Cannabis-Legalisierung – Was bedeutet das für meinen Führerschein?
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich bin gerade echt unsicher. Vor ein paar Tagen wurde ich von der Polizei angehalten, als ich mit dem Auto unterwegs war. Ich hatte zwei Tage vorher Cannabis konsumiert, aber da ich mich vollkommen nüchtern gefühlt habe, dachte ich, es sei in Ordnung, mich hinters Steuer zu setzen.
Bei der Kontrolle wurde ich gefragt, ob ich Drogen genommen habe, und ich war ehrlich und habe gesagt, dass ich zwei Tage zuvor Cannabis geraucht habe. Daraufhin haben die Beamten einen Schnelltest gemacht, und zu meinem Schock war dieser positiv. Jetzt mache ich mir Sorgen um meinen Führerschein, vor allem, weil ich auf der Seite https://www.derbussgeldkatalog.de/Bussgeld/Cannabis-am-Steuer/ gelesen habe, dass auch nach der Cannabis-Legalisierung die THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr streng bleiben und man hohe Strafen riskiert.
Was mir unklar ist: Bleiben die Grenzwerte auch nach der Legalisierung so streng? Oder gibt es da Änderungen? Ich habe auch gelesen, dass es nach wie vor schwierig sein wird, seinen Führerschein zurückzubekommen, wenn man ihn wegen Cannabis verloren hat. Heißt das, ich könnte jetzt meinen Führerschein verlieren, obwohl der Konsum zwei Tage her war?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich besser mit der neuen Rechtslage aus? Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht, was mich jetzt erwartet.
Danke für eure Hilfe!
122 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Oktober 2024 um 14:01:39 Uhr:
...Zum Thema Legalisierung:
Das in D "legal" konsumierte Cannabis kommt insgesamt aus illegalen Quellen, schlicht weil es noch kein Konsumcannabis gibt, das man legal erwerben könnte.
Diese Aussage ist nun auch falsch und veraltet, die ersten legalen Ernten wurden aus den ersten sozial Clubs gemeldet....😁
Mir scheint es auch, als wärst du überhaupt nicht an der ursprünglichen diskursion interessiert, dir geht es schlich um das "dagegen", ansonsten würdest nicht immer weiter ausholen...
Aber wehe man sagt was gegen den Alkohl, das Lebensmittel, das genussmittel, das Kulturgut .... diesen Leute empfehle ich immer mal ein Blick auf das grafische Diagram von allen möglichen Drogen ihren Sucht und Tötungspotential ... das sollte zumindest mal nachdenklich machen, wie man die verschieden Rauschmittel für sich selber und in öffentlichen Diskurs einteilt...
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei😁rug_danger_and_dependence-de.svg
oder hier .. wegen dem Alkohl musste das Diagramm extra um ein vielfaches vergrößert werden...🙄
https://de.wikipedia.org/.../...😁rug-inpatients-germany-2009-2012.svg
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Oktober 2024 um 14:16:20 Uhr:
Auf Rezept wird Medizinalhanf, kein Konsumhanf angeboten.
Dann erläutere uns mal bitte den Unterschied?
Bei der vormals angedachten Abgabe in Apotheken hätten wir dann nur noch "Medizinalhanf" erworben.
Fantastisch!
Oma hat sich auch immer "Medizinalalkohol" in Form von Frauengold und Klosterfrau Melissengeist hinter die Binde gekippt.
Opa hat Obstler bevorzugt.
Da gab es wenigstens noch signifikante Unterschiede in Optik und Geschmack.
Die Wirkung war die Gleiche.
Zitat:
@tartra schrieb am 25. Oktober 2024 um 15:55:24 Uhr:
Diese Aussage ist nun auch falsch und veraltet, die ersten legalen Ernten wurden aus den ersten sozial Clubs gemeldet....😁
Schreib‘ doch gerade, welche Social Clubs seit wann ihre Genehmigung haben und wie lange man braucht um die erste Ernte einzufahren.
Mehr als 2 können es nicht sein.
Zitat:
@mk4x schrieb am 25. Oktober 2024 um 16:35:21 Uhr:
Dann erläutere uns mal bitte den Unterschied?
Schön.
Weil Du nicht googeln kannst und auch noch 3 Likes bekommen hast für eine unnötige Nachfrage:
Für Medizinalhanf gelten umfangreiche Prüfungspflichten auf Identität, Zusammensetzung, Wirkstoffgehalte und Verunreinigungen. Das macht sich insbesondere bei der Preisbildung bemerkbar.
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Diese umfangreichen Prüfungspflichten sind obsolet, wenn der Konsument nicht mehr vom Schwarzmarkt abhängig ist.
Was ich für mich anbaue hat Bioqualität.
Weder für mein zum Eigenbedarf gepflanztes Gemüse, meine Eier, noch für mein Fleisch gelten die strengen Regeln des kommerziellen Vertriebs.
Das ist schlicht nicht notwendig.
Auch die CSCs haben ein Interesse an Qualität.
Die Diskussionen über niedrigen oder höheren THC Gehalt ist müßig.
Das wird schlicht über die Dosis geregelt, wie eh und je.
Es gibt ja auch Schnapsgläser und Bierhumpen.
Selbst eine versehentliche Überdosierung ist verhältnismäßig unproblematisch und birgt keine Gefahr für Leib und Leben.
