Darf man das Öl zur Inspektion mitbringen ohne seine Garantie zu gefährden?
Ich habe diese Frage direkt an Mercedes gestellt.
Hier die positive Antwort:
Beginn der Antwort (unveränderter Orginaltext)
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. März 2012. Gern haben wir Ihre Anfrage aufgegriffen und entschuldigen uns dafür, dass wir erst jetzt antworten.
Sie interessiert, ob selbstangeliefertes Öl bei Wartungen zu Einschränkungen bei der Junge Sterne Garantie führt.
Sie können ein durch Mercedes-Benz für Ihr Fahrzeug freigegebenes Öl mitbringen, unser Partnerbetrieb wird jedoch nicht die Ölqualität in das Serviceheft eintragen und auf der Rechnung die Bereitstellung des Öls vermerken. Wenn Sie Motoröl mit Mercedes-Benz-Freigabe in ungeöffneten Gebinden bereitstellen, besteht keine Gefahr für Garantieansprüche.
Falls noch Fragen zu anderen Themen offen sind, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Sie erreichen uns unter unserer Servicenummer 00800 9 777 7777 werktags zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr.
Gerne sind wir in Zukunft für Sie da.
Freundliche Grüße nach Traben-Trarbach
XXXX XXXXX
(Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig)
ENDE der Antwort (unveränderter Orginaltext
Damit dürfte das Thema durch sein.
Die Antwort ist eindeutig.
Eine lückenlose Dokumentation sollte selbstverständlich sein,
natürlich schriflich auf der Rechnung!
1. Ölhersteller
2. Viskosität
3. Freigabe, z.B.: 229.51
4. Die Gebinde waren orginal versiegelt/verschlossen
5. Chargennummer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von cklasssepeter
Gääääääääääääääääääääääääääääääääännnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn
Mal im Ernst, Du beschwerst Dich über den Qualitätsgehalt von veyrons postings? In der Art und Weise stehen Deine hinter seinen aber auch nicht mehr lange zurück. Ein einfaches: "Ist bekannt!" hätte gereicht.
157 Antworten
Ich hab' da noch mal 'ne Frage an die Rechtsprofis weil ich in den Garantiebedingungen
darüber nichts gefunden habe.
Wenn ich während der Garantiezeit mal Öl nachfüllen muss, muss ich das dann auch bei MB machen lassen?
Und wenn nicht, muss ich dann anschliessend -z.B. mit dem leeren Gebinde als Nachweis der Zulässigkeit-
zum Freundlichen und das dokumentieren lassen um den Garantieanspruch nicht zu verlieren?
Zitat:
Original geschrieben von FM500
Ich hab' da noch mal 'ne Frage an die Rechtsprofis weil ich in den Garantiebedingungen
darüber nichts gefunden habe.Wenn ich während der Garantiezeit mal Öl nachfüllen muss, muss ich das dann auch bei MB machen lassen?
Und wenn nicht, muss ich dann anschliessend -z.B. mit dem leeren Gebinde als Nachweis der Zulässigkeit-
zum Freundlichen und das dokumentieren lassen um den Garantieanspruch nicht zu verlieren?
Nee, nach Meinung der Vollprofis musst du mit einem Original versiegelten Mercedes Gebinde zum freundlichen und ihm vorführen, wie du das Öl auffüllst. Alternativ rufst du den Mobilo Service und machst dich zum gespött aller indem du sagst, die sollen einen rausschicken um Öl aufzufüllen.
Ich hab ja schon viel Quatsch gehört, aber das was hier so mancher verzapft erklärt mir wirklich einiges.
Zitat:
Original geschrieben von FM500
Ich hab' da noch mal 'ne Frage an die Rechtsprofis weil ich in den Garantiebedingungen
darüber nichts gefunden habe.Wenn ich während der Garantiezeit mal Öl nachfüllen muss, muss ich das dann auch bei MB machen lassen?
Und wenn nicht, muss ich dann anschliessend -z.B. mit dem leeren Gebinde als Nachweis der Zulässigkeit-
zum Freundlichen und das dokumentieren lassen um den Garantieanspruch nicht zu verlieren?
das macht wohl jeder, mehr oder weniger.
ich bin kein jurist, allerdings halte ich das nachfüllen von zugelassenem öl in üblichen mengen
in technischer und juristischer hinsicht für unkritisch auch ohne nachweis.
Zitat:
Original geschrieben von cyprinus_bau
das macht wohl jeder, mehr oder weniger.Zitat:
Original geschrieben von FM500
Ich hab' da noch mal 'ne Frage an die Rechtsprofis weil ich in den Garantiebedingungen
darüber nichts gefunden habe.Wenn ich während der Garantiezeit mal Öl nachfüllen muss, muss ich das dann auch bei MB machen lassen?
Und wenn nicht, muss ich dann anschliessend -z.B. mit dem leeren Gebinde als Nachweis der Zulässigkeit-
zum Freundlichen und das dokumentieren lassen um den Garantieanspruch nicht zu verlieren?
ich bin kein jurist, allerdings halte ich das nachfüllen von zugelassenem öl in üblichen mengen
in technischer und juristischer hinsicht für unkritisch auch ohne nachweis.
