Comand weg Einbruch
Mir ist das comand samt Monitor und Belüftung geklaut worden. Könnt ihr mir sagen , ob das Steuergerät Für Bluetooth und linguatronic in dem navi integriert sind? Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jobmotor
Nun ja, selbst bei Vollkasko bekommst Du nur ein Teil erstattet. Hatte das Pech mal bei meinem ML. Hier wurde das Navi geklaut und die Versicherung ( Fahrzeug war 5 Jahre jung ) hat nur 30 % des Navis erstattet. Die Glasfaserkabel die Seitenscheibe und der Sitzbezug wurden voll erstattet.
Das sehen die Gerichte aber anders. 😰
Zitat:
Kein Abzug „neu für alt“ bei gestohlenen Navigationssystemen
Verfasst von Rechtsanwalt Ca... am Mi, 2009-07-29 16:42.
In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Kaskoversicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationssystems auch dann voll ersetzen muss, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt. Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder einen so genannten „neu für alt“-Abzug hinnehmen (AG Düsseldorf, 42 C 9779/08, Urteil vom 25.06.2009).
Dem Geschädigten war aus einem zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alten PKW das herstellerseits installierte Navigationsgerät gestohlen worden. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch, die für den Einbau eines neuen Gerätes in der Markenwerkstatt angefallenen Kosten vollständig zu erstatten, weil nach ihrer Ansicht bei einem vier Jahre alten Fahrzeug nur der Zeitwert ersetzt werden könne und man gebrauchte Geräte bei seriösen Händlern für ca. 1.000,00 EUR kaufen könne. In dem gegen die Versicherung gerichteten Rechtsstreit holte das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag des Rechtsanwalts des Geschädigten ein Sachverständigengutachten darüber ein, ob es den von der Versicherung behaupteten seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme tatsächlich gebe. Der Sachverständige konnte dies trotz eingehender Marktbeobachtung nicht bestätigen, so dass die Versicherung zur Zahlung der vollen Reparaturkosten für den Einbau eines neuen Gerätes verurteilt wurde.
Soweit ersichtlich, wurde erstmals durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt, dass es einen seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme, auf den Versicherungen Geschädigte häufig verweisen, tatsächlich nicht gibt. Auch einen Abzug „neu für alt“ muss ein Diebstahlsopfer nach dem Düsseldorfer Urteil nicht hinnehmen, weil mit dem Einbau eines neuwertigen Gerätes keine Einsparungen verbunden sind. Üblicherweise wird ein in ein Fahrzeug fest integriertes Navigationsgerät während der Lebensdauer des Fahrzeuges nicht ersetzt, sondern regelmäßig über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges bis zu dessen Abschaffung benutzt. Dem Geschädigten erwächst durch den bloßen Austausch des Gerätes daher kein Vorteil. Die Kaskoversicherung muss daher auch bei älteren Fahrzeugen die Einbaukosten für ein neues Gerät ersetzen.
Der Autor arbeitet als Rechtsanwalt in Bonn und vertritt u.a. Geschädigte von Verkehrsunfällen und anderen Schadensereignissen gegen Versicherungen.
inhaltliche und redaktionelle Rückfragen an:
Rechtsanwalt Carsten Ch. Dorsch
Weberstraße 118
53113 Bonn
Tel. 0228 / 688 990 90
mail@radorsch.de
www.radorsch.de
Quelle:
Pressemitteilung PresseportalZitat:
Versicherungsrecht - Abzug "neu für alt" oder Verweis auf ebay bei gestohlenem Navigationsgerät?
Das Amtsgericht Güstrow hat mit Urteil vom 26.10.2009 (Az.: 69 C 379/09) entschieden, dass der Teilkaskoversicherer in jedem Fall den Neupreis eines gestohlenen Navigationsgerätes zu zahlen hat.
Der Versicherungsnehmer müsse sich weder einen Abzug "neu für alt" bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes entgegenhalten lassen, noch gäbe es einen seriösen Gebrauchtwarenmarkt für Navigationsgeräte, weshalb ein Verweis auf ein gebrauchtes Navigationsgerät ausscheide.
