherungen kennen die marktüblichen Preisspannen. Nicht umsonst werden ja Ende dieses Jahres die Policen in weiten Teilen erheblich angepasst.
Eine direkte Schadenmeldung, bei Glasbruch durch Steinschlag, muss nicht zwingend erfolgen, ich erachte diese aber aus Höflichkeit und gegenseitigen Respekt für angebracht. Bei anderen Schadenarten versteht sich eine vorherige Absprache von selbst. Niemand läuft ja gerne ins finanzielle Nirwana bzw. kann einschätzen, ob ein versicherter Schaden vorliegt. Ich kenne auch niemanden, welcher einen Unfallschaden ohne Rücksprache hat reparieren lassen, vor allem in der jetzigen (finanziellen) Zeit.
ABER: liegt Werkstattbindung vor, was aktuell ein erkennbarer Trend ist, dann hat die Versicherung die berühmten Hosen an und legt die Spielregeln, mit aller sich daraus ergebender „Härte“, fest.
Man muss also für sich abwägen: Entscheidungsfreiheit vs Geldeinsparung.
Es gibt 1000 Gründe dafür, genauso dagegen.
VG
Charly
So einfach wie Du das jetzt darstellst ist es eben nicht! Beispiel, ich hatte einen Frontscheiben Schaden bei einem BMW. Der wurde bei einer freien Werkstatt repariert. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Werkstattbindung. Es gab ,erwartungsgemäß, Abzüge. Die Qualität der Scheibe hat sich als „minderwertig“ inzwischen erwiesen. Bei einem baugleichen anderen BMW wurde auch die Frontscheibe gewechselt, aber bei einem Versicherungspartner. In dem Fall war es die hier im Forum so „gebrandmarkte“ Firma Carglass. Die Scheibe hat wesentlich bessere Qualität!
Wenn hier ein minderwertiges Ersatzteil eingebaut wurde, hat das ganze aber nichts mit diesem Thema zu tun.
Weder mit den abartigen Kürzungs-Orgien der HUK, noch mit der Thematik Werkstattbindung.
Sowas kann in jedem Fall passieren.
Du hast aber immer Anspruch ahs der Sachmangelhaftung gegenüber der Werkstatt, wenn das minderwertig ist.
Das „minderwertig“ wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur im Bereich des Subjektiven liegen. Einen Sachmangel wird man daher kaum geltend machen können.
Ein Tipp: Ist das Fahrzeug auch im Alter durchgängig bei Hersteller-Vertragswerkstätten gewartet, dann muss die Kasko auch die Markenwerkstatt akzeptieren - sonst wird es mit dem Alter schwierig auch die qualitativ hochwertigere Scheibe vom Hersteller von der Kasko zahlen zu lassen.
Genau, ich bin auch der Meinung daß man sich vorher* überlegt welchen Weg man gehen möchte.
* bei Vertragsabschluß
Auch wenn der Beitrag schon ein paar Tage alt ist:
Ich hatte noch nie Probleme mit der HUK24, Scheibenweschsel ohne Werkstattbindung und ohne vorheriger Schadensmeldung. Abzüge hatte ich auch keine, ist aber schon ca. 2Jahre her. Sind denn solche Abzüge überhaupt rechtens? Nun deshalb hat man ja auch den Versicherungsschutz ohne Werkstattbindung ausgewählt. Zudem ist auch der Beitrag noch höher.....
Überall wird gekürzt. Würde aber auch kürzen da die Rechnung bei Nennung Versicherung immer teurer ist als ohne 😉
Ich hatte aber auch noch nie Probleme mit der huk