Carplay Nutzung / Smartphone "in der Hand": Bußgeld

Guten Abend Motor Talk Forum,

bei stehendem Verkehr habe ich mein iPhone, in meinem Insignia und mit CarPlay angeschlossen, von der Beifahrerseite auf die Mittelkonsole gelegt - natürlich war es dann in der Hand. Kurz darauf wurde ich aus dem Verkehr gezogen und durfte mir den Strafdelikt anhören "Nutzung des Handy während der Fahrt ist nicht erlaubt". Soweit, so gut, sehe ich ein. Aber ich habe das iPhone eben NICHT genutzt, sondern umgelegt! Da es mit CarPlay eindeutig für die Nutzung im PKW vorgesehen ist, sehe ich nicht ein, hier nur einen Cent zu zahlen. Sollte ich Einspruch einlegen auf den kommenden Bescheid? Gibt es hier Urteile?

Viele Grüße

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Lück, ich bezog mich nicht auf Deinen Fall.

Nein, ich bin ein rechtschaffener Bürger und habe selbstverständlich das Smartphone umgelegt, bevor es mir noch zwischen Sitz und Konsole rutscht, damit ich es später rausziehen kann. Wäre nicht das erste Mal so passiert. Allerdings war`s das dann auch mit meiner Rechtschaffenheit für die Zukunft. Ich werde das in Zukunft ebenfalls mit verweigerte Aussage machen. Gibt ja, wie ich nun weiß, nicht umsonst Attrappen bei eBay...

Zitat:

@Herr.MM schrieb am 19. März 2019 um 22:51:19 Uhr:


Nein, ich bin ein rechtschaffener Bürger und habe selbstverständlich das Smartphone umgelegt, bevor es mir noch zwischen Sitz und Konsole rutscht, damit ich es später rausziehen kann. Wäre nicht das erste Mal so passiert. Allerdings war`s das dann auch mit meiner Rechtschaffenheit für die Zukunft. Ich werde das in Zukunft ebenfalls mit verweigerte Aussage machen. Gibt ja, wie ich nun weiß, nicht umsonst Attrappen bei eBay...

Selbstverständlich bist Du ein rechtschaffender Bürger. Ich hoffe, dass Du dies auch bleibst. Ich teile auch Dein Unverständnis in diesem Fall, aber so hat es der Gesetzgeber nunmal geregelt. Ich für meinen Fall fahre auch nicht über eine rote Ampel, auch wenn grad um 3 Uhr nachts nichts los ist.

Hmm hast du nicht Start/Stop? Wenn gestanden hast und der Motor aus, ist es erlaubt (oder wurde das inzwischen geändert?)

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Ich ,hatte das selbige Problem in meinem Firmenauto mit Freisprecheinrichtung im Radio ! Just in dem Moment ,wo ich instinktiv beim Anruf zum Handy gegriffen hatte, waren Zivis neben mir ! 128,50€ + 1Punkt ! Du kannst im Auto machen was du willst ,nur nicht telefonieren mit Handy in Hand ! Wenn du mit 200 Km/h über die Bahn fliegst und die Salamischeiben vom Frühstücksbrötschen fallen ,kannst die bei voller Fahrt aufheben und sogar deine Fussmatten reinigen von der Butter ,und das bei Tempo 200 ! Da wird nie einer was sagen ! Oder dir fällt die Zigarette aus der Hand ,auf den Fahrersitz ! Geht alles ,nur telefonieren an einer roten Ampel geht nicht-geht garnicht laut Gesetz !

Zitat:

@random_user schrieb am 20. März 2019 um 04:31:22 Uhr:


Hmm hast du nicht Start/Stop? Wenn gestanden hast und der Motor aus, ist es erlaubt (oder wurde das inzwischen geändert?)

Wurde geändert

@Herr.MM
Wie definierst DU "stehenden Verkehr"?

Dass Du Dein Handy, wenn auch nur kurzzeitig, in der Hand hattest, hast Du nun ja schon zugegeben.

Ich empfehle einfach mal, § 23 StVO in der aktuellen Fassung durchzulesen.

Ich würde Einspruch einlegen und vor Gericht gehen. Gut möglich, dass ein Richter mit gesundem Menschenverstand der Argumentation folgt. Denn die Vorschrift ist definitiv nicht dazu gedacht, eine solche Aktion zu sanktionieren.

https://community.beck.de/.../...-egal-weshalb-das-handy-gehalten-wird

Viel Erfolg vor Gericht...

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. März 2019 um 22:28:49 Uhr:


Es gibt wohl nur noch einen Trick. Und zwar zu behaupten das es kein Handy war was du in der Hand hattest.

Denn dann müssen die Blauen beweisen das es doch ein Handy war.

Leider kommt es bei solchen fällen
1. auf das Teil an auf das sich die Ausrede bezieht.
2. wie der Richter drauf ist.

Ich hab so mal gegen 2 Blaue gewonnen.

Dabei darf man aber vorher niemals zugegeben haben das Handy doch in der Hand gehalten zu haben oder überhaupt sonstige Auskünfte in direkter mündlicher Form abgegeben haben.

Man hat immer das Recht die Aussage an Ort und Stelle zu verweigern. Das hab ich gemacht und alles andere danach.

Zum Lügen und Betrügen anstiften, ganz großes Kino.
Und dann noch Gericht und co in Kauf nehmen, für so einen Kleinigkeit, ich kann meine Zeit mit besseren Dingen verschwenden...

Ich denke mal, das die mobile Kontrollstelle sich das Ding schon relativ genau angeschaut hat und man daher nur schwer rauskäme...