Die Beschaffung eines gebrauchten Gerätes etwa über die Internetplattform ebay sei dem Versicherungsnehmer nicht zumutbar.Eine geschwärzte Kopie der Entscheidung kann auf Anforderung gerne zur Verfügung gestellt werden.
Quelle:
www.speckin-dembski.decu termi0815
39 Antworten
Mein tief empfundenes Beileid, das Forum ist leider voll von diesen Gemeinheiten. Vermutlich ein VorMOPF-Modell, oder?
Die Module sind wohl alle integriert. Schlage vor, Du legst Dir eine Alarmanlage und ein BT-Headset zu.
Gruß
Primeedition
Nun ja, selbst bei Vollkasko bekommst Du nur ein Teil erstattet. Hatte das Pech mal bei meinem ML. Hier wurde das Navi geklaut und die Versicherung ( Fahrzeug war 5 Jahre jung ) hat nur 30 % des Navis erstattet. Die Glasfaserkabel die Seitenscheibe und der Sitzbezug wurden voll erstattet. Habe mir bei ebay ein Navi aus Litauen ( Woher war das nur? ) für die 30% welche ich bekommen habe ersteigert und bei Mercedes einbauen lassen. Somit, bis auf den ganzen Ärger, bin ich mit einem blauen Auge davongekommen. Übrigens hatte Alarmanlage. Profidiebe bauen das Teil in wenigen Sekunden aus.
Zitat:
Original geschrieben von Jobmotor
Habe mir bei ebay ein Navi aus Litauen ( Woher war das nur? ) für die 30% welche ich bekommen habe ersteigert....
Ach du Schande. Ein Kreislauf, wie nett 😛
Ich versteh Dich ja, aber wen wundert da noch irgendwas....
Wie ist das den beim MOPF, wurden da auch schon das Comand Online gestohlen ???
Ich denke/hoffe , das das nicht so einfach funktioniert, oder ???
Ich habe letzte Woche meinen mit Comand bestellt 😛
Der MOPF wir bei uns draußen stehen (Firmenwagen), in der Garage steht der Privatwagen meiner Frau.
Gruß
Mometz
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Zitat:
Original geschrieben von Jobmotor
...Übrigens hatte Alarmanlage. Profidiebe bauen das Teil in wenigen Sekunden aus.
Ja, und Ohne geht's noch ungestörter und schneller... Super! Bist Du sicher, dass Du nicht Dein eigenes wieder bekommen hast? 😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Mometz
Wie ist das den beim MOPF, wurden da auch schon das Comand Online gestohlen ???
Ich denke/hoffe , das das nicht so einfach funktioniert, oder ???
Ich habe letzte Woche meinen mit Comand bestellt 😛
Der MOPF wir bei uns draußen stehen (Firmenwagen), in der Garage steht der Privatwagen meiner Frau.Gruß
Mometz
Keine Panik, es wurde noch nichts beschrieben in der Art (..oder es wurde noch nicht geschrieben/gelesen). Aber wer weis....😉
Gruß
Primeedition
Nein, war eins aus England. Waren noch Strassen in London gespeichert. Nun, eine Neubestellung hätte um die 3500.- gekostet. Das aus Lithauen lag bei um die 900.-.
Zitat:
Original geschrieben von Primeedition
Ja, und Ohne geht's noch ungestörter und schneller... Super! Bist Du sicher, dass Du nicht Dein eigenes wieder bekommen hast? 😁Zitat:
Original geschrieben von Jobmotor
...Übrigens hatte Alarmanlage. Profidiebe bauen das Teil in wenigen Sekunden aus.Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Jobmotor
Nun ja, selbst bei Vollkasko bekommst Du nur ein Teil erstattet. Hatte das Pech mal bei meinem ML. Hier wurde das Navi geklaut und die Versicherung ( Fahrzeug war 5 Jahre jung ) hat nur 30 % des Navis erstattet. Die Glasfaserkabel die Seitenscheibe und der Sitzbezug wurden voll erstattet.
