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Unfallverursacher will Unfallschaden unter der Hand regeln

Themenstarteram 30. Oktober 2021 um 10:06

Hallo liebe Leute,

ich habe ein kleines Anliegen und würde gerne mal Eure Meinung hören, da ich wirklich gar keine Erfahrungen bezüglich dieses Themas habe. Mir ist im Sommer jemand an mein parkendes Auto gefahren (Skoda Fabia, als Neuwagen gekauft im Sommer 2020) und hat dort einen Schaden verursacht. Es handelt sich um Kratzer an der linken Hinterseite, die sich über das Rücklicht ziehen. Der Fahrer hat dies damals gemeldet, alles ist polizeilich aufgenommen worden und ich habe den Schaden meiner Versicherung und der des anderen Fahrzeughalters gemeldet. Der Fahrer selber war nicht der Halter, sondern er hatte einen Mietwagen, den er von einer Werkstatt für den Tag gemietet hatte. Die Versicherung hat lange gebraucht um sich zu melden (wegen der Flut in NRW), weshalb die Sache relativ spät seine Gänge ging.

Nach kurzem Check in meiner Werkstatt wurde mir gesagt, dass der Schaden vermutlich über 750 Euro liegt, da eventuell auch das Rücklicht ausgetauscht werden muss und mir wurde geraten, einen Gutachter einzuschalten, was ich auch tat. Der Wagen wurde fotographiert und nun warte ich darauf, dass meine Werkstatt mich über das weitere Vorgehen informiert.

Nun hat gestern auf einmal der Fahrzeughalters des unfallverursachenden Fahrzeugs angerufen (wohlbemerkt erst 5 Monate nach dem Unfall) und mich gebeten, dass wir das anders regeln, als über die Versicherung, da er nicht möchte, dass sein Auto hochgestuft wird. Er meinte, dass er als Werkstattbesitzer viel Ahnung habe und da es sich ja um einen Bagatellschaden handelt ein Gutachten eigentlich quatsch gewesen ist sondern ein Kostenvoranschlag angemessener gewesen wäre. Er bat mich nun, ihm das Gutachten zukommen zu lassen und keine unnötigen Kosten für den Unfallverursacher entstehen zu lassen.

Ich bin jetzt etwas verwirrt und denke nicht, dass ich das machen werde. Woher kann ich sicher sein, dass die Person mir auch wirklich das Geld geben wird oder das Gutachten nachher nicht anerkennt/die Rechnung nicht bezahlen wird? Ist dies wirklich ein gängiges Vorgehen bei sowas? Kann mir jemand vll etwas dazu sagen?

Liebe Grüße

Janadi

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35 Antworten

So ein junges Fahrzeug und dann rummauscheln? Lass alles vernünftig laufen und er kann den Schaden ja von der Versicherung zurück kaufen. Evtl hast du auch Anspruch auf Wertverlust aber das können dir hier bestimmt andere Experten beantworten

Wenn Du schon einen Gutachter beauftragt hast, hoffentlich einen eigenen, dann lass das in der Werkstatt Deines Vertrauens reparieren.

Was der gegnerische Versicherungsnehmer für angemessen hält, würde mich nicht tangieren.

Hinterher Pfuscht der die Karre zusammen und Du ärgerst Dich.

Wer soll denn den Gutachter zahlen,wenn es ohne Inanspruchnahme der Versicherung laufen soll?

Die Kosten alleine für den Gutachter belaufen sich ja vermutlich schon auf ~500€...

Den müsste der andere Herr ja dann auch noch zahlen...!

Wie hoch ist denn nun das Gutachten??

Themenstarteram 30. Oktober 2021 um 10:54

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 30. Oktober 2021 um 12:30:48 Uhr:

Die Kosten alleine für den Gutachter belaufen sich ja vermutlich schon auf ~500€...

Den müsste der andere Herr ja dann auch noch zahlen...!

Wie hoch ist denn nun das Gutachten??

Wenn die Schadenssumme die Bagatellgrenze überschreitet, was ja anscheinend so ist, dann zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Betrag bzw. das Resultat des Gutachtens wurde mir noch nicht mitgeteilt.

Lass das Auto in der Fachwerkstatt (also bei Skoda) reparieren und rechne dies incl. Nutzungsausfall und ggf. Wertminderung mit der Versicherung deines Unfallgegners ab.

