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Von HUK24 zu Zurich - Rabattretter Pfutsch!

Themenstarteram 13. März 2011 um 12:11

Hallo!

Wer hat gleiches / Ähnliches Problem mit der HUK24:

Im Dez 09 hatte ich einen Vollkaskoschaden, derzeit über die HUK24 abgewickelt, durch "Rabattretter" fand keine Anhebung der Schadensfreiheitsklassen statt.

Im Nov 10 habe ich den Bescheid/Rechnung für 2011 inkl. Benennung der Schadensfreiheitsklassen bekommen. Aus verschiedenen Gründen wollte ich den Versicherer wechseln, und bin nun, ab 01.01.2011, bei der Zurich!

U.a. freute ich mich über ca. 80 € günstigere Tarife - aber Pustekuchen - nachdem die Zurich die Schadensfreiheitsklassen von der HUK24 erhalten hatte wurden nochmal 100 € oben drauf gelegt und die Schadensfreiheitsklassen erhöht. Begründung der HUK:

 

"Sehr geehrter Herr xxx

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie hatten bei uns einen Vertrag mit unserem Rabattschutz abgeschlossen. Durch diesen Rabattschutz haben Sie einen Schaden pro Jahr frei und es erfolgte keine Rückstufung. Wir haben Sie allerdings darauf hingewiesen, dass dieser Rabattschutz nur bei uns gilt und bei einem Wechsel der Versicherung nicht weiterbestätigt wird. Aus diesem Grund konnten wir unter Berücksichtigung des Haftpflicht- und Vollkaskoschadens vom 01.12.2009 nur die Schadenfreiheitsklasse (SF) 6 in der Haftpflicht und SF 8 in der Vollkasko weiterbestätigen. Eine andere Bestätigung an Ihre Nachversicherung ist leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24

Die Online-Versicherung"

 

Hat wie gesagt jemand ähnliche Probleme und weiß jemand Rat? Ich halte das Gebaren der HUK24 für zweifelhaft!

Beste Antwort im Thema

Wenn man sich den Vertrag durchlesen würden BEVOR man ihn unterschreibt gäbe es solche "Probleme" nicht.

Grüße

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am 13. März 2011 um 12:14

Also, mir war diese Regelung bekannt, als ich mein Auto dort versichert habe. Ich wüsste jetzt nicht, warum sie unrechtmäßig sein sollte.

Die Suchfunktion bringt genug Beiträge und Themen, die zeigen, dass Du nicht der einzige bist, der erfahren musste, dass ein Rabattretter auch eine Art von Kundenbindung eines Versicherers ist...

Suche: Rabattretter

Es ist völlig normal.

Weiteres Beispiel: unser Zweitwagen ist dort versichert wo die % des Erstwagens übernommen werden. Wechsel ich nun zu einer anderen V hat der Zweite nicht mehr 35% sondern 100%.

Was ist daran "zweifelhaft"?

Zitat:

Original geschrieben von HansiWurstsalat

..... Ich halte das Gebaren der HUK24 für zweifelhaft!

Das ist bei jeder anderen Versicherung genauso.

Rabattretter werden nicht weitergegeben.

Hallo Kollege,

das ist rechtlich absolut in Ordnung.

Du musst unterscheiden zwischen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die i.d.R. für jedermann egal bei welcher Versicherung angewendet werden und eben Besonderen Versicherungsbedingungen, die nur bei dem jeweiligen Versicherer (VU) Anwendung finden. Dies sind, wenn man so will, indivisuelle Vertragsvereinbarungen. Und so ist es mit Sondereinstufungen, die den Schadenfreiheitsrabatt betreffen, oder eben dem Verzicht auf Rückstufung nach Schadenfall. Solche Vereinbarungen gelten immer nur intern, und bei Wechsel zu einem anderen VU können diese Vereinbarungen nicht mitgenommen werden. Sinn solcher Klauseln ist doch gerade dass Du NICHT wechselst, es handelt sich also um nichts anderes als Kundenbindungsmassnahmen! Diese Bedingungen sollten Dir aber natürlich bei Vertragsabschluß erläutert worden sein! Deshalb halte ich nichts von Online-Versicherungsverträgen, das Thema ist für einen "Normalverbraucher" viel zu komplex, geschissen auf 10 oder 20% günstigere Beiträge, ich lege da Wert auf kompotente Beratung und einen persönlichen Ansprechpartner, das ist mir der Mehrbeitrag allemal Wert! Ausserdem habe ich da einen zum "Rund machen" wenn etwas nicht funzt!

