CO2-FIN-Abfrage für R3, 1.4 TDI

VW Polo 5 (6R / 6C)

Guten Tag, seit gestern kann man über die VW-Hotline telefonisch abfragen, ob das eigene Fahrzeug vom CO2-Betrug betroffen ist. Laut vorläufiger Liste, die von Volkswagen vor 10 Tagen ausgegeben wurde, ist der R3, 1.4TDI- Motor bei allen Marken ( Audi, Seat, Skoda, Volkswagen ) und in allen PS- sowie Getriebevarianten betroffen ( 75, 90, 105PS- Schalter+ DSG ). Jetzt meine Verwunderung, mein Polo 1,4 TDI, 90PS, Schalter EZ 06/2015 ist plötzlich nicht betroffen, obwohl derzeit ja alle Betroffenen Fahrzeuge noch vom KBA getestet und neu eingestuft werden sollen. Meine Frage wäre jetzt einfach, wer bei der Abfrage über Volkswagen-Hotline welche Aussage bekommt?
Schon mal Danke für hoffentlich viele Informationen.

20 Antworten

Allerdings, glauben kann ich das auch nicht so recht, aber so abwegig ist die Sache mit der Bereifung und verschiedenen Klimaanlagenmodellen und Energierückgewinnung natürlich nun auch wieder nicht. Was z.B. kostet anteilig die anfängliche Überwindung der Berganfahrhilfe an Mehr-Sprit und mehr-CO2 ?
Nur was ist bei den betroffenen Modellen denn eigentlich die 08/15-Standard-Bereifung, ich kann das leider nicht finden? Und ist die Abgasermittlung auf der Rolle denn tatsächlich bei allen Modellen mit unbekannter Bereifung und unbekannten Nebenaggregaten gelaufen, oder wirklich Ausstattungs-Varianten bezogen?
Ich dachte auch, dass bei den vorgeschriebenen EU-Testverfahren diese Komponenten eh minimiert bzw. ausgeknipst werden dürfen. (Irgendwann werde ich mir auch noch mal all die 1.155 Fußnoten des Info-Blattes zur CO2-Effizienz durchlesen, für jetzt entspann ich aber erstmal).
Tja, Fragen über Fragen über Prüfpraktiken, Vorschriften und Herstellergewohnheiten und das nur, um da evtl. noch weiteren Unzulänglichkeiten auf die Spur zu kommen. Kaufen sich Kunden extra breite Radiergummi die gerade noch lt. Homologationsblatt zulässig sind, aber nicht im Konfigurator unter einer bestimmten Modelvariante auftauchen, oder lassen die sich TÜV-mäßig einen Flugzeugreifen absegnen und eintragen, dann ist's eh für die Katz mit den CO2-Werten. Ob den TÜV und/oder die KBA das jemals interessiert hat oder interessieren wird ...?
Und ob wir bei Motorschäden, Minderleistung oder Mehrverbrauch nach Software-Update wirklich eine Handhabe auf Regress hätten? Da müssten wir dann fachtechnisch noch viel mehr beweisen können. Das ginge bestenfalls eh nur mit einem leckeren Streitwert, Sammelklage, Fachingenieuren und schlitzohrig raffigen Ami-Kavallerie-Anwälten und einem laaaangen Atem, wie drüben eben. Hier kaum.

Wie Edwin es andern Orts über die 1.6_tdi-189'er-Motornachrüstgeschichte mit Plastik-Staubsaugeradapter, Wunder-Gitter und Softwaregewurschtel schon schrieb:
"Das KBA hat's abgesegnet, was will man mehr?!"
Recht hat er!

Also, es wäre generell mal Interessant, ob schon jemand die definitive Bestätigung seitens Volkswagen hat, das sein R3, 1.4TDI, egal mit welcher Motorisierung, derzeit ja nur bei Modelljahr 2016 abzufragen, betroffen ist? Dann wissen alle Besitzer der Modelle 2014/2015 Bescheid, denn dieser Motor wird ja seit Entwicklung so im Polo verbaut, mit immer den gleichen CO2/Verbrauchswerten.
Danke für hoffentlich viele Informationen.

