Darf ich mit meinem Golf 1 Cabriolet BJ. 86 in die Stadt fahren?
Hallo zusammen,
Kann mir jemand sagen ob Ich mit meinem Golf 1 Cabriolet BJ. 86 in die Stadt fahren darf im Fahrzeugschein bei Punkt 14 steht:
97/24:st,über. 25 km/h
Bei 14.1 steht die Nr. 0103
20 Antworten
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 22. November 2020 um 10:58:11 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2020 um 19:03:12 Uhr:
Das Fzg wird ein Benziner sein , mit 03 bekommt er keine Umweltplakette.
https://www.bussgeldkatalog.de/emissionsschluesselnummer/
Demnach ist das in der Pauschalität augenscheinlich falsch.
Laut Tabelle können Fahrzeuge, die vor Mitte 95 einen G-Kat bekamen, diese Nummer führen (Fußnote 3)). Vielleicht wurde der G-Kat, sofern vorhanden, auch gar nicht in die Papiere eingetragen, dann müsste man schauen, ob das nachgeholt werden kann.
Aber irgendwas stimmt da nicht.
Er hat die Sxhlüsselnummer 0103! Jedes Auto hat aber 04XX bzw 35XX o. 36XX.
Da ist irgendwo ein Fehler.
Bild vom Fahrzeugschein würde helfen.
Moin Moin !
Das die Papiere nicht stimmen , habe ich schon geschrieben!
Dessen ungeachtet bekommt das Fzg mit 03 keine grüne Plakette! Die Behauptung, alle Fzge mit G-Kat bekämen eine grüne Plakette und alle ohne nicht , stimmt nicht!
03 , auch mit G-Kat, bekommt keine Plakette, 77 U-Kat dagegen schon!
Wie schon geschrieben , ist ein H-KZ die einzige Möglichkeit, oder man lässt nachprüfen , inwieweit die Schadstoffklasse überhaupt richtig ist. Dazu benötigt man jedoch die Papiere für den Nachrüst-G-Kat.
MfG Volker
Aber da steht doch:
Eine grüne Plakette, und damit freie Fahrt, erhalten praktisch alle Benziner sowie Fahrzeuge mit Flüssiggas, Erdgas- oder Ethanolantrieb mit geregeltem Katalysator.
ich hab das wichtige wort mal markiert 😁
Zitat:
@Künne schrieb am 24. November 2020 um 09:06:07 Uhr:
Aber da steht doch:
Eine grüne Plakette, und damit freie Fahrt, erhalten praktisch alle Benziner sowie Fahrzeuge mit Flüssiggas, Erdgas- oder Ethanolantrieb mit geregeltem Katalysator.
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Vielen Dank für eure Mühe werde wohl nicht um das H Kennzeichen herumkommen aber das war ja sowieso geplant soll doch jeder sehen daß es ein Oldtimer ist
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 24. November 2020 um 08:50:49 Uhr:
Moin Moin !Das die Papiere nicht stimmen , habe ich schon geschrieben!
Dessen ungeachtet bekommt das Fzg mit 03 keine grüne Plakette! Die Behauptung, alle Fzge mit G-Kat bekämen eine grüne Plakette und alle ohne nicht , stimmt nicht!
03 , auch mit G-Kat, bekommt keine Plakette, 77 U-Kat dagegen schon!
Wie schon geschrieben , ist ein H-KZ die einzige Möglichkeit, oder man lässt nachprüfen , inwieweit die Schadstoffklasse überhaupt richtig ist. Dazu benötigt man jedoch die Papiere für den Nachrüst-G-Kat.MfG Volker
Zumindest in Baden-Württemberg gibt es eine Ausnahme. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht. Vielleicht kann man sich in BW die Plakette kleben lassen.
https://vm.baden-wuerttemberg.de/.../..._Umweltzone_Stuttgart_2018.pdfZitat:
5. Ausnahmen für Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator
[...] Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator und der Schlüsselnummer 03 erhalten nach dem Erlass des Innenministeriums vom 19. Februar 2009 (Az.: 74-882/1207) eine grüne Plakette.
Siehe auch https://www.feinstaubvignette.de/de/randmenue/gesetze-und-urteile.html