Codieren Golf 5 Bremslichter
Ich habe mal vor langer Zeit gesehen das ein Golf 5 hinten nicht nur halb sondern ganz runde Bremslichter hatte!
Ich habe schon bei openobd geschaut und es versucht zu machen aber da steht nicht welches bit ich nehemen muss .
Kann mir einer weiterhelfen??
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Vmax007
Jetzt sag mir mal warum es bei BMW Mercedes Audi u.s.w legal ist ???
Deren Leuchten wurden so auch getestet und somit haben diese ihre Zulassung so auch bekommen, anderst wie bei den G5 Leuchten, diese wurden so nicht getestet! Ausserdem solltest du mal deine Wortwahl hier überdenken!
@Golf4-ler.tdi
Wenn man sein Chiptuning bei einem renomieretn Tuner machen lässt, bekommt man dort auch gleich die Eintragung! Im übrigen reicht die Eintragung alleine nicht, man muss auch die Versicherung noch darüber unterrichten! Ohne den Chip eingetragen zu haben würde ich nicht fahren, aber das ist nicht das Thema dieses Threads!
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Wie schon erwähnt, dies ist nicht legal!
Man hat damit keinen Versicherungsschutz mehr und die Rennleitung kann einem das Auto auf der Stelle stilllegen! Zusätzlich darf man denen dann auch gleich noch nen paar punkte zum Vorzugspreis abkaufen!
Und da dies nun mal nicht legal ist, wird hier im Foruzm auch nicht erklärt wie so etwas gehen würde...
mal abgesehen, dass ich es mithin auch immer müssig finde zu lesen dass dieses oder jenes illegal ist, obwohl tatsächlich nur nach der tatsächlichen möglichkeit gefragt wurde, möchte ich doch mal feststellen, dass o.g. aussage die in fast immer diesem wortlaut zitiert wird, natürlich nur bedingt richtig ist.
versicherungsschutz würde nur dann nicht bestehen, hätte die zuvor vorangegangene änderung einen kausalen zusammenhang mit möglicherweise verursachtem schaden. bsp:
selbstgebauter scharfkantiger spoiler, der mit tesafilm angeklebt ist, löst sich und schneidet einem fussgänger den kopf ab = versicherungsschutz besteht wohl nicht mehr
standlichtbirne ausgetaust gegen led mit sockel = versicherungsschutz besteht weiter
dem verusacher muss immer grobe fahrlässigkeit, sowie die objektive vorhersehbarkeit vorgeworfen werden.
bei einer freischaltung des "vollen" bremslichtkreises kann niemals eine folge (ausser besserer sichtbarkeit möglicherweise eintreten) die kausal für ein folgenden schadenesereignis ist.
die ordunungswidrigkeit des erlöschens der betriebserlaubnis (3p 50€) bleibt natürlich davon unberüht. eine ordnungswidrigkeit und ein verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetzt (strafttat) sind zwei verschieden paar schuhe. das eine, thommen, muss nicht zwangsläufig mit dem anderen daherkommen.
des weiteren würde die die polizei eine stillegunung, heisst übrigens richtigerweise untersagung der weiterfahrt, nur dann vornehmen, wenn das fahrzeug aufgrund mängel oder unzulässigen ändernung einen verkehrsunsicheren zustand hat. die blosse nicht-vorschriftsmässigkeit, bzw. ein einfaches erlöschen der betriebserlaubnis ohne bildung eines gefahrenzustandes (auch abstrakt) hat keine udw (untersagung der weiterfahrt) zur folge.
übrigens legt die polizei, die autos auch nicht "still". im gesamten bundesgebiet ist dafür übrigens die jeweilige straßenverkehrsbehörde, bzw. zulassungsstelle zuständig. eine "gefahr im verzuge", ähnlich dem definitionsbegriff aus der straftat kann bei ordnungswidrigkeit nicht hergeleitet werden. max. kann die polizei auf ersuchen im rahmen der amtshilfe zuständig werden.
bei mängeln (schliesst erlöschen der be mit ein) ist es übrigens zwingend notwendig dem betroffenen rechtliches gehör zu geben, erfolgt das nicht vor ort, ist er anzuschreiben. eine entsprechende widerspruchsfrist ist ebenso einzuhalten. bei interesse kann man sich mal das verwaltungsverfahrensgesetzt zu gemüte ziehen.
