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Chiptuning bei Verkauf angeben ??

Themenstarteram 23. November 2004 um 16:45

Werd mein Auto wahrscheinlich an einen Händler verkaufen,sollte ich da das Chiptuning mit angeben ?

Weil ist ja nicht eingetragen.

Also wenn er nach fragt sag ich es,ich mein ja jetzt wenn er nicht nach fragt ??

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20 Antworten

@schroederweg : Komm mal klar hier. Ich bin nicht naiv. Ich kann hier nur leider kaum meine gesamten Jurakentnisse posten denn das würde den Rahmen sprengen.

Mir sind durchaus die konkreten juristischen Folgen und Formulierungen bekannt. Also soviel dazu.

Ich sage NIEMALS, dass es für den VK ohne Folgen bleibt wenn es erkannt wird ! Im Gegenteil ich schrieb sogar das er auch nachräglich in die Pflicht genommen werden könne !

Natürlich spielt dabei seine "gespielte" Unkentniss eine Rolle. Sie wird gleichwohl NICH wie ein wissentliches Verschweigen gewertet wenn dies nich nachzuweisen ist.

Ob ein Tuning den Wert steigert oder senkt ist im Übrigen auch nicht pauschal zu sagen !

Wenn du wüßtest wieviel beim Automobilverkauf getricks und verschwiegen wird dann würdest du sicher Bahn fahren. Das gillt AUCH für Händler.

Ich korriege also wie folgt:

"TT-Blue wird verklagt werden KÖNNEN, wenn er arglistig verschweigEN WÜRDE. Tuning stellt NICHT ZWINGEND eine Wertminderung dar, das Gericht geht NICHT ZWINGEND davon aus, dass TT-Blue Kenntnis davon hatTE, Blödstellen läuft nicht!"

---

@Fabius: Rechtsberatungen sind nur durch ausgebildetet Juristen (Richter, Staatsanwälte, Anwälte) privat unzulässig.

Da ich weder noch bin, ist dies lediglich als meine Meinung zu verstehen und nicht als Beratung.

--

Fazit: Er muss selber entscheiden.

@Juzam: Da ich hier nur auf meinen Bildschirm starre, kann ich leider nicht erkennen, wer welche Informationen fliessen lässt.

Somit gänzlich untersagt.

Gruss

ehhm, eine Rechtsberatung fand hier nie statt.

das wäre nämlich etwas konkrete mit §§ usw. bzw. genauen Formulierungen die man dann jemand anderst zustellt z.b.

--

ein gespräch über legal / illegal / was wäre wenn usw ist keine rechtsberatung.

wenn dem so wäre dann könnten wir hier zumachen denn jegliche diskussion über:

-zu schnell gefahren

-ampelrennen

-usa bremslicht <- nicht erlaubt

-vsd atrappe

-andere kats

-blow off ventile

-gz

-uk rückleuchte

-sw blinker

-lackierte sw

-und 200 dinge mehr

.

usw usw usw

.

wären somit auch unzulässig.

ich denke ihr wisst wie ich das meine

Komm schon. Du weisst was ich meine.

Gruss

ach, sind blow-off ventile illegal???

Zitat:

Original geschrieben von Joergen_2

ach, sind blow-off ventile illegal???

bauliche Veränderung, also mit Gutachten eintragen oder ABE mitführen.

Sogar bei Ebay schreiben die dazu "nicht zugelassen lt. STVO".

gruß

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