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CCS Stecker bei verriegelten Q4 abziehbar?

Audi Q4 FZ

Hi,

meine Frau war mit unserem Q4 beim Edeka einkaufen. Da gibt es eine kostenlose Alpitronic Ladesäule mit einem 75kW und einem 150kW Anschluss.

Sie hat den größeren CCS Stecker eingesteckt und ist einkaufen gegangen. Als sie wieder gekommen ist, war der Ladevorgang nach 10% abgebrochen und statt dem großen CCS Stecker war der kleine Stecker im Q4 gesteckt. Der Audi Etron neben ihr hat offenbar den Ladevorgang an der Ladesäule abgebrochen (das kann jeder machen, da keine Authentifizierung über RFID Karte notwendig), den großen CCS Stecker ausgesteckt und den kleinen wieder angesteckt. Den Ladevorgang hat er aber nicht mehr gestartet.

Das zeigt mal wieder, wie rücksichtslos die Leute bei kostenlosem Laden sich verhalten.

Warum war der CSS Stecker nicht durchs Fahrzeug verriegelt? Beim AC Laden ist doch das Ladekabel auch verriegelt, solange das Auto abgesperrt ist.

Kann mal jemand bei seinem Q4 testen, ob er das CCS Kabel bei abgesperrten Auto abstecken kann?

49 Antworten

Zitat:

@krani42 schrieb am 21. März 2022 um 11:25:52 Uhr:


jede DC Ladesäule sollte auch ein NOTAUS Button haben. WEnn man den drückt sollte sich der CCS Stecker entfernen lassen. Das Gleiche wäre aber auch der Fall wenn das DC Laden wegen eines Fehlers im Fahrzeug unterbrochen wurde.
Vielleicht hat der andere Fahrer gesehen dass es nicht mehr lädt und hat die Stecker getauscht.

Ist im Nachhinein schwer einzuschätzen.

Jede Säule hat einen NotAus Knopp...Ist vorgeschrieben falls was passiert.
Und ich glaube nicht das die Säule nen Fehler hatte der jemand dazu veranlasst nen Stecker zu tauschen und bei sich den defekten einsteckt.

Zitat:

@thinksimple schrieb am 21. März 2022 um 11:32:25 Uhr:


Ähmmmm.....
Laden während des Einkaufs. Fertig. Wieso soll ein anderer entscheiden können das du jetzt genug hast?

Habe ich behauptet, dass dies so ist? Ich habe nur beschrieben, wieso die Märkte es bisher ohne Authentifizierung regeln wollten.

Die LIDL App ist übrigens ein totaler Reinfall. LIDL ist derzeit am Überlegen die Authentifizierung über die Kasse zu verbinden. Somit hätte der Kunde, nach seinem Einkauf eine begrenzte Zeit bis der Stecker sich automatisch löst.

Das kostenlose Laden beim Aldi/Edeka funktioniert bei uns jedenfalls ziemlich gut. Die Säulen sind zwar gut ausgelastet, aber die Leute sind eigentlich meist anständig und fahren schnell wieder weg... Beim Lidl bin ich nie, das AC Laden ist vollkommen sinnlos. Für 5kWh während des Einkaufens tu ich mir den Stress mit der App nicht an.

Bei uns hat es jedenfalls direkt Einfluss auf die Wahl des Supermarktes. Wir fahren nur noch zu Supermärkten mit DC Ladern und machen da unsere Einkäufe. Damit hat sich die Strategie des kostenlosen Ladens für die Supermärkte durchaus ausgezahlt.

Ja, aber bringt keinen Vorteil beim Q4 gegenüber einer 11kW Säule

Ja, bei dem nicht, da muss man dann auf DC gehen...

Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 11:56:00 Uhr:



Zitat:

@thinksimple schrieb am 21. März 2022 um 11:32:25 Uhr:


Ähmmmm.....
Laden während des Einkaufs. Fertig. Wieso soll ein anderer entscheiden können das du jetzt genug hast?
Habe ich behauptet, dass dies so ist? Ich habe nur beschrieben, wieso die Märkte es bisher ohne Authentifizierung regeln wollten.

Die LIDL App ist übrigens ein totaler Reinfall. LIDL ist derzeit am Überlegen die Authentifizierung über die Kasse zu verbinden. Somit hätte der Kunde, nach seinem Einkauf eine begrenzte Zeit bis der Stecker sich automatisch löst.

