Carplay Nutzung / Smartphone "in der Hand": Bußgeld
Guten Abend Motor Talk Forum,
bei stehendem Verkehr habe ich mein iPhone, in meinem Insignia und mit CarPlay angeschlossen, von der Beifahrerseite auf die Mittelkonsole gelegt - natürlich war es dann in der Hand. Kurz darauf wurde ich aus dem Verkehr gezogen und durfte mir den Strafdelikt anhören "Nutzung des Handy während der Fahrt ist nicht erlaubt". Soweit, so gut, sehe ich ein. Aber ich habe das iPhone eben NICHT genutzt, sondern umgelegt! Da es mit CarPlay eindeutig für die Nutzung im PKW vorgesehen ist, sehe ich nicht ein, hier nur einen Cent zu zahlen. Sollte ich Einspruch einlegen auf den kommenden Bescheid? Gibt es hier Urteile?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Gehst Du auch? Bitte!!!
103 Antworten
Zitat:
@PayDay schrieb am 21. März 2019 um 23:00:38 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 19. März 2019 um 20:47:54 Uhr:
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.htmlDie Beweislast liegt bei dir.
und wo steht das? es gilt in deutschland die unschuldsvermutung. nur weil jemand was behauptet, muss der andere nicht das gegenteil beweisen.
Das ergibt sich aus der logische Konsequenz.
Man hat 1-2 Zeugenaussagen von Beamten, welche eine Nutzung unterstellen (damit hat man bereits sehr gute Beweise).
Zusätzlich die eigene Protokollangabe vor Ort, welche zumindest nicht Vorteilhaft war.
Die Beamten haben keinen Grund zur Lüge. Der Beschuldigte schon. Entsprechend wird seiner Aussage tendenziell ein etwas geringerer Stellenwert zugestanden.
Der Ball liegt hier beim Beschuldigten. Das ist auch gut so.
Eine gute Chance besteht hier, die Aussagen der Besmten anzugreifen. Haben sie „irgendetwas Schwarzes“ gesehen? Wie kommen sie genau auf die „Benutzung“?
Oder konnten Sie genau erkennen, dass der Beschuldigte eine SMS an Schwiegermutter mit seinem iPhone X 32GB Roségold gesendet hat?
Das macht in der Realität den größten Unterschied.
Zum Thema iPod: in Zeiten wo in nahezu jedem Auto irgendwo ein Hotspot existiert, und sei es nur der vom Handy, ist die Argumentation auch nicht immer von Erfolg gekrönt.
Die Suche nach einer passenden Ausrede offenbart doch eigentlich das Problem. Das Handyverbot wird nicht akzeptiert, weil es oftmals willkürlich, wie im Fall des TE, ist. Und damit als Kavaliersdelikt angesehen wird. Kann ja schließlich jedem mal passieren.
m.E. muss sich der Gesetzgeber schon die Mühe machen, ein Vergehen konkret nachzuweisen. Und das dann auch durchaus deutlich härter zu bestrafen. Der Sinn der Strafe, für Einsicht zu sorgen, wird dann vielleicht auch erreicht. Jetzt ist das Bestrafen nach dem Gießkannenprinzip, in der Hoffnung, irgendwas wird schon hängen bleiben.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. März 2019 um 07:04:45 Uhr:
Zitat:
@random_user schrieb am 20. März 2019 um 04:31:22 Uhr:
Hmm hast du nicht Start/Stop? Wenn gestanden hast und der Motor aus, ist es erlaubt (oder wurde das inzwischen geändert?)
Wurde geändert
Hast du da bitte mal einen Link für mich? Das ist nämlich an mir vorüber gegangen. Danke.
PS. Handy los auf dem Beifahrersitz erfüllt den Tatbestand der unzureichenden Ladungssicherung (klingt komisch, ist aber so).
Gruß Metalhead
Gerne google ich das für Dich
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. März 2019 um 09:25:31 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 20. März 2019 um 07:04:45 Uhr:
Wurde geändert
Hast du da bitte mal einen Link für mich? Das ist nämlich an mir vorüber gegangen. Danke.PS. Handy los auf dem Beifahrersitz erfüllt den Tatbestand der unzureichenden Ladungssicherung (klingt komisch, ist aber so).
Gruß Metalhead
Zu Lesen ebenfalls im einschlägigen §23 StVO, hier insbesondere Abs. 1b
_____
Korrektur von meinen vorherigen Ausführungen, da war ich irgendwie gedanklich zu fixiert auf die "alte" Version:
Der 23 StVO verbietet natürlich auch Audiodiktiergeräte und iPods 🙄
"Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder."