Das sehen die Gerichte aber anders. 😰
Zitat:
Kein Abzug „neu für alt“ bei gestohlenen Navigationssystemen
Verfasst von Rechtsanwalt Ca... am Mi, 2009-07-29 16:42.
In einem aktuellen Fall hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Kaskoversicherung die Kosten eines gestohlenen fest eingebauten Navigationssystems auch dann voll ersetzen muss, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt. Der Geschädigte muss sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen oder einen so genannten „neu für alt“-Abzug hinnehmen (AG Düsseldorf, 42 C 9779/08, Urteil vom 25.06.2009).
Dem Geschädigten war aus einem zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alten PKW das herstellerseits installierte Navigationsgerät gestohlen worden. Die Kaskoversicherung weigerte sich jedoch, die für den Einbau eines neuen Gerätes in der Markenwerkstatt angefallenen Kosten vollständig zu erstatten, weil nach ihrer Ansicht bei einem vier Jahre alten Fahrzeug nur der Zeitwert ersetzt werden könne und man gebrauchte Geräte bei seriösen Händlern für ca. 1.000,00 EUR kaufen könne. In dem gegen die Versicherung gerichteten Rechtsstreit holte das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag des Rechtsanwalts des Geschädigten ein Sachverständigengutachten darüber ein, ob es den von der Versicherung behaupteten seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme tatsächlich gebe. Der Sachverständige konnte dies trotz eingehender Marktbeobachtung nicht bestätigen, so dass die Versicherung zur Zahlung der vollen Reparaturkosten für den Einbau eines neuen Gerätes verurteilt wurde.
Soweit ersichtlich, wurde erstmals durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt, dass es einen seriösen Markt für gebrauchte Navigationssysteme, auf den Versicherungen Geschädigte häufig verweisen, tatsächlich nicht gibt. Auch einen Abzug „neu für alt“ muss ein Diebstahlsopfer nach dem Düsseldorfer Urteil nicht hinnehmen, weil mit dem Einbau eines neuwertigen Gerätes keine Einsparungen verbunden sind. Üblicherweise wird ein in ein Fahrzeug fest integriertes Navigationsgerät während der Lebensdauer des Fahrzeuges nicht ersetzt, sondern regelmäßig über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges bis zu dessen Abschaffung benutzt. Dem Geschädigten erwächst durch den bloßen Austausch des Gerätes daher kein Vorteil. Die Kaskoversicherung muss daher auch bei älteren Fahrzeugen die Einbaukosten für ein neues Gerät ersetzen.
Der Autor arbeitet als Rechtsanwalt in Bonn und vertritt u.a. Geschädigte von Verkehrsunfällen und anderen Schadensereignissen gegen Versicherungen.
inhaltliche und redaktionelle Rückfragen an:
Rechtsanwalt Carsten Ch. Dorsch
Weberstraße 118
53113 Bonn
Tel. 0228 / 688 990 90
mail@radorsch.de
www.radorsch.de
Quelle:
Pressemitteilung PresseportalZitat:
Versicherungsrecht - Abzug "neu für alt" oder Verweis auf ebay bei gestohlenem Navigationsgerät?
Das Amtsgericht Güstrow hat mit Urteil vom 26.10.2009 (Az.: 69 C 379/09) entschieden, dass der Teilkaskoversicherer in jedem Fall den Neupreis eines gestohlenen Navigationsgerätes zu zahlen hat.
Der Versicherungsnehmer müsse sich weder einen Abzug "neu für alt" bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes entgegenhalten lassen, noch gäbe es einen seriösen Gebrauchtwarenmarkt für Navigationsgeräte, weshalb ein Verweis auf ein gebrauchtes Navigationsgerät ausscheide.
Die Beschaffung eines gebrauchten Gerätes etwa über die Internetplattform ebay sei dem Versicherungsnehmer nicht zumutbar.Eine geschwärzte Kopie der Entscheidung kann auf Anforderung gerne zur Verfügung gestellt werden.