"..ermöglichen....damit Dritte...."
Nochmal. Dritte haben an meinem Auto ohne MEINER Einwilligung nichts verloren. Ende der Durchsage.
Es war nie due Absicht der Märkte das Dritte dies " regeln " sollen.
Du impliziert aber mit deiner Replik das dem so wäre. Ist es aber nicht.

@thinksimple Sehe es wie du. Ist aus meiner Sicht Verletzung des Eigentumsrechts. Niemand privates hat das Recht an Fremdfahrzeugen etwas ein- oder auszustecken. Werde ich das an meinem Fz beobachten wird eine Anzeige erfolgen und das ohne auch nur ein Gespräch mit der schuldigen Person zu suchen.

@thinksimple: Nun hinterfrage mal, wer hier Dritte ist? Wie kann man nur so kurz denken.
Die Eigentümer, in Person der Angestellten, müssen die Möglichkeit haben ihr Hausrecht auszuüben und das können sie nur, wenn ihnen eine Möglichkeit geboten wird dies zu tun.
Und nochmals. Nein ich heiße es nicht für gut, wenn ein anderer Fahrzeughalter den Stecker zieht um sich den CCS Stecker zu holen.

@TomReg: keine Ahnung wie die Gesetzeslage in der Schweiz diesbezüglich ist, aber in Deutschland gilt noch das Hausrecht.

Beispiel AGB Lidl:

Zitat:

Wir sind insbesondere berechtigt, den Ladevorgang abzubrechen

weiterhin heißt es:

Zitat:

Unabhängig davon sind wir berechtigt, den Ladevorgang nach Ablauf der Ladezeit nach Ziff. 5 Abs. (1) zu beenden.

Unter Ziff. 5 heißt es

Zitat:

Das Laden Ihres Elektromobils ist anlässlich Ihres Einkaufs in unseren Filialen, auf deren Parkplatz sich der jeweilige Ladepunkt befindet, für die Dauer von maximal einer (1) Stunde zulässig („zulässige Ladezeit“).

Soll ich weiter fortfahren oder noch andere AGB zitieren?

Wenn man der Meinung ist, ich lasse nur einen an mein Auto und das bin ich und gleich mit Anwalt oder dergleichen droht, der sollte eine kostenpflichtige Säule suchen. Dort hat er einen festen Vertrag der einer ABG Kontrolle unterliegt.

Bei kostenlosen Angeboten kann der Anbieter schalten und walten wie er es will.

Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:


[Vollzitat von Motor-Talk entfernt. Bitte aus Gründen der Übersichtlichkeit auf Vollzitate verzichten, wenn direkt auf den darüber befindlichen Beitrag geantwortet wird.]

Ich spreche von privaten (Kunden).

Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:


@thinksimple: Nun hinterfrage mal, wer hier Dritte ist? Wie kann man nur so kurz denken.
Die Eigentümer, in Person der Angestellten, müssen die Möglichkeit haben ihr Hausrecht auszuüben und das können sie nur, wenn ihnen eine Möglichkeit geboten wird dies zu tun.
Und nochmals. Nein ich heiße es nicht für gut, wenn ein anderer Fahrzeughalter den Stecker zieht um sich den CCS Stecker zu holen.

@TomReg: keine Ahnung wie die Gesetzeslage in der Schweiz diesbezüglich ist, aber in Deutschland gilt noch das Hausrecht.

Beispiel AGB Lidl:

Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:



Zitat:

Wir sind insbesondere berechtigt, den Ladevorgang abzubrechen


weiterhin heißt es:

Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:



Zitat:

Unabhängig davon sind wir berechtigt, den Ladevorgang nach Ablauf der Ladezeit nach Ziff. 5 Abs. (1) zu beenden.


Unter Ziff. 5 heißt es

Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:



Zitat:

Das Laden Ihres Elektromobils ist anlässlich Ihres Einkaufs in unseren Filialen, auf deren Parkplatz sich der jeweilige Ladepunkt befindet, für die Dauer von maximal einer (1) Stunde zulässig („zulässige Ladezeit“).

Soll ich weiter fortfahren oder noch andere AGB zitieren?

