Cannabis-Legalisierung – Was bedeutet das für meinen Führerschein?
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich bin gerade echt unsicher. Vor ein paar Tagen wurde ich von der Polizei angehalten, als ich mit dem Auto unterwegs war. Ich hatte zwei Tage vorher Cannabis konsumiert, aber da ich mich vollkommen nüchtern gefühlt habe, dachte ich, es sei in Ordnung, mich hinters Steuer zu setzen.
Bei der Kontrolle wurde ich gefragt, ob ich Drogen genommen habe, und ich war ehrlich und habe gesagt, dass ich zwei Tage zuvor Cannabis geraucht habe. Daraufhin haben die Beamten einen Schnelltest gemacht, und zu meinem Schock war dieser positiv. Jetzt mache ich mir Sorgen um meinen Führerschein, vor allem, weil ich auf der Seite https://www.derbussgeldkatalog.de/Bussgeld/Cannabis-am-Steuer/ gelesen habe, dass auch nach der Cannabis-Legalisierung die THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr streng bleiben und man hohe Strafen riskiert.
Was mir unklar ist: Bleiben die Grenzwerte auch nach der Legalisierung so streng? Oder gibt es da Änderungen? Ich habe auch gelesen, dass es nach wie vor schwierig sein wird, seinen Führerschein zurückzubekommen, wenn man ihn wegen Cannabis verloren hat. Heißt das, ich könnte jetzt meinen Führerschein verlieren, obwohl der Konsum zwei Tage her war?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich besser mit der neuen Rechtslage aus? Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht, was mich jetzt erwartet.
Danke für eure Hilfe!
122 Antworten
Bei Grenzwerten zu Alkohol und THC-Abbauprodukten kann es rein rechtlich nur jeweils einen Grenzwert geben.
In einem Rechtsstaat muss ein Grenzwert eindeutig festgelegt sein. Oder fangen wir morgen an und sagen: Ja, wenn jemand schon 3 Jahre kifft, dann gilt Grenzwert X, wer bereits die goldene Mitgliedsnadel im Kifferclub hat und 25 Jahre dabei ist, der hat Grenzwert Y. Das wäre rechtlich nicht haltbar.
Wenn es bei 3,5ng/ml bei einem Erstkonsumenten zu Ausfallerscheinungen kommt, dann ist dies ein brauchbarer Grenzwert... und zwar für alle Verkehrsteilnehmer. Irgendwo muss eine für alle gültige einheitliche Grenze gezogen werden.
Beim THC ists halt blöd, dass sich die Abbauprodukte im Fettgewebe einlagern und langsam wieder freigesetzt werden. Das Risiko für den Führerschein trägt dabei der Konsument.
Ja, man darf kiffen. Sollte der Grenzwert aufgrund Freisetzung der Abbauprodukte nach Dauerkonsum gerissen werden ... ist der Lappen halt weg. Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, hat die Wahl mit dem Konsum aufzuhören oder das Risiko einzugehen; derjenige darf dann aber hinterher nicht jammern...
Zur Not kann sich jeder Konsument ggf. Schnelltests besorgen und sich nur noch hinters Steuer setzen, wenn dieser negativ ist... kostet halt Geld, aber kann den Lappen retten.
Bei "Volksfesten" und Fußball wo Alkohol sebstverständlich sind herscht hingegen eine friedliche Stimmung.
Hat mit dem Thema Führerschein genau was zu tun?
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Zitat:
@Melosine schrieb am 24. Oktober 2024 um 20:25:33 Uhr:
Zitat:
@mrniemand75 schrieb am 24. Oktober 2024 um 20:10:09 Uhr:
Zu meiner Zeit hat der Fahrlehrer gesagt 3 Bier über den Abend passt um danach ohne Probleme mit dem Auto nach Hause zu kommen.Hängt natürlich von der Größe der Biere und der Länge des Abends ab.
Ich bin hin und wieder bei Bekannten zum Fußball schauen. 3 x 0,3 Pils innerhalb 2 Stunden hindern mich da nicht an der Heimfahrt.
