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Carplay Nutzung / Smartphone "in der Hand": Bußgeld

Themenstarteram 19. März 2019 um 19:39

Guten Abend Motor Talk Forum,

bei stehendem Verkehr habe ich mein iPhone, in meinem Insignia und mit CarPlay angeschlossen, von der Beifahrerseite auf die Mittelkonsole gelegt - natürlich war es dann in der Hand. Kurz darauf wurde ich aus dem Verkehr gezogen und durfte mir den Strafdelikt anhören "Nutzung des Handy während der Fahrt ist nicht erlaubt". Soweit, so gut, sehe ich ein. Aber ich habe das iPhone eben NICHT genutzt, sondern umgelegt! Da es mit CarPlay eindeutig für die Nutzung im PKW vorgesehen ist, sehe ich nicht ein, hier nur einen Cent zu zahlen. Sollte ich Einspruch einlegen auf den kommenden Bescheid? Gibt es hier Urteile?

Viele Grüße

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Wie lautet es denn genau, was du getan hast und WIE weisst der Staat nach, dass es stattfand. Wurdest Du gefiilmt? Haben es mehrere Organe beobachtet?

Würde das nicht eher ins V&S passen?

https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Die Beweislast liegt bei dir.

Themenstarteram 19. März 2019 um 20:03

Zitat:

@Genie21 schrieb am 19. März 2019 um 20:43:50 Uhr:

Wie lautet es denn genau, was du getan hast und WIE weisst der Staat nach, dass es stattfand. Wurdest Du gefiilmt? Haben es mehrere Organe beobachtet?

Nein, unter einer Brücke hinweg wurde -Stadt braucht halt Geld, viel Geld wie es aussieht- Fahrzeuge raus gezogen. Der aufgenommene Strafsatz lautet, so mir vorliegend "Mobiltelefon während der Fahrt mit der rechten Hand gehalten". Stimmt ja auch. Nur:

a.) ist das iPhone X im Ruhemodus, somit alles deaktiviert im Sperrbildschirm

b.) mittels CarPlay für die eigentliche Nutzung vorgesehen, da Navi aktiviert (Google Maps Nutzung)

Und nun? Das ist doch ein Witz. Zumal noch der stehende Verkehr zu ergänzen ist.

Wie genau wurde das beobachtet?

Wenn ich so eine Aktion durchführe bin ich mir ziemlich sicher, dass dies für einen Dritten nur aus erhöhter Position sichtbar wäre.

Keinesfalls von einer mit Fernglas ausgestatten allgemeinen VerkehrsRoutine Kontrolle.

Beifahrersitz und Mittelkonsole liegen ja deutlich unterhalb der unteren Fensterrahmen.

Also entweder hast Du das Ding doch recht hoch und / oder lange in der Hand gehabt, oder man hat Dich anderweitig beobachtet.

Da gibt es keine Diskussion und keine Beweislastumkehr mehr, der Tatbestand ist durch das bereits zugestandene und ohnehin beobachtete "in der Hand Halten" erfüllt, § 23 Abs. 1a Ziff. 1 StVO. Das "Halten" wird nach der Gesetzesänderung aus 2018 bereits der Benutzung gleichgestellt.

Und wenn ein Polizist angibt, er habe das Handyhalten während der Fahrt gesehen, dass kommt man dagegen vor Gericht so gut wie nicht an. Es sei denn, man hat eine Atrappe oder etwas anderes gehalten, das nur wie ein Smartphone aussah.

Also aussichtslos. Das Problem ist in erster Linie der Punkt in Flensburg.

Also offenbar von der Brücke aus beobachtet?

Ja. Das wäre ne Erklarung.

Du darfst leider das Ding während der Nutzung als Navi nicht bedienen oder anfassen.

Noch dazu glaube ich muss das fest sein. Nicht lose auf dem Sitz rumliegen.

Nur die Nutzung als "Vorleser" und mal kurz nen Blick drauf werfen ist gestattet.

Ich weiß ned recht, aber ich denke du musst den Staat oder Stadt doch finanziell unterstützen.

:)

In Stuttgart stehen bei solchen Kontrollen immer zwei Polizisten gut getarnt an einer Stadtbahnhaltestelle und melden die Handynutzer per Funk an die mobile Kontrollstelle, wo dann wenige Meter später die Sünder herausgewunken werden.

Die Haltestellen sind hier alle schön hoch, sodass sie sehr gut in die Autos sehen können :D. Manchmal steht auch ne offene Bierflasche in der Mittelkonsole der Autos :rolleyes:.

Vielleicht ist der TE ja auch an einer Haltestelle vorbei gekommen :confused:.

Im Gegensatz zur Handynutzung ist die offene Bierflasche erlaubt ;)

Hauptsache: sie ist leer! :)

.... und der Fahrer nicht "voll"

Die Flasche darf sogar halb voll sein und der Fahrer (im begrenzten Masse) davon getrunken haben

Es gibt wohl nur noch einen Trick. Und zwar zu behaupten das es kein Handy war was du in der Hand hattest.

Denn dann müssen die Blauen beweisen das es doch ein Handy war.

Leider kommt es bei solchen fällen

1. auf das Teil an auf das sich die Ausrede bezieht.

2. wie der Richter drauf ist.

Ich hab so mal gegen 2 Blaue gewonnen.

Dabei darf man aber vorher niemals zugegeben haben das Handy doch in der Hand gehalten zu haben oder überhaupt sonstige Auskünfte in direkter mündlicher Form abgegeben haben.

Man hat immer das Recht die Aussage an Ort und Stelle zu verweigern. Das hab ich gemacht und alles andere danach.

Ob man sich bei einer direkten Kontrolle da rausreden kann? Zudem hat der TE leine Angaben über etwaige Einlassungen gemacht.

Hab ich ja und zwar indem ich weder was gesagt, gezeigt noch zugegeben habe.

Hab nur meine Papiere vorgelegt und die Aussage verweigert.

Alles easy, glaub mir ruhig.

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