Darf man einen Kat wieder ausbauen, wenn man ein H-Kennzeichen bekommt?
Hallo!
Ich habe ein Fahrzeug, das werksmäßig einen G-Kat hat.
In drei Jahren bekommt dieses Fahrzeug ein H-Kennzeichen. Da ja Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keinen Kat brauchen, würde ich gerne dann den Kat ausbauen lassen und weiterverkaufen. Ist das möglich?
Da ich kaum Auto fahre, wäre das für die Umwelt nicht schlimm.
Gruß
VW Classic
Beste Antwort im Thema
Warum willst Du denn den Originalzustand verändern, der Dir die H-Zulassung ermöglicht hat?
Mal ganz abgesehen von den Umweltfragen halte ich es persönlich für sinnfrei, den Kat im Nachhinein auszubauen und das Fahrzeug vom Originalzustand zu entfernen.
Wenn ich einen Wagen hätte, mit dem ich so nicht leben könnte, würde ich ihn verkaufen und mir einen passenderen suchen.
65 Antworten
Wir sind jetzt bei Themen angelangt die sinngemäss schon vor 30 Jahren ein Problem waren: warum kriege ich dies und das nicht eingetragen, aber der andere doch.
Früher eben mit Reifen, felgen, Spoilern und was weiss ich nicht noch alles und heute - gerade hat man die Verweigerungs-Generation beim TÜV in Rente geschickt- eben das H- Kennzeichen.
Mich wundert nur das vw-classic auf einmal die "unsinnige H-Vergabe" an sich bemängelt.
Es gibt nicht wegen ihm den Beispielkatalog des TÜV in Zus.-arbeit mit DEUVET und Konsorten, die mal entschieden haben wie weit ein Oldtimer ein Oldtimer sein darf. Stört mich auch, aber bei dir-vw-classic-gehts um den Kat beim Nächsten um die doch moderenen und sicheren Felgen aus 2001. Der andere hat ein altes Lenkrad, gegen neues aus'm Rennkatalog und..und...und... .
Wo soll das enden? Alle die 30 Jahre alte Autos haben =Oldtimer.Wäre 'ne Massnahme, aber da muss der Gesetzgeber ran, nicht der TÜV. Und dann schmeiss ich mein Auspuff auch raus, denn irgendwann gab es auch keinen am Auto.
Die Regelungen zum H-Kennzeichen sind doch eigentlich recht einfach und verständlich gehalten. Man kann sie im allgemeinen auf den Nenner "das Fahrzeug muß sich in einem zeitgenössischen Zustand befinden" bringen, d.h. möglichst in der Ausführung, wie es zur Produktionszeit angeboten wurde.
@ Rotherbach
Das mit der EU und den Oldtimern stimmt so nicht ganz. Zur Zeit kann die EU noch nicht in den nationalen Oldtimerreglen rumfummeln. Aber seit zwei Jahren gibt es eine Kommission zur Vereinheitlichung der Vorgaben. Die letztjährige DEUVET-Definition für den Oldtimer wurde erst nach Rücksprache mit Brüssel veröffentlicht, eben um nicht in zwei, drei oder vier Jahren hier in Deutschland alles auf den Kopf stellen zu müssen.
Die Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht ist noch hoheitliche Aufgabe jedes Landes. Dass wie wird aber von Brüssel überwacht und wer dem Sinn der EU-Richtlinie zu wider läuft, zahlt ziemlich heftige Bussen.
ami 56
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Regelungen zum H-Kennzeichen sind doch eigentlich recht einfach und verständlich gehalten. Man kann sie im allgemeinen auf den Nenner "das Fahrzeug muß sich in einem zeitgenössischen Zustand befinden" bringen, d.h. möglichst in der Ausführung, wie es zur Produktionszeit angeboten wurde.
Die Regelung für ein H-Kennzeichen ist schon recht einfach gehalten, nur die Umsetzung nicht. Ich habe so einige Bekannte, die für die Erteilung eines H-Kennzeichens für ihre Fahrzeuge eine Menge Kilometer fahren müssen, das endlich ein Prüfer diese Regelung richtig umsetzt.
