Darf man einen Kat wieder ausbauen, wenn man ein H-Kennzeichen bekommt?
Hallo!
Ich habe ein Fahrzeug, das werksmäßig einen G-Kat hat.
In drei Jahren bekommt dieses Fahrzeug ein H-Kennzeichen. Da ja Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keinen Kat brauchen, würde ich gerne dann den Kat ausbauen lassen und weiterverkaufen. Ist das möglich?
Da ich kaum Auto fahre, wäre das für die Umwelt nicht schlimm.
Gruß
VW Classic
Beste Antwort im Thema
Warum willst Du denn den Originalzustand verändern, der Dir die H-Zulassung ermöglicht hat?
Mal ganz abgesehen von den Umweltfragen halte ich es persönlich für sinnfrei, den Kat im Nachhinein auszubauen und das Fahrzeug vom Originalzustand zu entfernen.
Wenn ich einen Wagen hätte, mit dem ich so nicht leben könnte, würde ich ihn verkaufen und mir einen passenderen suchen.
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von VW Classic
Es wäre für mich eine Protestaktion, um den Unsinn deutlich zu machen, das H-Kennzeichen die Fertigung von Katalysatoren von Oldtimern verhindern.
Kaum jemand der Oldtimerfahrer rüstet einen Kat nach, weil er ja das H-Kennzeichen hat.
Deswegen werden kaum Kats für Oldtimer hergestellt und teilweise wurde sogar die Produktion wieder eingestellt.
Wieso soll ich dann überhaupt einen Kat im Fahrzeug haben, wenn ich eine H-Zulassung bekomme?
Seitdem es H-Kennzeichen gibt, interessiert die Umwelt keinen mehr. Das ärgert mich.
Was ist das für ein merkwürdiger Protest? Für viele Oldtimer, meine sind Anfang der 50er Jahre gebaut, ist es technisch nicht möglich einen KAT einzubauen, ohne große technische Veränderungen vorzunehmen.
Wenn du so ein ökologisch Interessierter bist, dann kaufe dir doch einen Neuwagen, da kannst du zumindest subjektiv umweltfreundlich fahren, aber dein Auto wuchs sicherlich nicht CO2-frei auf einem Baum. Zu mal die meisten Neuwagen nicht weniger Sprit verbrauchen als Oldtimer.
Deiner Philosophie nach, müsstest du auch das Wohnen in alten Fachwerkhäusern verbieten, denn ökologisch lassen diese sich auch nicht bewohnen, ohne langfristig die Bausubstanz zu schädigen.
Zitat:
Hi,
wenn du einen kat hast,hast du auch die entsprechende Abgaseinstufung für einen G-kat (Also E2 oder Euro1) das entfernen des Kats müßte in die Papiere eingetragen werden und die Abgasnorm entsprechend angepasst.
Und das ist NICHT zulässig,diese Frage taucht häufiger auf wenn Motoren umgebaut werden sollen und der neue Motor eine schlechtere Abgasnorm hat,früher war es möglich sowas einzutragen aber inzwischen ist eine Verschlechterung der Abgaswerte nicht mehr Eintragbar.
Also laß deinen Kat drin,wenn du den entfernst könnte es eh zu problemen beim Motorlauf kommen.
Gruß Tobias
Ich weiß natürlich nicht wie das 2010 war aber jetzt steht in meinen papieren ein strich bei der Abgasnorm. Heißt das dass mein Fahrzeug einen nachgerüsteten KAT hat?
Nein. Das bedeutet einfach nur, dass keine Abgasnorm in deinen Papieren eingetragen ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Das war früher so, weil die genehmigungsrelevante Abgaseinstufung niemanden interessiert hat. Das Fahrzeug musste einmal die Einhaltung der Vorschriften nachweisen und fertig.
Ein nachgerüsteter Kat sollte in Feld 22 beschrieben sein.
Interessant, dass dieser Faden auch nach über 11 Jahren immer noch aufgerufen wird. Die Antwort für den TE lautet natürlich nein. Sofern ihn das nach 11 1/2 Jahren noch interessieren sollte.
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Es wird ihn nicht interessieren, das sich der TE längstens verabschiedet hat.
Er hat wahrscheinlich selber gemerkt, dass die Frage daneben war.