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Dachmodul von Cabrio Plus

Themenstarteram 10. Juni 2007 um 20:26

Hallo Leute,

ich hab gehört, es gibt jetzt ein neues Modul für die Dachsteuerung von Cabrio plus.Hat jemand dieses Teil schon eingebaut, und kann über ein paar Erfahrungen berichten, denn ich denke der Preis von 211,65 € ist super.

mfg.

Thomas

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175 Antworten
am 11. Juni 2007 um 4:19

Wo ist denn der Unterschied zu dem alten Modul?

am 11. Juni 2007 um 8:39

Der Preis von 211,65€ ist eine Sonderaktion für Motor-Talk Mitglieder. Normalerweise kostet das Modul 249€.

Das neue Modul ist eine komplette Neuentwicklung und wird erst seit Anfang Juni angeboten. Es gibt nicht mehr die Versionen Indoor und Speed, sondern alle Funktionen sind jetzt auf einer neuen Platine.

Die wichtigsten neuen Funktionen:

- Dach Bedienung über die Klappschlüssel-Fernbedienung

- Warnblinkfunktion

- Konfiguration über das MFA/FIS Display

- Ruhestrom unter 0,3mA

- Sehr detaillierte Einbauanleitung

Alle Funktionen könnt Ihr hier sehen:

http://www.cabrio-plus.de/modules/eos.php

am 11. Juni 2007 um 8:54

Wäre interessiert , wenn der Preis stimmt.....

am 11. Juni 2007 um 10:22

Wie gesagt, der Sonderpreis von 211,65€ für Motor-Talk Mitglieder gilt.

Es gibt einen Gutscheincode, den ich allerdings nicht öffentlich machen möchte. Wer Interessiert ist, fragt bitte einfach per PN oder Mail mit Angabe seines Mitgliedsnamens und bestellt dann über www.cabrio-plus.de bzw. dem angebundenen Shop www.need4street.de. Der Cabrio-Plus Shop ist derzeit noch in Entwicklung. Spielt aber keine Rolle, die Bestellungen kommen an der gleichen Stelle raus.

am 11. Juni 2007 um 16:54

Wie sieht es denn mit meiner Garantie aus, wenn ich das neue Modul einbaue.

Verfällt die dann nicht?

am 11. Juni 2007 um 17:10

Ich kann leider keine verbindliche Aussage zur VW Werksgarantie treffen, bzw. für VW sprechen denn das kann nur VW selbst.

Nach meinem Kenntnisstand kann die Garantie verweigert werden, wenn eine Umbaumaßnahme ursächlich für einen Defekt ist. Eine Umbaumaßnahme wäre auch ein eine Tieferlegung, Alufelgen, Spoiler, Radioeinbau usw., wobei es ja in der Regel keine Probleme gibt. Die Bedingungen gelten für alle Tuning- und Zubehörteile.

Wenn man jetzt mit 50km/h und gerade öffnendem Verdeck unglücklich über einen holprigen Bahnübergang rauscht und dabei ein Schaden entsteht kann durchaus sein, dass dieser nicht von der Garantie abgedeckt ist. Letztendlich trifft das aber für jeden Schaden zu, der eintritt, weil man den Grenzbereich des Fahrzeugs überschritten hat. Wenn man z.B. wegen nicht-serienmäßigen Breitreifen Aquaplaning bekommt und in der Leitplanke landet, ist das auch kein Garantiefall.

Letztendlich sind die Vertragsbedingungen beim Neuwagenkauf entscheidend. Diese sind aber immer verzwickt und auch je nach Modell und Zeitpunkt uneinheitlich, deshalb kann ich keine definitive Aussage treffen. Da in Kürze die E-Prüfung abgeschlossen wird ist der Einbau aus Sicht der Zulassung legal.

Ich wundere mich warum diese Frage immer mal wieder auftaucht. Bei z.B. der Nachrüstung eines Pioneer-Autoradios mit CAN-Bus Wandler oder bei einem Fahrwerk gelten die gleichen Garantiebestimmungen. Letztendlich dürfte man überhaupt nichts nachrüsten. So schlimm ist es aber auch nicht, denn warum sollte wegen einem Cabrio-Modul oder einem Autoradio z.B. ein Schaden wegen auslaufender Kühlflüssigkeit verweigert werden? Das hat ja absolut nichts miteinander zu tun.

am 11. Juni 2007 um 19:21

Erstmal Danke für die ausführliche Antwort.