Das sind 0,9 bzw. 0,99 Liter bei Flaschenbier und damit liegst Du in 2 Stunden locker über 0,5 Promille.
Deine Bekannten sollten Dich am Fahren hindern, wenn Du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 25. Oktober 2024 um 06:37:37 Uhr:
Bei Grenzwerten zu Alkohol und THC-Abbauprodukten kann es rein rechtlich nur jeweils einen Grenzwert geben.In einem Rechtsstaat muss ein Grenzwert eindeutig festgelegt sein. Oder fangen wir morgen an und sagen: Ja, wenn jemand schon 3 Jahre kifft, dann gilt Grenzwert X, wer bereits die goldene Mitgliedsnadel im Kifferclub hat und 25 Jahre dabei ist, der hat Grenzwert Y. Das wäre rechtlich nicht haltbar.
Wenn es bei 3,5ng/ml bei einem Erstkonsumenten zu Ausfallerscheinungen kommt, dann ist dies ein brauchbarer Grenzwert... und zwar für alle Verkehrsteilnehmer. Irgendwo muss eine für alle gültige einheitliche Grenze gezogen werden.Beim THC ists halt blöd, dass sich die Abbauprodukte im Fettgewebe einlagern und langsam wieder freigesetzt werden. Das Risiko für den Führerschein trägt dabei der Konsument.
Ja, man darf kiffen. Sollte der Grenzwert aufgrund Freisetzung der Abbauprodukte nach Dauerkonsum gerissen werden ... ist der Lappen halt weg. Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, hat die Wahl mit dem Konsum aufzuhören oder das Risiko einzugehen; derjenige darf dann aber hinterher nicht jammern...
du scheinst es leider nicht zu verstehen...😕
Genau das was du beschreibst, ist eine unfaire Ungleichbehandlung ... beim Alk nimmt man als Wert den Alk Wert im Körper ... beim THC nimmt man einen, nahezu ausgewürfelten von größtenteils NICHT Fachleuten, Abbauwert vom THC (dieses Abbauprodukt hat im Grunde auch keinen Einfluss mehr auf die Fahrtüchtigkeit😉) ... du beschreibst es ja sogar selber ...
Also der "vorbildliche" aber regelmäßige Cannabis Konsument könnte ein Führerscheinproblem bekommen, obwohl er eine ordentliche Pause zwischen Konsum und Fahren einhält ... schlicht aus dem Grund das sich das eine Abbauprodukt aus Gründen die hier gennant wurden langsammer abbaut ...
Das wär so als würde man beim Alkohol nicht den Alk gehalt im körper ermittelt, sondern irgendein Leberabbauprodukt ... und dann gute Nacht, dann würden mit einem Schlag milllionen Gelegenheitstrinker (auch kleine Mengen) um ihren Schein zittern müssen...obwohl beim Pusten der Promillewert schon lange bei 0,0 liegt..
Das ist die große Ungleichbehandlung ... noch ...😉
Sicherlich, gibt dazu reichlich seriöse Statements, Dokus und Fachlektüre von Leuten die in diesem Gebiet arbeiten ...
Das kann und möchte ich aber nicht wiedergeben, da ich nur Laie bin ...
Ich denke man hat der Einfachheit halber einfach den Abbauwert von vor der Legalisierung genommen, da ging es im Grunde oftmals nur darum, ob einer überhaupt Kontakt mit dem damals illigalen THC hat oder nicht ...