Quelle:
www.speckin-dembski.decu termi0815
Danke für eure Einträge. Das ist ein vormopf und die Polizei meint halt, dass die Dinger gerne geklaut werden. Ich soll froh sein, dass ich kein Golf habe, sonst wäre ich viel früher dran. Ich bin so sauer und enttäuscht von diesem premiumhersteller. Es ist tatsächlich so einfach die komplette mittelkonsole (Zubehör) in paar Minuten auszubauen. Unglaublich!!! Bei meinem ehem. 5er konnte man die Türen von innen nicht mehr öffnen, wenn man abgeschlossen hat. Und hier fährt der Monitor noch hoch, ob das noch comfort oder Anleitung zu einer Stadtrat ist??!!!
Ich hasse dieses Auto jetzt! Es ist nicht sicher für mich. Danach nie mehr!
Mein Comand aus meinem S211 wurde im Juni 2006 geklaut!😠
Dabei war der Einbruchschaden größer als der Preis für das Comand.
Hier der Beitrag von damals:
http://www.motor-talk.de/.../achtung-comand-geklaut-t1288892.html?...
Bei dem Diebstahl hat meine TK alles erstattet, bis auf die 150,-€ SB.
Gruß
Jens
Als das neue Gerät lasse ich Nieten und von hinten mit einer stahlflexleitung sichern. Die bekommen das Ding nur noch kaputt! Alarmanlage habe ich nicht. Die Karte kostete neu mal 66ooo€ und kein innenraumabsicherung! Das musste im comand dabei sein wie Leder und shz.
Zitat:
Original geschrieben von 330 SMG
Danke für eure Einträge. Das ist ein vormopf und die Polizei meint halt, dass die Dinger gerne geklaut werden. Ich soll froh sein, dass ich kein Golf habe, sonst wäre ich viel früher dran. Ich bin so sauer und enttäuscht von diesem premiumhersteller. Es ist tatsächlich so einfach die komplette mittelkonsole (Zubehör) in paar Minuten auszubauen. Unglaublich!!! Bei meinem ehem. 5er konnte man die Türen von innen nicht mehr öffnen, wenn man abgeschlossen hat. Und hier fährt der Monitor noch hoch, ob das noch comfort oder Anleitung zu einer Stadtrat ist??!!!
Ich hasse dieses Auto jetzt! Es ist nicht sicher für mich. Danach nie mehr!
Sei froh das es so leicht auszubauen geht!
Wäre es "fester" Verbaut, käme eine Akkusäge zum Einsatz.
Der Schaden wäre nochmals deutlich höher.
Auch so Spielchen wie die von dir beschriebenen von Innen nicht zu
öffnenden Türen sind selbst für den ADAC nicht wirklich ein Problem....
Wer irgendwas aus einem Fahrzeug haben will, der bekommt das auch,
zur Not halt mit der (Holz) Hammer Methode! 😰
Mich lehrt das eigtl. nur eines:
Keine Premium Navigationsgeräte ab Werk bestellen!
Sind nicht nur Teuer und im Funktionsumfang kastriert,
sondern auch begehrtes Diebesgut.
Dann doch eher einen TomTom, Garmin etc. pp.
die können das gleiche und sind Portabel.
Trotzdem auch von mir mein Beileid!
MfG
Surfkiller20
Ich will keine Vorurteile schurren aber lt. Polizei sind es die guten und sehr wichtigen neuen EU Mitglieder aus Osteuropa. Die Leiden wohl immer noch an Hunger und Armut. Die haben noch nicht verstanden, dass man sich lieber integrieren sollte! So grenzt man sich dann eben auch aus. Ich habe schon lange keine Sympathien !!!!
@surfkiller: ich denke da etwas anders. Wenn man die Dinger schwerer ausbauen kann, dann werden die auch weniger geklaut. Beim 5er waren die Diebstähle nicht so hoch aber bem e46 da konnte man es auch comand mäßig ausbauen. Grundsätzlich stimmt es aber, man lockt sich damit Diebe ins Haus. Klar. Was willst du machen.... Am besten wäre es ja wie beim iPhone, sobald man die Dinger klaut werden die gesperrt. Konnte man auch doch machen online oder per GPS . Ist halt für mb nicht gewinnbringend. Neue Dinger verkaufen bringt mehr. Klar!