ein fahrzeug aufgrund mängel wird nur entsiegelt, wenn der wiederholten aufforderung, diese abzustellen, nicht nachgekommen wurde.
vor ort ist das NICHT möglich.
hab wahrscheinlich den ein oder anderen gelangweilt, aber ich fand es halt nervig, dass hier immer halbwahrheiten weitergetragen werden, die so nicht zutreffend sind.
o.g. zitat sollte man nicht so hinnehmen, nur weil es ein mod schreibt - ein blick in das gesetz erleichtet die rechtsfindung.
@MiniGolfer
Besser hätt mans nicht schreiben können! 😎
Abgesehen davon gibts hier in diesem Forum auch User anderer Länder wo gewisse Sachen erlaubt sind die in DE verboten sind!
z.B. in AT erlaubt und in DE verboten:
* Am Tag mit Nebelscheinwerfern fahren
* Quittungston beim verriegeln (geht nur ned da es keine österr. spezifische VAS-Software ned gibt und die österr. Händler die deutsche Software nehmen müssen.
Das war echt mal ein sehr gutes statement !!
Danke Danke
Gruss uhle
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Also der Aussage von MiniGolfer kann ich nicht zustimmen.
Fakt ist nun mal, dass es nicht erlaubt ist in D und somit wird es auch nicht erklärt, bzw besprochen!
@ANDY7
Was in anderen Ländern erlaubt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Einzig und allein was in D erlaubt ist oder nicht ist ausschlaggebend...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Also der Aussage von MiniGolfer kann ich nicht zustimmen.
Fakt ist nun mal, dass es nicht erlaubt ist in D und somit wird es auch nicht erklärt, bzw besprochen!
@ANDY7
Was in anderen Ländern erlaubt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Einzig und allein was in D erlaubt ist oder nicht ist ausschlaggebend...
ich sagte doch, dass das vorliegen einer verkehrsordnungswidrigkeit bestehen bleibt - da: erlöschen der betriebserlaubnis.
aber:
der versicherungsschutz besteht gem. §1, 6 pflichtversicherungsschutz weiter, wenn ein vertrag besteht-
gem. den agb's des versicherungvertrages ist es allenfalls möglich eine obliegenheitsverletzung zu begehen - bei FESTGESTELLTER grober fahrlässigkeit sowie der objektiven vorhersehbarkeit des eintritts des schadensverlaufs.
und gerade das, wirst du NICHT in diesem fall begründen können.
ferner verliert man selbst bei begangener obliegenheitsverletzung nicht den versicherungsschutz, es stellt sich lediglich die frage, inwiefern die versicherung einen möglichen satz der versicherungsprämie nachfordern wird.
ps: selbstverständlich musst du mir nicht zustimmen, vielleicht solltest du einfach mal mit deinem versicherungsvertreter sprechen und dir den vertrag, insbesondere die agbs durchlesen. wenn du mal nach obliegenheitsverletzungen googelst, wirst du auch sicherlicht beispiele dafür finden.
pss: eine aussage dahingehend zu pauschalisieren, dass versicherungsschutz beim erlöschen einer betriebserlaubnis nicht besteht, ist, als würde man sagen, dass derjenige der klaut, immer ins gefängnis geht.
stimmt wohl so auch nicht. gott sei dank ist unser land ein rechtsstaat und die gesetze und formvorschriften regeln wohl auch noch, wie schwer eine tat zu werten ist und ob dem betroffenen,bzw. beschuldigten eine tat objektiv und subjektiv anzulasten ist.
Die Aussage "Erlöschen der Betriebserlaubnis = Verlust des Versicherungsschutzes" ist def. nicht richtig. Glaub mir oder nicht.
@minigolfer: dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen. Rechtlich einwandfrei und korrekt wiedergegeben.
Herzlichen Dank.
Das Bremslicht läßt sich IMHO nicht so einfach codieren.
Zumindest gibt es dazu nach de.openobd.org keine Informationen.
Es müsste lediglich die zweite 21 W Lampe bei Bremsbetätigung auf 100% Leistung aktiviert werden. Im Normalfall leuchtet die nur bei Standlicht auf 20%, so wie die, die auch beim Bremsen leuchtet.