Bloß jetzt nach der Legalisierung sind andere Umstände, es geht nicht darum ob einer es konsumiert, sondern darum ob noch fahrkristische Konzentrationen im Körper sind... und das ist aktuell noch der Knackpunkt
Mal als Einstieg, für Interessierte... sogar Bayrische Rundfunk ..😁
https://www.br.de/.../...chraenkt-thc-die-fahrtuechtigkeit-ein,U8Jlbgl
"....Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml Blut soll dafür sorgen, dass eine justiziable Grenze erst dann überschritten ist, wenn auch eine zeitliche Nähe zum Konsum gegeben ist, sprich: Wenn der oder die Getestete auch tatsächlich noch bekifft ist. Die Krux: Laut Experten kann der neue Grenzwert das nicht und eignet sich deshalb aus wissenschaftlicher Sicht eigentlich nicht zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit. Anders gesagt: Der Wert ist nicht wissenschaftlich begründbar, erklärt Frank Petzke, Professor für Schmerzmedizin in Göttingen: "Wir hatten ja schon eine Grenzwertkommission, seit über 20 Jahren, und die ist zu dem Ergebnis gekommen: Es gibt keine wissenschaftliche Möglichkeit, einen Grenzwert festzulegen.....""
Zitat:
@tartra schrieb am 25. Oktober 2024 um 09:18:57 Uhr:
du scheinst es leider nicht zu verstehen...😕Genau das was du beschreibst, ist eine unfaire Ungleichbehandlung ... beim Alk nimmt man als Wert den Alk Wert im Körper ... beim THC nimmt man einen, nahezu ausgewürfelten von größtenteils NICHT Fachleuten, Abbauwert vom THC (dieses Abbauprodukt hat im Grunde auch keinen Einfluss mehr auf die Fahrtüchtigkeit😉) ... du beschreibst es ja sogar selber ...
Oh, ich denke ich verstehe es schon.
Es muss ein wissenschaftlich ermittelbarer Wert sein. Beim THC sind dies nunmal die Abbauprodukte, der Grund dafür ist simpel: THC kann Wirkung entfalten und die Blutwerte des Wirkstoffs geben keinerlei Auskunft mehr über die tatsächliche Beeinträchtigung. THC selbst wird zu schnell metabolisiert, kann im Hirngewebe allerdings noch aktive Wirkung entfalten. Jetzt könnte man natürlich Hirngewebe entnehmen und feststellen, wieviel Wirkstoff im Hirn vorhanden ist... Ob man jetzt unbedingt eine Kraniektomie durchführen möchte bei THC-Verdacht lasse ich mal dahingestellt; mit einer reinen Blutuntersuchung kann der aktive Wirkstoffgehalt im Gehirn nicht ermittelt werden.
Für den TE kommt aber hinzu, dass THC auch noch nach 72 Stunden Wirkung entfalten kann durch verzögerte Freisetzung. Da war die Pause sowieso nicht lang genug.
Was wäre dein Gegenvorschlag um das Dilemma zu lösen?
Ich schrieb ja auch, dass Dauerkonsumenten die A-Karte haben; man aber eben andere VT vor Erstkonsumenten und Gelegenheitskonsumenten schützen muss. Oder möchtest du jemandem im Straßenverkehr haben, der noch nie gekifft hat und nun mit 3,5ng/ml im Blut dir entgegen kommt?
Ob fahrtüchtig oder nicht habe ich nicht bewertet. Mir ging es ausschließlich um den rechtlichen Rahmen. Und der ist eindeutig.
Zitat:
@tartra schrieb am 25. Oktober 2024 um 10:22:49 Uhr:
Ich denke man hat der Einfachheit halber einfach den Abbauwert von vor der Legalisierung genommen, da ging es im Grunde oftmals nur darum, ob einer überhaupt Kontakt mit dem damals illigalen THC hat oder nicht ...
Der Grenzwert vor der Legalisierung war 1ng/ml Blut. Dieser Grenzwert wurde mit Faktor 3,5 angehoben. Soviel zu "ausgewürfelter Wert"
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 25. Oktober 2024 um 10:33:01 Uhr:
Jetzt könnte man natürlich Hirngewebe entnehmen und feststellen, wieviel Wirkstoff im Hirn vorhanden ist...
Die Frage wäre, ob man bei Dauerkonsumenten noch genügend Material zur Entnahme findet.
