Croma springt nach Zahnriemenwechsel nicht mehr an
Ich habe in einer freien Werkstatt den Zahnriemen und Wasserpumpe wechseln
lassen. Nun versucht die Werkstatt seit zwei Tagen den Wagen zu starten. Der Startvorgang hört sich an, als wüde die Wegfahrsperre zuschlagen und keinerlei Dieselzufuhr erfolgen.
Muss vielleicht über die Onboard Diagnose ein Code gesetzt werden?
Viele Grüße
FiatCorma1
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Das ist nicht Quatsch mit dauerhaften Stillegung des AGR veränderst du die Abgaswerte somit entspricht dein Auto nicht mehr der gesetzlichen Vorschriften...und das interessiert nicht nur den Tüv sondern auch dem Gesetzgeber.Zitat:
Original geschrieben von FUSCHES OFFICINA
Hallo italo.
Das ist Quatsch. Den einzigen den das interessiert ist der TÜV.
(wegen AU)@fiatcroma1
Könnte es vieleicht sein das deine Ventilschaftdichtungen
def. sind? Was das Verkoken den Ventile angeht.
Wie siehts mit dem Ölverbrauch aus?
Gruss FUSCHEitalo
mag sein, dass das Auto somit nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspricht, das ist aber total unrealistisch !
Im Falle eines Eingreifens der Versicherung, wird niemals irgendwie der Motor zerlegt und nachgeschaut, ob das AGR verschlossen wurde. Und wenn das der Fall sein sollte, was nie sein wird, bei solchen Dingen erlischt die ABE eines Fahrzeuges NICHT, wie immer gemeint wird.
So ein geschlossenes AGR hat weder direkt, noch indirekt irgendetwas mit der Sicherheit des Autos zu tun.
§ 19 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Annahme: du legst das AGR still. Ansonsten ist das Auto einfach absolut ok, alles passt.
Fährst jemanden um und dann soll die Versicherung wegen sowas nicht zahlen wollen ?! Das ist doch die Aussage hier.
Seht ihr hier irgendwie ne Logik dahinter ?
Die Logik kann, sein das du schuldig bist und den Gesamtschaden selber tragen darfst. Da der Versicherungsschutz fraglich ist.
Du bringst gesetzeswidrig ein manipuliertes Fahrzeug in den Verkehr.
Sollte es zu einem schwereren Unfall ein Gutachter hinzugezogen werden und der stellt die Manipulation fest...stehst du auf ganz schönen wackligen Säulen....Und die folgen können dann richtig teuer werden....
italo
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ja richtig, und genau da frag ich mich, was soll so ein AGR sicherheitstechnisch verändern ? gar nichts.
deshalb verstehe ich nicht, warum gleich die ganze Betriebserlaubsnis erlischt, wenn man was an der Abgasanlage verändert.
eine Strafe, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, Anzeige wegen Steuerhinterziehung, usw.. verstehe ich alles, würde sinn machen. Aber das erlöschen der ABE nicht !
Als es Mofas, Klein- und Leichtkrafträder noch modern waren...gab es viele die aus manipulationsgründen still gelegt werden....
Es besteht halt ein Unterschied ob man nur erwischt wird oder ob man in einem Unfall beteiligt ist.
Auch wenn es für dich nicht logisch erscheint...es ist aber so....
Manch einer der will das halt nicht verstehen...das es eine Gesetzgebung gibt.
italo
Zitat:
Original geschrieben von lil_tuner
ja richtig, und genau da frag ich mich, was soll so ein AGR sicherheitstechnisch verändern ? gar nichts.
Hat Bob19, als er oben § 19 StVZO zitierte, erwähnt, dass die BE auch bei einem schlechteren Abgasverhalten erlischt? Ja, hat er. Es geht hier nicht um sicherheitstechnische Veränderungen. Die Rechtsprechung ist eindeutig:
OLG Karlsruhe, Aktenzeichen: 1 U 181/05, Urteil vom 24.03.2006
[...] Im vorliegenden Fall hatte ein Kfz-Händler einen leistungssteigernden Chip zur Motorelektronik-Steuerung eingebaut, durch den sich das Abgasverhalten des Fahrzeugs zum Nachteil veränderte. [....] Die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr sei durch den Einbau des Chips erloschen.
In jeder AGB steht, dass nur zugelassene Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis versichert werden. Das heißt nicht, dass Fahrzeuge bei jedem Parkkratzer von der Versicherung erst mal zerlegt werden, um die Betriebserlaubnis abzuklären. Im Einzelfall, wo es teuer wird, aber schon.