Das Desaster mit der HUK24
Hallo zusammen,
ich muss euch mal erzählen was aktuell mit meiner Versicherung los ist, ich bitte auch darum zu schreiben ob ich evtl. was falsch gemacht habe:
Auto: 330Ci E46
Versicherung HUK24 inkl. Teilkasko
Mein Auto hatte einen Steinschlag mir Riss im Fahrerbereich, ich bin zur Werkstatt, diese haben mir eine neue Scheibe montiert und ich habe die Rechnung beglichen. Die Werkstatt meinte ich kann das dann einfach von meiner Versicherung einfordern. (sowas in der Art hatte ich auch schon vor 5 Jahren und ging problemlos).
Ich habe die Huk angerufen und denen das alles mitgeteilt, die unfreundliche Dame am Telefon meinte ich soll die RE per Email einreichen.
Paar Wochen später hat ich Post von der HUK erhalten das nicht alle Kosten übernommen werden und ich quasi auf denen sitzen bleibe.
Den Prüfbericht setzte ich mal hier rein.
Die Aussage das der Stundensatz von der Werkstatt zu hoch sei und deswegen von der HUK eigenständig gekürzt wird, finde ich ziemlich heftig, oder das z.b. die neue Windschutzscheibe einfach zu teuer sei und die deswegen auch was wegkürzen.
HUK hat auch geschrieben das wenn ich an eine Partnerwerkstätte gehen würde es gar keine Probleme gibt, naja das kann schon sein, aber ich habe in meinem Vertrag keine Werkstattbindung, also verstehe ich das nicht ganz .
Eigentlich bin ich stink sauer auf die HUK was die sich da erlauben, ich könnte ja auch mal den HUK Beitrag kürzen weil ich meine das der mir zu teuer ist.
Die HUK gibt jetzt quasi vor wie viel eine Werkstatt verlangen darf. Das komische ist, das es nicht mal eine BMW Vertragswerkstatt war sondern eine frei, bei der BMW Vertragswerkstatt wäre der Stundensatz noch höher.
Beste Antwort im Thema
Du hättest vorher eine Schadensmeldung machen müssen. Meiner Meinung nach kannst Du froh sein, dass die Versicherung überhaupt zahlt.
In der Regel steht dazu in den Versicherungsbedingungen "unverzüglich". Du hast eine Pflicht.
300 Antworten
Auch dass Sondereinstufungen des Vorversicherers von der neuen Versicherung (evtl.) nicht übernommen werden, ist manchen oftmals nicht bewusst und sorg dann beim Wechsel für Ärger.
Wenn die Ausführungen stimmen, scheint das zwar im letzten Fall nicht zuzutreffen, aber man weiss ja nie.
Ich kann seit heute nur noch davon abraten, sein Auto bei der HUK zu versichern.
Vorige Woche hat ein Rechtsanwalts-Doktor das parkende Auto meiner Eltern angeschrammt und ist erst zum Unfallort zurückgekehrt, als er scheinbar darauf aufmerksam gemacht wurde.
Beide Autos bei der HUK versichert. Schaden um die 1500€.
Heute flattert ein Brief rein, in dem meinen Eltern eine Teilschuld gegeben wird, weil das Auto nicht bis vorne in der Parklücke stand, sodass sich die HUK auf widerwärtigste Art um die Regulierung drücken will.
Da der Prozentsatz der HUK-Versicherten recht hoch zu sein scheint, sollte man sich besser überlegen, ob man als Unfallopfer von der eigenen Versicherung über den Tisch gezogen werden und auf einem fremdverschuldet kaputten Auto hocken bleiben will.
25%
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Stimmt dieser Vorwurf denn?
Muss man sich das so vorstellen, daß das parkende Auto ein Stück weit in die Fahrbahn ragte oder das Ein und Ausfahren aus einer Garagenoder Grundstück Zufahrt erschwerte bzw.behinderte?
Die Frage ob es stimmt, wird wohl demnächst ein Gericht klären dürfen.
"Tatort" war ein Metro-Parkplatz, auf dem die Stellflächen ~45° abgewinkelt sind und von der Größe locker für Q7, V-Klasse und Konsorten passen. Da dürfte bei einem 4,50m Auto vielleicht der Motorraum auf dem Parkplatz gestanden haben.
Da es hier um einen Unfall auf einem Parkplatz geht, gelten da leider andere Geplogenheiten als im öffentlichen Straßenverkehr.
Hat jetzt m.M. nach eher nicht soviel mit der HUK als evtl.Problemversicherung zutun, sondern daß Parkplatz Unfälle fast immer mit irgendeiner Mithaftung abgewickelt werden. Unabhängig davon wer die Versicherung ist.