Zitat:
@tartra schrieb am 25. Oktober 2024 um 10:48:17 Uhr:
Und Fachseite belegt ist, das der 3,5 ng/ml Wert im Grunde nichts aussagt und man daher für den risikobewussten Konsumenten bis dato noch keinen echten Wert "bietet" an den er sich orientieren kann...
Das Problem ist nicht der regelmäßige Konsument... Das Problem ist der Erstkonsument, oder jemand, der selten konsumiert. Dieser stellt eine potentielle Gefahr dar, da es sich bei diesen nicht um alte sondern aktuelle Abbauprodukte handelt.
Da es in einem Rechtsstaat jedoch keine unterschiedlichen Grenzwerte geben darf, wird auf einen Grenzwert abgestellt, welcher bei erstmaliegem Konsum zu Beeinträchtigungen führen wird.
Für den "risikobewussten Konsumenten" hat es die Folge, dass er sein Risiko halt danach ausrichten muss, dass er noch sehr lange Abbauprdukte im But nachweisbar hat und somit entsprechend handeln muss.... entweder nicht fahren, oder seinen Lappen riskieren; schliesslich ist er sich doch seines Risikos bewusst...oder etwa doch nicht?
Es sind halt alles Menschen da draußen mit allen Facetten die das Leben bietet, ich denke nicht das alle ständig Blutanalysen an sich selber durchführen... und wenn der derjenige der nun regelmäßig kifft .. nach 1-2 Tagen schon lange nicht mehr berauscht ist, aber trotzdem den Grenzwert reißt ist das einfach blöd...nur weil ein Abbauprodukt bei ihm langsammer abgebaut wird .. ich schrieb es bereits, das wär genauso als würde man sich beim Alk an irgendeinem ausgewürfelten Abbauprodukt orientieren, der aus der Prohibitionszeit stammt😁, wo es jetzt mal fiktiv darum geht zu ermitteln ob einer überhaupt Kontakt mit Alk hatte...
@tartra
Noch einmal: Gibt es einen besseren Wert, den man bestimmen könnte? Wenn nicht, muss es wohl die aktuelle Methode sein. Ganz ohne Grenzwerte geht es nun mal auch nicht.
Zitat:
@tartra schrieb am 25. Okt. 2024 um 09:18:57 Uhr:
eine unfaire Ungleichbehandlung ...
Das ist vielleicht unmittelbar nach der Legalisierung etwas sehr dick aufgetragen.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Nicht unbedingt. Das war auch schon vor der Legalisierung nicht OK, durch den viel niedrigeren Grenzwert noch viel schlimmer. Der Konsum war ja auch schon vor der Legalisierung legal und die Behandlung eines Konsumenten, der beispielsweise 2 Wochen nach dem Konsum die Grenze gerissen hat, war schlicht skandalös und ist auch heute, trotz neuer Grenzwerte, zumindest zweifelhaft. Bei Alkohol wird der unmittelbare Konsum bestraft, bei Canabis kann auch der längst vergangene bestraft werden.
Zitat:
@mk4x schrieb am 25. Oktober 2024 um 21:02:52 Uhr:
…
Selbst eine versehentliche Überdosierung ist verhältnismäßig unproblematisch und birgt keine Gefahr für Leib und Leben.
Kann bei medizinisch indizierter Anwendung ganz anders aussehen. Medizinalcannabis ist nicht für Spaßkonsumenten gedacht. Den Unterschied hast Du offenbar nicht verstanden.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 24. Oktober 2024 um 22:33:54 Uhr:
Wer kennt sie nicht, die Massenschlägereien nach Kifferparties?
Yep, ich trage mittlerweile immer einen selbstgehäkelten Schutzhelm aus Schafswolle um mit den geworfenen Wattebäuschen klarzukommen 😁
Zitat:
@A346 schrieb am 25. Oktober 2024 um 09:02:12 Uhr:
Das sind 0,9 bzw. 0,99 Liter bei Flaschenbier und damit liegst Du in 2 Stunden locker über 0,5 Promille.
Deine Bekannten sollten Dich am Fahren hindern, wenn Du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist.
Man gibt sich die Alkoholmenge aber nicht innerhalb 1 Minute intravenös und fährt dann sofort los. Ich "sehe" mich da, die Abbraute berücksichtig, unter 0,4 gerutscht. ... nervös bin ich da nicht. Zumal die Erfahrung zeigt das man meist deutlich länger braucht bis man vom Stadioneintritt, bis zurück am Auto, als 2 Stunden braucht. Je nach Spiel und Parkplatz dann noch mal 30min+ bis man überhaupt die öffentliche Straße erreicht ... bis man über die nächsten 5 Ampeln ist nochmal so lange ohne auch nur Schritttempo überschitten zu haben.
Zitat:
@Melosine schrieb am 26. Oktober 2024 um 12:21:57 Uhr:
Bei Alkohol wird der unmittelbare Konsum bestraft, bei Canabis kann auch der längst vergangene bestraft werden.
Nö, sowohl bei Akohol als auch bei Cannabis wird der Bultgehalt des festgelegten Nachweisstoffes bestraft, wenn er den Grenzwert überschreitet und man dann am Straßenverkehr teilnahm. Der Konsum selbst wird nicht bestraft.
Der Witz: Man kann auch Alkohol im Blut haben ohne Alkohol konsumiert zu haben....und auch das wird bestraft; wenn man nicht einen ganz guten Anwalt hat (Self Brewery Syndrom).