Zitat:

@Totti997 schrieb am 26. November 2015 um 10:21:10 Uhr:


Also, es wäre generell mal Interessant, ob schon jemand die definitive Bestätigung seitens Volkswagen hat, das sein R3, 1.4TDI, egal mit welcher Motorisierung, derzeit ja nur bei Modelljahr 2016 abzufragen, betroffen ist? Dann wissen alle Besitzer der Modelle 2014/2015 Bescheid, denn dieser Motor wird ja seit Entwicklung so im Polo verbaut, mit immer den gleichen CO2/Verbrauchswerten.
Danke für hoffentlich viele Informationen.

Hinsichtlich der angesprochenen Motore ist dies die letzte(?) bzw. neueste VW-Verlautbarung von heute Do. d. 26.11.15:

http://info.volkswagen.de/de/de/home/news/article-12

Soweit also erst einmal Entwarnung! Das druck ich mir feierlich aus!
Bliebe es aber dabei, und die aktuell ausgewiesenen (aber abweichenden) CO2-Werte der derzeitigen Konfigurations-Seite für die Polo-tdi's-Highline/Comfortline stimmten wirklich, dann wäre nach Aktenlage von VW jetzt nur noch eine korrigierte EG-Übereinstimmungsbescheinigung für diesen Ausstattungstyp zu erstellen und an die betroffenen Kunden zu übersenden bzw. beim Händler anzulanden.
Ist diese Variante dann jetzt trotzdem noch EU6?
Und machen die dann wirklich eine solche Richtigstellung der Homologation und korrigieren die Papiere?
Will das Amtlicherseits überhaupt jemand so?
Also, eine neue Frage-Session! Wie nett!

Gut, bezieht sich aber nicht auf den CO2- Betrug! Mir geht es um Informationen, die Besitzer eines R3 TDI, von Volkswagen bekommen. Sollte einer betroffen sein, dann ist aus meiner Sicht die komplette Baureihe ( und somit auch mein 90PS-Schalter ) betroffen.

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Na ja, schaut man mal auf seine EG-Ü-Bescheinigung, dann hat da ein Herr "Chr. Datenschutz", seines Zeichens Leiter des Typprüfung, mit einem Ingolstädter Siegel-Stempel und seiner Unterschrift bestätigt, dass alles und in jeder Hinsicht der am Tag xy.vw.15 erteilten Genehmigung Nr. xyzvblabla übereinstimmt.
Welcher Betriebs- oder Behördenzugehörigkeit der Herr ist, ob er vereidigt oder unvereidigt ist, oder ob er dort noch arbeitet, weiß ich nicht.
Solange diese Urkunde von der Zulassungsbehörde (KBA ?) nicht widerrufen wird und in Anlehnung an die vorgenannte VW-Erklärung von heute, ist die Welt für mich erst einmal wieder i.O. und ich hör jetzt besser auf mit Erbsen zählen.
😉

Was ist denn im Moment zu erwarten? NOx ist nach der aktuellen Informationslage für den EA288 also kein Thema mehr.

CO2 ist für Modelle vor Modelljahr 2016 noch nicht aus der Welt. Da u.a. die CO2-Emissionen in die Besteuerung eingehen (bis 95 g/km ab Erstzulassung 2014 sind frei), kann hier noch etwas passieren. Zum Beispiel ist beim Highline TDI 1.4 66 kW mit DSG im Konfigurator ein CO2-Wert von 97 g/km angegeben, bei meinem Modelljahr 2015 in den EG-Übereinstimmungspapieren ein Wert von 92 g/km. Damit lägen die aktuellen Modelle um 2 g/km über der Befreiungsgrenze. Da pro 1 g/km über der Grenze von 95 g/km eine Steuer von EUR 2 anfällt, wäre der aktuelle Kfz-Steuerbetrag EUR 146. Ich bezahle mit "offiziellen" 92 g/km noch EUR 142. Also entsteht eine Differenz von EUR 4/Jahr - falls meiner statt 92 g/km auch 97 g/km CO2 produziert.

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