Wenn man der Meinung ist, ich lasse nur einen an mein Auto und das bin ich und gleich mit Anwalt oder dergleichen droht, der sollte eine kostenpflichtige Säule suchen. Dort hat er einen festen Vertrag der einer ABG Kontrolle unterliegt.

Bei kostenlosen Angeboten kann der Anbieter schalten und walten wie er es will.

Oh, nein. Abbrechen des Ladevorgangs ist nicht ans Auto gehen und Stecker abziehen. Du verwechselst was gewaltig...Selbst bei kostenlosen Angeboten kann der Anbieter nicht schalten wie er will...
Und Leseverständnis vorausgesetzt würdest du erkennen das hier in den AGB auch was gaaaanz wichtiges steht "Für die Dauer der Ladezeit....max. 1Stunde."
Dannach kann er mir ne Kostennote überreichen oder denn Abschleppdienst rufen wenn er will. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit jedich muss er vorher das Kennzeichen im Laden ausrufen.
Vom Auto hat ER und andere Dritte seines Ladens die Finger zu lassen.

Aber da du möglicherweise nur Recht bekommen willst, ok.
Du hast hiermit Recht....

@ktown
@thinksimple
Wenn Ihr ein persönliches Problem untereinander habt, könnt Ihr das gerne via PN klären.

Zitat:

@thinksimple schrieb am 21. März 2022 um 16:56:42 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:


@thinksimple: Nun hinterfrage mal, wer hier Dritte ist? Wie kann man nur so kurz denken.
Die Eigentümer, in Person der Angestellten, müssen die Möglichkeit haben ihr Hausrecht auszuüben und das können sie nur, wenn ihnen eine Möglichkeit geboten wird dies zu tun.
Und nochmals. Nein ich heiße es nicht für gut, wenn ein anderer Fahrzeughalter den Stecker zieht um sich den CCS Stecker zu holen.

@TomReg: keine Ahnung wie die Gesetzeslage in der Schweiz diesbezüglich ist, aber in Deutschland gilt noch das Hausrecht.

Beispiel AGB Lidl:

Zitat:

@thinksimple schrieb am 21. März 2022 um 16:56:42 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:



weiterhin heißt es:

Zitat:

@thinksimple schrieb am 21. März 2022 um 16:56:42 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:



Unter Ziff. 5 heißt es

Zitat:

@thinksimple schrieb am 21. März 2022 um 16:56:42 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 21. März 2022 um 15:50:41 Uhr:


Soll ich weiter fortfahren oder noch andere AGB zitieren?

Wenn man der Meinung ist, ich lasse nur einen an mein Auto und das bin ich und gleich mit Anwalt oder dergleichen droht, der sollte eine kostenpflichtige Säule suchen. Dort hat er einen festen Vertrag der einer ABG Kontrolle unterliegt.

Bei kostenlosen Angeboten kann der Anbieter schalten und walten wie er es will.

Oh, nein. Abbrechen des Ladevorgangs ist nicht ans Auto gehen und Stecker abziehen. Du verwechselst was gewaltig...Selbst bei kostenlosen Angeboten kann der Anbieter nicht schalten wie er will...
Und Leseverständnis vorausgesetzt würdest du erkennen das hier in den AGB auch was gaaaanz wichtiges steht "Für die Dauer der Ladezeit....max. 1Stunde."
Dannach kann er mir ne Kostennote überreichen oder denn Abschleppdienst rufen wenn er will. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit jedich muss er vorher das Kennzeichen im Laden ausrufen.
Vom Auto hat ER und andere Dritte seines Ladens die Finger zu lassen.

Aber da du möglicherweise nur Recht bekommen willst, ok.
Du hast hiermit Recht....

Ich habe vermutlich bei der Ausgangslage etwas falsch verstanden. Muss dir wohl zustimmen und stehe in deiner Schuld.

Eigentlich ist die Ausgangsfrage des TE beantwortet.
Kann der CCS Stecker bei verriegeltem Q4 abgezogen werden ?
Ja - wenn der Ladevorgang unterbrochen wird.

Zitat:

@MacMaus schrieb am 21. März 2022 um 17:02:38 Uhr:


@ktown
@thinksimple
Wenn Ihr ein persönliches Problem untereinander habt, könnt Ihr das gerne via PN klären.

Nö, hab ich nicht.

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