😛
Was das der geänderte Wert mit der Legalisierung zu tun hat konnte mir auch noch keiner erklären. Der Konsum war nämlich noch nie strafbar.
Warum hat man genau diesen Wert um Faktor 3,5 erhöt? .. für mich ist das würfeln ... zumal wissenschaftlich überhaupt nicht plausibel ..
"Oder möchtest du jemandem im Straßenverkehr haben, der noch nie gekifft hat und nun mit 3,5ng/ml im Blut dir entgegen kommt?"
Hey ich wohne in einer Großstadt ... legal oder illigal .. konsumiert wurde hier auch schon immer alles mögliche ... Es stellt sich mir die Frage überhaupt nicht, da ich realistisch bin und weiß das ich warscheinlich ständig von VT umgeben bin die mit irgendwas im Körper unterwegs sind was der Fahrtüchtigkeit sicherlich nicht zuträglich ist...
Und Fachseite belegt ist, das der 3,5 ng/ml Wert im Grunde nichts aussagt und man daher für den risikobewussten Konsumenten bis dato noch keinen echten Wert "bietet" an den er sich orientieren kann...
Zitat:
@tartra schrieb am 25. Oktober 2024 um 10:48:17 Uhr:
Warum hat man genau diesen Wert um Faktor 3,5 erhöt? .. für mich ist das würfeln ... zumal wissenschaftlich überhaupt nicht plausibel ..
...
Und Fachseite belegt ist, das der 3,5 ng/ml Wert im Grunde nichts aussagt und man daher für den risikobewussten Konsumenten bis dato noch keinen echten Wert "bietet" an den er sich orientieren kann...
Das ist doch Quatsch, es gibt sehr wohl Evidenzen, dass Werte im Bereich 3 - 4 ng THC bezüglich der Fahrtüchtigkeit mit 0,5 ‰ Blutalkohol vergleichbar sind.
Die 1 ng Schwelle ist auch keine Verbotsregelung sondern geübte juristische Praxis der Gerichte in den letzten Jahrzehnte. Dieser Wert ist letztlich gewürfelt weil es dafür keinerlei Anhaltspunkte gab.
Das Problem mit dem THC ist der Mischkonsum. Während ein ungeübter Cannabis-Konsument eher dazu tendiert übervorsichtig zu sein und seine Fähigkeit im Strassenverkehr zu unterschätzen, ändert sich die Selbstwahrnehmung schlagartig bereits bei Konsum geringer Mengen Alkohol.
Es ist müßig, sich hier Gedanken über Menschen zu machen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, sie gelten ohnehin als zum Führen eines Kfz. ungeeignet. Auch weil diese Klientel die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion abhanden kommt. Der "risikoberußte" Konsument wird sich 3 Tage nach Konsum aus dem Strassenverkehr heraushalten.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 25. Oktober 2024 um 11:32:00 Uhr:
.Es ist müßig, sich hier Gedanken über Menschen zu machen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, sie gelten ohnehin als zum Führen eines Kfz. ungeeignet..
Wissen, Glauben, Meinung oder was soll das sein ... ?
Genau solche diskriminierenden und pauschalen Aussagen vergiften sofort jede seriöse Grenzwertfestlegung und welchen Stoff/Abbauprodukt man überhaupt als Grenzwert nimmt..
Zitat:
@tartra schrieb am 25. Oktober 2024 um 11:57:02 Uhr:
Genau solche diskriminierenden und pauschalen Aussagen vergiften sofort jede seriöse Grenzwertfestlegung und welchen Stoff/Abbauprodukt man überhaupt als Grenzwert nimmt..
Du schätzt Dich selbst als Laie ein. Du solltest daraus auch ernsthafte Konsequenzen ziehen, was die Äußerungen zu medizinisch-wissenschaftlichen Themen angeht.
Juristisch ist das schon lange geklärt. Wie kommst Du dazu, diskriminierende, pauschale Aussagen zu unterstellen.
https://rsw.beck.de/.../...ug-cannabiskonsumenten-Konsumcannabisgesetz