Gruss A4-Fan

Irgendwo wäre alles andere ja auch doppelt unrentabel für den Versicherer. Diese Klausel soll Dich davon abhalten, den Versicherer zu wechseln.

Stell Dir mal vor:

Du produzierst einen Vollkaskoschaden iHv 10.000,00 EUR - hast aber bislang erst durch Deine Versicherungsbeiträge 1.000,00 EUR "einbezahlt". Durch den Rabattretter stuft Dich Deine Versicherung nicht hoch - Du zahlst weiterhin die regulären Beiträge.

Als Dankeschön dafür verlässt Du die Versicherung und nimmst Deine Prozente mit zu einem Versicherer, der einen günstigeren Tarif anbietet und erwartest, dass Dich die Versicherung mit Händedruck gehen lässt.

In meiner Auffassung ist das schon eine freche Forderung ;)

Grüsse,

Marco

Wenn man sich den Vertrag durchlesen würden BEVOR man ihn unterschreibt gäbe es solche "Probleme" nicht.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Marco_C4

Stell Dir mal vor:

Du produzierst einen Vollkaskoschaden iHv 10.000,00 EUR - hast aber bislang erst durch Deine Versicherungsbeiträge 1.000,00 EUR "einbezahlt". Durch den Rabattretter stuft Dich Deine Versicherung nicht hoch - Du zahlst weiterhin die regulären Beiträge.

Als Dankeschön dafür verlässt Du die Versicherung und nimmst Deine Prozente mit zu einem Versicherer, der einen günstigeren Tarif anbietet und erwartest, dass Dich die Versicherung mit Händedruck gehen lässt.

.....dieses Szenario ist aber nicht zu Ende gedacht! Auf der einen Seite "verliert"der Versicherer zwar einen Kunden, obwohl er einen Schaden reguliert hat, auf der anderen Seite "gewinnt" er aber vielleicht einen Kunden, wo der Vorversicherer einen Schaden reguliert hat.....

Nichts desto trotz ist es natürlich legitim, dass nur der tatsächliche SFR bestätigt wird....

@TE

Hast Du bei der Zürich wieder Rabattschutz? Wenn nicht, könnte der niedrigere Beitrag bei der Zürich schlicht durch schlechtere Leistungen erkauft worden sein.... Auch wenn ich die HUK nicht mag und ich jeden verstehen kann, der zu einem anderen Versicherer wechselt, kann man der HUK doch idR Beiträge unterstellen, die zumindest deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegen; was ich bei der Zürich nicht unterschreiben würde. Wenn Du wieder Rabattschutz vereinbart hast, schildere doch der Zürich mal Dein Dilemma. Viele Versicherer führen die Sondereinstufung vom Vorversicherer weiter, wenn Du sie beim neuen Versicherer ebenfalls bekommen hättest. Und fürs nächste Mal: vorher mit dem neuen Versicherer sprechen oder wie A4-Fan bereits geschrieben hat, einen Versicherungsmakler mit Deinen Versicherungsangelegenheiten beauftragen, der hätte vor dem Wechsel reagiert, sobald er vom Vorschaden gehört hätte!

am 13. März 2011 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von A4-Fan

Du musst unterscheiden zwischen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die i.d.R. für jedermann egal bei welcher Versicherung angewendet werden und eben Besonderen Versicherungsbedingungen, die nur bei dem jeweiligen Versicherer (VU) Anwendung finden.

Dann doch mal andersrum:

Ich habe einen Schaden gemeldet und laut meinem Vertrag würde Versicherung A mich um 5 Klassen zurückstufen. Soweit so gut. Steht so im Vertrag und war mir klar als ich unterschrieben habe.

Jetzt wechsel ich aber zu Versicherung B. Diese stuft ihre Kunden bei einem Schaden nur um 2 Stufen zurück.

Müsste ich dann nach der o.g. Logik nicht beim Wechsel auch den Vorteil erhalten wieder um 3 Stufen angehoben zu werden? Die 5 Stufen waren ja eine spezielle Vereinbarung mit Versicherung A und dürften Versicherung B ja dann auch nicht interessieren. Genauso wie es Versicherung B nicht interessieren würde, dass mich A dank Rabattretter nicht zurückgestuft hat.

Oder ist es nicht doch wieder so, dass hier mit zweierlei Mass gemessen wird?

MfG Zille

.....genauso ist es! Wenn Dein neuer Versicherer eine für Dich günstigere Rabattstaffel hat, wird die auch angewendet....

Hintergrund ist, dass die Versicherer im Hintergrund sog. "Rabattgrundjahre" + Anzahl und Zeitpunkt der Schäden bestätigen.... Die daraus resultierende SF-Klasse wird vom Versicherer dann mit einem Beitragssatz hinterlegt. Wenn Du also von Versicherer A nach einem Schaden von beispielsweise SF9 (40%) in SF4(60%) gestuft wirst und von Versicherer B von SF9 (45%) in SF6 (50%), bekommst Du nach einem Wechsel von A zu B im neuen Vertrag SF6 (50%)!

am 13. März 2011 um 15:54

Na dann ist doch alles in Ordnung :D

Danke für die Antwort.

MfG Zille

Also wenn ich jetzt bei VS A SF 10 habe und sagen wir mal auf 4 abgestuft werde und danach zu B wechsele, bekomme ich dort doch auch nur 4 da doch die SF-Klassen weitergegeben werden oder nicht ?

Du hattest im Jahr 2010 die SF-Klasse 10 in der KFZ-Haftpflicht (KH), d.h. Rabattgrundjahr (RGJ) 2000. Wenn Du in 2010 einen KH-Schaden hattest und zum 01.01.11 den Versicherer wechselst, bestätigt der alte Versicherer dem neuen Versicherer RGJ 2000 + einen KH-Schaden in 2010. Der neue Versicherer stuft Dich nun gemäß seiner eigenen Rückstufungstabelle ein, also genauso, wie wenn Du in 2010 schon bei ihm versichert gewesen bist. Theoretisch kannst Du so eine schlechte Rückstufungstabelle "unschädlich" machen, indem Du beim Wirksamwerden der Schlechterstufung einfach zu einem Versicherer wechselst, der eine bessere Rückstufungstabelle hat.... Das ist aber imo Makulatur, da sich kein Mensch mit dieser Thematik beschäftigt, wenn er es aus beruflichen Gründen nicht muss :D!

Folgendes wurde mir von der HUK24 mitgeteilt:

Zitat:

"Von der SF-Klasse 25 würden Sie in der Haftpflicht-Versicherung bei einem Schadenfall in die SF 22 zurückgestuft werden. Diese SF 22 entspricht ebenfalls einem Beitragssatz von 30 %.

Bei einem evtl. Versichererwechsel würden wir dann die maßgebende SF-Klasse weiterbestätigen, in diesem Beispiel die nach der Rückstufung maßgebende SF 22."

Soweit ich weiß, würde ich bei einem Unfall bei einigen Versicherungen in SF13 zurückgestuft.

Die HUK24 gibt aber in diesem Fall die die bessere SF-Klasse SF22 an den neuen Versicherer weiter.

Hört sich nach meinem Empfinden doch super an, oder etwa nicht?

Warum das beim Threadstarter anders gewesen ist, würde ich aber mal gerne wissen.

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