Crash Car

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo, leider habe ich gestern mit meinem Golf V Sportline einen Unfall verursacht (EZ 07/2005, Laufleistung 11 tkm, BLP 21 T€), bin aber zum Glück Vollkasko versichert. Gem. Werkstatt würde die Reparatur rd. 5 T€ netto kosten (der Wagen ist links vorne ziemlich beschädigt).

Da insbesondere die Achse links vorne angebrochen ist, erscheint mir der Wert jedoch zu niedrig. Lohnt es sich erfahrungsgemäß, noch einen Gutachter (würde allerdings die Versicherung auswählen) kommen zu lassen? Evtl. würde ich den Wagen nämlich unrepariert veräußern und mir einen neuen kaufen. Die Werkstatt möchte vermutlich lieber den Reparaturauftrag bekommen.

S.

21 Antworten

du meinst die KUH rückwärts gelesen?

Das könnte sehr gut sein.

das problem heutzutage ist ja "GEIZ IST GEIL"

da werden tausende in das fahrzeug investiert, und an der versicherung wird gespart.

ich meine nicht den thread ersteller !!!

habe meine versicherung übers netz,bzw. ne hotline abgeschlossen. super tarif...

diese versicherung bietet aber auch einen (besseren) tarif über seine außendienstmitarbeiter an, der kostet mich im jahr 40€ mehr, beinhaltet aber:

verzicht auf einrede der fahrlässigkeit

neupreiserstattung in den ersten 12 monaten

und noch ein paar andere sachen.

gruß

abarthstilo

Der ADAC hat auch ein Gutachternetzwerk; Bist Du Mitglied, fährst Du dort mal hin.

Der sagt Dir dann erstmal unter der Hand, was da ungefähr bei rauskommt, wenn Dir das "gefällt" (so ist es ja nun mal bei Parteigutachten) erstellt er Dir ein offizielles Gutachten, das wird aber sicher 100-300 EUR kosten.

Merkantiler Minderwert, Nutzungsausfall und andere Späßchen kann man bei einem Vollkaskoschaden getrost vergessen, sonst würde ich ja nur noch mit meinem Auto bumsen gehen und bräuchte nicht mehr arbeiten!

Gruß
Matthias

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Ich habe den Wagen mittlerweile zu einer Werkstatt meiner Wahl bringen lassen - der Kostenvoranschlag liegt dort bei 7.200 Euro brutto anstatt bei 5.600 Euro brutto (Versicherungswerkstatt). Das legt beinahe den Gedanken nahe, dass die Versicherungswerkstatt im Zweifelsfall auf bestimmte Arbeiten verzichtet hätte.

Siehst du, wenn du es dann schriftlich hast, ab damit zur Versicherung.

Also ich hatte vor einem Jahr ähnliches Erlebnis:

Habe Ende April an einer Kreuzung dem Fahrer von Links die Vorfahrt genommen (dumme Sache, aber ich hab den einfach anders eingeschätzt). Mit 50-70km/h traf der 3er Golf meinen Ver auf Höhe Radkasten vorne/A-Säule, mit Schäden bis zum hinteren Seitenfenster.

Schaden waren, lt. Dekra Gutachter, netto knapp 9000 Euro, leider knapp unter Totalschaden (der Wagen war zu dem Zeitprunkt erst 4 Monate alt!).
Versicherung war auch die liebe KUH, habe den Wagen aber direkt vom ADAC Dienst zu meinem Vertragshändler geschickt.
Hab dann die Kohlen der Versicherung genommen und den Wagen privat von einer befreundeten Werkstatt richten lassen - für 4500 Euro. Lackierung einwandfrei, leider sind ein paar Kleinigkeiten nicht perfekt (Lacknebel im Fußraum, etc.).

Später erfuhr ich, dass ein befreundeter Gutachter "mit Sicherheit" einen Totalschaden festgestellt hätte - egal, obs gestimmt hätte oder nicht...

Anyway: Wagen läuft, sieht wieder schön aus, Geld gespart. Jetzt werde ich meinen Golf nicht verkaufen, da Unfallwagen und zuviel Verlust.

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