Wenn du das mangels Erfahrung nicht selbst tun kannst oder willst, lass es einen Anwalt für dich machen. Dessen Kosten trägt die Versicherung ebenfalls.

Dein Unfallgegener kann den Schaden bei seiner Versicherung zurückkaufen wenn er seine schadensfreien Jahre nicht verlieren möchte. Was er sonst noch so möchte, muss dich nicht interessieren.

Bei einem neuen Auto mit noch bestehenden Garantieansprüchen würde ich nicht anders vorgehen.

Du benötigst ein Schadengutachten in dem auch die Wertminderung des Neufahrzeugs durch den Schaden dargestellt wird. Das können schon mal >1.000,- € Wertminderung sein. Da du selbst keine Ahnung davon hast, solltest du auch einen Anwalt mit der Durchsetzung all deiner Ansprüche beauftragen. Das erhöht die Kosten für den Werkstattinhaber nicht, da er nur den Sachschadensbetrag inkl. Wertminderung von seiner Versicherung zurückkaufen muss, um die Rückstufung seiner Versicherung zu vermeiden. Die Nebenkosten bleiben da außen vor. Mit seinem "Angebot" würdest du über den Tisch gezogen werden. Dein Bauchgefühl liegt insoweit richtig.

Zitat:

@Janadi84 schrieb am 30. Oktober 2021 um 12:06:34 Uhr:

 

, da er nicht möchte, dass sein Auto hochgestuft wird.

Kann er ja machen. Seine Versicherung schickt ihm sowieso die Abrechnung und die zahlt er dann. Nur an seine Versicherung.

@berlin-paul Ah, sehr geil diese Info! Wusste ich in der Tat noch nicht, dass diese Nebenkosten (Gutachter+RA) stets zu Lasten der Versicherung gehen...

Wie sieht es mit solchen Werten wie Nutzungsausfall etc. aus, fallen die unter "Nebenkosten" oder zu dem Sachschadensbetrag?

Ich antworte mal:

Ermittlungskosten sind nicht vertragsbelastend. Dazu gehören Gutachten, Ermittlungsakten, Arztberichte usw.

Rechtsanwaltgebühren, Gerichtskosten usw. sind ebenfalls nicht vertragsbelastend.

Nebenforderungen, wie Nutzungsausfall und Wertminderung belasten den Vertrag.

Themenstarteram 30. Oktober 2021 um 12:45

Hey, vielen Dank für Eure Antworten!

Der Prozess des Gutachtenerstellens plus eingeschalteter Anwalt (von unsere Werkstatt beauftragt) läuft alles bereits. Ich verstehe auch nicht ganz, warum sich dieser Herr erst nach 5 Monaten bei mir gemeldet hat. Jedenfalls kommt mir das alles nicht koscher vor und ich denke, ich werde ihm sagen, dass wir den normalen rechtlichen Weg gehen werden.

„Mietwagen von der Werkstatt“

waren die Nummerschilder an dem Wagen „normal“ schwarz-weiß oder rot?

Neuwagen, Gutachter schon dran gewesen…..da würd ich alles schön nach allen Regeln der Zunft über die Vertragswerkstatt abwickeln.

Themenstarteram 30. Oktober 2021 um 13:19

Ich habe da nicht so drauf geachtet, ich glaube, das Nummernschild war normal.

Sommer 2020 als Neuwagen gekauft - mein Kalender zeigt nun den 30.10.2021 an, vom "Neuwagen" bleibt dann nur noch "Wagen" übrig. Und eine Wertminderung von über 1.000,- € bei einem reinen Lackschaden? Fabia fängt zwar wie Ferrari mit "F" an, aber mehr auch nicht.

Ich lese auch nichts davon, dass der Fahrzeughalter den Schaden selbst beheben möchte.

Zitat:

@Janadi84 schrieb am 30. Oktober 2021 um 12:06:34 Uhr:

Der Fahrer selber war nicht der Halter, sondern er hatte einen Mietwagen, den er von einer Werkstatt für den Tag gemietet hatte.

Nun hat gestern auf einmal der Fahrzeughalters des unfallverursachenden Fahrzeugs angerufen (wohlbemerkt erst 5 Monate nach dem Unfall) und mich gebeten, dass wir das anders regeln, als über die Versicherung, da er nicht möchte, dass sein Auto hochgestuft wird.

Seit wann werden Mietfahrzeuge, die im Flottentarif laufen, hochgestuft? :confused:

 

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