Und Autos mit geringer Kubikzahl ohne H-Kennzeichen sind natürlich genauso wenig historisch, wie andere Oldtimer ohne H-Kennzeichen. Ist doch logisch, sonst hätten sie doch so ein Kennzeichen, oder ist die Historie nur von der KFZ-Steuer abhängig?
In Deutschland wahrscheinlich schon.
Gruß
VW Classic
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Moin,
Preisfrage - WAS ist denn ein zeitgenössischer Zustand?!
So wie du es schreibst heißt es ... SO wie es z.B. von 1971 bis 1980 angeboten wurde. Damit wäre z.B. eine Tieferlegung GAR NICHT möglich, sofern es diese nicht ab Werk gab.
DIE Grundformulierung "Zeitgenössische Modifikationen" gibt es bereits heute - das Problem ist dabei doch nur - wer WEISS schon was es vor z.B. 50 Jahren alles für Modifikationen z.B. für einen Wolsley der offiziell in D nie angeboten wurde???
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Regelungen zum H-Kennzeichen sind doch eigentlich recht einfach und verständlich gehalten. Man kann sie im allgemeinen auf den Nenner "das Fahrzeug muß sich in einem zeitgenössischen Zustand befinden" bringen, d.h. möglichst in der Ausführung, wie es zur Produktionszeit angeboten wurde.
@ami - Das Zulassungsrecht ist ja bereits weitgehend vereinheitlicht - was ein Oldie ist - läßt sich auch noch relativ simpel definieren (übers Alter) ... nur was Modifikationen angeht ... da weiß die EU genausoviel oder genausowenig wie jedes Mitgliedsland. Mehr als ne allgemeine Definition (wie auch schon bei vielen anderen Produktrichtlinien) wirds da nicht geben - der Rest wird über Empfehlungen, implementation projects usw. laufen. Diese sind aber üblicherweise gar nicht oder nur eingeschränkt verbindlich - da steht üblicherweise immer bei "Kann das Mitgliedsstaat ein höheres Schutzniveau einführen" (Sinngemäß). Bei der Besteuerung (um die es Hauptsächlich ging) müßte sich noch einiges am Regelwerk ändern.
@VW Classic ... das H zeigt doch nur, dass du eine Sonderregelung für dich in Anspruch nimmst. Der REST passiert im Kopf und da ist es wurscht welches Kennzeichen drauf klemmt. Ähhhh und Ne ... Wenn 10 Prüfer "Nein" sagen und irgendwo einer "Ja" - heißt das nicht, dass der eine die Regeln "richtig" umsetzt - sondern das sagt nur ... das die Auslegung der Regeln durch den einen "für den Halter richtiger" wahrgenommen wurden. Es kann sehr gut sein, dass die 10 Prüfer die Regelung RICHTIG umgesetzt haben, der eine aber nicht.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von VW Classic
Die Regelung für ein H-Kennzeichen ist schon recht einfach gehalten, nur die Umsetzung nicht. Ich habe so einige Bekannte, die für die Erteilung eines H-Kennzeichens für ihre Fahrzeuge eine Menge Kilometer fahren müssen, das endlich ein Prüfer diese Regelung richtig umsetzt.
Die Regelung richtig umsetzt oder etwas durchgehen lässt? Dass soll jetzt keine Spitze gegen dich dich sein, ich denke nur gerade an meinen Kollegen, der an Motorrädern herumbastelt (je gechoppter desto besser) und noch nie Ärger mit Eintragungen hatte.
Bei einem denkmalgeschützten Gebäude (und nichts anderes ist die H-Zulassung von der Idee her) würde ich doch auch nachfragen, bevor ich was dran mache, was nachher vielleicht Ärger geben kann.
Zitat:
Original geschrieben von VW Classic
Und Autos mit geringer Kubikzahl ohne H-Kennzeichen sind natürlich genauso wenig historisch, wie andere Oldtimer ohne H-Kennzeichen. Ist doch logisch, sonst hätten sie doch so ein Kennzeichen, oder ist die Historie nur von der KFZ-Steuer abhängig?