Möglich ist es mit Sicherheit, allerdings könnte dann von insgesamt 84 W Bremslichtleistung eine erhöhte Blendung ausgehen.
Zitat:
Original geschrieben von MiniGolfer
ich sagte doch, dass das vorliegen einer verkehrsordnungswidrigkeit bestehen bleibt - da: erlöschen der betriebserlaubnis.
aber:
der versicherungsschutz besteht gem. §1, 6 pflichtversicherungsschutz weiter, wenn ein vertrag besteht-
gem. den agb's des versicherungvertrages ist es allenfalls möglich eine obliegenheitsverletzung zu begehen - bei FESTGESTELLTER grober fahrlässigkeit sowie der objektiven vorhersehbarkeit des eintritts des schadensverlaufs.
und gerade das, wirst du NICHT in diesem fall begründen können.ferner verliert man selbst bei begangener obliegenheitsverletzung nicht den versicherungsschutz, es stellt sich lediglich die frage, inwiefern die versicherung einen möglichen satz der versicherungsprämie nachfordern wird.
ps: selbstverständlich musst du mir nicht zustimmen, vielleicht solltest du einfach mal mit deinem versicherungsvertreter sprechen und dir den vertrag, insbesondere die agbs durchlesen. wenn du mal nach obliegenheitsverletzungen googelst, wirst du auch sicherlicht beispiele dafür finden.
pss: eine aussage dahingehend zu pauschalisieren, dass versicherungsschutz beim erlöschen einer betriebserlaubnis nicht besteht, ist, als würde man sagen, dass derjenige der klaut, immer ins gefängnis geht.
stimmt wohl so auch nicht. gott sei dank ist unser land ein rechtsstaat und die gesetze und formvorschriften regeln wohl auch noch, wie schwer eine tat zu werten ist und ob dem betroffenen,bzw. beschuldigten eine tat objektiv und subjektiv anzulasten ist.Die Aussage "Erlöschen der Betriebserlaubnis = Verlust des Versicherungsschutzes" ist def. nicht richtig. Glaub mir oder nicht.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, ist richtig, ALLERDINGS: Bei Erlöschen der Betriebserlaubnis bist Du der Versicherung im Schadenfall regresspflichtig, d.h. die Versicherung zahlt zwar, holt sich das Geld aber mit Nachdruck wieder von dir zurück. Ein kausaler Zusammenhang zw. Schaden und Grund des Erlöschens d. Betriebserlaubnis wird sehr schnell herbeigezaubert bzw. ist nicht notwendig. Unterschieden wird z.B., ob es sich um Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelte oder wie hoch die generelle Betriebsgefahr zu werten ist.
Des weiteren: Schon mal gegen eine Versicherung prozessiert?
Zitat:
Original geschrieben von Golf4-ler.tdi
Glaubt Ihr ernsthaft das es den gruenen auffaellt das die bremsleuchten nicht original sind?
Das ist doch gar nicht die Frage, sondern willst du vielmehr das Risiko eingehen?
Ich nicht, dass ist sicher.
Gruß
Chris
Hallo,
die Vollkreisbremslichter gehen nicht über OBD zu codieren (gab's hier schonmal in ein paar Threads...)
Der Ami Golf dürfte die Vollkreisbremslichter haben... 😎
Gruß
@thommen
es bringt doch nichts, immer wieder die aktuelle Rechtslage zu wiederholen. Das hatten wir doch in den letzten Jahren oft genug 🙂 Das einzige was bringt, ist den Thread bei all zu ausufernder Rechtsbeugung zu schließen oder ihn laufen zu lassen 🙂 🙂
Die Vollkreisbremsleuchten kann man freischalten lassen. Habe ich schon nachgefragt bei VW. Machen die aber nicht. Weil in DE jede Birne beim leuchten zu sehen sein muß. Weil in dem Moment wenn du bremst und du Licht anhasst sind die Birnen für die Rückleuchten nicht zu sehen. Das ist die Erklärung von VW
@rusty.1: Dem Freundlichen glaube ich nicht. Welches Bit sollte das sein? Ich tipp mal (wieder) ganz schwer auf Ahnungslosigkeit des Freundlichen