"Das nachfüllen von zugelassenem Öl in üblichen Mengen in technischer und juristischer Sicht als unkritisch"
Hallo? hört ihr euch euren Blödsinn eigentlich mal selbst an?!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ChAoZisonfire!
"Das nachfüllen von zugelassenem Öl in üblichen Mengen in technischer und juristischer Sicht als unkritisch"Zitat:
Original geschrieben von cyprinus_bau
das macht wohl jeder, mehr oder weniger.
ich bin kein jurist, allerdings halte ich das nachfüllen von zugelassenem öl in üblichen mengen
in technischer und juristischer hinsicht für unkritisch auch ohne nachweis.Hallo? hört ihr euch euren Blödsinn eigentlich mal selbst an?!
ich habs geschrieben und mir danach noch 3x selbst vorgelesen.😉
was willst du mir sagen?
Zitat:
Original geschrieben von cyprinus_bau
ich habs geschrieben und mir danach noch 3x selbst vorgelesen.😉Zitat:
Original geschrieben von ChAoZisonfire!
"Das nachfüllen von zugelassenem Öl in üblichen Mengen in technischer und juristischer Sicht als unkritisch"
Hallo? hört ihr euch euren Blödsinn eigentlich mal selbst an?!
was willst du mir sagen?
Das es selbstverständlich juristisch und technisch unkritisch ist ZUGELASSENES Öl nachzufüllen. Es ist schließlich ZUGELASSEN! 🙄
Heist das jetzt das ich mir beim nächsten Oelnachfüllen oder wechsel zuerst Juristischen Beistand holen muß. 😕😕😕😕
In meinen Augen haben hier einige einen richtig an der Waffel
Zitat:
Original geschrieben von ChAoZisonfire!
Das es selbstverständlich juristisch und technisch unkritisch ist ZUGELASSENES Öl nachzufüllen. Es ist schließlich ZUGELASSEN! 🙄Zitat:
Original geschrieben von cyprinus_bau
ich habs geschrieben und mir danach noch 3x selbst vorgelesen.😉
was willst du mir sagen?
und was habe ich geschrieben? genau das !!!
brennst gerade bei dir oder warum liest du so hastig?
Ich bringe meiner Werkstatt seit über 30 Jahren mein Motoröl mit.
Ich habe auch schon einen Motor auf Garantie bekommen. Es nie Probleme seitens Werkstatt oder Hersteller wegen. eig. Öl.
Hallo,
kann man mal zum Thema zurückkehren und den ganzen Postingsmüll lassen, es wurde eine Frage gestellt und Antworten erwartet. Es ist von MB ganz klar gesagt worden und steht hier auch im Forum, das eigendes Öl mitgebracht werden darf. Vor der Inspection beim Freundlichen nachfragen und alles ist gut.
So Postings wie, wenn man am Öl spart braucht man keinen MB fahren können sich einige Leute sparen, da diese vielleicht hier nur mitschreiben da sie keinen Benz haben oder neidisch sind. Punkt.
Ich habe auch kein Geld zu verschenken und freue mich wenn ich was sparen kann, ach ja ich fahre auch nur einen 200cdi, weil der sparsam und schön ist und für mich völlig reicht. Ich spare auch gerne 150 Euro am Öl ein....
Zitat:
Original geschrieben von cklasssepeter
Heist das jetzt das ich mir beim nächsten Oelnachfüllen oder wechsel zuerst Juristischen Beistand holen muß. 😕😕😕😕
In meinen Augen haben hier einige einen richtig an der Waffel
wieder eine beleidigung von dir.
du kannst wohl nicht anders?
Zitat:
Original geschrieben von cyprinus_bau
und was habe ich geschrieben? genau das !!!Zitat:
Original geschrieben von ChAoZisonfire!
Das es selbstverständlich juristisch und technisch unkritisch ist ZUGELASSENES Öl nachzufüllen. Es ist schließlich ZUGELASSEN! 🙄
brennst gerade bei dir oder warum liest du so hastig?
Deine Schreibweise und Kommata haben mich etwas anderes herauslesen lassen. Vor allem dein erster Satz im Bezug auf den vorigen Post brachte mich zur Annahme, dass du etwas anderes sagen willst.
In jenem Fall nehme ich meine Kritik natürlich zurück.
Und ja, der cklassehorst kann nicht wirklich etwas anderes.
Zitat:
Original geschrieben von ChAoZisonfire!
Und ja, der cklassehorst kann nicht wirklich etwas anderes.
Mit drei S, er schreibt sich mit drei S. Das ist wichtig, das macht ihn bedeutender.
Zitat:
Original geschrieben von FM500
Ich hab' da noch mal 'ne Frage an die Rechtsprofis weil ich in den Garantiebedingungen
darüber nichts gefunden habe.Wenn ich während der Garantiezeit mal Öl nachfüllen muss, muss ich das dann auch bei MB machen lassen?
Und wenn nicht, muss ich dann anschliessend -z.B. mit dem leeren Gebinde als Nachweis der Zulässigkeit-
zum Freundlichen und das dokumentieren lassen um den Garantieanspruch nicht zu verlieren?
Nein, du kannst den Ölwechsel in einer Werkstatt deiner Wahl durchführen lassen. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht an Inspektionen und Wartungen in einer Vertragswerkstatt knüpfen, Gewährleistungsansprüche sowieso nicht.
Dies bestimmt eine EU-Verordnung.