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Nach klarer Schuldfrage: Unfallverursacher ist sich nicht sicher, ob er schuld ist.

VW
Themenstarteram 4. März 2021 um 20:55

Nabend!

Vor ca. einem Monat hatte ich einem Unfall, wo die Schuldfrage klar und deutlich erkennbar war - der Mann nimmt mir die Vorfahrt und fährt gegen mein Auto (Schaden an Stoßstange - 800€ ca.). Gleich vor Ort hat der Unfallverursacher zugegeben, dass es eindeutig seine Schuld ist. Haben keine Polizei geholt, da nur Blechschaden... Ich habe dann die Schaden bei seiner Versicherung gemeldet, das ganze wurde gutgeachtet, seine Versicherung fragte nach meiner IBAN - passt soweit.

Nach ein paar Wochen rufte ich seine Versicherung an, um zu fragen warum das Geld noch nicht überwiesen wurde... die sagten aber, dass der Versicherungsnehmer nun plötzlich sich nicht sicher ist, ob er schuld ist - also sie warten noch auf seine Rückmeldung.

Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ein Freund von mir als Beifahrer saß - also habe einen Zeugen.

 

Was könnte ich jetzt tun bzw. was ergibt am meisten Sinn?

LG

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17 Antworten

Du hast als Geschädigter das Recht, deine Interessen durch einen Rechtsanwalt auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners vertreten zu lassen.

Gibt es keine Fotos von der Unfallsituation (nach dem Crash logischerweise :-))?

Themenstarteram 4. März 2021 um 21:31

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 4. März 2021 um 22:12:47 Uhr:

Gibt es keine Fotos von der Unfallsituation (nach dem Crash logischerweise :-))?

Bezüglich der Schuldfrage ist auf den Fotos leider gar nichts zu erkennen, da er nach dem Crash nicht stehen geblieben ist...

am 5. März 2021 um 20:42

Das du den Anwalt nur nicht zahlst, wenn er Recht bekommt, wurde vergessen, zu erwähnen. Hast du ein Rechtsschutzversicherung?

Du könntest auch eine angemessene Zeit warten, wie sich der Versicherer nun entscheidet. Und dann handeln.

Die Polizei hätte dir nicht helfen können, den sie hat ja das Geschehen nicht beobachtet.

Ist zumindest schriftlich fixiert (auch nachträglich) um welche Unfallsituation es sich gehandelt hat (rechts vor links, Vorfahrt gewähren etc.) und wer von wo kam? Hat der Unfallgegner zumindest die Unfallsituation bestätigt? Und was gibt er zu Protokoll warum er der Meinung ist, keine Schuld zu haben?

Themenstarteram 5. März 2021 um 21:31

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 5. März 2021 um 21:52:16 Uhr:

Ist zumindest schriftlich fixiert (auch nachträglich) um welche Unfallsituation es sich gehandelt hat (rechts vor links, Vorfahrt gewähren etc.) und wer von wo kam? Hat der Unfallgegner zumindest die Unfallsituation bestätigt? Und was gibt er zu Protokoll warum er der Meinung ist, keine Schuld zu haben?

Die Unfallsituation wurde von seiner Seite auch bestätigt und ist auch schriftlich fixiert (rechts vor links). Schaden weisen auch klar auf, dass es seine schuld ist - er stand auf der Straße quer. Das ganze geschah an einer Kreuzung am Parkplatz vom Supermarkt, und nun meint er, dass ich zu schnell gefahren bin (auf jeden Fall war ich unter 10 km/h) und damit auch teilweise die Schuld für den Unfall trage...

Zitat:

@situ schrieb am 5. März 2021 um 21:42:55 Uhr:

Du könntest auch eine angemessene Zeit warten, wie sich der Versicherer nun entscheidet. Und dann handeln.

Scheint die geeignetste Lösung zu sein. In der Zwischenzeit habe ich ggf. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. :-)

Wenn das auf dem Parkplatzgelände stattfand, dürfte das mit der alleinigen Haftung des Gegners eine sehr optimistische Sichtweise sein. ....

Exakt. Der TE hätte bereits in Deinem Eingangsbeitrag erwähnen können, dass es sich um ein Parkplatzgelände handelt.

Die Antwort darauf, ob die Kollision auf freier Fläche oder mit mehreren Fahrspuren markiertem Parkplatzboden geschah, ist wichtig für die Frage, ob Du Dich überhaupt auf "Rechts vor Links" (§8 StVO) berufen darfst.

Themenstarteram 5. März 2021 um 22:25

Zitat:

@Rigero schrieb am 5. März 2021 um 23:02:50 Uhr:

Exakt. Der TE hätte bereits in Deinem Eingangsbeitrag erwähnen können, dass es sich um ein Parkplatzgelände handelt.

Die Antwort darauf, ob die Kollision auf freier Fläche oder mit mehreren Fahrspuren markiertem Parkplatzboden geschah, ist wichtig für die Frage, ob Du Dich überhaupt auf "Rechts vor Links" (§8 StVO) berufen darfst.

Am Gelände waren die Fahrspuren erkennbar und entsprechend markiert.

.
am 5. März 2021 um 22:30

Steht in der Einfahrt zum Parkplatz ein Hinweisschild ob die STVO auf dem Gelände gilt, oder eben nicht?

Themenstarteram 5. März 2021 um 22:55

Zitat:

@rufus608 schrieb am 5. März 2021 um 23:30:01 Uhr:

Steht in der Einfahrt zum Parkplatz ein Hinweisschild ob die STVO auf dem Gelände gilt, oder eben nicht?

Das Schild gibt es auch.

Welche Stoßstange hat er getroffen? Vorne oder hinten?

Themenstarteram 5. März 2021 um 23:20

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. März 2021 um 00:13:31 Uhr:

Welche Stoßstange hat er getroffen? Vorne oder hinten?

Vorne ganz links.

Meine grobe Einschätzung; wenn diese konkrete Unfallstelle nicht bestritten wird, trifft dich ausnahmsweise kein Mitverschulden und eine Mithaftung würde ich wegen der konkreten Unfallstelle auch nicht annehmen. Insofern sollte dein Anspruch reguliert werden. Aber dein unerfahrenes Verhalten hat der Versicherung offenbart, dass du den Rechtsstreit scheuen wirst. In solchen Fällen wird oft unberechtigt grad so gekürzt, dass der Rechtsstreit teurer kommt als die Kürzung, weil viele dann eben auch nicht vor Gericht gehen. Ein Abzug aus angeblicher Mithaftung aus Betriebsgefahr würde mich da nicht wundern, auch wenn das vor Gericht wohl nicht halten würde.

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