Codierungs-Programmierungs-Thread
Hallo an alle,
ich habe mir mal gedacht, dass man o.g. Thread erstellen könnte. (hoffentlich gibt es sowas noch nicht 🙁)
Hier kann jeder irgendwelche, nützliche Codierungen angeben. (bspw. Tagfahrlicht, Spiegelheizung, ...)
Ich fange mal wie folgt an:
NSL als Fahrlicht codieren
Addresse 09: Bordnetz
Protokoll: CAN
Steuergerät: 8P0 907 279 C
Bauteil: Bordnetz-SG H34 0301
Codierung: E18E5F139414100000161600160000000000FE0F5C
mit 22% Dimmung beim einschalten des Fahr- bzw. Standlicht mit.
Stg. 09 - Byte 10 0 von 00 auf 16(HEX) = 22(DEZ).
("geklaut" von Race-Hugo 😉)
Ich hoffe mal auf rege Teilnahme! 🙂
106 Antworten
Stimmt! Blende tut da nix, sieht nur aus wie beim A4
Wie kann man die automatische Verriegelung der Türen ab 15 km/h programmieren?
Gehen die Türen bei einem Unfall mit Airbag wieder automatisch auf?
Gruß
-chris
@snickerz.
Ist doch schon serienmäßig so programmiert.Bei meinem auf jeden fall.Gruß Hexer
Hi.
Hat vielleicht schon jemand von euch die Einstellung (Zusatzfunktion Blinker vorne links/rechts als Standlicht vorne links/rechts (USA und Canada) ausprobiert?
Die Blinker leuchten zwar mit, aber sobald der Motor gestartet wird, sind sie wieder aus? Muß man da noch etwas anderes einstellen, daß sie immer leuchten, oder ist das garnicht möglich?
Und bitte, es ist hongehend bekannt, daß dies im Straßenverkehr nicht erlaubt ist!
SJ
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Zitat:
Original geschrieben von BabyBoy19CLP
weollte euch nur mitteilen war heute bei meinem freundlich und hab es mir codieren lassen, hat nicht mal 5 minuten gedauert und sieht genial aus.
Würd mir die Nebelschlußleuchten auch gern umprogrammieren lassen. Gib´s da eigentlich beim TÜV später Probleme? Muß man`s dann evtl wieder rückgängig machen? Was kostest das ganze beim Freundlichen?
Gruß
ZITAT Race Hugo
Zitat
Original geschrieben von pelsi
Weiss jemand mittlerweile ob es legal ist
die Rückleuchten des Sportbacks auf den A4/A6 Style zu ändern ???
Mein Freundlicher konnte leider nix rausfinden !!!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich war heute noch mal beim Verkehrsamt und beim TÜV.
Da hierbei weder die Bauart der Beleuchtungseinrichtung geändert, noch die serienmäßige Funktion beeinflußt wird sowie hier nicht gegen die StVZO verstoßen wird, ist eine Eintragung nicht notwendig.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2. Krankenfahrstühlen,
3. Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4. Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung diese Maßeß nicht zuläßt, nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
(5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlußleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muß je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.
(9) Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
§53d Nebelschlußleuchten
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Habs auch beim freundlichen einstellen lassen. KOSTENPUNKT 0,- EUR
Also .
Weiss jemand wie man die Scheinwerferreinigungsanlage auf einen längeren Intervall programmieren kann?
Mich nervt es nämlich tierisch, wenn ich die Frontscheibe vom Salz befreien will, sich immer gleich die SWR mit einschaltet. Denn beim kurzen betätigen der Spritzanlage wird die Scheibe nicht einwandfrei sauber...
Mein Freundlicher meinte, dass das nicht geht! Bei meinem "alten A3" (MJ04) konnte man es einstellen.
Schau mal hier: http://de.openobd.org/audi/a3_8p.htm#09 bei Byte 05.
Tach zusammen,
da ich ja leider nur 2 Türen am Auto hab bleibt mir das leider unmöglich mit den NSL 😉
Aber wie ist das mit dem Tagfahrlicht ?? Kann ich das mit meinen normalen Scheinwerfer machen oder brauch ich da Xenon oder andere Leuchten ?? Bin da gerade überfragt 😁
Gruß Tom
Hallo zusammen!
Hätte mal ne Frage an die Codierungsspezialisten!
Ist es möglich die Lampenausfallkontrolle für das
Standlicht zu deaktivieren(umcodieren)
Zitat:
Original geschrieben von Tom511
Tach zusammen,
da ich ja leider nur 2 Türen am Auto hab bleibt mir das leider unmöglich mit den NSL 😉
Aber wie ist das mit dem Tagfahrlicht ?? Kann ich das mit meinen normalen Scheinwerfer machen oder brauch ich da Xenon oder andere Leuchten ?? Bin da gerade überfragt 😁
Gruß Tom
Du brauchst dazu die normalen Halogenbirnen. Die werden dann runtergedimmt, sodass sie bei Zündung an nur leicht brennne (nicht so hell wie normal). Bei Licht an leuchten sie wieder mit 100%.
NSL bei MJ07 codieren ?
Hallo, werte A3-Freunde,
gibt´s eigentlich einen Unterschied beim Modelljahr 2007 hinsichtlich der NSL -> Rücklicht Codierung ? Hatte mal in irgendeinem Thread gelesen, dass sich da was geändert haben soll ?
Vielleicht könnt Ihr mich aufklären !
Vielen Dank !
Gruss
Phaetonkombi
das mit dem standlicht (blinker) würd ich gern als foto sehen.
geiler thread.
lg
Habe MJ07 und hat super funktioniert mit der NSL-Umcodierung, kein Unterschied.
Hallo Codierungspro´s kann mir jemand sagen, ob es möglich ist die anklappbaren Spiegel so zu programmieren, dass sie beim Abschließen oder beim Motor abstellen automatisch einklappen.
Danke