Zitat:

Original geschrieben von Cabrio-Plus

...denn warum sollte wegen einem Cabrio-Modul oder einem Autoradio z.B. ein Schaden wegen auslaufender Kühlflüssigkeit verweigert werden? Das hat ja absolut nichts miteinander zu tun.

Logisch ist das, ich denke da werden wir alle zustimmen, aber es würd mich nicht wundern, wenn der Fall nicht auch schon aufgetreten sein soll.

hallo

also ich weiß nur das wir solche zusatz einbauten dem werk melden müssen da wenn was an der verdeckmechanik ist die garantie meines wissens abgelehnt wird da die mechanik unter dem fahren sehr viel mehr beansprucht wird als im stand

mfg stingray

am 12. Juni 2007 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von Cabrio-Plus

Ich kann leider keine verbindliche Aussage zur VW Werksgarantie treffen, bzw. für VW sprechen denn das kann nur VW selbst.

Interessante Antwort, leider aber total falsch. Ehrlich gesagt hätte ich da auch nicht anders erwartet von einem Händler. Schade, daß hier nicht mit offenen Karten gespielt wird.

Fakt ist: VW wid defintiv jede Garantie für Schäden AM DACH ablehnen und das kann auch jeder normal denkende Mensch nachvollziehen. Der Vergleich mit dem Radio und der Kühlflüssigkeit ist totaler Blödsinn - das Radio manipuliert ja nicht den Kühler. Das ist bei dem Dachmodul völlig anders - man könnte sagen, daß Teil ist AKTIV... das Radio ja wohl eher nicht.

"Zulassungstechnisch" (Deine Worte) ist die Sache auch klar: VERBOTEN. Der schwenkende Deckel und die Abdeckung der Leuchten sind einfach zu problematisch. Die Versicherungen würden im Falle eines Falles jegliche Schadensregulierung ablehnen.

Also: immer schön bei der Wahrheit bleiben...

Nochwas: immerhin gibt es auch rechtliche Probleme im Blick auf das Urheberrecht. Immerhin werden von diesem Modul Routinen benutzt die zum geistigen Eigentum des Autoherstellers gehören.

Kleiner Tip - man kann auch offen die o.g. Probleme ansprechen ohne grundsätzlich potentielle Käufer abzuschrecken. Sonst würde ja kein Fahrwerk oder Auspuff "ausser der Norm" verkauft werden. Total bescheiden finde ich, wenn man allerdings versucht, die Leute für dumm zu verkaufen. Schade...

Gruß,

McE

am 13. Juni 2007 um 18:54

Das kann ich so nicht stehen lassen.

Dass ich als Händler keine Aussage zu den individuellen Garantievereinbarungen zwischen VW und Neuwagenkäufer treffen kann, sollte außer Frage stehen. Alleine aus der Gefahr heraus eine Falschaussage zu treffen, werde ich nicht für VW sprechen. Das wäre nicht auch fair gegenüber den Interessenten.

Ich habe deutlich geschrieben, dass Schäden die am Dach entstehen könnten abgeleht werden können, wenn das Modul hierfür ursächlich ist. Ebenso habe ich geschrieben dass ich mir nicht vorstellen kann, dass Schäden an anderen Baugruppen abgeleht werden. Die Frage wurde allgemein gestellt und allgemein beantwortet. Analog wäre beim Einbau einer Tieferlegung die Garantie für alle Fahrwerksteile betroffen.

Zulassungstechnisch ist das Modul ganz klar erlaubt, denn ein E-Prüfzeichen liegt vor. Das ist auch Fakt. Wer nicht aus Prinzip dagegen ist, sondern sich lieber unabhängig unformiert schaut auf Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Zitat Wikipedia:

"Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden."

 

Die Sache mit dem Urheberrecht ist blanker Unsinn. Open Source Software darf wohl auch nicht genutzt werden weil sie mit Windows interagiert?

Ich verstehe ehrlich gesagt, nicht was dieses Posting soll. Erst Recht weil unser Modul mit Unwahrheiten zu Unrecht schlecht gemacht werden soll. Wer sich Gedanken macht, wird schnell zu einem eigenen Urteil kommen.

