Chiptuning 245PS Quattro S-Tronic
Ich habe in der Suche nix aussagekräftiges gefunden....
Ich spiele mit dem Gedanken meinem 245er ein Chiptuning angedeihen zu lassen.
Ich schwanke zwischen MTM und ABT.
Bei MTM gibt es 2 Leistungsstufen. Eine M-CANTronic MTM 1 und einmal die klassische Variante mit Optimierung direkt im MTSTG MTM2 .
Vorteil der M-Tronic wäre das rückstandlose Ausbauen wenn mal ein "Problem" auftauchen würde. Bei der Variante 2 müsste das STG raus und wäre dann nachweisbar...
Ich habe da eher Bedenken wegen der S-Tronic und dem dann anliegenden Drehmoment...
Was ist eure MEinung dazu oder hat vielleicht schon jemand gechippt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 16. September 2015 um 23:39:01 Uhr:
Ernsthaft Tantchen?
Ernsthaft, Hirnsuppe?Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 16. September 2015 um 23:39:01 Uhr:
Quot erat demonstrandum 😁Zitat:
Das Landgericht hat die Klage nach Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen. Zur Begründung hat es auf das Ergebnis des Gutachtens verwiesen, wonach durch das Chip-Tuning zwar das Risiko erhöhten Verschleißes des Fahrzeugs begründet sei, Feststellungen zu einem tatsächlich eingetretenen höheren Verschleiß habe der Sachverständige aber nicht getroffen. Ein derartiger höherer Verschleiß werde auch vom Kläger nicht behauptet. Das Risiko erhöhten Verschleißes begründe indes keinen Mangel des Pkw, da Verschleiß von so vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren abhänge, dass eine Zuordnung zum Chiptuning nicht vorgenommen werden könne.
Liest du dir eigentlich durch was du postest oder ist dir der Text zu komplex??
Liest du dir eigentlich durch was du postest oder ist Dir der Text zu komplex??
Was Du hier aus dem Zusammenhang gerissenen hinklatscht und falsch interpretierst ist ein Auszug des vorinstanzlichen Urteils durch das Landgericht Dortmund, was vom OLG Hamm lediglich zitiert wurde.
Was ich hingegen verlinkt hatte, waren die r e c h t s k r ä f t i g e n Urteilstexte der Oberlandesgerichte. Als Berufungsinstanz war das OLG offensichtlich ganz und gar nicht der Meinung der von Dir angeführten Passage und hat dessen Entscheidung kurzerhand aufgehoben. Punkt.
Mein Fehler, ich hätte statt des Volltextverweises eine mundgerecht aufbereitete Urteilszusammenfassung für Nichtjuristen suchen und verlinken sollen, vielleicht auf bild.de.
Aber eigentlich steht es schon verständlich im Tenor des Urteils:
Zitat:
Die längere Verwendung eines Gebrauchtwagens, der zum Zweck der Leistungssteigerung mit einem Chip-Tuning ausgestattet ist, kann den nicht ausräumbaren Verdacht erhöhten Verschleißes des Motors und anderer für den Fahrzeugbetrieb bedeutender Bauteile begründen. Ein solches Fahrzeug weist einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf (Fortführung von OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 22 U 166/08, n.v.).
Mannomannomann! Aber Ihr seid schon zu zweit, bei Dir hat einer "Danke" angeklickt".
51 Antworten
An die jenigen, die die Optimierung durchgeführt haben. Habt ihr es über OBD machen lassen oder wurde dafür das Motor Stg. ausgebaut?
Da jemand diesen Thread hier aus der Versenke geholt hat, sollte man die Hirnsuppe auf der letzten Seite klarstellen, bevor es noch jemand glaubt:
Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 30. März 2012 um 11:08:31 Uhr:
Wenn ich ein Auto Chiptune und es vor dem verkauf wieder zurücktune, bin ich in keinster Weise verpflichtet Auskunft darüber zu geben.
Richtig ist vielmehr, dass Chiptuning einen Sachmangel darstellt, über den ein Verkäufer auch ungefragt informieren muss, selbst wenn das Tuning vor Verkauf wieder entfernt wurde.
Da sind sich die höheren deutschen Gerichte einig.
Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 30. März 2012 um 11:08:31 Uhr:
Im Endeffekt bist du selbst für dein Tun und Handeln verantwortlich.
Da hat er dann - im Ergebnis - wieder Recht!
Laut Paragraph? Quelle?
Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 16. September 2015 um 19:28:46 Uhr:
Laut Paragraph? Quelle?
Allgemeinwissen. Für die anderen
z.B.:
OLG Hamm · Urteil vom 9. Februar 2012 · Az. I-28 U 186/10
OLG Düsseldorf · Urteil vom 16. Oktober 2009 · Az. I-22 U 166/08
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Ernsthaft Tantchen?
Zitat:
Das Landgericht hat die Klage nach Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen. Zur Begründung hat es auf das Ergebnis des Gutachtens verwiesen, wonach durch das Chip-Tuning zwar das Risiko erhöhten Verschleißes des Fahrzeugs begründet sei, Feststellungen zu einem tatsächlich eingetretenen höheren Verschleiß habe der Sachverständige aber nicht getroffen. Ein derartiger höherer Verschleiß werde auch vom Kläger nicht behauptet. Das Risiko erhöhten Verschleißes begründe indes keinen Mangel des Pkw, da Verschleiß von so vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren abhänge, dass eine Zuordnung zum Chiptuning nicht vorgenommen werden könne.
Quot erat demonstrandum 😁
Liest du dir eigentlich durch was du postest oder ist dir der Text zu komplex??
Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 16. September 2015 um 23:39:01 Uhr:
Ernsthaft Tantchen?