Ich muss noch ergänzen: ich hatte bei dem stockenden Verkehr eine Sonnenbrille auf. Ob also in irgendeiner Forme in Blickkontakt zum iPhone vorhanden gewesen könnte, lässt sich ohnehin von außen nicht abschätzen. Ergänzend ist, dass obgleich ich das iPhone für wenige Sekunden hielt, die FaceID mit Sonnenbrille nicht funktioniert. Aber was soll`s. Ich warte mal den Brief ab - stehen dort die "Anschuldigungen" meiner StVo verletzenden, beinahe zu Personenschaden kommenden, Verkehrsdilikte drin?
Wurde am 19.10.2017 geändert (danke für den Link).
Zitat:
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne. 3 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b gilt nicht für
Der Thread in dem wir das schon mal durchdisktiert hatten war tatsächlich schon von 2014 (die Zeit vergeht 😰).
Gruß Metalhead
Ich bin schon ein wenig verwundert. Irgendwie tauchen immer mehr neue Details auf, was den alles so war. Zum einem standest du in stockenden/stehenden Verkehr in "P" Stellung. Also ich fahr auch Automatik und stehe nie in stockendem Verkehr in "Parkstellung"
Die Aussage von gestern 15:57 Uhr, dass aufgrund von Face ID die Beleuchtung angeht, war wohl nur allgemeine gehalten? Weil jetzt hast du ja plötzlich eine Sonnenbrille auf und Face ID funktionierte nicht.
Zitat:
@Needful schrieb am 22. März 2019 um 15:31:11 Uhr:
Ich bin schon ein wenig verwundert. Irgendwie tauchen immer mehr neue Details auf, was den alles so war. Zum einem standest du in stockenden/stehenden Verkehr in "P" Stellung. Also ich fahr auch Automatik und stehe nie in stockendem Verkehr in "Parkstellung"Die Aussage von gestern 15:57 Uhr, dass aufgrund von Face ID die Beleuchtung angeht, war wohl nur allgemeine gehalten? Weil jetzt hast du ja plötzlich eine Sonnenbrille auf und Face ID funktionierte nicht.
Sobald das iPhone angehoben wird, geht natürlich auch die Beleuchtung an. Und mit Sonnenbrille klappt`s fast nie da ich sie nicht hinterlegt habe zum entsperren des Bildschirmes. Ist mir nur eben eingefallen weil mir unklar ist, wieso die netten Damen und Herren bei der Kontrolle von "Nutzung" schreien.
Zur Automatik: jo mache ich auch so. Beim Stadtverkehr gibt es aber Ampeln die länger brauchen und bis dann der Verkehr wieder richtig rollt, dauert es einfach und "P" entlastet. Hold On Funktion hat das Auto ja leider nicht.
Dann musst du dir aber überlegen wie du beweisen willst, dass du gerade nicht auf das Handy gesehen hast. Denn auch das Ablesen der Uhr, oder das Überprüfen auf neue Benachrichtigungen stellt nach Urteilen eine Benutzung dar. Das hat mit FaceID nun überhaupt nichts zu tun.
@Herr.MM :
Es wäre schön, wenn Du - falls Du es zu einem Rechtstreit kommen lässt - auch den Ausgang mitteilen würdest. Das fände ich (und ich nehme an, viele andere) sicherlich interessant; vor allem, wenn man sieht, dass dieses Thema das Zeug dazu hat, emotionale Diskussionen auszulösen.
Das mache ich natürlich @VStromtrooper
Mal sehen wie lange es dauert bis der Brief kommt.
Auch auf die Gefahr hin, mich hier unbeliebt zu machen: was hält der Themenstarter denn davon sich einzugestehen, dass das in die Handnehmen des Telefons (aus gutem Grund) per Gesetz verboten ist, er gegen diese Regelung verstoßen hat, dabei "erwischt" wurde und nun auch die Konsequenz daraus zieht und die Strafe akzeptiert sowie zukünftig sich an die gesetzliche Vorgabe hält????
Allgemein: auch wenn manch einer/eine vielleicht nicht versteht oder einsieht, welchen Sinn eine gesetzliche Regelung hat, so hat man sich dennoch daran zu halten. Wer sich nicht daran hält, muss eben bei Zuwiderhandlung damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden.