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Das Desaster mit der HUK24

Schönen guten Abend… Ich weiß, dieser Thread ist schon einige Tage „alt“, möchte aber die Argumente einiger Vorschreiber unterstreichen. Es ist tatsächlich so: sofern -keine- Werkstattbindung vorliegt, es sich um eine nachweislich fachlich dafür ausgebildete sowie registrierte Werkstatt handelt, diese den Glasbruch bestätigt bzw. mit Fotos belegt: dann MUSS die Versicherung leisten - ohne Kürzungsrecht (ausgenommen die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung), sofern nicht weitere/andere Reparaturen im Wechsel „versteckt“ werden. Die Autos werden teurer, digitaler und damit auch der Scheibenersatz immer kostspieliger. Die Versicherungen kennen die marktüblichen Preisspannen. Nicht umsonst werden ja Ende dieses Jahres die Policen in weiten Teilen erheblich angepasst. Eine direkte Schadenmeldung, bei Glasbruch durch Steinschlag, muss nicht zwingend erfolgen, ich erachte diese aber aus Höflichkeit und gegenseitigen Respekt für angebracht. Bei anderen Schadenarten versteht sich eine vorherige Absprache von selbst. Niemand läuft ja gerne ins finanzielle Nirwana bzw. kann einschätzen, ob ein versicherter Schaden vorliegt. Ich kenne auch niemanden, welcher einen Unfallschaden ohne Rücksprache hat reparieren lassen, vor allem in der jetzigen (finanziellen) Zeit. ABER: liegt Werkstattbindung vor, was aktuell ein erkennbarer Trend ist, dann hat die Versicherung die berühmten Hosen an und legt die Spielregeln, mit aller sich daraus ergebender „Härte“, fest. Man muss also für sich abwägen: Entscheidungsfreiheit vs Geldeinsparung. Es gibt 1000 Gründe dafür, genauso dagegen. VG Charly