Hier
https://www.motor-talk.de/.../...sicher-ob-er-schuld-ist-t7053453.html
st grad ein ähnlicher Fall Thema.
Meiner Meinung nach ist das völlig unerheblich wie man steht. Selbst wenn ich im Parkverbot stehe berechtigt das niemanden in mein Auto zu fahren.
Das wäre doch der Hammer wenn von einem gepakten PKW eine Mithaftung ausgehen würde.
Überspitzt wäre das so, rechte Seite durch Zaun verbeult oder durch gerostet, fahre ich einem geparkten Auto rein. Statt 1 000 € Repararur für Alter bzw Verschleiß zahle ich nur 700. Wäre 'ne geile Nummer die dann wohl Schule machen sollte.
Zitat:
@draine schrieb am 7. März 2021 um 01:14:37 Uhr:
Meiner Meinung nach ist das völlig unerheblich wie man steht. Selbst wenn ich im Parkverbot stehe berechtigt das niemanden in mein Auto zu fahren.
Das sagt ja auch keiner. Es geht ja nicht darum, dass der Parkende als Verursacher des Unfalls angesehen wird. Er soll, und das macht heute leider vermutlich jede Versicherung, durch das falsche Parken zumindest zivilrechtlich am Schaden beteiligt werden, der ohne sein Falschparken nicht hätte passieren können. Teilweise werden solche Verfahrensweisen sogar von Gerichten bestätigt. Auch durch ein parkendes Fahrzeug geht demnach eine Betriebsgefahr aus, die durch das falsche Abstellen des Fahrzeug als noch höher angesehen wird. Das muss natürlich bei jedem Einzelfall entschieden werden. Man kann es ja auf eine Klage ankommen lassen und das Gericht entscheiden lassen.
Haben einen solchen Fall selbst erlebt, jedoch auf eine Klage verzichtet, da der Schaden nicht ganz so hoch war und der Verlust im unteren dreistelligen Bereich lag. Fahrzeug stand allerdings komplett im Haltverbot und wurde durch ein rangierendes Fahrzeug beschädigt.
In diesem Fall sollten die Eltern einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.
Da kann ich also guten Gewissens auf dem Parkplatz alles niederbügeln, was nicht 100%ig genau in der Parklücke steht und der andere hat immer eine Teilschuld?
Kann jemand eine von einem Parkplatz abgestellten Auto ausgehende erhöhte Betriebsgefahr mit entsprechender Haftung bestätigen? Wo steht das?
Edit:
Ich möchte die Betriebsgefahr durch Brand o. Ä, gerne ausschließen und mich nur auf den vorliegenden Fall beziehen.
Hier ein paar Beispiele, die ebenfalls von 25% Haftung ausgehen. Von daher wäre im vorliegenden Fall interessant, ob und wenn ja wie gravierend der Parkverstoss war.
AG Bremen v. 31.05.2011:
Ein vorübergehendes Abstellen eines Kraftfahrzeugs unterbricht nicht den Betrieb des Fahrzeugs. Fährt ein Kraftfahrzeugführer in ein vorschriftswidrig geparktes Kraftfahrzeug, so haftet der Halter des geparkten Kraftfahrzeugs zu 25 %.
LG Mönchengladbach v. 28.04.2009:
Wird ein Fahrzeug entgegen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO verkehrswidrig vor einer Parkbucht geparkt, so führt dies zu einer Mithaftung von 25%, wenn es beim Ausparken des konkret behinderten Fahrzeugführers zu einem Schaden kommt.
OLG Frankfurt am Main v. 15.03.2018:
Stößt ein im innerörtlichen Wohngebiet fahrender PKW gegen einen rechts verbotswidrig parkenden PKW, obwohl noch genügend Platz zur Vorbeifahrt gewesen wäre, so trifft den Halter des PKW jedenfalls dann ein Mithaftungsanteil von 1/4 des entstandenen Schadens, wenn es dunkel war und das parkende Fahrzeug nach der konkreten Lage eine Gefährdung für den fließenden Verkehr bildete.
Zitat:
@g0ldba3r schrieb am 6. März 2021 um 22:06:47 Uhr:
Ich kann seit heute nur noch davon abraten, sein Auto bei der HUK zu versichern.
...sollte man sich besser überlegen, ob man als Unfallopfer von der eigenen Versicherung über den Tisch gezogen werden und auf einem fremdverschuldet kaputten Auto hocken bleiben will.
Ein Fall mit Verallgemeinerungen.
Er schrieb ja nicht, dass das andere Fahrzeug verkehrwidrig geparkt hätte. Er schrieb lediglich es stand nicht ganz vorne an der Linie, kann ja aber trotzdem noch innerhalb der Markierung gewesen sein.