In Deutschland wahrscheinlich schon.
Für den Staat gilt das, aber für die Menschen abseits der Extrem-Original-Fanatikern nicht. Da brauch ich mir bloß den Bochumer Kleinwagenstammtisch anzusehen - Isetta, Goggo und Konsorten haben eine normale Zulassung und sind Oldtimer wie andere auch.
Aus der Erfahrung im Bekanntenkreis gibt es jede Menge Leute, die noch nicht mal wissen, was eine H-Zulassung ist. Der letzte hatte sogar schon mehrfach ein H am Ende der Nummer gesehen, aber nicht registriert, dass die zugehörigen Autos alle schon ältere Semester waren.
Die H-Zulassung ist eine persönliche Sache zwischen Fahrzeugbesitzer und Zulassungsstelle. Wer einen Umbau am Wagen vorgenommen hat, sollte diesen als zeitgenössisch dokumentieren können, für viele Fälle können Clubs weiterhelfen. Dass es uninformierte Prüfer gibt ist sicher nicht schön, aber wenn der Staat original erhaltenen/restaurierten Oldtimern den Vorzug gegenüber undokumentierten (!) Umbauten gibt, ist das nur richtig.
Edit: Man sollte den Editor nicht 20 Minuten auflassen und dann weiterschreiben, Rotherbach hat vieles ja schon gesagt.
Zu dem Beispiel mit dem Wolseley: Gilt nicht auch ein Gebot der "Seltenheit" - wird nicht akzeptiert, dass es für ein seltenes Auto die Historie nicht so umfassend erbracht werden kann?
Zitat Rotherbach: Es kann sehr gut sein, dass die 10 Prüfer die Regelung RICHTIG umgesetzt haben, der eine aber nicht.
MFG Kester
Dieser Mitbürger muss aber zeitlebens bei diesem Prüfer zur HU erscheinen und hoffen das der noch lange lebt, denn woanders entscheiden andere Prüfer ob dies oder jenes "H"-tauglich war.
Insbesondere seitdem nicht nur der TÜV entscheidet was ein Oldtimer ist. Da sind schöne Grabenkämpfe zu beobachten.
Also, wenn es eingetragen ist, muss es auch woanders nachvollziehbar, stichfest sein warum, sonst ist das H-kennzeichen weg.
Beim Kollegen fast passiert, Klamotten eingepackt, Prüfung abgebrochen - er fuhr woanders hin. Nicht weil es unkorrekte Eintragungen waren. Nur wollte er sich die "Erklärungsnot" des TÜV-Prüfers, der wohl die neuesten Auslegungen nicht kannte, nicht über sich ergehen lassen. Eine unsinnige Diskussion mit bekannten Ende: der Prüfer hat immer recht.
Es ging - wie so oft - um Tuning.
Es gibt eben und wird es geben, Prüfer für die nur originale Autos die 30 jahre alt und dann, und nur dann auch Oldtimer sind.
Das hört erst auf, wenn grundsätzlich 30 jahre alte Autos Oldtimer werden. Meinetwegen auch Rostlauben, wenn sie denn die HU bestehen, denn die gab es vor 30 Jahren wohl deutlich mehr im Verkehr als heute; auch ein stückweit klassisch.😁
@Rotherbach
"""" ... SO wie es z.B. von 1971 bis 1980 angeboten wurde. Damit wäre z.B. eine Tieferlegung GAR NICHT möglich, sofern es diese nicht ab Werk gab.""""
Ab Werk ????😕
Im Oldtimerkatalog TÜV -Süd seht....
Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör
angeboten).
Zubehör= nicht unbedingt ab Werk😉
also alles was Legal als Zubehör(von Tunern etc )angeboten wurde.....zb ab Bj 70 (+den ersten 10 Jahren der Zulassung ) bzw sollten oder müssten 20 Jahre alt sein.
SIND H Konform .