Manchmal ist einfach Eier haben, die Zähne zusammenbeißen und daraus lernen der beste Ausweg, macht das Leben in gewisser Weise (und auch hier) deutlich einfacher.
Auch wenn man es nicht einsieht...

Just my 2ct.

Haha, schon Recht.

Aber ich wehr mich halt gern und oft hab ich damit Erfolg.

Was du denkst ist mir sowas von egal.

Ich darf nämlich als Beklagter nämlich immer noch vor Gericht lügen wie gedruckt und solange das erlaubt ist mache ich das auch.

Noch mal zur Kippe und Salami, von mir aus auch die flaschen Schueh, auch damit kann man bei einem Unfall einen Strick draus drehen.

Zitat:

@kaburs schrieb am 20. März 2019 um 08:59:16 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. März 2019 um 22:28:49 Uhr:


Es gibt wohl nur noch einen Trick. Und zwar zu behaupten das es kein Handy war was du in der Hand hattest.

Denn dann müssen die Blauen beweisen das es doch ein Handy war.

Leider kommt es bei solchen fällen
1. auf das Teil an auf das sich die Ausrede bezieht.
2. wie der Richter drauf ist.

Ich hab so mal gegen 2 Blaue gewonnen.

Dabei darf man aber vorher niemals zugegeben haben das Handy doch in der Hand gehalten zu haben oder überhaupt sonstige Auskünfte in direkter mündlicher Form abgegeben haben.

Man hat immer das Recht die Aussage an Ort und Stelle zu verweigern. Das hab ich gemacht und alles andere danach.

Zum Lügen und Betrügen anstiften, ganz großes Kino.
Und dann noch Gericht und co in Kauf nehmen, für so einen Kleinigkeit, ich kann meine Zeit mit besseren Dingen verschwenden...

Ich denke mal, das die mobile Kontrollstelle sich das Ding schon relativ genau angeschaut hat und man daher nur schwer rauskäme...

Manchmal ist einfach Eier haben, die Zähne zusammenbeißen und daraus lernen der beste Ausweg, macht das Leben in gewisser Weise (und auch hier) deutlich einfacher.
Auch wenn man es nicht einsieht...

Just my 2ct.

Nicht falsch verstehen: bei all den Verkehrsopfern, verursacht durch die Nutzung von Smartphones beim fahren, ist die Regel ja vollkommen in Ordnung. Selbstverständlich habe ich es auch einen Augenblick halten müssen, um es umzulegen - Telekinese kann ich halt nicht.

Aber bei einer Automatik in P-Stellung, vollkommen ohne nur im geringsten mich oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen, ist das einfach lächerlich und überzogen. Mein Eigentum kann ich nutzen wie ich will - wenn ich mein verdammtes Handy umlege, dann lege ich es um und basta. Diese Regelung mit "Handy gehalten" ist Bullshit das seines gleichen sucht.

Ich weiß das man es von außen nur bedingt sehen kann, in wie weit ein Fahrer das Handy nutzt, aber in sachgemäßer Kombination mit CarPlay gibt es keinen einzigen Grund hier sogar noch einen Punkt verteilen zu müssen. Da genügt meinetwegen eine Geldstrafe, aber nicht 100€ plus Punkt.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 20. März 2019 um 11:00:53 Uhr:


Haha, schon Recht.

Aber ich wehr mich halt gern und oft hab ich damit Erfolg.

Was du denkst ist mir sowas von egal.

Ich darf nämlich als Beklagter nämlich immer noch vor Gericht lügen wie gedruckt und solange das erlaubt ist mache ich das auch.

Noch mal zur Kippe und Salami, von mir aus auch die flaschen Schueh, auch damit kann man bei einem Unfall einen Strick draus drehen.

Was du denkst, ist mir ebenso was von egal.

Wenn du denkst, das alles was erlaubt ist, auch in Ordnung ist, und das deine Lebenseinstellung ist, ist das deine Sache.

Aber andere dazu anstiften, ist schon mehr als grenzwertig (erst recht im öffentlichen Raum, wie es dieses Forum nunmal ist).
Wenn vor Gericht rauskommt, das du gelogen hast, ist es auch aus mit der Heiterkeit.
Und wesentlich teurer, Lebenszeit verschwendet sowieso.

Du hast Glück gehabt, ein anderer wird das eventuell nicht haben, und das du ihn dann dazu angestiftet hat ist dir dann auch egal...

Mir selber ist mein gutes Gewissen (im Sinne von bewusst/absichtlich Lügen) und meine Zeit (dann arbeite ich halt ein paar wenige Stündchen länger als diese Zeit beim Anwalt, vor Gericht etc zu verbraten) und die Effizienz (in den wenigen Stündchen habe ich die Kosten für die Strafe auch raus) deultich mehr wert als 100€.
Aber das mag ja jeder für sich selber bewerten.

Der Richter wusste sogar das ich gelogen habe. Darum geht es aber gar nicht.

Und ein Proszessrisikon muss jeder für sich abschätzen könen, sind doch alt genug alle hier.

Manche Menschen sind echt verbiohrt und hier geht es nicht mal um was ganz Schlimmes.

Der hat nur eine Sache umgelegt und nicht einen.... Ach lassen wir das.

Bist wohl selbst von der blauen Horde🙂🙂🙂😉

Denn die reagierten genauso sauer wie du dich jetzt hier aufmüpfst😉

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. März 2019 um 20:45:36 Uhr:


Würde das nicht eher ins V&S passen?

Als ob ich es geahnt hätte 😁

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