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Kfz wird mir zur nutzung überlassen.

Themenstarteram 15. Februar 2019 um 23:03

Hallo, der Freund meiner Mutter bekommt (Firmenwagen) ein neues Auto, möchte seinen alten aber behalten. Er möchte es mir zur Nutzung überlassen. Wir wohnen 500 km weit auseinander. Die Nutzungsgebühr für das Fahrzeug, die ich das zahle, ist die Höhe der Steuern und der Versicherung, was beides über ihn läuft. Meine Frage: geht das oder gibt es irgendwelche Schwierigkeiten? Mein eigenes altes Auto werde ich abmelden und verkaufen. Wir wollen einen kleinen Nutzungsvertrag aufsetzen und alles daran regeln.

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19 Antworten

Lässt Du Dich als Halter eintragen?

Sonst kriegt er nämlich evtuell anfallende Strafzettel oder Bußgelder zugeschickt.

und du muss in seine Versicherung eingetragen werden, oder sind "jeder" in Vers. als Nutzer erlaubt

Versicherungstechnisch ist das kein Problem, sofern Du als berechtigter Fahrer eingetragen bist/wirst. Dabei sollten individuelle Tarifmerkmale wie z. B. KM-Leistung oder Abstellplatz angepasst werden.

Wie ich den TE verstanden habe, ist eine Halteränderung nicht vorgesehen. Der Hinweis mit den Bußgeldern ist insofern richtig und berechtigt. Dies sollte in dem privatrechtlichen Vertrag geregelt werden. Ebenso wie Szenarien einer Höherstufung der SF-Klasse im Schadenfall zu Lasten des VN. Die Gestaltung des Vertrages sollte durch einen Rechtsberater erfolgen.

In dieser Konstellation verbessert sich allerdings nicht Deine eigene SF-Einstufung. In der Regel bleibt sie 7 Jahre erhalten, sofern die Fahrerlaubnis nicht aberkannt wird. Lasse Dir daher die SF-Einstufung vorsorglich schriftlich bestätigen, falls Du über einen noch längeren Zeitraum kein eigenes Auto auf Dich anmeldest.

Einen solchen Nutzungsvertrag muss man im Regelfall nicht durch einen Rechtsberater aufsetzen lassen. Vor allem nicht wegen der Bußgelder. Sieh zu, dass du als Fahrer eingetragen bist bei der Versicherung. Aber selbst wenn nicht bist du nicht unversichert.

Bei einem Nutzungsvertrag sollten viele Facetten betrachtet werden. Wenn man sich dazu in der Lage fühlt, geht es ohne. Die Angabe, dass es "nur" der Freund der Mutter ist, veranlasste mich zum Hinweis auf anwaltlichen Rat, damit es später keinen Ärger gibt. Wenn alles gut läuft, reicht auch eine mündliche Absprache. Wenn man das nur vorher wüsste... :rolleyes:

Ja, auch wenn er nicht als Fahrer eingetragen wird, ist es versichert. Der TE fragte aber auch nach Schwierigkeiten. Denen kann man durch wahrheitsgemässe Angaben im Antrag aus dem Weg gehen :)

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 5:28

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Mir war nur wichtig ob ich auch wirklich versichert bin obwohl/auch wenn mein Name nirgends auftaucht und ich damit nicht illegales mache.

Die Konstellation wird nur bis Ende des Jahres so sein, dann wird seine (teure) Versicherung gekündigt und eine günstige (auf meinem Namen abgeschlossen). Um meine Schadensfreiheitsklasse mache ich mir keine Sorgen, ich bin ganz hinten. Liebe Grüße Peter b

Nicht vergessen, der Halter ist in vielen Bereichen (mit) in der Haftung.

Genau diese Halterpflichten würde ich auf den Nutzer vertraglich übertragen.

Wenn er das Auto eh am Jahresende auf dich versichert werden soll, warum nicht gleich?

Ansonsten soll er im Vertrag weitere Fahrer aufnehmen lassen und sofern du unter 25 bist, dein Geburtsdatum

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 7:24

Zitat:

@celica1992 schrieb am 16. Februar 2019 um 08:20:57 Uhr:

Wenn er das Auto eh am Jahresende auf dich versichert werden soll, warum nicht gleich?

Ansonsten soll er im Vertrag weitere Fahrer aufnehmen lassen und sofern du unter 25 bist, dein Geburtsdatum

Weil die Versicherung ja erst Ende des Jahres gekündigt werden kann. Das Auto ist ja angemeldet und versichert seit Jahren.

am 16. Februar 2019 um 8:19

Wenn er das Fahrzeug abgibt, was ja praktisch so sein wird, lässt sich die Versicherung sicher früher kündigen. Wenn man ein Fahrzeug verkauft oder (vorübergehend) stillegt, geht das ja auch.

Gerade wenn ihr den Wagen wieder über die gleiche Versicherung auf Dich abschließt, werden die dann sicher keine Probleme machen.

Außerdem muss eventuell das Fahrzeug auf Deinen Wohnort umgemeldet werden, wenn es dann praktisch ausschließlich bei Dir steht, das wäre mal eine Frage an die Zulassungsstelle.

wenn du es auf deinem Namen und Vertrag ummeldest, bauchst du nicht bis zum Jahresende warten, einfach ummelden.

Ist ein normaler Fahrzeugwechsel.

Zitat:

@fplgoe schrieb am 16. Februar 2019 um 09:19:38 Uhr:

.

Außerdem muss eventuell das Fahrzeug auf Deinen Wohnort umgemeldet werden, wenn es dann praktisch ausschließlich bei Dir steht, das wäre mal eine Frage an die Zulassungsstelle.

Nein, das ist nicht notwendig. Die Regionalklasse bleibt die vom Halter.

Nur die Fahrer/ km-Leistung/ Abstellort sollten dem Vertrag angepasst werden.

Themenstarteram 16. Februar 2019 um 11:15

Das Fahrzeug wird nicht abgemeldet, daher kann die Versicherung auch erst Ende des Jahres gekündigt werden. Dann schließe ich eine auf meinen namen ab. Da man ja zB auch HH in M fahren kann, also das Nummernschild behalten kann, fällt es auch nicht auf das er 1-2 Jahre nicht auf meinen Wohnort angemeldet ist

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