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Codierung und TFL

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 10:43

Ist es legal die NSW als TFL zu nutzen? (dimmung ist ja laut SuFu über das bnsg möglich)

Was kostet eine Codierung bei VW? Ein bekannter erzählte mir das unser lokaler VAG-Partner 70€ für ne Fehlerauslesung velangt.... Da wird ja das Codieren sicherlich nicht billiger sein.

Beste Antwort im Thema
am 6. Mai 2009 um 16:28

Das hab ich von meinem freundlichen. Wenns nicht erlaubt wäre, würde ich sowas nicht machen! schon garnicht von i-wehm ina garage oda so.

weis nicht ob ihr diese zeitschrift von vw kennt "service & zubehör" heist die gibts glaube bei jedem freundlichen in der auslage.

da wird zB das angeboten. da hab ich kurzerhand gefragt wie schaut das aus kann man das auch auf die NSW setzten und der meinte ist kein problem das haben wir schon bei vielen so gemacht!

N off. Händler kanns sich glaube nicht erlauben was illegales einzubauen und damit strafbar machen.

Und der Micra war auf die 3. Bremsleuchte bezogen.

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Soweit ich informiert bin ist es in Deutschland nicht legal die NSW als TFL zu nutzen. Und 70 EUR für das Auslesen finde ich sehr teuer!

Mein freundlicher hat mir z.B. alle Steuergeräte ausgelesen (Liste mit Nummern & Bezeichnung überreicht) und das hat er für Null EURO gemacht. Obwohl ich noch nicht Kunde bei ihm war. (Jetzt schon übrigens schon ;) )

Ist definitiv legal in D.

Und 70 Euro ist ja wohl eine Frechheit!

 

am 6. Mai 2009 um 13:03

definitv illegal in D.

am 6. Mai 2009 um 14:53

???:confused: was habt ihr denn??? :D

also laut STVZO ist das programmieren der nebler als TFL legal, das standlicht darf nicht mit leuchten!

jeder der mit neblern am tage oder nachts bei guter sicht umherfährt macht sich strafbar. und wenn (nur) das standlich nebenbei brennt ist es trosdem illegal.

nebenbei: definitv 100% weiß ichs ;):D

 

/edit: fehlerauslesen ist immer kostenlos :D (sollte eigendlich/genauso wie scheinwerfer einstellen)

 

mfg günni

Also ist es nur legal, wenn sonst keine Lichter mitleuchten?!

NSW und/oder Standlicht/Abblendlicht = illegal?

NSW allein = legal?

Also Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht ist in D definitiv verboten. Dass weis ich ganz genau, weil ich es irgendwo mal gelesen oder gehört habe...;)

Ne im Ernst. Erlaubt was/ist es in Östereich. In D müssen Tagfahrleuchten eine spezielle E-Zulassung haben um als solche benutzt werden zu dürfen. Die Nebelscheinwerfer haben diese Zulassung einfach nicht.

Tagfahrlicht über das Abblendlicht ist erlaubt.

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 15:29

ja 70 euronen ist ne ganze menge....

wozu würdet ihr mir denn raten?

da ich die nsw nachrüste werde ich auch weiterhin die normale ch/lh funktion meiner sw nutzen können (soweit ich weiß). d.h. ich könnte weiterhin bei tag mit den sw fahren und sie würden sich nach dem abschießen automatisch abschalten

hätte ja gerne die nsw als ch/lh gehabt aber mir wurde hier gesagt das könne  man nicht programmieren...

jetzt ist die frage weiterhin sw bei tag oder die nsw als tfl.... da beides die den sinn erfüllt ist das jetzt ne reine stylefrage denke ich. was sieht dann besser aus?

Zitat:

Original geschrieben von Jensematz

Also ist es nur legal, wenn sonst keine Lichter mitleuchten?!

NSW und/oder Standlicht/Abblendlicht = illegal?

NSW allein = legal?

Es wäre nur legal, wenn die NSW auch eine ABE als TFL hätten. Und da sie das nicht haben ist ilegal.

bau Dir doch die runden LED-TFL von Hella ein. Ist doch alles Plug and Play.

Themenstarteram 6. Mai 2009 um 15:42

naja dann hab ich aber keine nsw.... die sind bei mir pflicht.... wohne teilzeit aufm land mit viel nebel und in den bergen bei schneefall ist das ganze auch äußerst hilfreich

am 6. Mai 2009 um 16:00

ES IST ERLAUBT!

zwar erst seid n paar monaten, aber es ist erlaubt! ist ne wohl ne ganz einfache codierung, habs dämnächst auch bei mir vor! man darfs wohl nicht auf 100% leuchtkraft haben eher so bis 70% glaube ich! weil 100% ja ach so dolle den entgegen kommenden verkehr blenden *laut lach* :-D

Diese sache mit den Nebelscheinwerfern umcodieren auf TFL

ist genauso wie damals die sache mit der 3. bremsleuchte! wenn ma die anchrüsten wollte gabs n rießen tam tam beim tüv, jetzt ist es in jedem billigen micra drine :-D

zeiten ändern sich halt!

wenn man sicher gehn will und was zum schriftlich vorweisen haben will, wenn einen mal die werten herren anhalten, den geht zur Vertragswerkstatt und lasst euch das aussstellen das es ne off. umbauung ist und nicht selber dran rumgefummelt ;) denn ist meißtens ruhe!

Laut einiger Kollegen die das auch gemacht haben...

am 6. Mai 2009 um 16:16

Die meisten haben es hier schon geschrieben.

NSW haben keine Zulassung als TFL, somit verboten, auch gedimmt!

Und son Quatsch wie mit Standlicht verboten und ohne erlaubt könnt ihr auch stecken lassen.

Schaut mal im Gesetz, dort steht "Tagfahrlicht darf auch ohne Standlicht betrieben werden"

Was im Umkehrschluss bedeutet, dass es auch mit betrieben werden darf.

Argument jeder neue popelige neue Mikra hat das drinne:

Natürlich, da wurde es auch Lichttechnisch abgenommen in einem speziellen Verfahren!

Und wenn ihr euch die neuen Autos (Porsche, Skoda,...) mal genauer anseht, dann seht ihr, dass die extra Leuchtmittel im NSW haben oder die TFL direkt daneben angebaut sind.

Somit sieht es für den Laien aus, als ob die NSW leuchten, obwohl es andere Lampen sind.

Zitat:

Original geschrieben von 2L-Dieter

ES IST ERLAUBT!

zwar erst seid n paar monaten, aber es ist erlaubt! .....

Na dann mal her mit der Quelle !!!

am 6. Mai 2009 um 16:28

Das hab ich von meinem freundlichen. Wenns nicht erlaubt wäre, würde ich sowas nicht machen! schon garnicht von i-wehm ina garage oda so.

weis nicht ob ihr diese zeitschrift von vw kennt "service & zubehör" heist die gibts glaube bei jedem freundlichen in der auslage.

da wird zB das angeboten. da hab ich kurzerhand gefragt wie schaut das aus kann man das auch auf die NSW setzten und der meinte ist kein problem das haben wir schon bei vielen so gemacht!

N off. Händler kanns sich glaube nicht erlauben was illegales einzubauen und damit strafbar machen.

Und der Micra war auf die 3. Bremsleuchte bezogen.

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