@VW Classic
"""""Die Regelung für ein H-Kennzeichen ist schon recht einfach gehalten, nur die Umsetzung nicht. Ich habe so einige Bekannte, die für die Erteilung eines H-Kennzeichens für ihre Fahrzeuge eine Menge Kilometer fahren müssen, das endlich ein Prüfer diese Regelung richtig umsetzt.
Und Autos mit geringer Kubikzahl ohne H-Kennzeichen sind natürlich genauso wenig historisch, wie andere Oldtimer ohne H-Kennzeichen. Ist doch logisch, sonst hätten sie doch so ein Kennzeichen, oder ist die Historie nur von der KFZ-Steuer abhängig?""""
So wie ich das Lese zb ....das endlich ein Prüfer diese Regelung richtig umsetzt.....???
Ein Prüfer setzt die Regelung schon so um wie es im Anforderungkatalog steht...ich vermute ehrlich gesagt das deine Bekannten der Nachweispflicht nicht ganz nachgekommen sind 😰
Spoiler Breitreifen etc auf Oldtimern(mit H-zulassung) seh ich oft genug sogar extreme Verspoilerungen usw.
Bei so manchem Benzin Geflüster hab ich mir schon einiges angehört ..zwecks Eintragungen und H-Zulassung....und bei allen mit denen ich geredet habe ....hatte die gleiche Antwort...
"Kannste es nicht nachweisen das es das Teil XYZ schon damals "Legal" gegeben hat ..haste eben Pech gehabt.
Zu der Kubikzahl von"Oldtimern"
In einem Artikel von der Oldtimer Markt(bin mir aber nicht ganz sicher)
Wurde es erwähnt die Steuer für Oldtimer aus verschiedenen Dingen zusammen gesetzt wurde ..damit auch Vater Staat daran was verdient..sobald ich den Artikel gefunden habe werde ich den mal rein kopieren ....
Da war nichts davon zulesen das es Subventionen für Oldtimer geben soll.....
Somit haben leider die kleenen 500 Fiat Kabinenroller etc eben Pech gehabt mit dem H bzw mit der Steuervergünstigung.....
Gerade die Modifikationen standen letztes Jahr im Fokus der Definition. Der DEUVET lag im ersten Entwurf auf einer Linie, die man, wie ab Werk ausgeliefert, bezeichnen kann. Das war so eng, da würde es heute fast keine "H"Kennzeichen mehr geben. Einzig die Fahrzeuge der ganz gehobenen Erhaltungsklasse wären noch Oldtimer. Aber wer kann schon den Auslieferungszustand genau festlegen. Wer will wie bei einem Horch Bj 1934 nachweisen, wie er ausgeliefert wurde. Utopisch und weltfremd, ein Hobby für die ganz Reichen.
Na ja, hat sich nicht durchgesetzt und "Schuld" daran sind nicht wir Deutschen. Da haben sich die anderen Staaten durchgesetzt. Natürlich kann jeder Staat die Messlatte höher legen. Nur, wenn in einem Land der EU der Oldtimerstatus erlangt wurde, kann er in Deutschland nicht einfach aberkannt werden. Da zieht wieder der Bestandsschutz und der steht sogar in den EU-Richtlinien. So lange wie der Oldtimerstatus zu einer steuerlichen Subventionierung führt, befindet sich unser Fiskus in der Zwickmühle. Alle steuerlichen Subventionierungen sollen lt. der EU abgeschafft werden. Da wäre eine "niederländische" Lösung wäre ein Ausweg.