Abgesehen davon ist das Modul zu 100% unsichtbar rückrüstbar. Es müssen keine Kabel durchschnitten werden und auch keine Stromdiebe verwendet werden. Ein Teil der Diskussion ist daher eher theoretischer, wenn nicht philosophischer Natur.

am 14. Juni 2007 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von Cabrio-Plus

Zulassungstechnisch ist das Modul ganz klar erlaubt, denn ein E-Prüfzeichen liegt vor. Das ist auch Fakt. Wer nicht aus Prinzip dagegen ist, sondern sich lieber unabhängig unformiert schaut auf Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Die Sache mit dem Urheberrecht ist blanker Unsinn. Open Source Software darf wohl auch nicht genutzt werden weil sie mit Windows interagiert?

Abgesehen davon ist das Modul zu 100% unsichtbar rückrüstbar. Es müssen keine Kabel durchschnitten werden und auch keine Stromdiebe verwendet werden. Ein Teil der Diskussion ist daher eher theoretischer, wenn nicht philosophischer Natur.

Es geht nicht um die Zulassung des Moduls... es geht um die StVO.

Urheberrecht ist nicht blanker Unsinn sondern schützt geistiges Eigentum. Immerhin schaltet das Modul nicht alle Aktoren und Sensoren einzeln, sondern bedient sich quasi den schon hinterlgeten Routinen im Dachmodul.

Im übrigen mache ich gar nichts schlecht... wer sagt denn, daß ich das Dachmodul nicht selber benutze???

Es geht nur darum, den Usern hier klipp und klar vor Augen zu halten, daß der Einbau und die Nutzung mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko verbunden ist, auf welches nicht hinreichend hingewiesen wird.

Vor den Entwicklern des Moduls habe ich grosse Hochachtung, hier wurde bewiesen, was mit Bustechnologie so alles möglich ist, wenn auch nicht alles so funktioniert, wie beschrieben. Aber die technische und programmtechnische Umsetzung ist exzellent.

So besser?

am 14. Juni 2007 um 8:21

...wenn auch nicht alles so funktioniert, wie beschrieben. Aber die technische und programmtechnische Umsetzung ist exzellent.

---------------------------------------------------

... ich finde das modul hoch spannend.

verrätst du mir was nicht "so funktioniert" !?

wer hat dieses teil sonst schon verbaut?

 

viele grüsse

am 14. Juni 2007 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von McErnie

..................

Urheberrecht ist nicht blanker Unsinn sondern schützt geistiges Eigentum. Immerhin schaltet das Modul nicht alle Aktoren und Sensoren einzeln, sondern bedient sich quasi den schon hinterlgeten Routinen im Dachmodul.

Nun würde VW und jeder andere Hersteller sich bestimmt sofort einschalten, wenn da etwas dran wäre.

Soweit ich es verstanden habe, werden die bestehenden Routinen nur angesprochen. Das kann ja keine Verletzung des Urheberrechtes darstellen. Anders wäre es sicher, wenn man die Routinen verändert, oder Kopien andersweitig abspeichert.

am 14. Juni 2007 um 9:57

McErnie, ich diskutiere auch lieber miteinander als gegeneinander.

Natürlich ist das Urheberrecht ein hohes Gut, dagegen wird auch nicht verstoßen. Der Quellcode auf dem Modul ist eine 100%ige Eigenentwicklung von Kufatec. Aus Sicht von Software ist das nichts anders als ein Plugin für legal erworbene Software. Der Eos-Eigentümer hat die Software auf seinem Fahrzeug natürlich legal erworben, aus Sicht des Urheberrechts spricht nichts dagegen diese Software auch zu nutzen. Plugins sind bei Software üblich und legal.

" ...wenn auch nicht alles so funktioniert, wie beschrieben."

Mich würde auch interessieren was nicht so funktionieren soll wie beschrieben. Ich würde mal behaupten, dass das Modul so neu ist, dass Niemand aus diesem Forum bisher die Gelegenheit hatte das Modul zu testen und darüber eine Aussage zu treffen.

Da wir sehr genau mit den Beschreibungen sind, versprechen wir z.B. auch nicht eine Spiegelverstellung im Rückwärtsgang wie ein anderer Anbieter. Denn diess Feature funktioniert tatsächlich nicht zuverlässig, da die Anfangsposition nicht gespeichert werden kann. Wahrscheinlich liegt eine Verwechslung mit dem Modul eines anderen Anbieters vor.

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