Compact: Airbaglampe leuchtet gar nicht !
Hallo zusammen, vor einem Monat habe ich nen BMW 316i Bj 99 gekauft! Im vertrag steht "unfallfrei" und "keine vorschäden" gestern habe ich entdeckt, dass die Airbaglampe leuchtet mit zünden gar nicht! Ich hab der Verkäufer gefragt er meinte, dass er keine Ahnung hat und der BMW hat den TÜV vor 6 Monaten bestanden! Also ich vermute, dass der VK hat entweder die Lampe ab gemacht! (Weil die immer leuchtet) oder die Airbags sind gar nicht mehr vorhanden wegen Unfall oder sowas!
BITTE HILFE! Kann ich das Auto zurückgeben laut 123 BGB? Soll ich den rest von Geld (400€) noch überweisen?
Danke sehr 🙁
22 Antworten
Nein, der Airbag ist nicht defekt 😉 Nur die Matte im Sitz, und die kann man stilllegen.
Ansonsten: Was bedeutet "Tachometer manipuliert"?
Noe, da ist nicht der Airbag fuer den Beifahrer defekt, sondern die Sitzbelegungsmatte im Beifahrersitz!
Das Protokoll dazu ist doch eindeutig:
> Beifahrersitzerkennung defekt
> Tachoinstrument manipuliert
Fuer mich ist das eine "arglistige Taeuschung", die ggf. - bei einer Anzeige gegen den VK durch Dich - auch rechtliche Folgen (bei Anzeige ein offizial Delikt!) fuer den VK haben kann bzw. auch wird!
(Sorry, mehr kann und darf ich hier nicht dazu schreiben, denn das sollte dann ein / Dein Rechtsanwalt in die Hand nehmen und fuer Dich regeln).
Wie man das sonst umgehen kann, hatte User "Bayernlover" oben schon mal beschrieben 🙂
Das behebt aber leider den Punkt "Tachoinstrument manipuliert" nicht auf, der Dir, spaetestens bei der naechsten HU, wieder "auf die Fuesse fallen" wird! - Und das ganz sicher!
Die Beifahrersitzbelegungserkennung kann man nicht still legen, aber täuschen. Damit mal als Beispiel.
Oder reparieren, Sitzbelegungsmatten gibt es auch in der Bucht.
Stehen die Fehler, freundlicherweise ab wann, noch im Steuergerät?
Und - hast du den Prüfbericht der "Prüforganisation" mal gesehen oder hast du den?
Heb den Bericht vom Auslesen gut auf, ist der von einer BMW - Werke oder von Bosch gemacht?
Zitat:
@Kleiner Dampfer schrieb am 8. Dezember 2014 um 23:07:26 Uhr:
Die Beifahrersitzbelegungserkennung kann man nicht still legen, aber täuschen. ...
Und wie unterscheidest Du das jetzt konkret? - Denn damit wird dem Steuergeraet nur ein belegter Beifahrersitz "vorgetaeuscht" (er loest im Fall eines Unfalls eben aus, was - bei nicht belegtem Beifahrersitz - eben
nichtder Fall waere!). - Bzgl. des Insassenschutzes ist das eben kein Mangel, sondern eher - ggf. - evtl. ein "unnoetiger" Kostenfaktor! - Wobei ich zu bezweifeln wage, das ein E36 nach einem solch derben Unfall noch mal vernuenftig repariert oder gar "neu aufgebaut" werden wird ... 🙁
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Was genau ist hier mit "Tachoinstrument" gemeint (Glimmlampe? km-Zähler?) und seit wann steht das im Fehlerspeicher?
Man kann die Sitzbelegung auch raus codieren. Man kann sie also schon still legen. Nur ist für die meisten so ein Widerstand der geringere Aufwand
Zitat:
@Gerry08 schrieb am 8. Dezember 2014 um 23:28:35 Uhr:
Was genau ist hier mit "Tachoinstrument" gemeint (Glimmlampe? km-Zähler?) und seit wann steht das im Fehlerspeicher?
Ich gehe davon aus, das das KI in dem Fzg. (beim TE (lt. Profil) ein Compact aus Bj 1999) per OBD diagnosefaehig und somit - in gewissen Grenzen - auch manipulierbar ist, wenn das entsprechende "Know How" dafuer vorhanden ist ...
Ok, dass die Sitzbelegung sogar raus codieren werden kann wusste ich nicht. Wird dabei alles gelöscht oder nur die Funktion abgeschaltet?