Der Fiskus aber auf sein Gewohnheitsrecht der Steuereinnahmen für Oldtimer verzichten? Garantiert nicht!!! Wie es sein könnte, weiss keiner und die es entwerfen, halten Ausnahmweise mal dicht und sagen nichts. Lassen wir uns überraschen. Eine uns Autoliebhabern genehme Lösung erwarte ich nicht. Da wird irgendjemand die BRD vor den Europäischen Gerichtshof ziehen müssen. Wäre ja nicht das erste Mal. Und das dauert dann...
ami 56
Zitat:
Original geschrieben von flatfour
Das hört erst auf, wenn grundsätzlich 30 jahre alte Autos Oldtimer werden. Meinetwegen auch Rostlauben, wenn sie denn die HU bestehen, denn die gab es vor 30 Jahren wohl deutlich mehr im Verkehr als heute; auch ein stückweit klassisch.😁
Das war ja die Forderung von VW Classic - und wenn man ganz ehrlich ist: Wieviele Autos werden überhaupt 30 Jahre alt? Zum Beispiel war mal die Rede von 100.000en Golf II, die das bald schaffen. Und was ist jetzt? Die wenigen, die ich noch sehe (die Abwrackprämie hat das ihrige getan), sind fast ausnahmslos solche von nach der Modellpflege 1987. In sieben Jahren reden wir gerne wieder über angeblich 100.000e Gölfe.
Mindestens 9 von 10 Autos werden 30 Jahre alt, weil die Besitzer entweder vorher dafür gesorgt haben oder die eine oder andere eigentlich unwirtschaftliche Reparatur durchgeführt haben - und beides macht nicht die Klasse, die nur billig Auto fahren will.
Nur seh ich ganz klar das Problem im Bestand: Wenn jetzt die Regelung gelockert wird, fangen dann nicht viele Oldiebesitzer an und frokeln hemmungslos an ihren Wagen herum?
An manchen Antworten über meinen Vorschlag, das alle Oldtimer gleich behandelt werden sollen, liest man heraus, das es eben Leute gibt, die anderen eine Gleichberechtigung nicht gönnen. Es ist doch egal, ob andere an ihrem Auto herumbasteln, weil denen die Autos so besser gefallen.
Dem Staat interessiert es sowieso nicht, weil Oldtimer nicht unter den staatlichen Denkmalschutz fallen.
Es klingt so ähnlich, wie mit den Umweltzonen. das hatte kaum einen interessiert, ob wenige Autos ausgesperrt wurden. Nun werden auch schon Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten ausgesperrt und jetzt ist das Geschrei groß.
Solidarität gibt es nur, wenn viele betroffen sind.
Es ist doch nur eine Ausrede, wenn anderen die Aufmachung oder der Zustand von Oldtimern nicht gefällt und denen dann die vergünstigte Steuer verweigert wird. Mir ist es doch völlig egal und einigen auch, ob jemand günstiger Steuern für seinen Oldie bekommt, ich gönne das jedem. Nur eines kann ich nicht ab, wenn hier ungleich verfahren wird.
Irgendwie klingt das rassistisch gegen verschiedene Oldtimerbesitzer. Jeder Mensch ist gleich und sollte auch gleich behandelt werden. Leute, die zum Beispiel ihren Oldie tunen, unterstützen damit ja auch die Wirtschaft und bringen Steuereinnahmen für den Staat und werden jetzt bestraft. Die Leute, die nichts dazu beigetragen haben, werden belohnt. Völlig unlogisch und nicht akzeptabel.
Aber bleibt bei Eurer Einstellung für das H-Kennzeichen. Ich wünsche denen, das es für das sogenannte Kulturgut starke Fahreinschränkungen gibt, damit die Herrschaften das mal erleben, was andere durch solche Argumente für Nachteile haben. Das wäre dann die ausgleichende Gerechtigkeit.
Gruß
VW Classic
Moin,
@SChwarzer RAbe - ging um das was Drahke sagte. Drahkes Formulierung war sehr restriktiv, deutlich restriktiver als die Realität (glücklicherweise an der Stelle).
@VW Classic - Nein. Es geht überhaupt nicht ums Gefallen. Mir gefällt der Käfer optisch mal absolut gar nicht. Trotzdem hat er die Oldtimerweihen und auch ein H-Kennzeichen verdient. SOLANGE es sich denn auch wirklich um ein historisches Fahrzeug handelt und das ist nicht automatisch gegeben, wenn die Fahrgestellnummer 30 Jahre ist, der Rest aber ein Auto TECHNISCH 1995, nur weil man die Technik da reingepuzzelt hat. Ein Mindestmaß an Regeln muss es nunmal geben. Und WENN dir die Form eines alten Autos gefällt, du aber moderne Technik haben willst - dann baust du halt nen Kat mit D3 Norm rein und läßt HERKÖMMLICH zu. Dieser Ansatz ist dir ja nicht verboten.