Ernsthaft, Hirnsuppe?Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 16. September 2015 um 23:39:01 Uhr:
Quot erat demonstrandum 😁Zitat:
Das Landgericht hat die Klage nach Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen. Zur Begründung hat es auf das Ergebnis des Gutachtens verwiesen, wonach durch das Chip-Tuning zwar das Risiko erhöhten Verschleißes des Fahrzeugs begründet sei, Feststellungen zu einem tatsächlich eingetretenen höheren Verschleiß habe der Sachverständige aber nicht getroffen. Ein derartiger höherer Verschleiß werde auch vom Kläger nicht behauptet. Das Risiko erhöhten Verschleißes begründe indes keinen Mangel des Pkw, da Verschleiß von so vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren abhänge, dass eine Zuordnung zum Chiptuning nicht vorgenommen werden könne.
Liest du dir eigentlich durch was du postest oder ist dir der Text zu komplex??
Liest du dir eigentlich durch was du postest oder ist Dir der Text zu komplex??
Was Du hier aus dem Zusammenhang gerissenen hinklatscht und falsch interpretierst ist ein Auszug des vorinstanzlichen Urteils durch das Landgericht Dortmund, was vom OLG Hamm lediglich zitiert wurde.
Was ich hingegen verlinkt hatte, waren die r e c h t s k r ä f t i g e n Urteilstexte der Oberlandesgerichte. Als Berufungsinstanz war das OLG offensichtlich ganz und gar nicht der Meinung der von Dir angeführten Passage und hat dessen Entscheidung kurzerhand aufgehoben. Punkt.
Mein Fehler, ich hätte statt des Volltextverweises eine mundgerecht aufbereitete Urteilszusammenfassung für Nichtjuristen suchen und verlinken sollen, vielleicht auf bild.de.
Aber eigentlich steht es schon verständlich im Tenor des Urteils:
Zitat:
Die längere Verwendung eines Gebrauchtwagens, der zum Zweck der Leistungssteigerung mit einem Chip-Tuning ausgestattet ist, kann den nicht ausräumbaren Verdacht erhöhten Verschleißes des Motors und anderer für den Fahrzeugbetrieb bedeutender Bauteile begründen. Ein solches Fahrzeug weist einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf (Fortführung von OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 22 U 166/08, n.v.).
Mannomannomann! Aber Ihr seid schon zu zweit, bei Dir hat einer "Danke" angeklickt".
Ui, Blutdruck steigen? 😁
Der Tatbestand beinhaltet mehrere andere Komponenten welche das chiptuning als side event darstellen lassen.
Im übrigen hat so ein einzelurteil keine Relevanz und schon garnicht in technischer Hinsicht.
Beim letztinstantlichen Urteil wurde der Chip auch nicht entfernt, Breitreifen und anderes verbaut.
Das witzige bei chiptuning Threads ist dass IMMER, früher oder später ein Kasperle auftaucht der sich noch nichtmal auskennt und groß die Klappe aufreißt.
Das ist als ob bei der Archäologentagung ein Kreationist auftaucht und sagt "stimmt alles nicht. Gott hat die Erde vor 4000 Jahren erschaffen. Was suchst du hier überhaupt? Deine Beiträge gehen kaum über 3 Zeilen hinaus und hilfreiches sucht man da umsonst. Deshalb würdest du eher in dir Kategorie Forentroll passen.
Mein Allroad hat 410.000km mit Chip abgespult.
Da braucht mir Tante Lulli nix von Verschleiß erzählen!
Seltsam, nach Deinen beiden Patzern hätte manch anderer jetzt kleine Brötchen gebacken. Augen zu und Angriff nach vorne, weil jemand Deinen heiligen Chip nicht verehrt?
Mir ging es gar nicht darum, in die technische Chiptuningdebatte einzusteigen, ich wollte lediglich eine nachweisliche rechtliche Falschinformation richtig stellen. DAS nenne ich hilfreich. Alles andere interpretierst Du hinein.
Nach meinem Empfinden hast Du gerade die Sachebene verlassen. Vielleicht trollst Du Dich selber in Dein Audi-Oldtimer-Forum und spielst dort mit Deinesgleichen.
Meine Chipstüte ist gar nicht so gross...😁😁
Zitat:
@Milfrider schrieb am 17. September 2015 um 22:56:36 Uhr:
Meine Chip-tüte ist gar nicht so gross...😁😁
Hast Du die etwa nicht eintragen lassen ? 😁😁
Mist, vergessen...😁😁
Hatte jemand eigentlich seinen 245PS mit 580Nm Serie, mal was gemacht. Je nach Anbieter sollen 620-640Nm möglich sein. Hier stellt sich die Frage, weil man eh schon was 600NM hat (mal Steuerung hinzugezogen) süprt man diese nun wirklich oder boldet man diese sich mehr ein als sie real da sind (und damit meine ich nicht auf einen Stückpapier!!)
Haben schon einige 245Ps/500Nm mit S-Tronic über OBD optimiert, kein Ausbau und öffnen des Mstg mehr nötig. Die Autos/Motoren/Getriebe laufen nicht an der maximalen Belastungsgrenze auch nach dem optimieren nicht. 310Ps/615Nm sinds im Durchschnitt bei einer Stage1 Optimierung also nur Softwareänderung. Bei einer Stage2 Optimierung; Entfernung des DPF und deaktivieren des AGR ca. 320Ps/640Nm, Habe selber zur Zeit (noch) den A6 4f 2,7Tdi TipTronic von 179Ps/380Nm mit Stage2 auf 232Ps/493Nm optimiert läuft seit 70.000km fehler frei. Werde mir nächstes Jahr den 4G mit dem 245Ps/500Nm Motor holen.....bis dann 😉