MFG Kester
In einigen Punkten kann ich VW Classic unterstützen. Das was einige Leute z.B. im DEUVET als Oldtimer definieren, läuft doch auf einige wenige sich selbst elitär nennende Leute hinaus, die, weil sie viel Geld haben, sich einen Oldtimer kaufen und dann am Liebsten unter ihres gleichen blieben. Mir will doch keiner sagen, dass ein Vorkriegsauto nicht modifiziert wurde. Nur definieren diese Leute dann über Spenden, was damals Original war.
Wenn die Ausgangssituation für alle gleich ist, z.B 30 Jahre gleich Oldi, dann ist es gut und fertig. Ist das Auto dann nach eigenem Geschmack getuned und z.B. noch als VW Käfer erkennbar, ist es auch gut. Aber so blödsinnige Einschränkungen, wie höher- oder tiefergelegt, machen keinen Sinn.
Wenn ich mein Cabrio nur 2 cm tiefer haben will und es am Markt keine Fahrwerksfedern dafür gibt, führt kein Weg am Gewindefahrwerk vorbei. Es ist doch egal, ob es damals umgebaute GFW von BMW waren. Es gab sie. Nur heute gibt es ellenlange Diskussionen. Einige Sachverständige tragen es ein und zieren sich. Zum Glück habe ich einen Käfer angefressenen TÜV-Ing. 8 Km weiter der Prüfer hat fast einen Herzkasper bekommen. Gott sei Dank war der andere gerade in seiner Prüfststation und sie konnten ein klärendes Telefonat führen. Die zwei Zentimeter fallen niemanden auf, aber sie verbessern das Fahrverhalten deutlich und steigern die Sicherheit. Ansonsten sieht und ist mein Käfer wie ladenneu, frisch vom Werk.
Jetzt kann man sich noch hinstellen und die Federteler umschweissen oder die Federn kürzen. War damals gang und gäbe. Nur dann sind diese Autos nicht mehr verkehrssicher. Das kann es nicht sein. Baue ich solche Teile ein, behalte ich das "H". Baue ich ein gutes Fahrwerk ein oder Türen mit Seitenaufprallschutz, verliere ich es. Das ist für absoluter Schwachsinn. Den Seitenaufprallschutz sieht keiner und das Fahrwerk auch nicht.
Manche Regeln und Grenzen beim "H" blieben mir verschlossen. Da muss man wohl eine spezielle Verwaltungsader haben um diese willkürlichen Grenzen zu akzeptieren.
Grüsse ami 56
Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurück zu kommen, gefällt es mir nicht das vw-classic so einfach das Thema "gedreht" hat. Nach seiner Version ist er ja benachteiligt weil er einen KAT hat und den auch ersetzen muss wenn der mal das ausgestossene Abgas ohne Änderung vor/hinter KAT absegnet.
Oder anders: warum soll ich abgastechnisch besser sein als die Mehrheit der Oldies?
Auch das steht im Beispielkatalog über geänderte Motoren. Da darf man auch keinen "neumodischen, Euro5 Motor" einbauen. Irgendwo hörts auf, bei vw-classic beim Motor, bei anderen die Tieferlegung und der nächste bei den Felgen.
Man darf alles, nur nicht mehr als anerkanntes, automobiles Kulturgut.
Mein Eindruck ist und bleibt, hier will einer für die Zukunft Vorsorge betreiben und Kosten sparen. Dann soll er das ganze Oldtimergetue sein lassen und herkömmlich anmelden, fettich. Irgendwann ist auch ein AT-Motor fällig und er kann sich ja einen abgastechnisch besseren aussuchen.
Aber nicht hier rumjammern das alles Blödsinn ist.